Absicherung im Ernstfall: Was die Invaliditätsversorgung leisten kann
Dezember 9, 2025
Absicherung im Ernstfall: Was die Invaliditätsversorgung leisten kann
Auch (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte sind nicht gefeit vor Krankheit. Wenn die eigene Gesundheit das (zahn)ärztliche Arbeiten vorübergehend oder dauerhaft unmöglich macht, stellt sich vielen Betroffenen die Frage: Wie geht es weiter? Die Invaliditätsversorgung des Wohlfahrtsfonds der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien bietet in solchen Fällen eine wichtige Absicherung. Ein Fall einer Wiener Ärztin für Allgemeinmedizin zeigt, welche Herausforderungen eine solche Situation mit sich bringen kann und welche Bedeutung ein funktionierendes Unterstützungssystem hat.
Von Nadina Nakicevic
Rechtlicher Hintergrund der Invaliditätsversorgung
Die Invaliditätsversorgung des Wohlfahrtsfonds Wien richtet sich an (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte, die ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend oder dauerhaft nicht ausüben können. Dabei wird zwischen der befristeten und der dauernden Invaliditätsversorgung unterschieden.
Die befristete Invaliditätsversorgung wird gewährt, wenn eine (Zahn)Ärztin oder ein (Zahn)Arzt aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung für einen begrenzten Zeitraum arbeitsunfähig ist und die (zahn)ärztliche Tätigkeit mindestens drei Monate lang nicht ausgeübt werden kann. Der Antrag muss während des Krankenstandes oder spätestens vier Wochen nach Ende der Berufsunfähigkeit gestellt werden. Die Inanspruchnahme der befristeten Invalidität ist auch nach dem 59. Lebensjahr möglich.
Die dauernde Invaliditätsversorgung hingegen wird dann gewährt, wenn eine Rückkehr in den (zahn)ärztlichen Beruf dauerhaft nicht mehr möglich ist. Voraussetzung ist das vollständige Einstellen der (zahn)ärztlichen Tätigkeit, einschließlich der Rücklegung etwaiger Kassenverträge. Der Antrag kann bis zum vollendeten 59. Lebensjahr gestellt werden, danach besteht Anspruch auf die Altersversorgung. Auch hier erfolgt die Beurteilung durch ärztliche Gutachten und die Vertrauensärzte des Verwaltungsausschusses.
Für beide Formen der Invaliditätsversorgung sind demnach ärztliche Gutachten erforderlich, die die Berufsunfähigkeit dokumentieren. Die Vertrauensärzte des Verwaltungsausschusses prüfen die eingereichten Unterlagen und entscheiden über die Gewährung der Leistung. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den geleisteten Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds, wobei Mitglieder zusätzlich von Bonus-Anwartschaftspunkten profitieren können. Bei Eintritt der dauernden oder vorübergehenden Berufsunfähigkeit werden zu den vorhandenen Anwartschafts-Prozentpunkten demnach maximal die Bonusprozentpunkte gemäß untenstehender Tabelle hinzugerechnet, jedoch höchstens bis 100 %.
| Lebensjahr | 2000 bis 2016 | 2017 | 2018 | ab 2019 |
| bis 27 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 28 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 29 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 30 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 31 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 32 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 33 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 34 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 35 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 36 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 37 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 38 | 100 | 100 | 100 | 98,83 |
| 39 | 100 | 100 | 98,51 | 97,67 |
| 40 | 100 | 97,89 | 97,04 | 96,51 |
| 41 | 96,03 | 95,81 | 95,59 | 95,38 |
| 42 | 92,07 | 91,65 | 9123 | 90,82 |
| 43 | 88,1 | 87,48 | 86,86 | 86,25 |
| 44 | 84,13 | 83,31 | 82,49 | 81,68 |
| 45 | 80,17 | 79,15 | 78,13 | 77,12 |
| 46 | 76,2 | 74,98 | 73,76 | 72,55 |
| 47 | 72,23 | 70,81 | 69,39 | 67,98 |
| 48 | 68,27 | 66,65 | 65,03 | 63,42 |
| 49 | 64,3 | 62,48 | 60,66 | 58,85 |
| 50 | 60,33 | 58,31 | 56,29 | 54,28 |
| 51 | 56,37 | 54,15 | 51,93 | 49,72 |
| 52 | 52,4 | 49,98 | 47,56 | 45,15 |
| 53 | 48,43 | 45,81 | 43,19 | 40,58 |
| 54 | 44,47 | 41,65 | 38,83 | 36,02 |
| 55 | 40,5 | 37,48 | 34,46 | 31,45 |
| 56 | 36,53 | 33,31 | 30,09 | 26,88 |
| 57 | 32,57 | 29,15 | 25,73 | 22,32 |
| 58 | 28,6 | 24,98 | 21,36 | 17,75 |
| 59 | 24,63 | 20,81 | 16,99 | 13,18 |
Gibt der Verwaltungsausschuss einem neuerlichen Antrag auf Zuerkennung einer weiteren befristeten Invaliditätsversorgung bzw. einem Antrag auf Zuerkennung einer dauernden Invaliditätsversorgung nach dem Bezug einer oder mehrerer befristeten Invaliditätsversorgung/en aus demselben Ereignisfall statt, sind die Bonusprozentpunkte in derselben Höhe wie beim ersten Ansuchen aus demselben Ereignisfall festzusetzen. Allenfalls zwischenzeitlich abgerechnete, rechtskräftige und vollständig bezahlte Beiträge sind hierbei entsprechend zu berücksichtigen.
Gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht leicht nachweisbar sind, ist eine sorgfältige Begutachtung besonders wichtig, um den individuellen Gesundheitszustand und die berufliche Belastbarkeit sachgerecht zu beurteilen.
Der Fall: Eine Ärztin für Allgemeinmedizin zwischen Berufung und Erkrankung
Eine Ärztin für Allgemeinmedizin, geboren 1978, infizierte sich im August 2023 erstmals mit Covid-19. Nach Abklingen der akuten Infektion entwickelten sich Long-Covid-Symptome mit ausgeprägter Fatigue, rascher Erschöpfbarkeit, reduzierter Belastbarkeit sowie Konzentrationsminderung.
Nach etwa drei bis vier Wochen nahm die Ärztin ihre Tätigkeit wieder auf. Im Dezember 2023 kam es zu einer erneuten Covid-19 Infektion, gefolgt von einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes mit verstärkter Müdigkeit, Erschöpfung und Konzentrationsstörungen. Die Ausübung ihres ärztlichen Berufs war daraufhin körperlich und kognitiv kaum mehr möglich.
Die dargestellte Krankheitsentwicklung ist kein Einzelfall. Auch die Vertrauensärzte des Verwaltungsausschusses beobachten seit der Pandemie vermehrt Krankheitsfälle, die mit Long-Covid oder Post-Covid in Zusammenhang stehen. Im Interview mit der Ärztin für Wien (Ausgabe 10/2024) betonte einer der Vertrauensärzte: „Ich denke, dass Covid viel ausgelöst und gelehrt hat. Dies zeigt sich in der allgemeinen Bevölkerung, aber auch wir Ärztinnen und Ärzte sind da leider nicht ausgenommen. Wir waren in vielen Bereichen während der Pandemie stark exponiert und beobachten eine deutliche Zunahme sowohl rheumatologischer als auch psychiatrischer Komorbiditäten im Zusammenhang mit dem Long- oder Post-Covid-Syndrom. Diese Erkrankungen wurden und werden durch die Pandemie stark getriggert und ausgelöst. Dies ist ein besonders erwähnenswerter Bereich, da in den letzten Jahren viele unserer Kolleginnen und Kollegen davon betroffen waren.“
Der Weg zur befristeten Invaliditätsversorgung
Im Juni 2024 stellte die Allgemeinmedizinerin einen Antrag auf befristete Invaliditätsversorgung beim Wohlfahrtsfonds Wien. Die Bearbeitung umfasst die Vorlage ärztlicher Gutachten, die Prüfung durch die Vertrauensärzte des Verwaltungsausschusses sowie die Entscheidung über die Gewährung der Leistung. Ihr Antrag wurde bewilligt, sodass die Wiener Ärztin die befristete Invaliditätsversorgung vom 01. Mai 2024 bis 31. Oktober 2024 bezog. Da sich ihre gesundheitlichen Symptome in dieser Zeit nicht besserten, stellte sie anschließend im Januar 2025 einen neuerlichen Antrag auf Zuerkennung einer weiteren befristeten Invaliditätsversorgung. Auch dieser Antrag wurde bewilligt und die Ärztin bezog die Leistung fortgeführt vom 01. November 2024 bis 31. März 2025.
Der Fall verdeutlicht, welche Schritte im Rahmen eines solchen Verfahrens notwendig sind und wie die Invaliditätsversorgung dazu beitragen kann, betroffene Mitglieder in einer Phase gesundheitlicher Einschränkung finanziell abzusichern.
Auch in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds im November 2025 wurden insgesamt zehn Anträge auf befristete oder dauernde Invaliditätsversorgung stattgegeben.
Ein wichtiger Baustein der (zahn)ärztlichen Vorsorge
Gesundheitliche Einschränkungen können jeden treffen, unabhängig vom Fachgebiet oder der bisherigen beruflichen Belastbarkeit. Die befristete beziehungsweise dauernde Invaliditätsversorgung des Wohlfahrtsfonds der Kammer für Ärztinnen und Ärzten in Wien bieten in solchen Situationen eine zentrale Absicherung.
Der dargestellte Fall zeigt, dass die Invaliditätsversorgung ein wesentliches Instrument ist, um Mitglieder des Wohlfahrtsfonds in Phasen vorübergehender oder dauernder Arbeitsunfähigkeit zu unterstützen.
Weitere Informationen zur Invaliditätsversorgung des Wohlfahrtsfonds Wien erhalten Sie auf der Website wohlfahrtsfonds.wien.
Zahlen, die zählen: Der Wohlfahrtsfonds Jahresabschluss 2024
August 4, 2025
Zahlen, die zählen: Der Wohlfahrtsfonds Jahresabschluss 2024
Der Jahresabschluss des Wohlfahrtsfonds ist ein essentielles Mittel, um die finanzielle Situation und Mittelverwendung des Wohlfahrtsfonds nachvollziehbar zu machen. Welche Schwerpunkte im vergangenen Jahr 2024 gesetzt wurden, wie sich die Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben und welche Rückschlüsse sich daraus für die Zukunft ziehen lassen, darüber haben wir mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses Michael Lazansky gesprochen.
Von Nadina Nakicevic
Ärzt*in für Wien: Wie hat sich das Vermögen des Wohlfahrtsfonds im Jahr 2024 entwickelt?
Michael Lazansky: Das Jahr 2024 war für den Wohlfahrtsfonds ein außerordentlich erfolgreiches Jahr. Unser Vermögen ist von rund 1,57 Milliarden im Jahr 2023 auf beeindruckende 1,71 Milliarden Euro angestiegen, das entspricht einem Zuwachs von 140 Millionen Euro. Die Performance des Masterfonds ist hier besonders hervorzuheben, der eine außerordentlich gute Rendite von 15,6 Prozent erwirtschaftete. Diese Performance war maßgeblich für die Vermögenssteigerung.
