Post vom Wohlfahrtsfonds

Als junge Ärztin oder junger Arzt am Beginn der Karriere müssen Sie sich gegen gewisse Gefahren versichern, denn der Moment, in dem eine akute Belastung auftritt, wartet nicht auf den passenden Zeitpunkt. Als Ärztin oder Arzt sind Sie Pflichtmitglied im Wohlfahrtsfonds und haben ab dem ersten Tag eine starke Vorsorge an Ihrer Seite. Post vom Wohlfahrtsfonds kann daher mit gutem Gewissen geöffnet werden.

Aufgehoben ist nicht aufgeschoben, besser spät als nie, morgen ist auch noch ein Tag – geht es um die Planung der Altersvorsorge, lassen sich viele gerne Zeit.
Wovon hängt die richtige Altersvorsorge ab? Vom richtigen Zeitpunkt. Denn je länger man mit der Altersvorsorge wartet, desto teurer wird es, einen guten Vorsorgelevel zu erreichen. Eines ist aber klar, die gesetzliche Pension allein reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Von einer Mitgliedschaft beim Wohlfahrtsfonds profitiert man damit langfristig. Was wie ein simpler Werbeslogan klingt, ist bei näherer Betrachtung aber gar nicht so profan, wie man annehmen könnte.
Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger von heute haben wenig bis kaum Vertrauen in die staatliche Pensionsvorsorge und natürlich gibt es nicht DEN Königsweg zum sorgenfreien Ruhestand – aber junge Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Zahnärztinnen und Zahnärzte haben als Mitglieder im Wohlfahrtsfonds automatisch eine sichere zweite Säule in der Pensionsvorsorge, auf die sie im Alter vertrauen können. Alles was Sie dafür tun müssen, ist einmal im Jahr Ihre Einkommensunterlagen zu übermitteln, denn daraus ergibt sich die jährliche Höhe des einzuzahlenden Beitrags. Sie müssen sich hier keinen Kalendereintrag machen, wann die Zahlungen fällig sind, eine Erinnerung hierfür erhalten Sie schriftlich. Und ja, die Digitalisierung ist auch im Wohlfahrtsfonds Thema. Dieser arbeitet bereits an einer umfassenden App, mit der alle relevanten Angelegenheiten zukünftig bequem online erledigt werden können.

Wenn Sie also kürzlich Ihre berufliche Laufbahn als Ärztin, Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt gestartet haben, haben sie möglicherweise bereits Fragen bezüglich des Briefs, den Sie Mitte des Jahres vom Dienstleister der Ärztekammer, der Concisa Vorsorgeberatung und Management AG, kurz „Concisa“ erhalten haben, sowie des beigefügten farbigen Zettels, der das Formular zur Einkommenserklärung darstellt. Dieses Formular wird allen Mitgliedern des Wohlfahrtsfonds zur Verfügung gestellt und das Ausfüllen und fristgerechte Einreichen garantieren die faire und korrekte Berechnung des erforderlichen Beitrags auf Basis des ärztlichen Einkommens. Spätestens zu diesem Zeitpunkt stellen sich viele Jungmedizinerinnen und Jungmediziner die Fragen: Was genau ist der Wohlfahrtsfonds? Warum ist es notwendig, mein Einkommen offenzulegen? Und vor allem, welchen Nutzen bringt mir die Mitgliedschaft?
Lassen Sie uns zunächst das System Wohlfahrtsfonds näher beleuchten. Im weiteren Verlauf dieses Artikels werden wir uns dann erneut mit dem richtigen Ausfüllen und Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen befassen, die an die „Concisa“ übermittelt werden.

Wohlfahrtsfonds-Mitgliedschaft

Jede Turnusärztin und jeder Turnusarzt, die oder der den Beruf in Wien aufnimmt, wird automatisch auch Mitglied des Wohlfahrtsfonds. Dasselbe gilt auch für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger in der Zahnmedizin.
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist nach der gesetzlichen Pensionsversicherung die zweite Säule Ihrer Altersversorgung. Zudem gewährt er eine Invaliditätsversorgung, eine Hinterbliebenenversorgung, eine Kinder- beziehungsweise Waisenunterstützung sowie eine Krankenunterstützung. Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Wohlfahrtsfonds dabei auf dem Gedanken der beruflichen Solidarität und der kollegialen Hilfsverpflichtung aufbaut. Seine Leistungen werden ohne staatliche Hilfe ausschließlich aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert.
Machen wir das Ganze aber ein wenig greifbarer:

Einen wirklich guten Überblick und Einführung in die umfangreichen Leistungen erhalten Sie auch in kurzen Videoclips, die auf der Webseite des Wohlfahrtsfonds Wien unter https://wohlfahrtsfonds.wien/kurzvideos zur Verfügung gestellt werden.

Grundlagen des Wohlfahrtsfonds

Die Grundlagen des Wohlfahrtsfonds finden sich im bundesweit geltenden Ärztegesetz, welches allerdings nur einen allgemeinen Rahmen festlegt. Die Ausgestaltung der Höhe der Beiträge und Leistungen obliegt jedem Bundesland selbst und wird in den Satzungen und Beitragsordnungen geregelt. Verantwortlich für die konkrete Ausgestaltung des Wiener Wohlfahrtsfonds sind der Verwaltungsausschuss sowie die Erweiterte Vollversammlung (erweitert um Mitglieder aus der Zahnärztekammer). Wenn Sie das Thema Verwaltungsausschuss und wie dieser arbeitet interessiert, möchten wir Sie an dieser Stelle gerne auf einen Artikel der Ausgabe 05/2023 von Ärzt*in für Wien (Seite 12 ff.) aufmerksam machen, den Sie online unter http://www.aekwien.at/aerztinfuerwien nachlesen können.

Wer ist die Concisa?

Beim Blick auf das uns nun schon bekannte farbige Formular zur Einkommenserklärung finden Sie die Angabe, dass sämtliche Unterlagen nicht an die Ärztekammer für Wien, sondern an die Concisa AG übermittelt werden sollen.
Die Concisa AG (https://www.bonusvorsorge.at/CONCISA/HOME) ist für die Administration des Wohlfahrtsfonds zuständig und als externer Dienstleister verantwortlich für die Leistungsauszahlung, der Abwicklung der Beitragszahlungen und sämtlicher eingebrachter Anträge, vom Antrag des Partus-Geldes bis hin zu Pensionsanträgen. Darüber, ob einem Antrag stattgegeben oder dieser abgelehnt wird, entscheidet letztendlich der Verwaltungsausschuss in einer seiner circa alle zwei Monate stattfindenden Sitzungen. Dieser Sitzungskalender kann nunmehr auch über die Website der Ärztekammer für Wien abgerufen werden: http://www.aekwien.at/sitzungskalender-verwaltungsausschuss.

Einbringen der Unterlagen

Die folgende Vorgehensweise bezieht sich auf Turnusärztinnen und Turnusärzte, also für alle, die womöglich zum ersten Mal ihre Einkommensunterlagen vorlegen müssen.
Vorweggesagt, nur den wenigsten Mitgliedern ist bewusst, dass Dienstgeber oder auch Sozialversicherungsträger der Ärztekammer keinerlei Informationen über die Art oder das Ausmaß der Beschäftigung einer Ärztin oder eines Arztes zur Verfügung stellen. Vielmehr liegt die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung ausschließlich beim jeweiligen Mitglied.

Erster Schritt: Akontierung

Für das laufende Arbeitsjahr wird stets ein vorläufiger Fondsbeitrag vom Bruttogrundgehalt durch die Dienstgeber einbehalten und auf das Konto des Wohlfahrtsfonds überwiesen (=
Akontierung). Dieser vorläufige Fondsbeitrag wird am Jahresende auf den endgültigen Fondsbeitrag angerechnet. Der vorläufige Fondsbetrag beträgt bei Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern 11 Prozent vom Bruttogrundgehalt. Dieser Prozentsatz ist nicht individuell gewählt, sondern findet auf alle ärztlichen beziehungsweise zahnärztlichen Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger gleichermaßen Anwendung.
Die Concisa AG benötigt Ihre Einkommensunterlagen im weiteren Schritt dann für die Berechnung des endgültigen Fondsbeitrags. Vom konkret ermittelten Betrag durch Ihre übermittelten Einkommensunterlagen werden dann die geleisteten Akontierungen abgezogen, sodass entweder ein Guthaben oder ein Rückstand entsteht.
Warum ist das System so kompliziert? Warum reicht nicht ein einfacher Gehaltsabzug wie bei der Einkommenssteuer oder bei meinen Sozialversicherungsbeiträgen?
Um treffsicherer zu sein, bemisst sich der Fondsbeitrag in Wien immer auf Grundlage der aus ärztlicher beziehungsweise zahnärztlicher Tätigkeit erzielten Einkünfte. Im Regelfall erwirtschaften Ärztinnen und Ärzte und Zahnärztinnen und Zahnärzte aber nicht nur Einkünfte aus einer angestellten Tätigkeit, sondern erzielen auch selbstständige Einkünfte, zum Beispiel bei Vertretungen, oder im Falle von Ärztinnen und Ärzten in Ausbildung auch aus Sonderklassegeldern. Auch diese Einnahmen müssen der Bemessung zugrunde gelegt werden und sind aus dem einfachen Gehaltsbezug nicht ersichtlich.
Dies ist deshalb so, da auch bei rein selbstständig tätigen Mitgliedern deren gesamtes Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit in die Bemessung miteinfließt.

Zweiter Schritt: Einkommensformular

Sie können hier entweder das berühmte farbige Erklärungsformular vollständig ausgefüllt per Post an die Concisa AG schicken oder sicher und DSGVO-konform über die Website der Concisa AG https://pkdatentransfer.at/submit/Datenservice_Concisa_WFF übermitteln.
Im Einkommensformular sind anzugeben:

Der Erklärung sind der Jahreslohnzettel (L 16) und der Einkommensteuerbescheid, sowie die monatlichen Lohnabrechnungen (Monatsgehaltszettel) beizulegen. Alternativ zu den Monatsgehaltszetteln können Sie das Jahreslohnkonto (Achtung: Jahreslohnkonto ≠ Jahreslohnzettel) beilegen.

Woher bekomme ich meine Unterlagen?
Der Einkommensteuerbescheid ist gemeinsam mit dem Jahreslohnzettel auf FinanzOnline abrufbar. Die Monatsgehaltszettel und das Jahreslohnkonto erhalten Sie vom Dienstgeber.
Grundsätzlich sind jeweils die Unterlagen des drittvorangegangenen Jahres (das wären für 2023 die Unterlagen von 2020) für die Berechnung des Fondsbeitrags zu übermitteln, da dies jenes Jahr ist, das zum Zeitpunkt der Fondsbeitragsfestsetzung, in dem Fall für das Jahr 2023, bereits abschließend vom Finanzamt veranlagt sein sollte.
Nun waren Sie als Turnusärztin oder Turnusärztin womöglich 2020 aber noch in keiner Anstellung. In dem Fall werden die Unterlagen des Jahres 2023 zur Bemessung des Fondsbeitrages 2023 herangezogen. Da in diesen Fällen eine Vorlage der Unterlagen erst nach Ablauf des Jahres 2023 möglich ist, ersuchen wir Sie, auf dem Formular vorerst nur die erste Position (Vorlage der Unterlagen 2023) anzukreuzen und dieses Formular der Concisa AG zu
übermitteln. Die Detailunterlagen übersenden Sie der Concisa AG bitte sobald Sie diese – nach Ablauf des Jahres 2023 – komplettiert haben, spätestens jedoch bis zum 31. März 2024.
Ist das Beitragsjahr abgerechnet, erhalten Sie von der Concisa einen entsprechenden Bescheid.

Umfassende Informationsoffensive

Wie profitieren die Mitglieder vom Wohlfahrtsfonds und welche Unterstützungsleistungen gibt es? Darüber kann man sich seit Kurzem in fünf anschaulichen und ansprechenden Erklärvideos einen Überblick verschaffen, abrufbar über www.aekwien.at/wohlfahrtsfonds.

