Unterschiedliche Berechnungsmethoden: L16 und Jahreslohnkonto
Sollten nicht alle monatlichen Lohnabrechnungen eines Kalenderjahres vorgelegt werden, sieht die Beitragsordnung vor, dass der Fondsbeitrag auch aufgrund des vorgelegten Jahreslohnzettels berechnet werden kann. Diese sogenannte „L-16-Methode“ führt jedoch zu einem durchschnittlich höheren Fondsbeitrag. Dies soll an dem folgenden Beispiel erläutert werden:
Als Beispiel dient eine angestellte Ärztin mit Nachtdiensten und Einkünften aus Sonderklassegeldern. Exemplarisch berechnet wird der Fondsbeitrag für das Jahr 2024 auf Basis des Einkommens 2021.
Sollten somit keine Monatsgehaltszettel übermittelt werden, beträgt in diesem Fall der Fondsbeitrag um EUR 272,93 mehr. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei um ein Fallbeispiel handelt und diese Ersparnis nicht unbedingt in jedem Fall in derselben Höhe auftreten muss. Dementsprechend sei auch erwähnt, dass eben um diesen Betrag jedoch auch Ihre Ansparung für die Pension und somit Ihre Pension sinkt!