Im Kapitaldeckungsverfahren konnten wir einen Vermögenszuwachs von 393,7 Millionen Euro auf 428,2 Millionen Euro verzeichnen. Diese Zahlen zeigen, dass wir nicht nur wirtschaftlich solide arbeiten, sondern uns auch gezielt auf die Zukunft vorbereiten, um unsere Mitglieder bestmöglich abzusichern. Der Wohlfahrtsfonds befindet sich nun in einer Situation, in der aktiv an der Zukunftssicherung gearbeitet werden kann, ohne, dass wir uns weiterhin mit Altlasten befassen müssen.
Ärzt*in für Wien: Welche wesentlichen Faktoren trugen zu dieser Entwicklung bei?
Michael Lazansky: Ein wichtiger Faktor dieser Entwicklung ist die Immobilienbewertung. Beim Erwerb von Immobilien achten wir gezielt darauf, in wirtschaftlich tragfähige Immobilien zu investieren, die auch einzeln Vorteile bieten. Die neuen Liegenschaftsbewertungen, die wir im März erhalten haben, bestätigen eine Erhöhung der Sachanlagen. Ebenso wichtig ist unsere erfolgreiche Anlagestrategie. Wir als Pensionsfonds müssen immer ein Augenmerk auf einen Sicherheitsaspekt legen. Und wie bereits erwähnt, konnten wir an den Aktienmärkten eine Rendite von 15,6 Prozent erwirtschaften. Wesentlich ist auch die Streuung über die verschiedensten Anlageklassen. Der Wohlfahrtsfonds investiert neben Aktien auch noch in Anleihesegmente und wie erwähnt Immobilien. Diese Diversifikation dient dazu, potenzielle Risiken zu minimieren. Ergänzend dazu trägt auch unser Bestand an Golddukaten aufgrund des Inflationsschutzes als risikominimierendes Element zur Gesamtrendite bei.
Ärzt*in für Wien: Gab es im Vergleich zum Vorjahr 2023 signifikante Veränderungen?
Michael Lazansky: Absolut. Gemeinsam mit unserem Partner, der Concisa AG, konnten wir beobachten, dass die Zahl der altersversorgten Fondsmitglieder um 17,84 Prozent auf insgesamt 4129 Personen angestiegen ist. Dies zeigt deutlich, dass die Einführung der Pensionsreform erfolgreich gewesen ist. Eine weitere erfreuliche Veränderung betrifft die Gewinnreserve im kapitalgedeckten Verfahren. Diese wurde nach herausfordernden Zeiten wieder auf 22,3 Millionen Euro erhöht. Auch die Immobilienerträge haben maßgeblich zur positiven Gesamtentwicklung beigetragen. Darüber hinaus konnten wir die Zuschreibung von Finanzanlagen auf 83,4 Millionen Euro erhöhen, dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr, das stark von einer schwierigen Wirtschaftslage geprägt war.
Ärt*in für Wien: Wie setzen sich die Einnahmen des Fonds zusammen, insbesondere im Jahr 2024?
Michael Lazansky: Im Jahr 2024 erzielte der Wohlfahrtsfonds Einnahmen in Höhe von 253,8 Millionen Euro. Den größten Anteil daran hatten die Beitragszahlungen von (Zahn)Ärzten und (Zahn)Ärztinnen mit insgesamt 151,8 Millionen Euro.
Allerdings können Beitragszahlungen alleine das System nicht stabilisieren, da verschiedenste Risiken abzudecken sind. Hier sind weitere Einnahmequellen nötig. Das wären beispielsweise unsere Miteinnahmen, die wir als wesentliche Säule ansehen. 2024 konnten wir Miteinnahmen in Höhe von 13,6 Millionen Euro verzeichnen. Noch befindet sich ein Großteil unserer Immobilien in Sanierungsphasen, sobald diese abgeschlossen sind, rechnen wir mit noch höheren Erträgen. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Zuschreibung von Finanzanlagen in Höhe von 83,4 Millionen Euro.
Zusammengenommen machen die Miteinnahmen und die Finanzanlagen nahezu 100 Millionen Euro der Einnahmen des Wohlfahrtsfonds aus. In Zukunft soll der Fokus noch stärker auf strategische Veranlagungsprodukte gelegt werden.
Ärzt*in für Wien: Wurden im Jahr 2024 Änderungen an der Anlagestrategie vorgenommen oder außergewöhnliche Investitionen getätigt?
Michael Lazansky: Im Jahr 2024 wurden in Zusammenarbeit mit Feri Consulting Anpassungen im Bereich der Wandelanleihen vorgenommen. Die Performance der Masterfonds Manager entsprach nicht den Erwartungen des Wohlfahrtsfonds. Das hat letztlich zu einer Neuausschreibung des Mandats geführt und zum Wechsel der Fondsmanager. Ein Teil der passiv verwalteten Segmente wurde zur Finanzierung des Immobilienankaufs Graben 19 entnommen. Diese konnten jedoch durch neue Mittelzuflüsse in den Wohlfahrtsfonds wieder vollständig aufgestockt werden und wurden in High Yield Anleihen sowie Emerging Markets reinvestiert. Das hat sich auch prompt rentiert, denn beide Segmente erzielten im Jahr 2024 eine positive Entwicklung. Zusätzlich führten Neubewertungen der Liegenschaften zu deutlich verbesserten Bewertungsansätzen, was sich ebenfalls positiv auf die Bilanz des Fonds auswirkte.
Ärzt*in für Wien: Wie hoch waren die Verwaltungskosten des Wohlfahrtsfonds im Jahr 2024 und inwieweit haben diese das Gesamtergebnis beeinflusst?
Michael Lazansky: Die Verwaltung ist nicht per se etwas Negatives, sie kann im Idealfall helfen Risiken und Fehlentwicklungen vorab zu erkennen und diese abzuwenden.
Die Verwaltungskosten des Wohlfahrtsfonds, inklusive des operativen Geschäfts des Hauptdienstleisters Concisa, haben im Jahr 2024 rund 7 Millionen Euro ausgemacht. Bei Gesamterträgen von rund 253,8 Millionen Euro entspricht dies einem Anteil von 2,76 Prozent. Das Motto des Verwaltungsausschusses ist, die Verwaltungskosten so effizient wie möglich zu halten, damit ein möglichst großer Teil des eingenommenen Geldes unseren Mitgliedern zugutekommt.
Ärzt*in für Wien: Wie setzen sich die Gesamtaufwendungen des Jahres 2024 zusammen und welche Positionen hatten den größten Einfluss auf das Jahresergebnis?
Michael Lazansky: Von den insgesamt 199,5 Millionen Euro an Ausgaben sind klarerweise die Leistungen an die (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen mit 118 Millionen Euro führend. Auch die Dotierung der Deckungsrückstellung, die unseren Mitgliedern langfristig zugutekommt, wurde weiter gestärkt und auf 34,4 Millionen Euro angehoben. Für die Sanierung und Weiterentwicklung der Immobilien wurden 14,4 Millionen Euro aufgewendet.
Ärzt*in für Wien: Wie hoch sind die Rückstellungen und Reserven des Fonds zum Jahresende 2024?
Michael Lazansky: Die Rückstellungen und Reserven betragen zum Jahresende 2024 rund 450 Millionen Euro. Der größte Teil davon, nämlich 428,2 Millionen Euro, wird in die Deckungsrückstellung gesteckt. Diese Rückstellung ist notwendig, um die Mitglieder des Wohlfahrtsfonds auch bei zukünftigen Risiken abzusichern. Der Wohlfahrtsfonds hat ein schlechtes Image, das auf eine schwere Krise in den Neunzigerjahren zurückzuführen ist. Die dadurch erforderliche Sanierung, die viel Stress, Schmerz und Unmut erzeugt hat, ist nun allerdings abgeschlossen.
Ärzt*in für Wien: Welche Bedeutung haben diese Rücklagen für die langfristige Stabilität des Wohlfahrtsfonds?
Michael Lazansky: Das ist sozusagen unsere Daseinsberechtigung. Wir nehmen Kritik am Wohlfahrtsfonds ernst und auf solche Kritik kann bei einem Versicherungsprodukt nur mit Zahlen geantwortet werden. Wir definieren uns über Zahlen, konkret über unsere Rücklagen. Diese Rücklagen sind essenziell für die langfristige Stabilität des Wohlfahrtsfonds und gewährleisten, dass der Fonds die Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern auch in Zukunft erfüllen kann. Gleichzeitig müssen wir Risiken eingehen, jedoch stets mit einem soliden Plan und einer vernünftigen Strategie. Um diese Risiken entsprechend abzusichern, sind Rücklagen wie die Gewinnreserve und die Deckungsrückstellung von zentraler Bedeutung.
„Bei uns liegt der Fokus auf individuellen Gesprächen“
Mai 12, 2025
„Bei uns liegt der Fokus auf individuellen Gesprächen“
Von Nadina Nakicevic
Ärzt*in für Wien: Die Concisa Vorsorgeberatung und Management AG wurde 1995 mit der Administration des Wiener Wohlfahrtsfonds betraut, für welche Anliegen sind Sie zuständig?
Waltraud Auer: Die Concisa ist mit der Abwicklung der gesamten Administration des Wohlfahrtsfonds betraut. Dafür sind die verwaltungstechnischen Voraussetzungen sowohl in Bezug auf die Büroorganisation als auch Hard- und Software bei uns eingerichtet. Im Rahmen der Verwaltung setzen wir alle Bestimmungen der Satzung- und Beitragsordnung in unserem System und unseren Organisationsprozessen um. Darüber hinaus verwalten wir seit 2001 die Kammerumlage und seit 2008, nach Abspaltung der Zahnärztekammer von der Ärztekammer, auch den Kammerbeitrag der Zahnärzt*innen.
Ärzt*in für Wien: Können Sie uns einen Überblick über die Hauptaufgaben der Concisa Vorsorgeberatung und Management AG im Zusammenhang mit dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien geben?
Mag. Martina Meissner: Wir begleiten jede (Zahn)Ärztin und jeden (Zahn)Arzt ab Eintragung in die (Zahn)Ärzteliste während des gesamten Berufslebens bis zur Inanspruchnahme einer Leistung sowie die Hinterbliebenen der (Zahn)Ärzt*innen. Außerdem übernimmt die Concisa die Beitrags-, Antrags-sowie Leistungsverwaltung und ist auch für sämtliche Auswertungen für die Kammer zuständig.
Ärzt*in für Wien: Welche Kriterien müssen Anträge der Mitglieder erfüllen, um bearbeitet und zur Beschlussfassung vorbereitet zu werden?
Mag. Martina Meissner: Die Anträge müssen selbstverständlich die Erfordernisse des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes erfüllen. Das heißt, die Willenserklärung bzw. der Wunsch der (Zahn)Ärzt*innen muss klar und deutlich formuliert und durch entsprechende Belege nachgewiesen sein.
Ärt*in für Wien: Wie viele Anträge werden pro Jahr insgesamt eingereicht und in welcher Zahl pro Kategorie?
Mag. Martina Meissner: Im Jahr 2024 gab es 1.364 Leistungsanträge, 628 Erlassanträge und 1.074 sonstige Anträge, das sind zum Beispiel Anträge auf Befreiung aufgrund von Altersversorgung oder Befreiung aufgrund von Bundeslandwechsel et cetera.
Waltraud Auer: Man muss dazu sagen, dass die Anträge im Laufe der Jahre sehr stark gestiegen sind. Dies hängt insbesondere mit den Leistungsanträgen zusammen, da geburtenstarke Jahrgänge nun in Pension gehen.