Wie in Teil 1 der neuen Wohlfahrtsfonds-Serie bereits angekündigt, ist die Bereitstellung von Information für die Mitglieder ein zentrales Anliegen des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds.
Der Wohlfahrtsfonds stellt seinen Mitgliedern und deren Angehörigen wertvolle Unterstützungsleistungen bereit, und es soll sichergestellt werden, dass diese auch bestmöglich verstanden und auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Um diesem Ziel zu entsprechen, werden in einem der ersten Schritte kurze, ansprechende Videos zu den Themen Altersversorgung, Invaliditätsversorgung, Sonderleistungen, Hinterbliebenenversorgung und Kinderunterstützung präsentiert. Diese sollen auf eine einfache und übersichtliche Art und Weise die grundlegenden Leistungen, die der Wohlfahrtsfonds anbietet, erklären.
Die Videos stehen auf der Wohlfahrtsfonds-Website unter https://wohlfahrtsfonds.wien/kurzvideos zu Verfügung. Viel Freude beim Anschauen und informieren!

Altersversorgung

Grafik: VerVieVas

Die Altersversorgungsleistungen stellen im Wohlfahrtsfonds den wahrscheinlich wichtigsten Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsleistungen dar. Die Altersversorgung kann frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. In diesem Video wird unter anderem erklärt, was bei der Antragstellung zu beachten ist und wie sich die Höhe der Leistungen zusammensetzt.

Invaliditätsversorgung

Grafik: VerVieVas

Fondsmitglieder, denen die Ausübung es ärztlichen oder zahnärztlichen Berufes vorübergehend oder aber dauernd nicht möglich ist, können einen Antrag auf Gewährung der befristeten oder dauernden Invaliditätsversorgung stellen. Dieses Video gibt Informationen zur Antragstellung und was dabei zu beachten ist.

Sonderleistungen

Grafik: VerVieVas

Fondsmitglieder, die aufgrund von Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht in der Lage sind, den ärztlichen oder zahnärztlichen Beruf auszuüben, können sogenanntes Partusgeld oder Krankenunterstützung beantragen. Mehr Informationen zu diesen Sonderleistungen, Antragstellung und Bezug, gibt es in diesem Video.

Hinterbliebenenversorgung

Grafik: VerVieVas

Im Falle des Todes eines Mitgliedes, stehen Witwen/Witwern oder Hinterbliebenen einer eingetragenen Partnerschaft Leistungen aus der Alters- oder Invaliditätsversorgung zu. Kinder
erhalten eine Waisenunterstützung. Mehr Informationen zu Voraussetzungen oder Antragstellung, gibt es in diesem Video.

Kinderunterstützung

Grafik: VerVieVas

Kinder von Empfängerinnen und Empfängern einer Alters- oder Invaliditätsversorgung erhalten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr eine Kinderunterstützung. Dieses Video gibt unter anderem Informationen zur Höhe der Leistung und den Modalitäten der Antragstellung.

Flexibler Ruhestand und solide Finanzen

Der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds hat im Mai den Jahresbericht 2023 des Wiener Wohlfahrtsfonds vorgelegt. Darin werden die wichtigsten Entwicklungen und Neuerungen des vergangenen Jahres beleuchtet. Im Fokus standen die Erweiterung der Möglichkeiten zum flexiblen Renteneintritt, Verbesserungen in der Verwaltung sowie die stabile Vermögensentwicklung des Fonds.

Erweiterte Ruhensbestimmungen

Die Erweiterung der Regelungen beim Pensionsantritt ist eine zentrale Neuerung, die den Mitgliedern deutlich mehr Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand ermöglicht.

Seit Jahresbeginn können Mitglieder nach Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren nicht nur als Wohnsitz- beziehungsweise Wahlärztinnen und Wahlärzte beziehungsweise -zahnärztinnen und -zahnärzte, sondern auch in ihren bisherigen Beschäftigungsverhältnissen mit Kassenordination oder im Angestelltenverhältnis weiterarbeiten und gleichzeitig die Wohlfahrtsfonds-Pension beziehen. Dieser Wunsch wurde von den Mitgliedern schon seit geraumer Zeit an den Verwaltungsausschuss herangetragen. Nach Einholung finanzmathematischer Expertise und ausführlichen Dialogen mit allen Beteiligten ist diese Umsetzung nun erfreuliche Realität.

Pensionserhöhung und Verwaltungsoptimierung

Für das Jahr 2024 hat der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds eine Pensionserhöhung um 7,6 Prozent beschlossen. Diese erhebliche Steigerung kommt den allen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern direkt zugute. Erstmals wurden in diesem Zusammenhang auch die Hinterbliebenenleistungen wertgesichert erhöht. Darüber hinaus wurden Maßnahmen ergriffen, um die Verwaltung weiter zu optimieren. So wurde das bislang erforderliche Erklärungsformular bei der Übermittlung der Einkommensunterlagen gestrichen und das Beschwerde- und Mitgliedermanagement durch proaktive Kontaktaufnahmen, insbesondere für Turnusärztinnen und Turnusärzte mit erhöhtem Informationsbedarf, verbessert. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und den Service für die Mitglieder kontinuierlich zu verbessern.

Vermögensentwicklung und Kapitalanlage

Blickt man auf die Zahlen des Wiener Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2023, so zeichnet sich ein Bild stetigen Wachstums und solider Vermögensverwaltung. Das Gesamtkapital des Fonds, der sich sowohl durch ein Umlage- als auch ein Kapitaldeckungsverfahren finanziert, summiert sich zum Jahresende auf über 1,2 Milliarden Euro.

Die Vermögenswerte teilten sich 2023 auf Immobilien (58 Prozent), Wertpapiere (37 Prozent), Geldmittel (5 Prozent) und Golddukaten (0,2 Prozent) auf.

Erfreulich ist auch die Performance der Vermögensveranlagung: Mit einer Rendite von 8,52 Prozent im Jahr 2023 übertraf der Fonds deutlich den Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von 3,99 Prozent pro Jahr.

Immobilien

Die Immobilienquote des Wohlfahrtsfonds wurde in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht und aufgrund von Verkehrswertsteigerungen verzeichnete sich eine stetige positive Wertentwicklung. Diese resultiert vor allem aus einer konsequenten Bewirtschaftung und Entwicklung der Objekte sowie gezielter Investitionen in erstklassige Immobilien.

Aktuell umfasst das Immobilienportfolio des Wohlfahrtsfonds eine Gesamtfläche von 67.300 Quadratmetern, wovon 55.100 Quadratmeter vermietbar sind. Insgesamt zählen 14 Häuser zum Portfolio, verteilt auf 402 Einheiten.

Der jüngste Zuwachs war die Immobilie am Graben 19 in 1010 Wien, die der Fonds Ende 2023 erworben hat. Im Jahresbericht (online einsehbar unter https://wohlfahrtsfonds.wien/jahresbericht) sind die wesentlichen wirtschaftlichen Aspekte, die für den Erwerb dieser Liegenschaft gesprochen haben sowie der Kaufprozess selbst nachzulesen. Daneben fanden 2023 auch größere Umbauarbeiten in der Rotenturmstraße 19, 1010 Wien, statt. Darüber hinaus laufen derzeit noch Sanierungen der Liegenschaft Landstraßer Hauptstraße 32, 1030 Wien. Die Investitionen in Umbauarbeiten und Sanierungen dienen dazu, das Immobilienportfolio des Fonds kontinuierlich zu modernisieren und aufzuwerten.

Masterfonds

Der Wohlfahrtsfonds Masterfonds profitierte im Jahr 2023 von einer direkten Aktienquote in der Höhe von knapp 40 Prozent und folgte insgesamt den erfreulichen Marktbewegungen der investierten Märkte. Für das Gesamtjahr 2023 konnte für den Masterfonds ein erfreuliches Ergebnis von circa +12,2 Prozent festgestellt werden.

Mitglieder des Wohlfahrtsfonds

Zum 31. Dezember 2023 zählte der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien 13.474 ordentliche Fondsmitglieder und 1.275 altersversorgte Fondsmitglieder mit ordentlicher Kammermitgliedschaft. Beide Gruppen verzeichnen einen gleichmäßigen leichten Zuwachs über die Jahre. Innerhalb der ordentlichen Fondsmitglieder zeigt die Abbildung hier die Altersstruktur.

Mit Jahresende 2023 erhielten insgesamt 5.123 Personen Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds. Den größten Anteil machten dabei die 3.504 Altersversorgten aus, gefolgt von 831 Witwen.

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter lag 2023 bei Frauen bei 63,87 Jahren und bei Männern bei 66,62 Jahren.

Die Gesamtausgaben für Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds (Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren) betrugen im Jahr 2023 rund 69,9 Millionen Euro.

Mehr Informationen

Dieser Artikel bietet nur einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen und Neuerungen des Jahres 2023 im Wiener Wohlfahrtsfonds. Der vollständige Jahresbericht 2023 steht hier zum Download bereit.

Weiterlesen: Vermögensveranlagung Masterfonds

Vermögensveranlagung Masterfonds

Der Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärztekammer legt großen Wert darauf, das Vermögen zum größtmöglichen langfristigen Nutzen der Begünstigten insgesamt zu veranlagen. Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität müssen dabei jederzeit gewährleistet sein. Vor allem Profis mit entsprechendem Know-how im Bereich der Investmentanalyse und -beratung zur Gesamtentwicklung des Fonds spielen dabei eine Rolle.

Das Vermögen des Wohlfahrtsfonds und letztlich die persönliche Altersversorgung seiner Mitglieder
ist auf verschiedene Anlageklassen verteilt. Derzeit sind folgende Anlagekategorien als Hauptanlageklassen definiert: Geldmarkt, Anleihen, Aktien und Immobilien. Ein großer Teil des Vermögens
ist im sogenannten Masterfonds mit verschiedenen Segmenten angelegt. Diese werden von internationalen Finanzdienstleistungsunternehmen gemanagt. Während die Immobilieninvestitionen des WFF beispielsweise langfristige Wertschöpfungsmöglichkeiten sowie Einkommensströme aus Mieteinnahmen bieten, trägt der Masterfonds dazu bei, die Diversifikation zu erhöhen, das Risiko über verschiedene Anlageklassen
hinweg zu streuen und potenziell von verschiedenen Marktbewegungen zu profitieren. Dies unterstützt dabei, die Gesamtrendite zu optimieren und das Risiko von Verlusten zu verringern.

Gesamtallokation (Masterfonds + Immobilien + Private Equity), Stand 29.02.2024

Fachliche Expertise

Seit Einführung des Masterfonds im September 2011 wird der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds von einem externen Finanzdienstleistungsunternehmen beraten und unterstützt. Die FERI AG, mit ihrem Hauptsitz in Bad Homburg in Deutschland, gilt als eine der führenden Gruppen im Bereich Investment und Finanzmanagement im deutschsprachigen Raum. Seit Gründung im Jahr 1987 bietet sie umfangreiche Dienstleistungen im Investment Research, Investment Management und Investment Consulting. FERI betreut insgesamt über 57 Milliarden Euro.

Strategie und Praxis

Im Hinblick auf den Masterfonds des Wohlfahrtsfonds ist FERI in der Investmentberatung für den Verwaltungsausschuss tätig. Die Beratungsdienstleistungen umfassen eine eingehende Analyse des Marktumfelds sowie die Erstellung volkswirtschaftlicher Langzeitprognosen für Länder und Branchen sowie Konjunktur-, Zins- und Währungsprognosen.

Auf Basis dieser Analysen und Prognosen werden strategische Asset-Allokationspläne, einschließlich umfassender Asset-Liability-Studien erstellt, um die Grundlage für die Investmentstrategie des Masterfonds zu legen. Im Rahmen dieser Prozesse werden Anlagegrundsätze und -richtlinien formuliert. Die Auswahl der Fondsmanagerinnen und -manager richtet sich dabei nach der zu erwartenden Performance (Wertentwicklung), bisher erzielte Erfolge bei vergleichbaren Mandaten, der Sicherheit, der Liquidität und Kostenstruktur (Kostentransparenz, Managementgebühren et cetera). Zur Erreichung der Zielperformance stehen den Fondsmanagerinnen und -managern grundsätzlich alle Asset Klassen innerhalb eines vom Verwaltungsausschuss definierten ethischen, ökologischen und sozialen Rahmens zur Verfügung.

Weiters übernimmt FERI die umfassende Risikosteuerung, die buchhalterische Erfassung, das Controlling und das Berichtswesen der Vermögenswerte des Masterfonds. Ergänzend dazu ist ein weiterer externer international tätiger Berater, Maquarie Asset Management, beauftragt, ein monatliches Reporting hinsichtlich der Performanceentwicklung und ausgewählter Risikokennzahlen (Volatilität, Korrelationen, maximaler Verlust, Performancebeitragsrechnung) zu erstellen.