Ärzt*in für Wien: Wie sieht das individuelle Service für die Mitglieder konkret aus?
Mag. Martina Meissner: Bei uns liegt der Fokus auf individuellen Gesprächen, in denen die Mitglieder ihre persönlichen Fragen stellen und ihre Anliegen einbringen können. Das Service Team ist stets besetzt und bearbeitet sowohl einfache Anfragen zu bestimmten Leistungen oder Beitragsvorschreibungen, wie etwa die Vorlage bestimmter Unterlagen als auch komplexe Anfragen in außergewöhnlichen Lebenssituationen der (Zahn)Ärzt*innen. In besonderen Lebenssituationen, wie etwa bei Geburt eines Kindes, Krankheit oder Arbeitslosigkeit, wird eine maßgeschneiderte Beratung angeboten.
Ärzt*in für Wien: Und welche Art von Anfragen erhalten Sie am häufigsten?
Mag. Martina Meissner: Dies ist von den Aussendungen abhängig. Nach den Hauptabrechnungen im Mai und Juni beispielsweise erhalten wir die meisten Fragen zu den Beitragsbescheiden oder zu allfälligen Rechtsmitteln dagegen. Bei den Kontonachrichten, die einmal jährlich verschickt werden, erhalten wir natürlich die meisten Fragen hierzu. Abgesehen davon kann man aber sagen, dass am häufigsten Fragen zu den Beitragsvorschreibungen oder zu der Übermittlung der Unterlagen gestellt werden.
Ärzt*in für Wien: Wie stellen Sie sicher, dass die Mitglieder regelmäßig und verständlich über relevante Änderungen, z. B. Pensionserhöhungen oder Kontonachrichten, informiert werden?
Waltraud Auer: Manche Dinge sind ohnehin bereits standardisiert und gesetzlich geregelt, wie der Versand der Kontonachrichten. Für alle Änderungen, die für die Mitglieder relevant sind, erfolgt eine gesonderte Information durch individuelle Schreiben oder Newsletter der Ärztekammer. Das Informationsbedürfnis innerhalb der Ärzteschaft ist unterschiedlich, aber ich denke, dass der Wohlfahrtsfonds schon sehr gut und umfassend informiert. Da ist in letzter Zeit schon einiges in der Kommunikationsoffensive passiert.
Ärzt*in für Wien: Wie wichtig sind Meldungen von Mitgliedern des Wohlfahrtsfonds hinsichtlich Adressänderungen, Mailadresse et cetera?
Mag Martina Meissner: Sehr, sehr wichtig.
Waltraud Auer: Essenziell.
Mag. Martina Meissner: Sämtliche Änderungen, insbesondere Adressen und Mailadressen, sollten jedenfalls sofort der Standesführung bekannt gegeben werden, damit wir weiterhin die Mitglieder erreichen und umfassend informieren können.
Waltraud Auer: Aber nicht nur bei Adressänderungen ist eine Meldung seitens der (Zahn)Ärzt*innen notwendig, sondern auch bei Änderungen der Anstellung, Tätigkeitswechsel et cetera. Nachdem die Standesführung keine rückwirkenden Ein- und Austragungen durchführt, kann es durchaus vorkommen, dass (Zahn)Ärzt*innen, die beispielsweise das Ende ihrer Anstellung in Wien nicht rechtzeitig melden, weiterhin beitragspflichtig sind.
Mag. Martina Meissner: Es ist auf jeden Fall zu Gunsten und im Interesse der (Zahn)Ärzt*innen jede Änderung sofort bekannt zu geben, um auch die tatsächlichen Lebensumstände abzubilden.
*Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen das Team der Concisa AG unter der Telefonnummer +43 1 501 720 oder unter der E-Mail-Adresse aerzte@concisa.at zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag, Mittwoch und Donnerstag:
8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag:
8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag:
8.00 bis 14.00 Uhr
Die Mathematik hinter dem Wohlfahrtsfonds Wien
Feber 12, 2025
Die Mathematik hinter dem Wohlfahrtsfonds Wien
Die Valida Consulting GesmbH betreut seit 2012 den Wiener Wohlfahrtsfonds im Bereich der Versicherungsmathematik. Im Gespräch gewährt DI Sven Jörgen, Geschäftsführer der Valida Consulting GesmbH, Einblicke in die Versicherungsmathematik und erläutert das Prognosemodell des Wohlfahrtsfonds näher.
Von Nadina Nakicevic
Ärzt*in für Wien: Sie sind Versicherungsmathematiker bei der Valida Consulting GmbH, wie sind Sie in diese Branche gelangt?
DI Sven Jörgen: Meine Berufsvision nach der Matura war, einen Job anzustreben, bei dem mehr angewandte und weniger forschende Mathematik zum Einsatz kommt. Im Studium „Technische Mathematik“ wurde Versicherungsmathematik schließlich auch als Wahlzweig angeboten. Im Jahr 1990, hat die betriebliche Altersvorsorge einen Bedeutungsschub erlangt. Ende 1994 hatte ich meinen Abschluss und wurde von der Universität abgeworben.

Ärzt*in für Wien: Die Valida Consulting GmbH führt seit dem Jahr 2012 regelmäßig Prognoseberechnungen* und andere versicherungsmathematische Beratungen für den Wohlfahrtsfonds durch, wie genau funktioniert die Berechnung?
DI Sven Jörgen: Wir als Valida definieren, welche Daten wir benötigen, um unsere Berechnungen durchzuführen. Das sind beispielsweise ganz konkrete Daten wie die Höhe der Beitragszahlung sowie weiters alle Informationen, die für den Erwerb von Leistungsansprüchen und auch die spätere Leistungshöhe relevant sind.Diese Daten werden uns vom Verwaltungsausschuss vorgegeben.
Bestimmte Annahmen, wie zum Beispiel die Lebenserwartung, werden mithilfe der Daten des Wohlfahrtsfonds von uns ermittelt. Mit diesen Daten erstellen wir dann ein maßgeschneidertes Prognosemodell.
Ärzt*in für Wien: Und was fließt alles in die Berechnung ein?
DI Sven Jörgen: Die bereits erwähnten allgemeinen Ausgangsdaten umfassen die aktuelle Höhe der Grundpension, den Richtbeitrag, den Höchstbeitrag, die Obergrenze des Kontos für die Zusatzleistung und den Kapitalstand des zugeordneten Vermögens im Wohlfahrtsfonds. Dazu kommen Annahmen über die jährlichen Steigerungen und der Vermögensertrag. Diese Annahmen sind wichtig für die Berechnungen. Es werden aber auch alters- und geschlechtsabhängige Entwicklungen sowie die jährlichen Steigerungen der Bemessungsgrundlagen berücksichtigt. Was die Entwicklung der Mitgliederzahlen betrifft: Hier erhalten wir eine Vorgabe, wie die Anzahl der ordentlichen Fondsmitglieder in Zukunft erwartungsgemäß steigen wird. Das fließt ebenso in unser Prognosemodell mit ein wie auch die langfristige Inflationsentwicklung.
Ärt*in für Wien: Es werden auch unterschiedliche (versicherungs-) mathematische Faktoren berücksichtigt, welche genau sind das?
DI Sven Jörgen: Das sind die sogenannten versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen, salopp ausgedrückt „Sterbetafeln“. In der Pensions-Versicherungsmathematik werden Sterberaten nicht nur nach Alter und Geschlecht erfasst, sondern auch nach Werten, die uns helfen, Risiken wie Berufsunfähigkeit oder die Hinterbliebenenpension zu berechnen. Solche Werte haben wir nicht einfach blind übernommen. Die Pensionskassen in Österreich wenden standardmäßig die erhobenen Werte auf Angestellte an. Wir passen diese jedoch mit statistischen Methoden an die Verhältnisse der Ärzt*innen und Zahnärzt*innen an. In der Versicherungsbranche, aber auch bei den Pensionskassen, ist es üblich, nicht mit einer starren Lebenserwartung zu kalkulieren, sondern mit einer Projektion. Das bedeutet, dass wir davon ausgehen, dass jüngere Geburtsjahrgänge immer eine höhere Lebenserwartung haben als der Geburtsjahrgang davor. Zudem berücksichtigen wir auch Annahmen zum Pensionsalter.
Ärzt*in für Wien: Gibt es Faktoren, die Ihrer Ansicht nach besonders wichtig sind und sich entscheidend auf das System auswirken?
DI Sven Jörgen: Meiner Ansicht nach ist das mittel- und langfristige Zusammenspiel von Beitragseinnahmen und den Erhöhungen der anwartschaftlichen und zuerkannten Leistungen sowie der normierte Rentenquotient wesentlich. Der Rentenquotient beschreibt, wie viele Richtbeiträge aus den gesamten Beitragseinnahmen wie viele Grundpensionen aus den Gesamtleistungen abdecken müssen.
Ärzt*in für Wien: Das Prognosemodell ermöglicht einen Blick bis ins Jahr 2073 und besteht im Wesentlichen aus drei Haupteilen, welche sind das?
DI Sven Jörgen: Die Hauptteile des Prognosemodells sind das demografische Modell, die Verweildauer und das ökonomische Modell. Das demografische Modell zeigt uns die Entwicklung der Mitgliederzahlen nach allen relevanten Gruppen. Das sind die ordentlichen Fondsmitglieder, die aufgeschobenen Ansprüche sowie Eigen- und Hinterbliebenenleistungsbezieher*innen. Anhand dieser demografischen Daten können wir die Verweildauer bestimmen und herausfinden, wie viele Todesfälle es pro Jahr gibt. Daraus wird der sogenannte Richtbeitrag abgeleitet. Das demografische Modell und die Verweildauer werden durch das ökonomische Modell ergänzt, bei dem alle wirtschaftlichen Basiswerte sowie deren Annahmen zu Steigerungen und Entwicklungen berücksichtigt werden.
Ärzt*in für Wien: Und wie wird die Genauigkeit der Ergebnisse gewährleistet? Kann man seriöse Vorhersagen für einen so langen Zeitraum machen?
DI Sven Jörgen: Es ist wichtig, die Ergebnisse nicht als Glaskugel zu sehen. Wir können zukünftige Entwicklungen nicht genau vorhersagen und das zu behaupten wäre unseriös. Stattdessen erstellen wir aussagekräftige Was-wäre-wenn-Analysen. Daher sehen wir auch, welche Annahmen in welchem Ausmaß kritische Abweichungen verursachen könnten.
In komplexen umlagefinanzierten Systemen wie diesem sind Prognosezeiträume von mindestens 70 Jahren sinnvoll. Neue Mitglieder, die anfangen Beiträge zu zahlen, bleiben inklusive deren Hinterbliebene im Durchschnitt mindestens rund 70 Jahre im System. Daher sollte die finanzielle Stabilität auch mindestens über diesen Zeitraum hinweg betrachtet werden. Zusätzlich wird die Zahl der Leistungsbezieher im Verhältnis zu den Beitragszahlern über Jahrzehnte hinweg stärker ansteigen.
| Kernaussagen des Prognosemodells |
| Hauptteile des Prognosemodells sind: – Demografisches Modell – Verweildauer – Ökonomisches Modell |
| Erstellung von aussagekräftigen Was-Wäre-Wenn-Analysen |
| Prognosezeitraum von mindestens 70 Jahren |
| seltene und moderate Anpassungen sind durchaus finanzierbar |
Ärzt*in für Wien: Die Grundpension wurde unlängst um 4.6% erhöht. Kann sich der Wohlfahrtsfonds so eine Erhöhung versicherungsmathematisch leisten?
DI Sven Jörgen: Auswertungen über mehrere Jahre zeigen, dass die durchschnittlichen Beitragsbemessungsgrundlagen im Wohlfahrtsfonds stärker steigen als die Inflation. Das bedeutet, dass diese eine Erhöhung durch nachhaltig höhere Beitragseinnahmen aus den letzten Jahren mit deutlichen Inflationsspitzen ausreichend finanziert ist. Das Prognosemodell zeigt zusätzlich, dass seltene und moderate Anpassungen durchaus finanzierbar sind. Jede Anpassung baut jedoch auf zuvor durchgeführten Anpassungen auf und bleibt somit dauerhaft im System. Regelmäßige (prozentuale) Anpassungen wachsen im System daher exponentiell an. Dies muss jedenfalls ausreichend berücksichtigt werden.
Ärzt*in für Wien: Der Verwaltungsausschuss hat zuletzt ein sogenanntes Kontrollgutachten bei einem weiteren Versicherungsmathematiker in Auftrag gegeben. Was kann man sich darunter vorstellen?
DI Sven Jörgen: Diese Beauftragung ist im Sinne einer verantwortungsbewussten Qualitätssicherung zu begrüßen! Es geht darum, eine zweite Expertenmeinung einzuholen, die die Zusammenarbeit zwischen den Entscheidungsgremien beim Wohlfahrtsfonds und der Valida beleuchten soll, um Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. Solche Vorgehensweisen sind in ähnlichen Fällen nicht ungewöhnlich. Beispielsweise gibt es im Bereich der Versicherungen und Pensionskassen gesetzlich vorgeschriebene unabhängige Sachverständige bzw. Prüfaktuare, die als unabhängige Experten in Teilen vergleichbare Aufgaben wahrnehmen. Wie etwa, ob die allgemein anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik eingehalten werden.
* Die Satzung des Wohlfahrtsfonds verpflichtet den Wohlfahrtsfonds vor jeder Änderung im Beitrags- und Leistungssystem versicherungsmathematische Berechnungen einzuholen. Ebenso ist der Verwaltungsausschuss verpflichtet, die Erweiterte Vollversammlung einmal im Jahr über die Entwicklung des Richtbeitrages zu informieren.
Im Dialog mit einer Steuerexpertin
Feber 11, 2025
Im Dialog mit einer Steuerexpertin
Frau Mag.a Iris Kraft-Kinz ist bereits seit 33 Jahren als Steuerberaterin, mit einem speziellen Fokus auf (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen, tätig. Im Gespräch gewährt sie interessante Einblicke in die steuerlichen Aspekte der medizinischen Branche und legt die steuerrechtlichen Vorteile des Wohlfahrtsfonds offen.
Von Nadina Nakicevic
Ärzt*in für Wien: Sie sind seit vielen Jahren als selbstständige Steuerberaterin speziell für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen tätig. Warum haben Sie sich auf diese Branche spezialisiert?
Mag. Kraft-Kinz: Ich habe ein bisschen eine familiäre Affinität angeheiratet, mein Schwiegervater war Herzchirurg. Die zweite Anbindung war eigentlich ein Zufall. Ich war für eine international große Steuerberatungskanzlei tätig und ein ehemaliger Kollege hat das Angebot bekommen, eine auf (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen spezialisierte Kanzlei zu kaufen Wir haben diese dann schließlich gekauft und übernommen, so ist die MEDplan entstanden.
Ärzt*in für Wien: Welche Unterschiede aus steuerlicher Sicht denken Sie gibt es in der medizinischen Branche im Gegensatz zu anderen Branchen?
Mag. Kraft-Kinz: Da gibt es eine Besonderheit und zwar agieren (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen als sogenannte Einnahmen-Ausgaben-Rechner. In § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EstG) heißt es, dass immer nach Zufluss-Abfluss besteuert wird. Die Einnahmen werden grundsätzlich in jenem Jahr besteuert, in dem sie zufließen, die Ausgaben grundsätzlich in jenem Jahr abgezogen, in dem sie abfließen. Und es gibt hier keine Obergrenzen beim Umsatz. Dieses Prinzip wird also auch bei (Zahn)Ärzten und (Zahn)Ärztinnen, die fünf Millionen Euro verdienen, angewandt. Das gibt es im freiberuflichen Bereich speziell nur für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen. Durch diese Regelung herrscht eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Gewinnverlagerungen in das nächste Jahr. Im Gegensatz dazu müssen andere Branchen ab einer gewissen Größenordnung bilanzieren und das bereits bei unter einer Million Euro Umsatz. Sonst gilt für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen dasselbe Einkommensteuerrecht wie für alle anderen.
Ärzt*in für Wien: Der Wohlfahrtsfonds erwähnt des Öfteren steuerrechtliche Vorteile für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen. Welche besonderen steuerlichen Vorteile sehen Sie für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen im Zusammenhang mit ihrer Alters- und Hinterbliebenenvorsorge?Mag. Kraft-Kinz: Der steuerliche Vorteil liegt darin, dass es sich aufgrund des Pflichtbeitrages um eine Betriebsausgabe handelt. Das heißt, (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen erhalten die Hälfte wieder vom Staat in Form der Steuerersparnis zurück. Man hat eine zweite Säule für die Pensionsvorsorge, die man bei der Steuer abziehen kann. So kann also eine Zusatzpension angespart werden, die andere Berufsgruppen aus ihrem versteuerten Gewinn machen müssen.
Ärzt*in für Wien: Welche Unterschiede aus steuerlicher Sicht gibt es beim „normalen“ Gewinn einer Pensionskasse im Vergleich zum Gewinn, den der Wohlfahrtsfonds erwirtschaftet?
Mag. Kraft-Kinz: Die Einzahlung ist steuerlich voll absetzbar, das bedeutet eine 50-prozentige Steuerersparnis. Das existiert bei der Einzahlung in einen anderen Pensionsfonds nicht. Außer bei der Mitarbeitervorsorgekasse, das sind aber geringere Beträge. Wenn man eine zweite Säule mit Anleihen, mit einem wirklich schönen Pensionsfonds ansparen möchte, dann zahlt man das mit versteuertem privatem Geld. Also ist es eigentlich doppelt so teuer.
Außerdem wird die dann zufließende Pensionsleistung mit einer geringeren Steuerklasse als während der aktiven Erwerbstätigkeit versteuert, da sich nach Pensionseintritt das steuerpflichtige Einkommen meist verringert.
Ärzt*in für Wien: (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen müssen dem Wohlfahrtsfonds für die Berechnung des Fondsbeitrages Einkommensunterlagen wie Einkommensteuerbescheide, monatliche Lohnabrechnungen bzw. das Jahreslohnkonto übermitteln. Wo beziehungsweise wie erhält man diese Unterlagen?
Mag. Kraft-Kinz: Den Einkommensteuerbescheid erhält man über das Finanzamt, die monatlichen Lohnabrechnungen sowie das Jahreslohnkonto über den Dienstgeber oder die Dienstgeberin, die diese Unterlagen bis Ende Jänner des folgenden Jahres an das Finanzamt übermitteln müssen. Zugriff hat man auf die Unterlagen über Finanzonline und über die jeweilige Steuerberatungskanzlei.
Ärzt*in für Wien: Lassen Sie uns das Thema rund um steuerliche Dokumente etwas vertiefen. Was ist der Einkommensteuerbescheid und wie erhält man diesen?
Mag. Kraft-Kinz: Der Einkommensteuerbescheid ist sozusagen die „definitiv machende“ Einkommensteuererklärung. Einmal im Jahr wird die Einkommensteuererklärung gemacht, das Steuerjahr dabei ist immer der 1.Jänner bis zum 31.Dezember. Darin werden alle Einnahmen, alle Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und aus einem Angestelltenverhältnis, Vermietungen et cetera angeführt. Alle Ausgaben werden dann abgezogen und das Ergebnis stellt das Einkommen dar. Im Anschluss wird die Steuer berechnet und all dies ist dann gesammelt im Einkommensteuerbescheid, welcher von der Finanzbehörde erstellt wird, auf mehreren Seiten ersichtlich. Bei der Aufstellung im Einkommensteuerbescheid sind die verschiedenen Einkommensgruppen, wie die Steuer berechnet wird, welche Absetzbeträge man hat und welche Vorauszahlungen zu tätigen sind, angeführt. Dies ist sozusagen das jährliche Siegel des Finanzamts auf die Einkommensteuererklärung.
Ärzt*in für Wien: Und wo ist dieser zu finden? Gibt es hierfür eine Plattform?
Mag. Kraft-Kinz: Der Einkommensteuerbescheid wird über Finanzonline beziehungsweise im digitalen Postfach bereitgestellt. Wenn von den Klienten und Klientinnen eine Postzustellvollmacht erteilt wurde, erhält diesen der Steuerberater oder die Steuerberaterin direkt.
Ärzt*in für Wien: Ist dafür ein*e Steuerberater*in nötig?
Mag. Kraft-Kinz: Grundsätzlich nein. Im Angestelltenbereich mit zum Beispiel Sonderklassegeldern oder Vertretungen empfehle ich den (Zahn)Ärzten und (Zahn)Ärztinnen oft, dass sie die Einkommensteuerklärung selber machen. Bei Ordinationen kenne ich niemanden, der das selber macht und keinen Steuerberater oder keine Steuerberaterin hat.
Ärzt*in für Wien: Was ist eine Steuererklärung und ab welchem Betrag benötigt man diese?
Mag. Kraft-Kinz: Im Grunde ist es so, dass ab dem Moment, ab dem neben der Angestelltentätigkeit noch zusätzlich etwas verdient wird, eine Steuererklärung nötig ist. Das ist bei den meisten (Zahn)Ärzten und (Zahn)Ärztinnen der Fall, weil sie Sonderklassegelder erhalten. Dann ist ein Wechsel von der Arbeitnehmerveranlagung in die Einkommensteuererklärung nötig. Die Grenze liegt hier bei 730,00 Euro Gewinn pro Jahr und dieser Betrag ist meist schnell erreicht.
Ärzt*in für Wien: Welche Dokumente benötigen Sie in der Regel von Ihren Mandanten und Mandantinnen, um ihre Steuererklärungen zu erstellen?
Mag. Kraft-Kinz: Die Lohnzettel, etwaige Spenden und sonstige Ausgaben werden bereits über Finanzonline gemeldet. Wir selbst benötigen natürlich alle Belege, die Einnahmen- sowie die Ausgabenbelege, hier erfolgt die Übermittlung mittlerweile meistens digital. Weiters benötigen werden Verträge wie Mietverträge, Leasingverträge, Kaufverträge und Kreditverträge. Für die Anmeldung unserer Mandanten und Mandantinnen benötigen wir außerdem eine Passkopie und einen Meldezettel. Das Formular zu den Geldwäscherichtlinien muss auch ausgefüllt werden, unter anderem die Angabe über das Herkunftsland des Klienten oder der Klientin, welche Staatsbürgerschaft diese besitzen, ob es sich um eine politisch exponierte Person handelt und so weiter.
Ärzt*in für Wien: Was ist in Wien beim Bezug von Sonderklasse-Gelder zu beachten?
Mag. Kraft-Kinz: Wien hat hier eine interessante Regelung und zwar, dass Sonderklassegelder immer Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind, dies gilt für alle (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen. Deswegen sind diese immer selbst in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Meldung ist verpflichtend und stellt sozusagen eine Bringschuld gegenüber dem Staat und der Behörde dar, da die Sonderklassengelder nicht automatisch versteuert werden.
Ärzt*in für Wien: Wie werden die Leistungen des Wohlfahrtsfonds wie zum Beispiel Invaliditätsversorgung, Altersvorsorge und Teilleistung versteuert?
Mag. Kraft-Kinz: Die Leistungen sind in der Einkommensteuererklärung als Einnahmen anzugeben und sind dann voll steuerpflichtig.
Ärzt*in für Wien: Zum Schluss, noch eine letzte Frage: Existiert bei Steuerberatern auch ein Wohlfahrtsfonds?
Mag. Kraft-Kinz: Ja, bei Steuerberatern und Steuerberaterinnen existiert auch ein Wohlfahrtsfonds, dieser wurde allerdings deutlich später eingeführt. Ich glaube, dieser besteht noch nicht länger als 20 Jahre, da Steuerberatung ein neuer Freiberuf ist, diesen gibt es noch nicht so lange als getrennten freien Beruf. Früher waren Steuerberater und Steuerberaterinnen ein Teil der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Auch bei uns ist die Einzahlung verpflichtend und die Regelungen sind ähnlich. Allerdings ist der Wohlfahrtsfonds für Steuerberater und Steuerberaterinnen nicht so ausgefeilt wie jener für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen.