Regelmäßige persönliche Berichterstattungen an den Verwaltungsausschuss finden drei bis viermal jährlich statt, ergänzt durch spezifische Informationsveranstaltungen zu Themen wie dem Risiko Overlay sowie kontinuierliche Unterstützung bei Fragen zur Veranlagung.

Segmente im WFF-Masterfonds per 31.10.2023

Überwachung und Performance

FERI erhält sämtliche aktuellen Zahlen und Daten von ERSTE Asset Management, die für die Administration des Masterfonds zuständig ist und bei der alle Informationen zusammenlaufen (Gesamtpreis des Fonds, Performance, Gewinne und Verluste, Verträge, Veranlagungsrichtlinien). Dabei wird auch auf die tägliche Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften innerhalb der Finanzmarkt Austria (FMA) Vorgaben geachtet. Auf Grundlage dieser Daten berät FERI den Verwaltungsausschuss bezüglich der Optimierung der Aufteilung auf die verschiedenen Segmente. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der beauftragten Vermögensverwaltenden (derzeit fünf), welche einmal jährlich zu persönlichen Interviews eingeladen werden, um über das letzte Jahr und die Performance ihrer Anlageklasse zu berichten. Das Resultat dieser Arbeit ist eine laufende Optimierung der Zielrendite unter Berücksichtigung von Parametern wie Risikotragfähigkeit und Risikonotwendigkeit.

Beispielsweise konnte im letzten Jahr festgestellt werden, dass die Vermögensverwaltenden ihren Aufgaben auftragsgemäß nachkommen und die ihnen gesteckten Ziele (Benchmarks) überwiegend erreichten. Ein Vermögensverwalter blieb hinter der Ertrags- und Risikoerwartung, sodass dem Verwaltungsausschuss ein Austausch des Managers vorgeschlagen wurde. Dies wurde entsprechend beschlossen und der Manager wird nach entsprechender Auswahl einer geeigneten Gesellschaft ausgetauscht.

Die Beratung und Durchführung von Auswahlprozessen von Asset Managerinnen beziehungsweise Managern, die ihre Vorschläge oder Angebote für das Management eines bestimmten Fondssegments und Investmentfonds unterbreiten, unterliegt dabei FERI.

Nach der Vorab-Auswahl werden in der Regel drei der potenziellen Managerinnen beziehungsweise Manager zur persönlichen Vorstellung im Anlageausschuss eingeladen (Beauty Contest). Die letztlich ausgewählte Person übernimmt schließlich das Management des Fondssegments und beginnt mit der Umsetzung seiner Anlagestrategie, immer unter Einhaltung der streng definierten Anlagerichtlinien und Fondsbestimmungen. Der Verwaltungsausschuss überwacht dabei die Performance und die Einhaltung der vereinbarten Ziele.

ERSTE Asset Management

Die Erste Asset Management GmbH stellt im Anlageausschuss eine umfassende Berichterstattung mit den wichtigsten Eckdaten des Masterfonds und der Segmente zur Verfügung. Darüber hinaus werden Performancedaten seit Fondsbeginn beziehungsweise seit Geschäftsjahresbeginn sowie zu den Vermögensklassen und Fondskennzahlen bereitgestellt.

Der WFF-Masterfonds profitierte im Jahr 2023 von einer direkten Aktienquote i.H.v. knapp 40% und folgte insgesamt den erfreulichen Marktbewegungen der investierten Märkte.
 
Für das Gesamtjahr 2023 kann für den WFF-Masterfonds ein erfreuliches Ergebnis von ca. +12,2% festgestellt werden.

Risiko-Overlay Management

Seit 2014 verfügt der Wohlfahrtsfonds Masterfonds über ein Risiko-Overlay-Segment zur Risikosteuerung. Der Overlay-Manager ergreift risikoreduzierende Maßnahmen in einem stark schwankenden Marktumfeld, sobald die kurzfristig erwartete Schwankungsbreite des Masterfonds die durch die langfristig ausgerichtete Strategische Asset Allokation vorgegebene Schwankungsbreite von 9% zu übersteigen droht. Absicherungsmaßnahmen erfolgen durch Reduktion der Investitionsquote von Veranlagungen mit hohem Risiko wie beispielsweise Aktien.

Auf diese Weise unterstützt das Risiko-Overlay dabei, die Anlageziele des Verwaltungsausschusses zu steuern und zu schützen, ohne die grundlegende Struktur des Masterfonds zu beeinträchtigen. Durch diese gezielte Risikosteuerung wird eine präzise Anpassung an Marktbedingungen ermöglicht, und das Portfolio bleibt innerhalb der festgelegten Risikoparameter.

Nachhaltiges Investieren

Im Wohlfahrtsfonds Masterfonds ist das Konzept des „Nachhaltigen Investierens“ von zentraler Bedeutung. Dies spiegelt sich in der Auswahl der Managerinnen und Manager, der Zusammensetzung des Anlageportfolios, dem kontinuierlichen Monitoring und der Berichterstattung wider. Diese Aspekte dienen als wichtige Parameter, um etwaige Anpassungen vorzunehmen.

Für die Zukunft wird jedoch angestrebt, die bestehenden Nachhaltigkeitskriterien noch strenger zu definieren.

Auch hierbei wird FERI beratend tätig sein, um sicherzustellen, dass die Anlagestrategien den höchsten Standards in Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren entsprechen.

Bereits jetzt sind in den Richtlinien des Wohlfahrtsfonds Masterfonds Standards wie beispielsweise der Ausschluss von Waffen, der Verzicht auf Nahrungsmittelspekulation, Investitionen in Förderung und Verstromung von Kohle, Öl und Gas, von Alkohol und Tabak oder Glücksspiel erfasst.

Der Wohlfahrtfonds im Dialog

Im folgenden Artikel geben wir Ihnen eine Einblick darüber wie der Wohlfahrtsfonds arbeitet, wer ihn verwaltet und stellen Ihnen den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Michael Lazansky vor.

Der Wohlfahrtsfonds bietet seinen Mitgliedern verschiedene Leistungen. Zu diesen zählen eine Alters- und Invaliditätsversorgung sowie eine Witwen- oder Witwerversorgung beziehungsweise Versorgung von Hinterbliebenen einer eingetragenen Partnerschaft. Er bietet zudem Unterstützung für Waisen sowie für Kinder von alters- oder invaliditätsversorgten Mitgliedern. Verwaltet wird der Wohlfahrtsfonds vom Verwaltungsausschuss. Dieser besteht in Summe aktuell aus 19 Mitgliedern, an deren Spitze seit Juni 2021 Michael Lazansky steht. Das Magazin Ärzt*in für Wien hat Michael Lazansky für ein Interview getroffen.

Foto: Stefan Seelig

Ärzt*in für Wien: Herr Dr. Lazansky, können Sie uns einen Überblick über die Arbeit des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärztekammer geben und welche Rolle spielen Sie als Vorsitzender dabei?

Lazansky: Der Verwaltungsausschuss ist ein sogenanntes Kollegialorgan, was bedeutet, dass die Entscheidungen gemeinsam in Mehrheitsentscheidungen getroffen werden. Wir arbeiten im Verwaltungsausschuss daher eng zusammen und bereiten uns intensiv auf die Sitzungen vor. Das heißt, wir stimmen die Themen vorher ab, um sicherzustellen, dass wir bei den Sitzungen effektiv arbeiten. Es gibt keine bestimmte Gruppe oder Fraktion, die Themen und Entscheidungen dominiert – es geht um Zusammenarbeit. Wir diskutieren und bearbeiten alle Ideen, die von den Mitgliedern des Ausschusses eingebracht werden.

Als Vorsitzender ist es dann meine Aufgabe, die verschiedenen Vorstellungen und Vorschläge der 19 Verwaltungsausschussmitglieder zu koordinieren und in eine beschlussfähige Form zu bringen. Dabei spielen rechtliche Aspekte und mögliche Nebeneffekte eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass unsere Entscheidungen auch nachhaltig und effektiv sind. Diese koordinierende Rolle macht mir Spaß, da ich dadurch eine Vielzahl von Blickwinkeln und Ideen kennenlerne und gegeneinander abwägen muss. Unsere Tradition ist es, dass alle Mitglieder des Ausschusses mitgenommen werden und wir Entscheidungen auf möglichst konsensualer Basis treffen.

Ärzt*in für Wien: Wie setzt sich der Verwaltungsausschuss zusammen beziehungsweise wer sind diese 19 Mitglieder?

Lazansky: Die Zusammensetzung hängt natürlich vom Wahlergebnis ab. Zuerst wird nach jeder Kammerwahl von der sogenannten Erweiterten Vollversammlung die Größe des Verwaltungsausschusses bestimmt. Dann wählen die Vollversammlung beziehungsweise das zuständige Gremium der Landeszahnärztekammer für Wien ihre jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter in den Verwaltungsausschuss. Dabei kommt ein Listenwahlrecht ähnlich jenem bei der Nationalratswahl zur Anwendung, das sicherstellen soll, dass auch Oppostionsgruppen, die nicht der Kammerregierung angehören, ausreichend vertreten sind.

Die Erweiterte Vollversammlung selbst besteht aus 90 Vertreterinnen und Vertretern der Wiener Ärztekammer und 10 Vertreterinnen und Vertretern der Landeszahnärztekammer für Wien. Es ist wichtig, dass möglichst alle Gruppen, die bei der Wahl angetreten sind, vertreten sind. Im Wesentlichen geht es darum, die Interessen aller Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte zu berücksichtigen und keine Gräben aufzureißen oder Gruppen zu bevorzugen. Wir achten darauf, dass auch Gegenpositionen oder Minderheiten beachtet werden. Es kann jedoch schwierig sein, wenn es um Themen wie Erhöhungen oder Reformen des Beitragswesens oder der Leistungen geht, da einzelne Gruppen sich möglicherweise nicht vollständig vertreten fühlen. Letztendlich hängt alles davon ab, wie die Vertretungen zusammengesetzt sind.

Ärzt*in für Wien: In welcher Form sind im Verwaltungsausschuss die verschiedenen Arztgruppen vertreten und wie werden deren Interessen berücksichtigt?

Lazansky: Im Verwaltungsausschuss sind eigentlich alle Arztgruppen vertreten, jedoch gibt es eine Gruppe, die etwas schwieriger zu berücksichtigen ist – die Pensionistinnen und Pensionisten, da diese Gruppe nur inhomogen und nur dann vertreten ist, wenn neben dem Bezug einer Pensionsleistung noch eine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird. Das vom Kammervorstand eingerichtete Referat für ärztliche Seniorinnen und Senioren spielt daher hier eine wichtige Rolle. Es war mir persönlich ein großes Anliegen, dass der aktuell gewählte Vertreter dieses Referats jemand ist, der auch einen Bezug zum Verwaltungsausschuss hat. Kollege Jörg Hofmann ist im Moment Vorsitzender dieses Referats und zugleich Mitglied des Verwaltungsausschusses. Es ist wichtig, die Interessen der Seniorinnen und Senioren immer im Blick zu behalten, da sie eine wichtige Personengruppe darstellen.

Eine Anspruchsgruppe, die zum Beispiel auch im Verwaltungsausschuss prominent vertreten ist, ist die Gruppe der Turnusärztinnen und Turnusärzte. So gibt es auch im Vorsitzendenteam zwei Mitglieder aus der Sektion Turnusärzte.

Ärzt*in für Wien: Noch eine Frage zum Verwaltungsausschuss: Wie oft treffen sich die Mitglieder und welche Themen stehen da so auf der Tagesordnung?

Lazansky: Der Verwaltungsausschuss trifft sich in der Regel alle zwei Monate, mit Ausnahme der Sommerpause im Juli und August. Die Tagesordnung umfasst verpflichtende Punkte, wie die Zuerkennung von Leistungen und die Bearbeitung von Anträgen der Mitglieder. In einem weiteren Block geht es um organisatorische Rahmenbedingungen, wie die Vermögensverwaltung, einschließlich der Verwaltung von Immobilien, Aktien und Anleihen. Auch die Hauptdienstleisterin, die Concisa AG wird besprochen, um etwaige Probleme und Änderungsbedarf zu identifizieren.

Schließlich werden auch Reformvorhaben besprochen, das ist letztlich dann das Spannende, wenn die politischen Vertreterinnen und Vertreter der Gremien ihre Ideen für Änderungen der Satzungs- und Beitragsordnung einbringen können.

Ärzt*in für Wien: Wie werden Entscheidungen getroffen, können Sie uns dazu noch mehr sagen?