Vertrauensärzte des Wohlfahrtfonds
Oktober 15, 2024
Vertrauensärzte des Wohlfahrtfonds
Die Vertrauensärzte des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds werden vom Verwaltungsausschuss bestellt und sind zentral bei der Beurteilung und Unterstützung von erkrankten Mitgliedern. In einem ausführlichen Gespräch geben die Vertrauensärzte Manfred Greslechner und Paul David Schönfeld Einblick in ihre Aufgaben, Herausforderungen und die besonderen Aspekte ihrer Tätigkeit.
Ärzt*in für Wien: Sie sind seit Mai 2022 als Vertrauensarzt für den Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds tätig. Was sind Ihre Hauptaufgaben in dieser Funktion und welche Verantwortung übernehmen Sie in dieser Rolle?
Schönfeld: Grundsätzlich werden wir dann tätig, wenn eine Ärztin oder ein Arzt mindestens drei Monate durchgehend arbeitsunfähig ist oder, wenn es Unstimmigkeiten zwischen Diagnosen und der Dauer der Arbeitsunfähigkeit gibt. In diesen Fällen wird unsere medizinische Expertise eingeholt, meist durch einen Anruf der Verwaltungsangestellten der Concisa oder durch festgelegte Termine in der Concisa, bei denen wir die Fälle vor Ort bearbeiten.
Ärzt*in für Wien: Wie schnell geht das von der Antragstellung bis zur Begutachtung?
Schönfeld: Wenn alle Unterlagen vorliegen, kann der Prozess relativ schnell innerhalb von ein bis drei Wochen abgewickelt werden. Oftmals fehlen jedoch Unterlagen, was den Prozess verzögert. Aber im Prinzip, wenn eine Kollegin oder ein Kollege alles einreicht und wir alle notwendigen Unterlagen haben, geht es relativ schnell. Dann erfolgt die weitere Kontaktaufnahme wie Kollege Bope beschrieben hat in der Concisa.
Ärzt*in für Wien: Wie erfolgt die Zuteilung der Fälle?
Greslechner: Die Zuteilung der Fälle erfolgt entsprechend unserer Fachrichtungen, um sicherzustellen, dass jeder Fall von der am besten geeigneten Expertise beurteilt wird. Für allgemeine medizinische Fragestellungen sind die Kollegen mit internistischen oder allgemeinmedizinischen Schwerpunkten zuständig, während ich mich auf psychiatrische Fälle konzentriere. Ich lade die betroffenen Kolleginnen oder Kollegen fast immer zu persönlichen Gesprächen ein, da der direkte Kontakt bei psychiatrischen Erkrankungen besonders wichtig ist. Dies ermöglicht es mir, eine umfassende Einschätzung der Situation vorzunehmen und die Fälle effektiver im Verwaltungsausschuss zu vertreten.
Ärzt*in für Wien: Nachdem die Fälle bei Ihnen begutachtet wurden, wie erfolgt die Vorstellung und Abstimmung der Fälle im Verwaltungsausschuss? Welche Schritte folgen auf Ihre Bewertung?
Schönfeld: Die Entscheidungsfindung im Verwaltungsausschuss über die Gewährung einer Invaliditätsversorgung basiert auf einer sorgfältigen Bewertung der von uns Vertrauensärzten vorgetragenen Informationen. Jeder Fall wird detailliert vorgestellt, wobei alle relevanten medizinischen und sozialen Aspekte beleuchtet werden. Je ausführlicher wir die Situation vor dem Gremium schildern, desto besser kann sich dieser hineinversetzen und eine Entscheidung treffen.
Ärzt*in für Wien: Welche Herausforderungen begegnen Ihnen bei der Beurteilung von Fällen?
Greslechner: Es ist emotional oft sehr fordernd, weil wir mit allerlei menschlichem Leid konfrontiert werden, besonders bei psychiatrischen Fällen. Es gibt oft harte Schicksale, bei denen man sich fragt,
ob eine Berufsfähigkeit an sich noch gegeben ist. Und oft ist es so, dass zwar eine befristete Invaliditätsversorgung angesucht wird, eine dauernde aber wahrscheinlicher erscheint.
Schönfeld: Viele Kolleginnen und Kollegen sind in einem Zwiespalt zwischen dem Wunsch, ihren Beruf fortzusetzen, und der Realität, dass ihre Erkrankung dies möglicherweise nicht zulässt. Ich sehe oft, auch bei mir im rheumatologisch-internistischem Bereich, dass Kolleginnen und Kollegen massiv leiden, weil sie aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr arbeiten können. Das ist sowohl für die Betroffenen als auch für uns als Gutachter eine große Herausforderung.
Ärzt*in für Wien: Könnten Sie uns ein anonymisiertes Beispiel für einen besonders herausfordernden oder speziellen Fall geben, den Sie während Ihrer Funktion begleitet haben? Welche Schwierigkeiten sind Ihnen dabei begegnet?
Schönfeld: Ich denke, dass Covid viel ausgelöst und gelehrt hat. Dies zeigt sich in der allgemeinen Bevölkerung, aber auch wir Ärztinnen und Ärzte sind da leider nicht ausgenommen. Wir waren in vielen Bereichen während der Pandemie stark exponiert und beobachten eine deutliche Zunahme sowohl rheumatologischer als auch psychiatrischer Komorbiditäten im Zusammenhang mit dem Long- oder Post-Covid-Syndrom. Diese Erkrankungen wurden und werden durch die Pandemie stark getriggert und ausgelöst. Dies ist ein besonders erwähnenswerter Bereich, da in den letzten Jahren viele unserer Kolleginnen und Kollegen davon betroffen waren.
Aber es gibt auch schöne Aspekte unserer Tätigkeit. Wir dürfen die Partusgelder, also die Geburtsgelder, bestätigen. Es ist immer schön zu sehen, wie Kolleginnen Nachwuchs bekommen und Kinder in die Welt setzen. Diese Aufgabe ist mit viel Freude verbunden und ein positiver Teil unserer Arbeit als Vertrauensärzte.
Ärzt*in für Wien: Neben Covid, gibt es noch Auffälligkeiten oder Tendenzen hinsichtlich vermehrt auftretender Krankheiten?
Greslechner: Besonders auffällig ist der Anstieg von Erschöpfungsdepressionen und Burnout-Erkrankungen, insbesondere bei Kolleginnen und Kollegen, die im Krankenhausbereich in Nachtdiensten arbeiten. Die hohe Belastung und die Ausdünnung der Nachtdiensträder führen oft zu einer massiven Belastung der psychischen und physischen Gesundheit. In gewissen Bereichen wie in der Psychiatrie oder der Kinder- und Jugendheilkunde gibt es deutliche Engpässe. Diese Probleme verstärken sich durch Kettenreaktionen, wenn Kolleginnen und Kollegen krank werden und die Belastung für andere steigt.
Schönfeld: Dies betrifft nicht nur Krankenhäuser, sondern auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Viele zögern, sich krankzumelden, da die Arbeitsbelastung auch in den Praxen gestiegen ist.
Ärzt*in für Wien: Wie viele Fälle bearbeiten Sie pro Monat oder Quartal?
Greslechner: Pro Sitzung, diese finden alle sechs Wochen statt, sind es bei mir etwa sechs Patientinnen oder Patienten mit psychiatrischer Diagnose.
Schönfeld: Bei mir sind es zwischen acht und zwölf Fälle pro Sitzung. Die Anzahl ist ausgeglichen, obwohl in letzter Zeit eine Zunahme an onkologischen Diagnosen zu beobachten ist. Dies führt oft zu langen Berufsunfähigkeitszeiten und einem schwierigen Wiedereinstieg ins Berufsleben der Kolleginnen und Kollegen.
Ärzt*in für Wien: Was motiviert Sie noch in Ihrer Funktion als Vertrauensarzt?
Schönfeld: Die Begleitung der Kolleginnen und Kollegen in schwierigen Zeiten und die Unterstützung beim Wiedereinstieg ins Berufsleben sind wesentliche Motivationen. Auch wenn wir als Gutachter agieren und nicht als behandelnde Ärzte, ist es erfüllend, die eigene Expertise einzubringen und den Kolleginnen und Kollegen zu helfen.