Lazansky: Wir entscheiden im Verwaltungsausschuss mit einfacher Mehrheit. Grundsätzlich kann man sagen, dass dem Verwaltungsausschuss eine verwaltende Aufgabe zufällt. Hier werden Dinge beschlossen, die das unmittelbare Tagesgeschäft betreffen, wie etwa die Freigabe von Geldern für Sanierungen von Immobilien des Wohlfahrtsfonds oder Änderungen in der Vermögensverwaltung. Damit allerdings am Tag der Sitzung Dinge nicht einfach unvorbereitet zur Abstimmung gebracht werden, bereiten wir diese im sogenannten Vorsitzendenteam vor. Teil dieses Vorsitzendenteams sind neben mir noch mein 1. Stellvertreter aus der Zahnärztekammer für Wien, Kollege Ozren Marković, sowie drei weitere Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter aus der Ärztekammer für Wien.

Änderungen, die die Beitragsordnung oder Satzung des Wohlfahrtsfonds betreffen, werden im Verwaltungsausschuss erarbeitet und als Empfehlung an die Erweiterte Vollversammlung weitergeleitet, die zweimal im Jahr tagt. Dort müssen wir die Mehrheit überzeugen, um Änderungen in den Rechtsgrundlagen durchzusetzen und zu beschließen. Es ist wichtig, dass wir nicht kurzfristig denken und uns Zeit nehmen, um Entscheidungen vorzubereiten, damit diese auch sinnvoll sind. Wir bedienen uns Dienstleistern wie Juristinnen, Juristen, Wirtschaftsexpertinnen und Wirtschaftsexperten, um bei der Vermögensverwaltung und ähnlichen Themen professionelle Vorschläge zu erhalten. Die Tagesordnung der Sitzung ist immer umfangreich und die Sitzung an sich dauert dann mehrere Stunden, um alle relevanten Themen abzudecken.

Wir beginnen im Moment immer um 18.00 Uhr und das geht dann teilweise bis 23.00 Uhr. Manchmal war es sogar noch länger. Das ist aber eigentlich mit diesen Materien, mit denen wir uns beschäftigen, nicht mehr vereinbar. Deshalb haben wir als Gremium jetzt beschlossen, früher zu starten, einerseits damit wir alle noch frisch vom Tag sind und nicht übermüdet in der Sitzung erscheinen. Aber andererseits natürlich auch, um niemanden abzuschrecken, sich als Funktionärin beziehungsweise Funktionär zu melden.

Ärzt*in für Wien: Themenschwenk: Was sind so die wichtigsten Herausforderungen, mit denen der Wohlfahrtsfonds im Moment konfrontiert ist und wie werden diese bewältigt?

Lazansky: Eine der wichtigsten Herausforderungen für uns als Verwaltungsausschuss ist es, den Wohlfahrtsfonds nachhaltig und über Generationen stabil zu halten, damit unsere Verpflichtungen gegenüber unseren Mitgliedern erfüllt werden können und unser Geld in Form von Leistungen für sie zugänglich bleibt. Demografische Veränderungen sind dabei ein wichtiger Faktor, da wir wissen, dass viele Babyboomer jetzt in den Ruhestand gehen. Die Lebenswege unserer jungen Kolleginnen und Kollegen sind nicht mehr so statisch wie früher, indem sie ihre Berufstätigkeit in Wien beginnen und dort bis zur Pension bleiben. Dies bedeutet auch, dass wir mit unseren Leistungen und Einnahmen diese Fluktuationen und Veränderungen im Auge behalten müssen.

Eine der größten Herausforderungen ist derzeit auch die Digitalisierung, da wir noch immer sehr „papierlastig“ arbeiten. Wir wollen hier zukünftig eine Digitalisierung der Prozesse voranbringen, sodass Mitglieder einen besseren Einblick in ihre Daten erhalten können. Wir möchten unsere Prozesse modernisieren und ein modernes Kundenportal einführen, um nicht nur für unsere Verwaltung die Arbeit zu erleichtern, sondern um auch für unsere Mitglieder den Zugang zu vereinfachen. Dies ist eine Herausforderung für uns als Verwaltungsausschuss, aber auch für die Standesvertretung, die unsere Ärztinnen und Ärzte auf ihren Berufswegen begleitet.

Ein weiterer Punkt ist die Kommunikation mit unseren Mitgliedern, auf die wir in der Vergangenheit bestimmt zu wenig Augenmerk gelegt haben. Wir haben im Gremium beschlossen, hier mehr Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir merken, dass dies auch eine interne Umstellung erfordert, insbesondere was unsere Vermögensverwaltung betrifft.

Im Moment gehen wir auch das Thema „Ruhensbestimmungen“ an, welches für viele Pensionistinnen und Pensionisten von großem Interesse ist: Wie kann ich weiterarbeiten, wenn ich das Pensionsalter erreicht habe und auch schon eine Leistung aus dem Wohlfahrtsfonds beziehen möchte? Das sind wichtige Fragen, die wir ansprechen und klären möchten.

Ärzt*in für Wien: Wie und wo können sich Mitglieder über die Aktivitäten, die der Wohlfahrtsfonds plant und umsetzt, informieren?

Lazansky: Eine der Hauptquellen der Information ist natürlich der eigene Jahresbericht des Wiener Wohlfahrtsfonds, der seit 2023 erstellt wird. In der Vergangenheit wurde der Wohlfahrtsfonds als ein Kapitle im Wahrnehmungsbericht der Ärztekammer für Wien geführt. Aktuell gibt es auch regelmäßige Beiträge über den Wohlfahrtsfonds in Ärzt*in für Wien.

Der Wohlfahrtsfonds plant, diese Informationsverteilung allerdings immer weiter zu verbessern und strukturierter zu gestalten, indem regelmäßig wiederkehrende Informationen zur Verfügung gestellt werden. Dazu sollen auch Informationsveranstaltungen gehalten werden und insbesondere die Gruppe der Turnusärzt*innen angesprochen werden. Die Mitteilungen sollen für alle Mitglieder zugänglich sein, nicht nur für privilegierte Personen aus dem Verwaltungsausschuss. Auch mit der Gestaltung einer eigenen Homepage für den Wiener Wohlfahrtsfonds sollen Informationen künftig gebündelt an einem Ort und verständlicher gestaltet werden. Auch Präsentationsvideos werden bereits zur Verfügung gestellt. Außerdem werden Mitglieder zeitnah über Sitzungsinhalte und relevante Neuigkeiten in einem Wohlfahrtsfonds-Newsletter informiert.

Ärzt*in für Wien: Ein Newsletter nach jeder Verwaltungsausschuss-Sitzung?

Lazansky: Ja, genau. Wir kommunizieren darin dann die Dinge, die von längerer Tragweite oder mit Neuigkeitswert sind, damit unsere Mitglieder immer auf dem neuesten Stand sind. Zum Beispiel haben wir kürzlich die Ersatzzeiten für Kinderbetreuung eingeführt und möchten sicherstellen, dass unsere Mitglieder sich dessen bewusst sind und davon profitieren können. Es ist uns wichtig, dass unsere Leistungen nicht nur möglich sind, sondern auch tatsächlich von unseren Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Wir möchten vermeiden, dass Mitglieder stundenlang nach Informationen suchen oder in einem langwierigen E-Mail-Austausch mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern landen. Daher ist unser Ziel, die Zugänglichkeit zu verbessern und sicherzustellen, dass alle die benötigten Informationen einfach und schnell erhalten können.

Ärzt*in für Wien: Hört sich nach einer richtigen Kommunikationsstrategie an…

Lazansky: Ja, das ist etwas, das ich mir besonders vorgenommen habe – und diese auch am Laufen zu halten! Meine Erfahrung als normales Mitglied im Verwaltungsausschuss in den Vorperioden hat mich gelehrt, dass oft viele gute Ideen da waren, diese aber oft nicht weiterverfolgt wurden und sich manches dann verlaufen hat. Ein Beschluss kann noch so toll sein, er muss auch mit Leben befüllt sein. Und genau das will ich auch mit dieser Kommunikationsstrategie erreichen.

Der Wohlfahrtsfonds in Zahlen im Jahr 2023

Rückblick: Das war der Wohlfahrtsfonds 2023

Der Wohlfahrtsfonds kann auf ein produktives Jahr 2023 zurückblicken, denn wo viele Rädchen ineineindergreifen, da tut sich viel. Ärzt*in für Wien hat beim Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Michael Lazansky, und dem 2. Stellvertreter, Stephan Ubl, nach den bedeutendsten Ereignissen im vergangenen Jahr gefragt.

Ärzt*in für Wien: Können Sie sich kurz vorstellen? Wie lange sind Sie schon Mitglied im Verwaltungsausschuss?

Lazansky: Mein Name ist Michael Lazansky und ich bin als Facharzt für Psychiatrie in der Klinik Favoriten sowie in einer Ordination im 9. Bezirk tätig. Im Mai 2022 wurde ich für die aktuelle Funktionsperiode zum Vorsitzenden gewählt. Mitglied im Verwaltungsausschuss bin ich allerdings schon seit dem Jahr 2012, damals noch in einer einfachen Funktion. Die Begeisterung für diese Materie hat mich früh gepackt, da es zu den wenigen Dingen gehört, bei denen Funktionäre oder Funktionärinnen tatsächlich Kontrolle ausüben können.

Ubl: Ich bin Stephan Ubl, Facharzt für Radiologie in der Klinik Donaustadt und wie Michael bin ich seit zwölf Jahren im Verwaltungsausschuss aktiv. Von Beginn an war meine Motivation, den Wohlfahrtsfonds attraktiver, informativer und allgemein akzeptierter zu gestalten. Mein erster Motivationsgrund war ja eigentlich eine Unzufriedenheit mit dem Wohlfahrtsfonds, da viele Informationen teilweise unvollständig waren oder nicht verlässlich. Ich bin mit einer gewissen Wut, aber auch mit Hoffnung auf Optimierung und Verbesserung dort hineingegangen, weil immer schimpfen und dann nichts tun, ist nicht meine Art.

Ärzt*in für Wien: Wie beurteilen Sie den Wohlfahrtsfonds und dessen Wahrnehmung aktuell?

Ubl: Ich hoffe, dass er nach außen hin transparenter geworden ist und die Mitglieder sich besser auskennen. Ich denke, dass sich der Wohlfahrtsfonds in den letzten zehn Jahren so entwickelt hat, dass man heute sagen kann, unsere Pensionen sind realistisch und gesichert. Ich bin auch davon überzeugt, dass der Wohlfahrtsfonds bei genauerer Betrachtung ein Produkt ist, das einem auch gefallen kann. Man zahlt nicht nur, sondern profitiert auch davon.

Lazansky: Wir arbeiten daran, den Wohlfahrtsfonds geerdeter zu machen. Er sollte nicht in politischen Intrigen oder Machtspielen enden, sondern vielmehr als Instrument dienen, das Mitgliedern eine Zukunftsvorsorge bietet. Für mich steht im Mittelpunkt, dass der Fonds dazu da ist, das Risiko von Krankheit oder im Alter abzusichern – das ist mir besonders wichtig.

Ärzt*in für Wien: Blicken wir auf das Jahr 2023: Welche Entwicklungen waren für Sie die herausragendsten?

Lazansky: Für mich persönlich markiert die bedeutendste Entwicklung die Situation unserer Kolleginnen und Kollegen im Alter von 65 Jahren, die das Regelpensionsalter des Wohlfahrtsfonds erreicht haben, sich jedoch noch fit und vital fühlen und weiterhin arbeiten möchten. Bisher war es so, dass die Inanspruchnahme der Wohlfahrtsfondspension daran gebunden war, dass Kassenverträge oder Anstellungsverträge zurückgelegt werden mussten. Ein Weiterarbeiten in der Pension war bis jetzt nur als Wohnsitzärztin, Wohnsitzarzt, Wahlärztin oder Wahlarzt möglich.

Durch umfassende Dialoge im Vorjahr mit allen Beteiligten haben wir jetzt den lange an uns herangetragenen Wunsch umgesetzt, dass ein Weiterarbeiten in der Pension auch unter Beibehaltung von Kassenverträgen und im Angestelltenverhältnis möglich ist. Diese positive Neuerung ist seit dem 1. Jänner 2024 in Kraft.

Michael Lazansky: „Für mich steht im Mittelpunkt,

dass der Fonds dazu da ist, das Risiko von Krankheit

oder im Alter abzusichern – das ist mir besonders wichtig.“

Ubl: In dieser Funktionsperiode ist besonders interessant, dass wir ein Team haben, das wahrscheinlich so jung in der Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses ist wie nie zuvor. Aber genau dieses Team hat sich intensiv mit den Belangen der Pensionen auseinandergesetzt. In Anbetracht der anhaltend hohen Inflation war es unser besonderes Anliegen, die Pensionen in diesem Jahr deutlich zu erhöhen – nicht bloß um wenige Prozentpunkte wie in den Vorjahren.

Wir haben darauf geachtet, dass der Fonds attraktiv ist, indem wir sicherstellten, dass das eingezahlte Geld an Wert gewinnt, nicht nur für die Pensionistinnen und Pensionisten, sondern für jede und jeden Einzelnen. Zudem haben wir 2023 auch eine erstmalige Erhöhung der Pensionsleistung für Witwen und Witwer erarbeitet. Ein weiterer wichtiger Punkt im vergangenen Jahr war unsere verstärkte Investition in Immobilienprojekte. Wir haben viel Energie und Zeit in die Entwicklung unserer Liegenschaften gesteckt, was dazu führen soll, dass das eingesetzte Kapital weiterhin an Wert gewinnt und den Pensionsfonds noch attraktiver macht – ein Ziel, das uns auch in den kommenden Jahren beschäftigen wird.

Lazansky: Wir haben es geschafft, zwei Bereiche deutlich aufzuwerten: Den Bauausschuss und den Anlageausschuss. Gerade im Hinblick auf Immobilien sollten wir uns als Funktionärinnen und Funktionäre bewusst darüber werden, welchen wertvollen Schatz wir im Sinne unserer Zukunftsvorsorge aufgebaut haben. Die Immobilien sind quasi das Fundament für das, was wir in der Zukunft auszahlen möchten. Die verstärkte Beteiligung der Funktionärinnen und Funktionäre an der Entwicklung dieser Immobilien war im Bauausschuss besonders spürbar.

Wir haben uns vor Ort die Möglichkeit gegeben, diese Immobilien wirklich zu begreifen, zu besichtigen, und im Rahmen dessen ist es viel einfacher geworden zu verstehen, was wir eigentlich wollen. Im Gremium gibt es jetzt eine deutlich höhere Expertise und ein tiefergehendes Verständnis, auch in der Sitzungsvorbereitung. Hier können wir sicher sein, dass wir alle gemeinsam wissen, was wir tun. All diese Dinge, auch die, die nebenbei passieren, führen letztendlich zu der größten Pensionsanpassung, die der Wiener Wohlfahrtsfonds je erlebt hat. Trotz vieler Warnungen und Bedenken haben wir abgewogen und sind zu einer Pensionserhöhung gekommen, die sowohl die langfristige wirtschaftliche Stabilität als auch die kurzfristige für die Pensionistinnen und Pensionisten berücksichtigt. Die Grundpension wurde für 2024 um 7,6 Prozent, der Richtbeitrag für Beitragszahlungen um 5 Prozent erhöht.

Dies haben wir aufgrund der soliden Basis und dem umsichtigen Agieren des Fonds geschafft. Daher geht ein Dank an alle, die dazu beigetragen haben. Das System ist nicht darauf ausgelegt, eine sehr hohe Inflation dauerhaft zu kompensieren. Aber für die aktuell außergewöhnliche Situation konnten wir diese Maßnahme ergreifen und darauf bin ich stolz.

Ubl: Man muss wirklich betonen, dass wir hier von einem Fonds sprechen, der sich ausschließlich aus den Beiträgen seiner Mitglieder finanziert und ohne äußere finanzielle Zuwendungen auskommt.
Es ist uns nicht möglich, willkürlich eine bestimmte hohe Zahl zu nennen, um jedem eine wesentlich höhere Rente zu versprechen. Vielmehr gehen unseren Entscheidungen vielen Sitzungen mit Fachleuten wie Versicherungsmathematikerin voraus. Unser Ziel ist es jedoch immer, unseren Mitgliedern maximal zurückzugeben.

Ärzt*in für Wien: Welche Herausforderungen gab es und wie wurden diese bewältigt?

Lazansky: Außergewöhnliche Herausforderung im Jahr 2023 war mit Sicherheit die Rechnungshofprüfung, die im ersten Halbjahr durchgeführt wurde. Obwohl wir das Ergebnis noch nicht, wie erhofft, zum Ende des Jahres vorliegen hatten, blicke ich diesem zuversichtlich entgegen. Die ersten Rückmeldungen deuten darauf hin, dass etwaige Kritikpunkte nicht fundamental ausfallen werden.

Ein weiteres Anliegen betraf den Beschluss der Erweiterten Vollversammlung, eine mögliche Auflösung des Wohlfahrtsfonds zu prüfen. Es gab Kritik von verschiedenen Seiten, die die Notwendigkeit des Fonds in Frage stellten. Diesem Auftrag sind wir ernsthaft nachgegangen, indem wir ein unabhängiges Rechtsgutachten eingeholt haben. Die Ergebnisse wurden der Erweiterten Vollversammlung am 12. Dezember 2023 vorgestellt und werden allen Mitgliedern noch im Jänner zugänglich gemacht. Das Gutachten zeigte deutlich, dass eine Auflösung mit vielen komplexen Maßnahmen verbunden wäre und sowohl finanzielle als auch rechtliche Risiken unverhältnismäßig hoch wären. In Anbetracht dessen haben wir uns im Verwaltungsausschuss darauf verständigt, das System so zu stärken, damit es nicht als bloße Beitragslast empfunden wird, ähnlich einer Steuer, über die man sich nur ärgert. Letzten Endes gibt es ja einen Return of Investment und den möchten wir möglichst sicher gestalten. Unser Ziel ist es, dieses System in den kommenden Jahren weiter zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.

Ärzt*in für Wien: Der Wohlfahrtsfonds bleibt also in seiner bestehenden Form?

Lazansky:  Ja, eine Auflösung würde zu viele komplexe Maßnahmen erfordern und die einzige realistische Chance, dies über einen Zeitraum von 70 und mehr Jahren zu bewerkstelligen, ist äußerst ungünstig. Juristen und Verfassungsrechtler haben uns hier maßgebliche Informationen bereitgestellt und auch betont, dass eine singuläre Betrachtung des Bundeslands Wien nicht möglich ist. Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung sind wichtige Aspekte im Rechtssystem und müssen hier alle mitberücksichtigt werden. Es ist schwierig, jemandem im Vertrauen zu versichern, dass er am Ende des Arbeitslebens etwas erhalten wird, um dann plötzlich die Pension zu kürzen und zu sagen: „Pech gehabt.“ Auch die Idee, einer Überführung des Fonds in die Sozialversicherung wäre kontraproduktiv, da unsere Berufsgruppe dort bereits die Höchstgrenze erreicht. Das bedeutet, dass eine höhere Einzahlung dort nicht zu einer entsprechend höheren Auszahlung führen würde.

Ubl: Was wir versuchen zu sagen – Wohlfahrtsfonds abschaffen? Unterhalten wir uns darüber! Wir wollen uns der Realität stellen, werden es aber nicht weiterverfolgen, weil es erstens nicht nur in Wiener Hand liegt und wie gesagt viele Nachteile für die Mitglieder mit sich bringen würde.

Eine weitere Herausforderung 2023 betraf, die Zugänglichkeit für Mitglieder zu optimieren: Aktive Anrufe bei auftretenden Problemen und die Zusammenarbeit mit der Concisa zur Verbesserung der Services. Ein Thema, das mir auch am Herzen liegt, ist die geplante Einführung eines digitalen Wohlfahrtsfonds-Kundenportals, um beispielsweise Mitgliedern modernere Optionen für die Einbringung der Einkommensunterlagen anzubieten. Sämtliche Anträge sollen künftig über dieses Kundenportal abgewickelt und Informationen besser zugänglich gemacht werden.

Lazansky: Eine aktuelle Herausforderung, der wir uns stellen, ist die Digitalisierung. Wir haben dieses Kundenportal im Jahr 2023 vorbereitet und konsequenterweise haben wir viel Zeit in die Erarbeitung eines modernen Kundenportals investiert. Viele Workshop-Gruppen, ein agiles Projektmanagement, Einbeziehung von Stakeholdern, Analyse von Prozessen. Durch eine IST-Analyse haben wir Dinge hinterfragt, die wir bis jetzt nie hinterfragt haben. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Programmierung und Umsetzung dieses Onlineportals im laufenden Jahr. Eine kleine Neuerung, die bereits jetzt sichtbar ist, betrifft die Neugestaltung unseres Logos. Das ist eine kleine Änderung, es ging dabei darum, Geschlechtergerechtigkeit und Diversität abzubilden.

Ärzt*in für Wien: Sie haben jetzt schon die Digitalisierung genannt. Gibt es noch weitere Ziele und Pläne für 2024. Oder darüber hinaus?

Ubl: Im Vorsitzendenteam, welches auch die Zahnärztekammer einschließt, haben wir uns dafür ausgesprochen, die momentane Beitragsstaffel zu vereinfachen. Dabei ist das Ziel, keine Beitragserhöhungen zu verursachen, ausgenommen die jährliche Richtwertanpassung. Wir werden außerdem sicherstellen, dass der Wohlfahrtsfonds keinerlei Gefahr läuft, in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Mehr Pension fürs Geld, mehr Leistung fürs Geld, ist einer unserer Grundsätze. Konkret werden wir die nächsten Monate und Jahre damit verbringen, unsere Immobilien weiter auszubauen, zu optimieren, oder auch zu gestalten. Ich glaube, dem ganzen Vorsitzendenteam ist es wichtig, die Lebbarkeit, die Information und die Transparenz im Fonds mehr und mehr auszubauen.

Neu ist seit 1. Jänner auch die Einstellung des farbigen Erklärungsformulars zur Ermittlung der Beitragshöhe von Wohlfahrtsfonds und Kammerumlage. Es müssen ab diesem Jahr lediglich die Einkommensunterlagen wie die monatlichen Lohnabrechnungen oder das Jahreslohnkonto des Dienstgebers beziehungsweise der Einkommensbescheid an die Concisa übermittelt werden.

Stephan Ubl: „Mehr Pension für´s Geld, mehr Leistung für´s Geld, ist einer unserer Grundsätze.“

Lazansky: Das Ziel ist, unser Beitragssystem zukunftsfit zu gestalten. Dabei möchten wir besonders darauf achten, wie wir den Kolleginnen und Kollegen in Ausbildung entgegenkommen können. Nachholbedarf besteht bezüglich Informationen zu unserer Veranlagung, dazu werden im laufenden Jahr weitere Informationen folgen, auch in Zusammenarbeit mit unserem Finanzdienstleister FERI Trust und der Finanzdirektion. Intern dürfen sich die Funktionärinnen und Funktionäre im Verwaltungsausschuss auf neue technologische Möglichkeiten freuen, die den Zugang zu tieferen Informationen eröffnen werden.

Ubl: Ich denke, wir haben das Prozessmanagement und die Strukturierung der Abläufe verbessert, indem wir strengere Richtlinien und transparente Verfahren für das Kammeramt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter implementiert haben. Dadurch möchten wir vermeiden, dass Entscheidungen scheinbar im Kaffeehaus getroffen werden.

Lazansky: Ja, du sagst das Wichtigste an dem Ganzen. Abläufe wurden professionalisiert und mehr Personen in die Entscheidungen eingebunden. Wir haben das gesamte Team der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das innerhalb der Kammer für den Wohlfahrtsfonds tätig ist, neu strukturiert und so ein echtes „Arbeitsteam Wohlfahrtsfonds“ geschaffen. Das stärkt unsere Verwaltung für ein besseres Ergebnis.

Fotos: Stefan Seelig

Die Pension im Blick

Die Pension ist ein Meilenstein im Leben, auf den viele hinarbeiten. Doch wie genau berechnet sich die Altersversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds? Und was erwartet uns letztendlich an Auszahlungen im Ruhestand? In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die Berechnung der Altersversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds und geben einen Überblick darüber, was Sie finanziell in der Pension erwarteten können.

Lassen Sie uns mit der wichtigsten Frage starten: Bekomme ich das, was ich einzahle, am Ende auch heraus?

Der Wohlfahrtsfonds beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass die Mitglieder des Wohlfahrtsfonds sich gegenseitig helfen und unterstützen. Nicht jedes Mitglied kann alle Leistungen, die der Wohlfahrtsfonds abdeckt, auch in Anspruch nehmen. Im besten Fall muss es das auch nicht. Wohl kaum eine oder einer würde sich beispielsweise für sich selbst eine Invalidität wünschen oder dass das eigene Kind zu einer Waise oder einer Halbwaise wird. Trotzdem zahlt man für Mitglieder, die invalide sind, oder für Kinder, deren Eltern Mitglieder waren und frühzeitig verstorben sind, mit.