Post vom Wohlfahrtsfonds
August 7, 2024
Post vom Wohlfahrtsfonds
Als junge Ärztin oder junger Arzt am Beginn der Karriere müssen Sie sich gegen gewisse Gefahren versichern, denn der Moment, in dem eine akute Belastung auftritt, wartet nicht auf den passenden Zeitpunkt. Als Ärztin oder Arzt sind Sie Pflichtmitglied im Wohlfahrtsfonds und haben ab dem ersten Tag eine starke Vorsorge an Ihrer Seite. Post vom Wohlfahrtsfonds kann daher mit gutem Gewissen geöffnet werden.
Aufgehoben ist nicht aufgeschoben, besser spät als nie, morgen ist auch noch ein Tag – geht es um die Planung der Altersvorsorge, lassen sich viele gerne Zeit.
Wovon hängt die richtige Altersvorsorge ab? Vom richtigen Zeitpunkt. Denn je länger man mit der Altersvorsorge wartet, desto teurer wird es, einen guten Vorsorgelevel zu erreichen. Eines ist aber klar, die gesetzliche Pension allein reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Von einer Mitgliedschaft beim Wohlfahrtsfonds profitiert man damit langfristig. Was wie ein simpler Werbeslogan klingt, ist bei näherer Betrachtung aber gar nicht so profan, wie man annehmen könnte.
Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger von heute haben wenig bis kaum Vertrauen in die staatliche Pensionsvorsorge und natürlich gibt es nicht DEN Königsweg zum sorgenfreien Ruhestand – aber junge Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Zahnärztinnen und Zahnärzte haben als Mitglieder im Wohlfahrtsfonds automatisch eine sichere zweite Säule in der Pensionsvorsorge, auf die sie im Alter vertrauen können. Alles was Sie dafür tun müssen, ist einmal im Jahr Ihre Einkommensunterlagen zu übermitteln, denn daraus ergibt sich die jährliche Höhe des einzuzahlenden Beitrags. Sie müssen sich hier keinen Kalendereintrag machen, wann die Zahlungen fällig sind, eine Erinnerung hierfür erhalten Sie schriftlich. Und ja, die Digitalisierung ist auch im Wohlfahrtsfonds Thema. Dieser arbeitet bereits an einer umfassenden App, mit der alle relevanten Angelegenheiten zukünftig bequem online erledigt werden können.
Wenn Sie also kürzlich Ihre berufliche Laufbahn als Ärztin, Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt gestartet haben, haben sie möglicherweise bereits Fragen bezüglich des Briefs, den Sie Mitte des Jahres vom Dienstleister der Ärztekammer, der Concisa Vorsorgeberatung und Management AG, kurz „Concisa“ erhalten haben, sowie des beigefügten farbigen Zettels, der das Formular zur Einkommenserklärung darstellt. Dieses Formular wird allen Mitgliedern des Wohlfahrtsfonds zur Verfügung gestellt und das Ausfüllen und fristgerechte Einreichen garantieren die faire und korrekte Berechnung des erforderlichen Beitrags auf Basis des ärztlichen Einkommens. Spätestens zu diesem Zeitpunkt stellen sich viele Jungmedizinerinnen und Jungmediziner die Fragen: Was genau ist der Wohlfahrtsfonds? Warum ist es notwendig, mein Einkommen offenzulegen? Und vor allem, welchen Nutzen bringt mir die Mitgliedschaft?
Lassen Sie uns zunächst das System Wohlfahrtsfonds näher beleuchten. Im weiteren Verlauf dieses Artikels werden wir uns dann erneut mit dem richtigen Ausfüllen und Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen befassen, die an die „Concisa“ übermittelt werden.
Wohlfahrtsfonds-Mitgliedschaft
Jede Turnusärztin und jeder Turnusarzt, die oder der den Beruf in Wien aufnimmt, wird automatisch auch Mitglied des Wohlfahrtsfonds. Dasselbe gilt auch für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger in der Zahnmedizin.
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist nach der gesetzlichen Pensionsversicherung die zweite Säule Ihrer Altersversorgung. Zudem gewährt er eine Invaliditätsversorgung, eine Hinterbliebenenversorgung, eine Kinder- beziehungsweise Waisenunterstützung sowie eine Krankenunterstützung. Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Wohlfahrtsfonds dabei auf dem Gedanken der beruflichen Solidarität und der kollegialen Hilfsverpflichtung aufbaut. Seine Leistungen werden ohne staatliche Hilfe ausschließlich aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert.
Machen wir das Ganze aber ein wenig greifbarer:
- Finanzieller Schutz vor Krankheit und Invalidität ab dem ersten Arbeitstag
- Auch Ihre Angehörigen sind geschützt
- Beiträge sind steuerlich absetzbar
- Sichere zweite Säule in der Altersversorgung
Einen wirklich guten Überblick und Einführung in die umfangreichen Leistungen erhalten Sie auch in kurzen Videoclips, die auf der Webseite des Wohlfahrtsfonds Wien unter https://wohlfahrtsfonds.wien/kurzvideos zur Verfügung gestellt werden.
Grundlagen des Wohlfahrtsfonds
Die Grundlagen des Wohlfahrtsfonds finden sich im bundesweit geltenden Ärztegesetz, welches allerdings nur einen allgemeinen Rahmen festlegt. Die Ausgestaltung der Höhe der Beiträge und Leistungen obliegt jedem Bundesland selbst und wird in den Satzungen und Beitragsordnungen geregelt. Verantwortlich für die konkrete Ausgestaltung des Wiener Wohlfahrtsfonds sind der Verwaltungsausschuss sowie die Erweiterte Vollversammlung (erweitert um Mitglieder aus der Zahnärztekammer). Wenn Sie das Thema Verwaltungsausschuss und wie dieser arbeitet interessiert, möchten wir Sie an dieser Stelle gerne auf einen Artikel der Ausgabe 05/2023 von Ärzt*in für Wien (Seite 12 ff.) aufmerksam machen, den Sie online unter http://www.aekwien.at/aerztinfuerwien nachlesen können.
Wer ist die Concisa?
Beim Blick auf das uns nun schon bekannte farbige Formular zur Einkommenserklärung finden Sie die Angabe, dass sämtliche Unterlagen nicht an die Ärztekammer für Wien, sondern an die Concisa AG übermittelt werden sollen.
Die Concisa AG (https://www.bonusvorsorge.at/CONCISA/HOME) ist für die Administration des Wohlfahrtsfonds zuständig und als externer Dienstleister verantwortlich für die Leistungsauszahlung, der Abwicklung der Beitragszahlungen und sämtlicher eingebrachter Anträge, vom Antrag des Partus-Geldes bis hin zu Pensionsanträgen. Darüber, ob einem Antrag stattgegeben oder dieser abgelehnt wird, entscheidet letztendlich der Verwaltungsausschuss in einer seiner circa alle zwei Monate stattfindenden Sitzungen. Dieser Sitzungskalender kann nunmehr auch über die Website der Ärztekammer für Wien abgerufen werden: http://www.aekwien.at/sitzungskalender-verwaltungsausschuss.
Einbringen der Unterlagen
Die folgende Vorgehensweise bezieht sich auf Turnusärztinnen und Turnusärzte, also für alle, die womöglich zum ersten Mal ihre Einkommensunterlagen vorlegen müssen.
Vorweggesagt, nur den wenigsten Mitgliedern ist bewusst, dass Dienstgeber oder auch Sozialversicherungsträger der Ärztekammer keinerlei Informationen über die Art oder das Ausmaß der Beschäftigung einer Ärztin oder eines Arztes zur Verfügung stellen. Vielmehr liegt die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung ausschließlich beim jeweiligen Mitglied.
Erster Schritt: Akontierung
Für das laufende Arbeitsjahr wird stets ein vorläufiger Fondsbeitrag vom Bruttogrundgehalt durch die Dienstgeber einbehalten und auf das Konto des Wohlfahrtsfonds überwiesen (=
Akontierung). Dieser vorläufige Fondsbeitrag wird am Jahresende auf den endgültigen Fondsbeitrag angerechnet. Der vorläufige Fondsbetrag beträgt bei Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern 11 Prozent vom Bruttogrundgehalt. Dieser Prozentsatz ist nicht individuell gewählt, sondern findet auf alle ärztlichen beziehungsweise zahnärztlichen Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger gleichermaßen Anwendung.
Die Concisa AG benötigt Ihre Einkommensunterlagen im weiteren Schritt dann für die Berechnung des endgültigen Fondsbeitrags. Vom konkret ermittelten Betrag durch Ihre übermittelten Einkommensunterlagen werden dann die geleisteten Akontierungen abgezogen, sodass entweder ein Guthaben oder ein Rückstand entsteht.
Warum ist das System so kompliziert? Warum reicht nicht ein einfacher Gehaltsabzug wie bei der Einkommenssteuer oder bei meinen Sozialversicherungsbeiträgen?
Um treffsicherer zu sein, bemisst sich der Fondsbeitrag in Wien immer auf Grundlage der aus ärztlicher beziehungsweise zahnärztlicher Tätigkeit erzielten Einkünfte. Im Regelfall erwirtschaften Ärztinnen und Ärzte und Zahnärztinnen und Zahnärzte aber nicht nur Einkünfte aus einer angestellten Tätigkeit, sondern erzielen auch selbstständige Einkünfte, zum Beispiel bei Vertretungen, oder im Falle von Ärztinnen und Ärzten in Ausbildung auch aus Sonderklassegeldern. Auch diese Einnahmen müssen der Bemessung zugrunde gelegt werden und sind aus dem einfachen Gehaltsbezug nicht ersichtlich.
Dies ist deshalb so, da auch bei rein selbstständig tätigen Mitgliedern deren gesamtes Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit in die Bemessung miteinfließt.
Zweiter Schritt: Einkommensformular
Sie können hier entweder das berühmte farbige Erklärungsformular vollständig ausgefüllt per Post an die Concisa AG schicken oder sicher und DSGVO-konform über die Website der Concisa AG https://pkdatentransfer.at/submit/Datenservice_Concisa_WFF übermitteln.
Im Einkommensformular sind anzugeben:
- Jahresbruttogehalt (=alle monatlichen Lohnabrechnungen oder der Jahreslohnzettel des Dienstgebers – L16)
- Werbungskosten (diese reduzieren die Bemessungsgrundlage) – Sie berechnen sich auf Basis mehrerer Einzelposten und sind im Jahreslohnzettel L16 sowie im Bescheid über die Arbeitnehmerveranlagung ausgewiesen
- Einkünfte aus Sonderklassegeldern
Der Erklärung sind der Jahreslohnzettel (L 16) und der Einkommensteuerbescheid, sowie die monatlichen Lohnabrechnungen (Monatsgehaltszettel) beizulegen. Alternativ zu den Monatsgehaltszetteln können Sie das Jahreslohnkonto (Achtung: Jahreslohnkonto ≠ Jahreslohnzettel) beilegen.
Woher bekomme ich meine Unterlagen?
Der Einkommensteuerbescheid ist gemeinsam mit dem Jahreslohnzettel auf FinanzOnline abrufbar. Die Monatsgehaltszettel und das Jahreslohnkonto erhalten Sie vom Dienstgeber.
Grundsätzlich sind jeweils die Unterlagen des drittvorangegangenen Jahres (das wären für 2023 die Unterlagen von 2020) für die Berechnung des Fondsbeitrags zu übermitteln, da dies jenes Jahr ist, das zum Zeitpunkt der Fondsbeitragsfestsetzung, in dem Fall für das Jahr 2023, bereits abschließend vom Finanzamt veranlagt sein sollte.
Nun waren Sie als Turnusärztin oder Turnusärztin womöglich 2020 aber noch in keiner Anstellung. In dem Fall werden die Unterlagen des Jahres 2023 zur Bemessung des Fondsbeitrages 2023 herangezogen. Da in diesen Fällen eine Vorlage der Unterlagen erst nach Ablauf des Jahres 2023 möglich ist, ersuchen wir Sie, auf dem Formular vorerst nur die erste Position (Vorlage der Unterlagen 2023) anzukreuzen und dieses Formular der Concisa AG zu
übermitteln. Die Detailunterlagen übersenden Sie der Concisa AG bitte sobald Sie diese – nach Ablauf des Jahres 2023 – komplettiert haben, spätestens jedoch bis zum 31. März 2024.
Ist das Beitragsjahr abgerechnet, erhalten Sie von der Concisa einen entsprechenden Bescheid.
Umfassende Informationsoffensive
Umfassende Informationsoffensive
Wie profitieren die Mitglieder vom Wohlfahrtsfonds und welche Unterstützungsleistungen gibt es? Darüber kann man sich seit Kurzem in fünf anschaulichen und ansprechenden Erklärvideos einen Überblick verschaffen, abrufbar über www.aekwien.at/wohlfahrtsfonds.
Wie in Teil 1 der neuen Wohlfahrtsfonds-Serie bereits angekündigt, ist die Bereitstellung von Information für die Mitglieder ein zentrales Anliegen des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds.
Der Wohlfahrtsfonds stellt seinen Mitgliedern und deren Angehörigen wertvolle Unterstützungsleistungen bereit, und es soll sichergestellt werden, dass diese auch bestmöglich verstanden und auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Um diesem Ziel zu entsprechen, werden in einem der ersten Schritte kurze, ansprechende Videos zu den Themen Altersversorgung, Invaliditätsversorgung, Sonderleistungen, Hinterbliebenenversorgung und Kinderunterstützung präsentiert. Diese sollen auf eine einfache und übersichtliche Art und Weise die grundlegenden Leistungen, die der Wohlfahrtsfonds anbietet, erklären.
Die Videos stehen auf der Wohlfahrtsfonds-Website unter https://wohlfahrtsfonds.wien/kurzvideos zu Verfügung. Viel Freude beim Anschauen und informieren!
Altersversorgung