Das heißt, es ist nicht so, dass man selbst das, was man im Laufe seines Lebens eingezahlt hat, wieder 1:1 an Leistungen zurückbekommt. Fix ist jedoch, dass jedes Mitglied durch den Wohlfahrtsfonds nicht nur pensions- und invaliditätsversichert ist, sondern auch die Garantie hat, dass Angehörige wie Ehepartnerinnen und -partner, eingetragene Partnerinnen und Partner sowie unterhaltspflichtige Kinder im Fall des eigenen frühen Ablebens eine maßgebliche finanzielle Unterstützung bekommen.

Wie funktioniert das im Detail?

Aus den laufenden Einnahmen spinnt der Wohlfahrtsfonds ein Netz aus verschiedenen sozialen Leistungen, das den Mitgliedern zusätzlich zur staatlichen Versorgung zur Verfügung steht. Dabei stellt die Altersversorgung den wichtigsten Teil dar. Das System dahinter folgt dem Prinzip eines Umlageverfahrens. Dieses wurde später um ein sogenanntes kapitalgedecktes Verfahren (KDV) ergänzt. Bei diesem – analog zu einer privaten Pensionsvorsorge – spart jedes Mitglied selbst für seine Pension an.

Zentrales Element ist ein fiktives Pensionskonto

Alles beginnt mit der Eintragung in die Ärzte- beziehungsweise Zahnärzteliste. Ab dann werden alle relevanten Informationen der Mitglieder für den WFF an die Concisa AG, die den Wohlfahrtsfonds für die Ärztekammer für Wien verwaltet, weitergegeben. Die jährliche korrekte Beitragserfassung auf Basis des Gewinns aus ärztlicher Tätigkeit im Rahmen der Beitragsabrechnung ist der entscheidende Teil für die zukünftige Höhe Ihrer Altersversorgung. Diese fließen auf ein fiktives Pensionskonto. Nach Erreichen der Anspruchsvoraussetzung für diese wird, nach Antragstellung, die endgültige Pensionshöhe berechnet und ausbezahlt.

Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren

Ein Teil der Beiträge läuft in das Umlageverfahren, ein anderer in ein kapitalgedecktes System. Erarbeiten im Umlageverfahren die Berufstätigen die Pensionen sowie die Leistungen der Witwen/Witwer, Waisen oder Invaliditätsversorgten, die vorübergehend oder dauerhaft nicht arbeiten können, so sparen Sie beim Kapitaldeckungsverfahren mit Ihren Beiträgen ein individuelles Vermögen für die zukünftige Pensionsleistung an. Während das Umlageverfahren an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der aktiven Mitglieder partizipiert, partizipiert das im KDV eingezahlte Geld an Veranlagungserfolgen, aber auch Risiken am Kapitalmarkt. Das Geld im KDV wird im Gegensatz zum fiktiven Pensionskonto des Umlageverfahrens einem persönlichen Wohlfahrtsfondskonto gutgeschrieben.

Das Äquivalenzprinzip

Neben dem schon erwähnten Solidaritätsprinzip folgen alle im Wohlfahrtsfonds erbrachten Leistungen, so auch die Altersversorgung, einem weiteren wesentlichen Grundsatz: dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Das Äquivalenzprinzip soll gewährleisten, dass grundsätzlich nicht mehr an Leistungen ausbezahlt wird als an Beiträgen eingenommen. Im Wohlfahrtsfonds wird dieses Prinzip über den Wert des Anwartschaftspunktes im laufenden Beitragsjahres umgesetzt.

Dabei errechnet der vom Verwaltungsausschuss beauftragte Versicherungsmathematiker unseres Dienstleisters der VALIDA jährlich die sogenannte durchschnittliche Bezugsdauer aller Leistungen, genannt Verweildauer.

Die durchschnittliche Verweildauer der in den Jahren 2013 bis 2022 verstorbenen altersversorgten Leistungsbeziehenden betrug 19,37 Jahre, bei invaliditätsversorgten Leistungsbeziehenden 23,33 Jahre und bei Witwen beziehungsweise Witwern 19,69 Jahre. Von den in den Jahren 2013 bis 2022 verstorbenen 1.094 Mitgliedern hinterließen 46,89 Prozent eine Witwe beziehungsweise einen Witwer mit laufender Leistungsauszahlung.

Aus diesen Parametern wird jährlich also ein Faktor, der die Leistungsbezugsmonate ausdrückt („rechnerische Verweildauer“) und der auch in die Prognoseberechnung einfließt, berechnet. Im Jahr 2023 betrug dieser Faktor 325,64 Monate. Dieser Faktor wird mit der aktuellen Grundpension (2024 1153,30 Euro) multipliziert.

Grundpension (1071,8 Euro x Verweildauer = einzuzahlende Summe, um alle (fiktiven) Leistungen zu erhalten.

Was sind Anwartschaftspunkte?

Für den Betrag, der dem Umlageverfahren zugewiesen wird, erhält man Jahr für Jahr Anwartschaftspunkte (AWP) gutgeschrieben. Eine Anwartschaft bezieht sich auf den Anspruch auf zukünftige Pensionszahlungen beziehungsweise den zu erwartenden Auszahlungsbetrag. Ein Anwartschaftspunkt entspricht einem Prozent der zu erwartenden Grundpension.

Der Wert eines AWP wird, wie bereits beschrieben, laufend evaluiert und an die jeweilige Lebenserwartung beziehungsweise Verweildauer der Leistungsbeziehenden im System angepasst. Festgelegt und beschlossen wird dieser AWP-Wert schließlich einmal im Jahr von der Erweiterten Vollversammlung. Das Ziel dabei ist, 3 AWP im Jahr zu erreichen. Dies wird über den sogenannten Richtbeitrag sichergestellt.

Da ein Teil der geleisteten Beiträge ins Kapitaldeckungsverfahren fließt, können grundsätzlich keine 3, sondern derzeit maximal 2,4 Anwartschaftspunkte pro Jahr erworben werden. Die dahinterliegende Rechnung lautet: Für jedes Jahr, für das der volle Richtbeitrag (=Wert von 3 AWP) geleistet wird, wird somit eine Anwartschaft von 3 Prozent der Grundpension erworben. Um den Wert eines Punkts zu eruieren, muss man daher den Richtwert durch drei dividieren. Bei Pensionsantritt hängt die zu erwartende Pension letztlich von der Höhe der erworbenen Anwartschaftspunkte ab.

Der für das Jahr 2024 gültige Richtbeitrag beträgt 11.107,59 Euro.

Mitglieder erhalten einmal im Jahr (bis spätestens 31. Juli) eine Kontonachricht mit der Mitteilung über die bislang jährlich erworbene Anwartschaft.

Hinweis: Auch ein Nachkauf von Anwartschaftspunkten ist innerhalb von fünf Jahren ab Bescheid-Datum zinsenfrei möglich. Ein Nachkauf ist dabei nur für jene Beitragsjahre möglich, in denen zumindest 1 Monat Mitgliedschaft in Wien bestanden hat und auch ein Abrechnungsbescheid vorliegt. Der Nachkauf fehlender Anwartschaftspunkte ist in voller Höhe als Sonderausgabe absetzbar, das heißt die steuerwirksamen Sonderausgaben reduzieren die Einkommensteuer in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes.

Pensionsberechnung

Die Wohlfahrtsfondspension setzt sich aus drei Leistungsteilen zusammen:

Die sogenannte Grundpension besteht aus der Grund- und der Ergänzungsleistung und beträgt bei 100 Anwartschaftspunkten im Jahr 2023 1071.80 Euro. Dabei sieht die Satzung bei Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr Abschläge, bei Inanspruchnahme ab dem 66. Lebensjahr Zuschläge vor.


Hat man in einem Jahr mehr Geld eingezahlt als der Richtbeitrag vorschreibt, fließt dieses Geld auf das Zusatzleistungskonto. Die Zusatzleistung beträgt bei Inanspruchnahme der Altersversorgung mit dem vollendeten 65. Lebensjahr monatlich 0,5 Prozent des Kontostandes auf dem Zusatzleistungskonto, wobei die Satzung auch hier Abschläge bei Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr und Zuschläge bei Inanspruchnahme ab dem 66. Lebensjahr vorsieht.

Die Alterspension aus dem Kapitaldeckungsverfahren (KDV) wird auf Basis der individuellen Deckungsrückstellung (angesparte Beiträge zuzüglich Veranlagungsergebnis abzüglich Verwaltungskosten) zum Pensionsantritt unter Anwendung des altersspezifischen Verrentungsfaktors ermittelt.

Gemäß aktueller Satzung werden 20 Prozent des Richtbeitrages (= Grund- und Ergänzungsleistungsbeitrage) sowie 30 Prozent des den Richtbeitrag übersteigenden Beitrages dem KDV zugeordnet. Darüber hinaus werden auch all jene Beitragsteile, die 80 Prozent des Höchstbetrages (dieser beträgt 31.000 Euro) überschreiten, zur Gänze dem KDV gutgeschrieben.

Gewährung der Altersversorgung

Die Altersversorgung kann frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Damit die Altersversorgung im Verwaltungsausschuss gewährt werden kann, ist ein unterfertigter Antrag bei der Concisa AG, die den Wohlfahrtsfonds verwaltet, einzubringen und ein Pensionskonto einzurichten. Voraussetzung ist, dass bestehende Verträge mit den gesetzlichen Krankenversicherungen beziehungsweise der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien gelöst werden, ärztliche Tätigkeiten mit regelmäßigem Gehaltsbezug eingestellt wurden und keine zivilrechtlichen Verträge mehr zu vormaligen Gruppenpraxen mit Kassenverträgen bestehen.

Verfahrensdauer: Der Antrag auf Altersversorgung wird von der Concisa geprüft und ein entsprechender Bescheid erstellt. Dieser Bescheid wird in der nächstfolgenden Sitzung des Verwaltungsausschusses beschlossen, in der Folge versandt und die Altersversorgung ausbezahlt. Dies ergibt von Antragstellung bis zum Bescheid eine durchschnittliche Verfahrensdauer von einem bis drei Monaten. Es wird zunächst eine vorläufige Altersversorgung gewährt. Nach Rechtskraft des Fondsbeitragsbescheides für das letzte Jahr sowie dessen Begleichung und Begleichung allfälliger Beitragsrückstände aus vergangenen Beitragsjahren wird die endgültige Altersversorgung gewährt.

Weiterarbeiten in der Pension

Wenn Mitglieder nach Pensionsantritt weiterhin (zahn)ärztlich tätig bleiben (Privatordination oder Wohnsitzzahnärztin/Wohnsitzzahnarzt), werden sie grundsätzlich weiterhin als ordentliches Kammermitglied in der (Zahn)Ärzteliste geführt und sind daher auch weiterhin beitragspflichtig. Ihre Fondsbeiträge werden in dieser Zeit dem sogenannten Zusatzleistungskonto 2 gutgeschrieben. Nach endgültiger Beendigung ihrer (zahn)ärztlichen Tätigkeit wird nach Abrechnung, Rechtskraft und vollständiger Begleichung dieser Fondsbeiträge wiederum eine Pension errechnet, die ihnen dann gemeinsam mit der ursprünglich gewährten Altersversorgung ausbezahlt wird.

Seit 1. September 2013 besteht gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung die Möglichkeit, sich von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds mit Ausnahme der Beiträge zur Krankenunterstützung befreien zu lassen.

Berechnungsbeispiel Fondsbeitrag

31.000 Euro (Höchstbeitrag), Richtbeitrag 10.578,66 Euro  

1. Abdeckung des Richtbeitrags mit Aufteilung KDV Vom Beitragsteil bis 10.578,66 Euro werden 2,4 Anwartschaftspunkte erworben, 2.115,73 Euro gehen ins KDV (= „KDV minus Grundleistung“)
2. Ermittlung des den Richtbeitrag überschreitenden Betrages (=Zusatzleistung) = 31.000 Euro minus 10.578,66 Euro = 20.421,34 Euro
3. 30 % des den Richtbeitrag übersteigenden Beitrages gehen ins KDV (KDV minus Zusatzleistung) = 20.421,34 Euro x 30 Prozent = 6.126,40 Euro
4. Werden 80 % des Höchstbeitrages überschritten, geht dieser Beitragsbestandteil zur Gänze ins KDV (= „KDV-Höchst“) = 31.000 Euro x 80 Prozent = 6.200,00 Euro (KDV-Höchst)
5. Differenz des den Richtbeitrag übersteigenden Teils abzüglich „KDV-ZL“, abzüglich „KDV-Höchst“ geht in die Zusatzleistung 20.421,34 Euro minus 6.126,40 Euro minus 6.200 Euro = 8.094,94 Euro
verbleiben für die Zusatzleistung

Grund- und Ergänzungsleistung:
EUR Grund- und Ergänzungsleistung:          8.462,93 Euro (Erwerb von 2,4 AWP)
Zusatzleistung:                                            8.094,94 Euro KDV
(KDV-GL plus KDV-ZL plus KDV-Höchst):  14.442,13 Euro  

Anteil Umlage am Beitrag:  53,40 %
Anteil KDV am Beitrag:      46,60 %

Wohlfahrtsfonds – Mitarbeiter*innen stellen sich vor

Wer sind die Menschen innerhalb der Wiener Ärztekammer, die mit ihrer Expertise und Motivation dafür sorgen, dass Sie als Mitglied nicht nur eine sichere Pension, sondern auch eine umfassende Unterstützung und Information des Wohlfahrtsfonds erwarten dürfen? Unsere heutige Vorstellung bietet einen Einblick in die Arbeit und Rolle dieser engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Schritt für Schritt möchten wir den Wohlfahrtsfonds „entmystifizieren“ und Ihnen dabei helfen, eine klarere Vorstellung von diesem System und seinen Leistungen zu erhalten. Vielleicht konnte Ihnen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Ärztekammer für Wien auch schon persönlich bei einem Anliegen weiterhelfen?

Heute bringen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärztekammer für Wien auf die Bühne, die sich im Kammeramt um die Belange des Wohlfahrtsfonds kümmern. Die verschiedenen Aufgabenbereiche, angefangen bei der Veranlagungs- und Immobilienbetreuung über das juristische Team bis hin zum aktiven Mitgliedermanagement und den Kommunikationsagenden, spielen eine entscheidende Rolle dabei, dass der Wohlfahrtsfonds seinen Zweck erfüllt und Sie als Mitglied dem System vertrauen dürfen.

v.l.n.r.: Elias Sirbu, Clemens Schwinner, Michael Lazansky (Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds), Magdalena Gruber und Ebru Karabay.
Foto: Stefan Seelig

Mitgliedermanagement

Ursprünglich als Beschwerdemanagement konzipiert, wird diese Bezeichnung dem Tätigkeitsfeld von Clemens Schwinner bei Weitem nicht gerecht. In der Betreuung der Mitglieder spielt dieser lösungsorientierte Kollege eine zentrale Rolle, insbesondere, wenn es um Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds oder die Kammerumlage geht.

Clemens Schwinner steht unseren Mitgliedern in allen Lebensphasen zur Seite – sei es beim Einstieg in den Beruf, während der Mutterschaft oder dem Übergang in die Pension. Er unterstützt aktiv bei der Ausarbeitung von Anträgen und der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen. Auch in herausfordernden Zeiten ist er ein verlässlicher Ansprechpartner, sei es im Fall der Witwen- und Waisenversorgung, der Invaliditätsversorgung oder bei finanziellen Sorgen und Unklarheiten in Bezug auf Abrechnungen oder Beiträge.

Besonders schön ist es, wenn ich eine scheinbar aussichtslose Situation mit ein paar Telefonaten und E-Mails beziehungsweise einem persönlichen Beratungsgespräch abfedern oder sogar aus der Welt schaffen kann.“

Clemens Schwinner

Die Finanzdirektion

Finanzdirektor Franz Hirtzi und Nicole Halbweis sind verantwortlich für die strategische Investition und Veranlagung der Beitragsgelder, die in den Wohlfahrtsfonds fließen. Ein gewissenhafter Umgang mit dem Vermögen steht im Mittelpunkt, wobei die Finanzabteilung darauf abzielt, das Vermögen nicht nur zu verwalten, sondern auch nachhaltig zu vermehren. Franz Hirtzi analysiert Marktbedingungen und entwickelt langfristige Anlagestrategien, gemeinsam mit Nicole Halbweis koordiniert er die Umsetzung und überwacht die Performance. Um maximale Sicherheit zu gewährleisten, setzt die Finanzdirektion auf eine nachhaltige Anlagestrategie, die langfristige Stabilität und Rendite sicherstellen soll, um die finanziellen Mittel optimal zu nutzen. Ein Schlüsselbereich in diesem Zusammenhang ist der Ankauf und die professionelle Verwaltung des Immobilienportfolios des Fonds. Hierbei spielt unter anderem die Koordination mit den Hausverwaltungen eine entscheidende Rolle. Eine wesentliche Zusammenarbeit besteht auch mit den externen Finanzberatenden von FERI Trust, die umfassende Beratung hinsichtlich strategischer und taktischer Vermögensveranlagung bieten.

Die Rechtsexpertise

Mit Claus Penz, Maria Huber und Elias Sirbu sind auch drei Juristinnen und Juristen mit dem Wohlfahrtsfonds befasst.

Als Leiter des Teams Wohlfahrtsfonds konzentriert sich Claus Penz im Wesentlichen auf die Planung der jährlichen Abläufe und die inhaltliche Vorbereitung der Sitzungen des Verwaltungs- sowie des Überprüfungsausschusses. Es geht dabei im Wesentlichen auch darum, die verantwortlichen Funktionärinnen und Funktionäre dabei zu unterstützen, ihre politischen Ziele vorzubereiten und diese nach einer Beschlussfassung dann auch umzusetzen. Claus Penz fungiert auch als Bindeglied zu den anderen Organisationseinheiten im Kammeramt hinsichtlich der Koordinierung der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses. Zu Hilfe kommt ihm mit Sicherheit seine Erfahrung und der Umstand, dass er seit nunmehr fast 30 Jahren in diesem Bereich tätig ist.

„Gerade bei einer Einrichtung, die bei den Mitgliedern teilweise umstritten ist, ist es wichtig, sicherzustellen, dass der gesetzliche Rahmen strikt eingehalten wird und niemand auf Kosten anderer bevorzugt wird. Transparenz und Information kommen hierbei eine besondere Bedeutung zu.“

Claus Penz

Ihre telefonischen und schriftlichen Beratungen zu rechtlichen Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds machen Maria Huber und Elias Sirbu auch spür- und sichtbar nach außen hin. Beide unterstützen das Beschwerdemanagement durch Vorabaufklärung von Beschwerdefällen und beurteilen, ob eine gerichtliche Klärung notwendig ist. Sollte eine vorherige Klärung eines Beschwerdefalles nicht möglich sein, übernehmen sie die Betreuung der Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wien.

Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Abstimmung und Rücksprache mit externen Partnern wie der Concisa, Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzleien. Zusätzlich spielen sie eine wesentliche Rolle bei der Unterstützung des Verwaltungsausschusses, vor allem bei der Vor- und Nachbereitung von Sitzungen.

Wenn im Zuge von Beratungsgesprächen und Verfahren vor Gericht eine umfassende Aufklärung und Einigung erlangt werden konnte, ist das immer besonders erfüllend.“

Elias Sirbu

Sekretariat

Ebru Karabay ist dafür verantwortlich, dass die Kalender der Verwaltungsausschuss-Mitglieder stets gut gefüllt sind. Sie ist eine zentrale Schnittstelle zwischen den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses und der internen Organisation der Wiener Ärztekammer und unterstützt hier in vielen Belangen. 

Ebru Karabay kümmert sich um die Planung und den reibungslosen Ablauf von Sitzungen und Konferenzen und unterstützt ihre Kolleginnen und Kollegen, aber auch den Verwaltungsausschuss bei verschiedenen administrativen Angelegenheiten.

An meiner Tätigkeit schätze ich besonders die effiziente Zusammenarbeit auf allen Ebenen. Zugleich freue ich mich darüber, wertvolles Fachwissen bezüglich der Abläufe und Prozesse innerhalb der berufsständischen Vertretung der Ärztinnen und Ärzte zu erwerben.“

Ebru Karabay

Medienarbeit

Magdalena Gruber trägt die Verantwortung dafür, dass rund 14.000 Mitglieder des Wohlfahrtsfonds stets bestens informiert sind. Diese Informationsoffensive erfolgt durch verschiedene Kanäle, darunter Newsletter, die nach Sitzungen des Verwaltungsausschusses verschickt werden, sowie Artikel für Ärzt*in für Wien. Ein weiteres wichtiges Instrument ist der Jahresbericht, der mit ihr in enger Zusammenarbeit erstellt wird und relevante Informationen zum Wohlfahrtsfonds bietet.

Aktuell befindet sich die Umsetzung einer eigenständigen Website für den Wohlfahrtsfonds in Arbeit, die von Magdalena Gruber mitgestaltet wird. Diese Website wird dazu dienen, alle relevanten Informationen an einem Ort zu bündeln, sodass Mitglieder nicht mehr zwischen den Websiten von Concisa und der Ärztekammer navigieren müssen. Damit soll eine noch effizientere Informationsversorgung gewährleistet werden.

„Unsere Mitglieder sind äußerst vielfältig – von der 25-jährigen Turnusärztin bis hin zum 65-jährigen Zahnarzt, der kurz vor der Pensionierung steht. Es erfordert stets ein breites Denken und die Bereitstellung eines vielseitigen Medienmixes. Hier sehen wir noch Entwicklungspotenzial, aber wir streben kontinuierlich Verbesserungen an.“

Magdalena Gruber

Steuervorteile des Wohlfahrtsfonds

Der Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärztekammer bietet für seine Mitglieder vor allem eines: soziale Sicherheit. Doch nicht nur das. Diesmal werfen wir das Schlaglicht auf ein oft übersehenes Element des Wohlfahrtsfondssystems: die Steuerersparnisse, die durch den Wohlfahrtsfonds geboten werden.

Das Streben nach finanzieller Effizienz und Steuerersparnissen ist heute von großer Bedeutung. Umso besser, wenn auch die Mitgliedschaft im Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärztekammer einen positiven Einfluss auf die finanzielle Gesundheit seiner Mitglieder hat. Heute schauen wir uns an, wie diese Steuervorteile des Wohlfahrtsfonds zustande kommen und welche Vorteile sie konkret bieten.

Vollständig absetzbar

Der Wohlfahrtsfonds ist rechtlich gesehen eine Pflichtversicherung, bei dessen Beiträgen es sich um gesetzlich vorgeschriebene Zahlungen zu sogenannten Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen handelt. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte haben dadurch im Laufe ihres Berufslebens, aber vor allem später in der Pension, Ansprüche auf verschiedene Leistungen. Diese umfassen im Wesentlichen eine Invaliditätsunterstützung, Hinterbliebenenversorgung, Kinderunterstützung oder eben die Alterspension.

Das Gesetz besagt, dass Pflichtbeiträge, die an Einrichtungen, die der Kranken-, Unfall-, Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung dienen, steuerlich zur Gänze geltend gemacht werden können. Durch diese gesetzliche Verpflichtung sind die Wohlfahrtsfondsbeiträge – im Unterschied zu Zahlungen an private Pensionskassen – steuerlich zur Gänze absetzbar.

Selbstständig Erwerbstätige können die Wohlfahrtsfondsbeiträge als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Bei Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern im Angestelltenverhältnis erfolgt dies im Regelfall automatisch über den Dienstgeber (im Zuge der Akontierung) beziehungsweise durch den Werbungskostenabzug bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Das bedeutet, dass bis zu 50 Prozent der eingezahlten Beiträge (abhängig vom individuellen Grenzsteuersatz) über die Einkommensteuer zurückerstattet werden können.

Dem gegenüber ist die Auszahlung der Pension allerdings ein steuerpflichtiger Bezug. Aufgrund der in der Regel niedrigeren Einkommenssituation im Ruhestand ergibt sich aber gleichzeitig auch ein geringerer persönlicher Grenzsteuersatz.

Da die Beitragszahlungen oft viele Jahre vor der Rentenauszahlung erfolgen, tritt durch die Steuerersparnis auch noch ein nicht unbeachtlicher Zinseffekt ein. Diese beiden Faktoren machen die Wohlfahrtsfondspension aus steuerlicher Sicht äußerst attraktiv.