Grafik: VerVieVas
Die Altersversorgungsleistungen stellen im Wohlfahrtsfonds den wahrscheinlich wichtigsten Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsleistungen dar. Die Altersversorgung kann frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. In diesem Video wird unter anderem erklärt, was bei der Antragstellung zu beachten ist und wie sich die Höhe der Leistungen zusammensetzt.
Invaliditätsversorgung

Grafik: VerVieVas
Fondsmitglieder, denen die Ausübung es ärztlichen oder zahnärztlichen Berufes vorübergehend oder aber dauernd nicht möglich ist, können einen Antrag auf Gewährung der befristeten oder dauernden Invaliditätsversorgung stellen. Dieses Video gibt Informationen zur Antragstellung und was dabei zu beachten ist.
Sonderleistungen

Grafik: VerVieVas
Fondsmitglieder, die aufgrund von Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht in der Lage sind, den ärztlichen oder zahnärztlichen Beruf auszuüben, können sogenanntes Partusgeld oder Krankenunterstützung beantragen. Mehr Informationen zu diesen Sonderleistungen, Antragstellung und Bezug, gibt es in diesem Video.
Hinterbliebenenversorgung

Grafik: VerVieVas
Im Falle des Todes eines Mitgliedes, stehen Witwen/Witwern oder Hinterbliebenen einer eingetragenen Partnerschaft Leistungen aus der Alters- oder Invaliditätsversorgung zu. Kinder
erhalten eine Waisenunterstützung. Mehr Informationen zu Voraussetzungen oder Antragstellung, gibt es in diesem Video.
Kinderunterstützung

Grafik: VerVieVas
Kinder von Empfängerinnen und Empfängern einer Alters- oder Invaliditätsversorgung erhalten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr eine Kinderunterstützung. Dieses Video gibt unter anderem Informationen zur Höhe der Leistung und den Modalitäten der Antragstellung.
Flexibler Ruhestand und solide Finanzen
Juli 8, 2024
Flexibler Ruhestand und solide Finanzen
Der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds hat im Mai den Jahresbericht 2023 des Wiener Wohlfahrtsfonds vorgelegt. Darin werden die wichtigsten Entwicklungen und Neuerungen des vergangenen Jahres beleuchtet. Im Fokus standen die Erweiterung der Möglichkeiten zum flexiblen Renteneintritt, Verbesserungen in der Verwaltung sowie die stabile Vermögensentwicklung des Fonds.
Erweiterte Ruhensbestimmungen
Die Erweiterung der Regelungen beim Pensionsantritt ist eine zentrale Neuerung, die den Mitgliedern deutlich mehr Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand ermöglicht.
Seit Jahresbeginn können Mitglieder nach Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren nicht nur als Wohnsitz- beziehungsweise Wahlärztinnen und Wahlärzte beziehungsweise -zahnärztinnen und -zahnärzte, sondern auch in ihren bisherigen Beschäftigungsverhältnissen mit Kassenordination oder im Angestelltenverhältnis weiterarbeiten und gleichzeitig die Wohlfahrtsfonds-Pension beziehen. Dieser Wunsch wurde von den Mitgliedern schon seit geraumer Zeit an den Verwaltungsausschuss herangetragen. Nach Einholung finanzmathematischer Expertise und ausführlichen Dialogen mit allen Beteiligten ist diese Umsetzung nun erfreuliche Realität.
Pensionserhöhung und Verwaltungsoptimierung
Für das Jahr 2024 hat der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds eine Pensionserhöhung um 7,6 Prozent beschlossen. Diese erhebliche Steigerung kommt den allen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern direkt zugute. Erstmals wurden in diesem Zusammenhang auch die Hinterbliebenenleistungen wertgesichert erhöht. Darüber hinaus wurden Maßnahmen ergriffen, um die Verwaltung weiter zu optimieren. So wurde das bislang erforderliche Erklärungsformular bei der Übermittlung der Einkommensunterlagen gestrichen und das Beschwerde- und Mitgliedermanagement durch proaktive Kontaktaufnahmen, insbesondere für Turnusärztinnen und Turnusärzte mit erhöhtem Informationsbedarf, verbessert. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und den Service für die Mitglieder kontinuierlich zu verbessern.
Vermögensentwicklung und Kapitalanlage
Blickt man auf die Zahlen des Wiener Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2023, so zeichnet sich ein Bild stetigen Wachstums und solider Vermögensverwaltung. Das Gesamtkapital des Fonds, der sich sowohl durch ein Umlage- als auch ein Kapitaldeckungsverfahren finanziert, summiert sich zum Jahresende auf über 1,2 Milliarden Euro.

Die Vermögenswerte teilten sich 2023 auf Immobilien (58 Prozent), Wertpapiere (37 Prozent), Geldmittel (5 Prozent) und Golddukaten (0,2 Prozent) auf.

Erfreulich ist auch die Performance der Vermögensveranlagung: Mit einer Rendite von 8,52 Prozent im Jahr 2023 übertraf der Fonds deutlich den Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von 3,99 Prozent pro Jahr.
Immobilien
Die Immobilienquote des Wohlfahrtsfonds wurde in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht und aufgrund von Verkehrswertsteigerungen verzeichnete sich eine stetige positive Wertentwicklung. Diese resultiert vor allem aus einer konsequenten Bewirtschaftung und Entwicklung der Objekte sowie gezielter Investitionen in erstklassige Immobilien.
Aktuell umfasst das Immobilienportfolio des Wohlfahrtsfonds eine Gesamtfläche von 67.300 Quadratmetern, wovon 55.100 Quadratmeter vermietbar sind. Insgesamt zählen 14 Häuser zum Portfolio, verteilt auf 402 Einheiten.
Der jüngste Zuwachs war die Immobilie am Graben 19 in 1010 Wien, die der Fonds Ende 2023 erworben hat. Im Jahresbericht (online einsehbar unter https://wohlfahrtsfonds.wien/jahresbericht) sind die wesentlichen wirtschaftlichen Aspekte, die für den Erwerb dieser Liegenschaft gesprochen haben sowie der Kaufprozess selbst nachzulesen. Daneben fanden 2023 auch größere Umbauarbeiten in der Rotenturmstraße 19, 1010 Wien, statt. Darüber hinaus laufen derzeit noch Sanierungen der Liegenschaft Landstraßer Hauptstraße 32, 1030 Wien. Die Investitionen in Umbauarbeiten und Sanierungen dienen dazu, das Immobilienportfolio des Fonds kontinuierlich zu modernisieren und aufzuwerten.
Masterfonds
Der Wohlfahrtsfonds Masterfonds profitierte im Jahr 2023 von einer direkten Aktienquote in der Höhe von knapp 40 Prozent und folgte insgesamt den erfreulichen Marktbewegungen der investierten Märkte. Für das Gesamtjahr 2023 konnte für den Masterfonds ein erfreuliches Ergebnis von circa +12,2 Prozent festgestellt werden.
Mitglieder des Wohlfahrtsfonds
Zum 31. Dezember 2023 zählte der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien 13.474 ordentliche Fondsmitglieder und 1.275 altersversorgte Fondsmitglieder mit ordentlicher Kammermitgliedschaft. Beide Gruppen verzeichnen einen gleichmäßigen leichten Zuwachs über die Jahre. Innerhalb der ordentlichen Fondsmitglieder zeigt die Abbildung hier die Altersstruktur.

Mit Jahresende 2023 erhielten insgesamt 5.123 Personen Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds. Den größten Anteil machten dabei die 3.504 Altersversorgten aus, gefolgt von 831 Witwen.

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter lag 2023 bei Frauen bei 63,87 Jahren und bei Männern bei 66,62 Jahren.
Die Gesamtausgaben für Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds (Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren) betrugen im Jahr 2023 rund 69,9 Millionen Euro.
Mehr Informationen
Dieser Artikel bietet nur einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen und Neuerungen des Jahres 2023 im Wiener Wohlfahrtsfonds. Der vollständige Jahresbericht 2023 steht hier zum Download bereit.
Vermögensveranlagung Masterfonds
April 5, 2024
Vermögensveranlagung Masterfonds
Der Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärztekammer legt großen Wert darauf, das Vermögen zum größtmöglichen langfristigen Nutzen der Begünstigten insgesamt zu veranlagen. Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität müssen dabei jederzeit gewährleistet sein. Vor allem Profis mit entsprechendem Know-how im Bereich der Investmentanalyse und -beratung zur Gesamtentwicklung des Fonds spielen dabei eine Rolle.
Das Vermögen des Wohlfahrtsfonds und letztlich die persönliche Altersversorgung seiner Mitglieder
ist auf verschiedene Anlageklassen verteilt. Derzeit sind folgende Anlagekategorien als Hauptanlageklassen definiert: Geldmarkt, Anleihen, Aktien und Immobilien. Ein großer Teil des Vermögens
ist im sogenannten Masterfonds mit verschiedenen Segmenten angelegt. Diese werden von internationalen Finanzdienstleistungsunternehmen gemanagt. Während die Immobilieninvestitionen des WFF beispielsweise langfristige Wertschöpfungsmöglichkeiten sowie Einkommensströme aus Mieteinnahmen bieten, trägt der Masterfonds dazu bei, die Diversifikation zu erhöhen, das Risiko über verschiedene Anlageklassen
hinweg zu streuen und potenziell von verschiedenen Marktbewegungen zu profitieren. Dies unterstützt dabei, die Gesamtrendite zu optimieren und das Risiko von Verlusten zu verringern.

Fachliche Expertise
Seit Einführung des Masterfonds im September 2011 wird der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds von einem externen Finanzdienstleistungsunternehmen beraten und unterstützt. Die FERI AG, mit ihrem Hauptsitz in Bad Homburg in Deutschland, gilt als eine der führenden Gruppen im Bereich Investment und Finanzmanagement im deutschsprachigen Raum. Seit Gründung im Jahr 1987 bietet sie umfangreiche Dienstleistungen im Investment Research, Investment Management und Investment Consulting. FERI betreut insgesamt über 57 Milliarden Euro.
Strategie und Praxis
Im Hinblick auf den Masterfonds des Wohlfahrtsfonds ist FERI in der Investmentberatung für den Verwaltungsausschuss tätig. Die Beratungsdienstleistungen umfassen eine eingehende Analyse des Marktumfelds sowie die Erstellung volkswirtschaftlicher Langzeitprognosen für Länder und Branchen sowie Konjunktur-, Zins- und Währungsprognosen.
Auf Basis dieser Analysen und Prognosen werden strategische Asset-Allokationspläne, einschließlich umfassender Asset-Liability-Studien erstellt, um die Grundlage für die Investmentstrategie des Masterfonds zu legen. Im Rahmen dieser Prozesse werden Anlagegrundsätze und -richtlinien formuliert. Die Auswahl der Fondsmanagerinnen und -manager richtet sich dabei nach der zu erwartenden Performance (Wertentwicklung), bisher erzielte Erfolge bei vergleichbaren Mandaten, der Sicherheit, der Liquidität und Kostenstruktur (Kostentransparenz, Managementgebühren et cetera). Zur Erreichung der Zielperformance stehen den Fondsmanagerinnen und -managern grundsätzlich alle Asset Klassen innerhalb eines vom Verwaltungsausschuss definierten ethischen, ökologischen und sozialen Rahmens zur Verfügung.
Weiters übernimmt FERI die umfassende Risikosteuerung, die buchhalterische Erfassung, das Controlling und das Berichtswesen der Vermögenswerte des Masterfonds. Ergänzend dazu ist ein weiterer externer international tätiger Berater, Maquarie Asset Management, beauftragt, ein monatliches Reporting hinsichtlich der Performanceentwicklung und ausgewählter Risikokennzahlen (Volatilität, Korrelationen, maximaler Verlust, Performancebeitragsrechnung) zu erstellen.
Regelmäßige persönliche Berichterstattungen an den Verwaltungsausschuss finden drei bis viermal jährlich statt, ergänzt durch spezifische Informationsveranstaltungen zu Themen wie dem Risiko Overlay sowie kontinuierliche Unterstützung bei Fragen zur Veranlagung.

Überwachung und Performance
FERI erhält sämtliche aktuellen Zahlen und Daten von ERSTE Asset Management, die für die Administration des Masterfonds zuständig ist und bei der alle Informationen zusammenlaufen (Gesamtpreis des Fonds, Performance, Gewinne und Verluste, Verträge, Veranlagungsrichtlinien). Dabei wird auch auf die tägliche Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften innerhalb der Finanzmarkt Austria (FMA) Vorgaben geachtet. Auf Grundlage dieser Daten berät FERI den Verwaltungsausschuss bezüglich der Optimierung der Aufteilung auf die verschiedenen Segmente. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der beauftragten Vermögensverwaltenden (derzeit fünf), welche einmal jährlich zu persönlichen Interviews eingeladen werden, um über das letzte Jahr und die Performance ihrer Anlageklasse zu berichten. Das Resultat dieser Arbeit ist eine laufende Optimierung der Zielrendite unter Berücksichtigung von Parametern wie Risikotragfähigkeit und Risikonotwendigkeit.
Beispielsweise konnte im letzten Jahr festgestellt werden, dass die Vermögensverwaltenden ihren Aufgaben auftragsgemäß nachkommen und die ihnen gesteckten Ziele (Benchmarks) überwiegend erreichten. Ein Vermögensverwalter blieb hinter der Ertrags- und Risikoerwartung, sodass dem Verwaltungsausschuss ein Austausch des Managers vorgeschlagen wurde. Dies wurde entsprechend beschlossen und der Manager wird nach entsprechender Auswahl einer geeigneten Gesellschaft ausgetauscht.
Die Beratung und Durchführung von Auswahlprozessen von Asset Managerinnen beziehungsweise Managern, die ihre Vorschläge oder Angebote für das Management eines bestimmten Fondssegments und Investmentfonds unterbreiten, unterliegt dabei FERI.
Nach der Vorab-Auswahl werden in der Regel drei der potenziellen Managerinnen beziehungsweise Manager zur persönlichen Vorstellung im Anlageausschuss eingeladen (Beauty Contest). Die letztlich ausgewählte Person übernimmt schließlich das Management des Fondssegments und beginnt mit der Umsetzung seiner Anlagestrategie, immer unter Einhaltung der streng definierten Anlagerichtlinien und Fondsbestimmungen. Der Verwaltungsausschuss überwacht dabei die Performance und die Einhaltung der vereinbarten Ziele.
ERSTE Asset Management
Die Erste Asset Management GmbH stellt im Anlageausschuss eine umfassende Berichterstattung mit den wichtigsten Eckdaten des Masterfonds und der Segmente zur Verfügung. Darüber hinaus werden Performancedaten seit Fondsbeginn beziehungsweise seit Geschäftsjahresbeginn sowie zu den Vermögensklassen und Fondskennzahlen bereitgestellt.

Für das Gesamtjahr 2023 kann für den WFF-Masterfonds ein erfreuliches Ergebnis von ca. +12,2% festgestellt werden.
Risiko-Overlay Management
Seit 2014 verfügt der Wohlfahrtsfonds Masterfonds über ein Risiko-Overlay-Segment zur Risikosteuerung. Der Overlay-Manager ergreift risikoreduzierende Maßnahmen in einem stark schwankenden Marktumfeld, sobald die kurzfristig erwartete Schwankungsbreite des Masterfonds die durch die langfristig ausgerichtete Strategische Asset Allokation vorgegebene Schwankungsbreite von 9% zu übersteigen droht. Absicherungsmaßnahmen erfolgen durch Reduktion der Investitionsquote von Veranlagungen mit hohem Risiko wie beispielsweise Aktien.
Auf diese Weise unterstützt das Risiko-Overlay dabei, die Anlageziele des Verwaltungsausschusses zu steuern und zu schützen, ohne die grundlegende Struktur des Masterfonds zu beeinträchtigen. Durch diese gezielte Risikosteuerung wird eine präzise Anpassung an Marktbedingungen ermöglicht, und das Portfolio bleibt innerhalb der festgelegten Risikoparameter.
Nachhaltiges Investieren
Im Wohlfahrtsfonds Masterfonds ist das Konzept des „Nachhaltigen Investierens“ von zentraler Bedeutung. Dies spiegelt sich in der Auswahl der Managerinnen und Manager, der Zusammensetzung des Anlageportfolios, dem kontinuierlichen Monitoring und der Berichterstattung wider. Diese Aspekte dienen als wichtige Parameter, um etwaige Anpassungen vorzunehmen.
Für die Zukunft wird jedoch angestrebt, die bestehenden Nachhaltigkeitskriterien noch strenger zu definieren.
Auch hierbei wird FERI beratend tätig sein, um sicherzustellen, dass die Anlagestrategien den höchsten Standards in Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren entsprechen.
Bereits jetzt sind in den Richtlinien des Wohlfahrtsfonds Masterfonds Standards wie beispielsweise der Ausschluss von Waffen, der Verzicht auf Nahrungsmittelspekulation, Investitionen in Förderung und Verstromung von Kohle, Öl und Gas, von Alkohol und Tabak oder Glücksspiel erfasst.