Beispiel

Im Verlauf des Ansparzeitraums (Zeitraum der Beitragszahlungen), in unserem Beispiel 20 Jahre, zahlt eine Ärztin in einem Angestelltenverhältnis Beiträge mit einem persönlichen Grenzsteuersatz von 50 Prozent.
20 Jahre später, wenn die Ärztin ihre Wohlfahrtsfondspension erhält, liegt ihr Grenzsteuersatz zu diesem Zeitpunkt bei 40 Prozent. Der nominelle Renditezuwachs aus der Beitragszahlung beträgt somit 10 Prozent der Beitragsleistung. Wenn man zusätzlich berücksichtigt, dass die Versteuerung erst 20 Jahre nach den Beitragszahlungen erfolgt, erhöht sich dieser Renditezuwachs entsprechend dem Zinseffekt. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Rendite von 3 Prozent per anno ergibt dies über 20 Jahre gerechnet einen Renditezuwachs von rund 18 Prozent.
Natürlich ist dieser Renditezuwachs bei Auszahlung der Pension in Form einer Rentenzahlung auch abhängig von der persönlichen Lebenserwartung der Ärztin.
Bei einer Einmalauszahlung der Pensionsleistung im Zeitpunkt des Antritts der Pension ist der Renditeeffekt der Steuerersparnis naturgemäß geringer, da die Pensionsauszahlung hier unter Umständen (je nach persönlicher Steuersituation) auch dem 50-prozentigen Grenzsteuersatz (wie die Steuerersparnis aus den Beitragszahlungen) unterliegt.

Ist der Wohlfahrtsfonds aktueller denn je?

Wir sagen, ja! Denn:

Da die Beitragszahlungen oft viele Jahre vor der Rentenauszahlung erfolgen, tritt durch die Steuerersparnis ein Zinseffekt ein.

Vermögen mit Weitblick

Das Vermögen im Wohlfahrtsfonds verzeichnet ein kontinuierliches Wachstum. Das ist auch gut so, da eine solide Investition der Beitragsgelder notwendig ist, um die zukünftige Absicherung der Pensionszahlungen zu gewährleisten. Nachfolgend geben wir Ihnen eine Übersicht über die Struktur dieses Vermögens.

Vorweggesagt – die Höhe und Aufteilung des Vermögens im Wohlfahrtsfonds sind kein Geheimnis, sondern werden der Erweiterten Vollversammlung einmal im Jahr berichtet und sind in weiterer Folge für alle Mitglieder im Jahresbericht einsehbar. Bis einschließlich dem Geschäftsjahr 2021 war der Wohlfahrtsfonds als Unterkapitel im Wahrnehmungsbericht der Ärztekammer für Wien enthalten, seit dem heurigen Jahr gibt der Wohlfahrtsfonds zusätzlich seinen eigenen Jahresbericht heraus. Dieser ist ausschließlich online unter https://www.aekwien.at/jahresbericht-wohlfahrtsfonds abrufbar.

Die Anfänge

Um das Kapital des Wohlfahrtsfonds und dessen Entwicklung über die Jahre gut zu verstehen, ist es zunächst sinnvoll, sich zu den Anfängen des Wohlfahrtsfonds zurückzubegeben.

Der Wohlfahrtsfonds, wie es ihn heute gibt, wurde 1950 von der Vollversammlung der Ärztekammer für Wien gegründet. Die Tradition und der Wunsch nach einer standeseigenen Vorsorge für Ärzte und Ärztinnen führt allerdings bis ins Jahr 1758 zurück, als vom Wiener Medicinischen Collegium die Witwen- und Waisen Societät ins Leben gerufen wurde.

Als zunächst reines Umlageverfahren eingeführt, stand in den ersten beiden Jahrzehnten seines Bestehens einer noch relativ kleinen Anzahl an Ruhestandsbezügen eine große Zahl von aktiven einzahlenden Kolleginnen und Kollegen gegenüber. Waren bei der Gründung zunächst nur die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte Mitglieder des Wohlfahrtsfonds, so wurden ab 1964 auch Spitalsärztinnen und Spitalsärzte miteinbezogen. Erst als sich in den 1980er Jahren ein Gleichgewicht zwischen Einzahlenden und Leistungsempfängerinnen und Empfängern eingestellt hatte, erkannte man die Notwendigkeit einer langfristigen Äquivalenz von Beiträgen und Leistungen. Die Folgen waren damals schmerzhafte Einschnitte in Form von Beitragserhöhungen, die Einführung eines sogenannten „Altlastenbeitrags“ und eines Pensionssicherungsbeitrags, der monatlich von Pensionen einbehalten wurde, bei denen man eine gewisse Unterdeckung festgestellt hatte. Letztlich waren diese Maßnahmen erfolgreich und der Altlastenbeitrag konnte zuerst reduziert und 2011 komplett abgeschafft werden.

Langfristige versicherungsmathematische Prognosen erlauben es heute, Beiträge und Leistungen im Gleichgewicht zu halten und der Wohlfahrtsfonds steht damit auf einer soliden finanziellen Basis. Das System des Wohlfahrtsfonds ist dabei aber keineswegs statisch, im Laufe der Jahre gab es immer wieder Reformmaßnahmen und Erneuerungen. Die letzte Reform des Wohlfahrtsfonds wurde 2014 wirksam, als eine einkommensabhängige Staffelung der Beiträge eingeführt wurde.

Einführung eines Masterfonds

Nachdem sich der Wohlfahrtsfonds im Jahr 2011 erfolgreich aus den finanziellen Schwierigkeiten befreit hatte, sah man die dringende Notwendigkeit, die Veranlagung grundlegend neu auszurichten.

Um zukünftig die Pensionen der Mitglieder langfristig zu garantieren, sind eine nachhaltige Veranlagungsstrategie, eine vorausschauende Planung und insbesondere ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Beitragszahlungen unerlässlich.

Das Vermögen des Wohlfahrtsfonds besteht heute aus unterschiedlichen Anlagekategorien: Wertpapiere, Immobilien, Geldmittel und Golddukaten

Wertpapiere 36,74%
Immobilien 57,87%
Golddukaten 0,24%
Geldmittel 5,15%

Unter anderem wurde im September 2011 schließlich ein Masterfonds mit verschiedensten Segmenten durch Einbringung von Publikums- und Spezialfonds konzipiert. Der Masterfonds ist ein Spezialfonds gemäß Investmentfondsgesetz. Der Fonds wird von einer Asset Management-Gesellschaft verwaltet, die ein regelmäßiges Reporting im Verwaltungsausschuss zu gewährleisten hat.

Im Jahr 2013 erfolgte eine Umstrukturierung des Wohlfahrtsfonds-Masterfonds, bei der die Vermögenswerte in sortenreine Segmente aufgeteilt wurden. Dies ermöglichte die Bündelung des Know-hows der Anlageexpertinnen und -experten für gezieltes, aktives Management. Die Segmente bestehen heute aus Aktien, Wandelanleihen, Unternehmensanleihen, aber auch aus High-Yield Anleihen, EMD-Anleihen und Immobilien-Anleihen.

Die einzelnen Segmente werden von internationalen Fondsgesellschaften gemanagt.

Aufgrund der wachsenden Größe und um sicherzustellen, dass die besten Fondsmanager ausgewählt werden, damit sich am Ende des Tages das Geld auch vermehrt, finden sogenannte Beauty Contests statt, bei denen verschiedene Fondsmanager Vorschläge oder Angebote für das Management eines bestimmten Fondssegments unterbreiten. Der letztlich ausgewählte Fondsmanager übernimmt schließlich das Management des Fondssegments und beginnt mit der Umsetzung seiner Anlagestrategie, immer unter Einhaltung streng definierter Anlagerichtlinien und Fondsbestimmungen. Der Verwaltungsausschuss überwacht dabei die Performance und die Einhaltung der vereinbarten Ziele.

Darüber hinaus wurde 2014 ein Risiko-Overlay Segment eingeführt, das speziell für die Übernahme der Risikosteuerung im Wohlfahrtsfonds Masterfonds konzipiert ist. Dieses Segment dient als eine Art Sicherheitsnetz, das die Volatilität, also die Schwankungsbreite, durch eine festgelegte Grenze von 9 Prozent beschränkt. Seine Hauptfunktion besteht dabei darin, sicherzustellen, dass das Gesamtrisiko des Masterfonds effektiv gesteuert wird, indem es die strategische Asset Allocation nachbildet. Dabei werden derivative Absicherungsinstrumente eingesetzt, ohne jedoch in die physischen Anlagen des Masterfonds einzugreifen.

Das Risiko-Overlay arbeitet proaktiv: Wenn die Volatilität die vordefinierte Grenze überschreitet und das Risiko als zu hoch eingestuft wird, greift das Overlay ein, um das Risiko zu reduzieren. Auf diese Weise unterstützt es dabei, die Anlageziele des Verwaltungsausschusses zu steuern und zu schützen, ohne dabei die grundlegende Struktur des Masterfonds zu beeinträchtigen. Durch diese gezielte Risikosteuerung wird eine präzise Anpassung an Marktbedingungen ermöglicht und das Portfolio bleibt innerhalb der festgelegten Risikoparameter.

Asset Liability Management

Eine umfassende Beratung bezüglich der strategischen und taktischen Vermögensveranlagung, des Asset Liability Managements, der Implementierung der Veranlagung sowie des Controllings wird vom Finanzdienstleistungsunternehmen FERI Trust GmbH aus Bad Homburg in Deutschland durchgeführt. FERI Trust berichtet dem Verwaltungsausschuss in regelmäßigen Abschnitten über die Performance des Masterfonds. Zudem findet einmal im Jahr eine Anpassung der Asset Allocation statt, deren Ziel darin besteht, eine langfristig ausgerichtete Aufteilung der jeweiligen Anlageklassen zu gestalten. Beispielsweise wurde im September 2023 die Aufteilung wie folgt festgelegt: Immobilien 42 Prozent, Aktien 18 Prozent, Unternehmensanleihen 14 Prozent, Wandelanleihen 6 Prozent, Kasse 6 Prozent, Private Equity/Infrastruktur-Beteiligungen 8 Prozent, High-Yield-Anleihen 2 Prozent, Sonstige 4 Prozent.

Nachhaltige Veranlagung

Auch das Thema „Nachhaltiges Investieren“ ist in der Zusammensetzung des Anlageportfolios ein wichtiger Parameter. FERI Trust leistet hier Beratungsdienste in Bezug auf Manager-Selektion, Identifikation von neuen Anlagethemen und bietet durch ständiges Monitoring und Berichterstattung Anhaltspunkte für allfälligen Anpassungsbedarf. Für die laufende Überprüfung der Segmente im Masterfonds ist ein eigener Anlageausschuss verantwortlich. Der Anlageausschuss setzt sich aus Mitgliedern des Verwaltungsausschusses, der Finanzdirektion und FERI Trust zusammen und berichtet dem Verwaltungsausschuss in regelmäßigen Abständen. Bei Bedarf werden Segmente zusammengelegt, aufgestockt oder geschlossen. Beispielsweise die Schließung des Segments Medreal 2023 und Zuführung dieser Mittel zu den Segmenten Unternehmensanleihen, Emerging Market Debt und Overlay.

Vermögensanlage Immobilien

Die letzten Jahre strebte der Verwaltungsausschuss eine kontinuierliche Erhöhung der Immobilienquote an, wobei Investitionen am Wiener Immobilienmarkt bevorzugt sind. So zählen zum Vermögen des Wohlfahrtsfonds auch insgesamt 13 Immobilien, die sich in Wien 1., Wien 2., Wien 3., Wien 4., Wien 6. und Wien 7. befinden.

Die Mietobjekte werden laufend entwickelt und nach Freiwerden saniert. Ebenso werden Dachgeschosse ausgebaut um die Mietzinseinnahmen zu steigern. Die Retailflächen der Immobilien werden ebenfalls laufend entwickelt, renoviert und entsprechend den aktuellen Marktbedingungen vermietet, um angemessene Renditen sicherzustellen.

Rotenturmstr. 19: Umbau und langfristige Vermietung von Geschäftsflächen an die Europäische Union, vertreten durch das Europäische Parlament, zur Schaffung der interaktiven Ausstellungswelt „Erlebnis Europa“.

Vermögensanlage Golddukaten

In den 80er Jahren während der Irakkrise wurden rund 17.000 Einfachdukaten erworben, welche noch heute im Bestand sind und 0,2 Prozent des Vermögens des Wohlfahrtsfonds ausmachen. Diese Entscheidung beruhte damals darauf, in unsicheren Zeiten auf Gold als stabilen Vermögenswert zu setzen, da sie historisch gesehen eine Werterhaltung bieten.