Wir sorgen dafür, dass heute faire Beiträge möglich sind, morgen verlässliche Pensionen bereitstehen und unser System langfristig stabil bleibt.
Mit Herz, Verstand und Weitblick schaffen wir die Balance – für Sicherheit, die bleibt.
Der Jahresbericht 2024 ist fertiggestellt und steht ab sofort für Sie auf unserer Website hier zum Download bereit. Freuen Sie sich auf transparente Einblicke unter anderem in:
Die Entwicklung des Masterfonds: wie hat sich unser Portfolio im vergangenen Jahr entwickelt?
Wichtige Kennzahlen: alle zentralen Daten und Fakten des Wohlfahrtsfonds klar und verständlich aufbereitet.
Digitale Neuerungen: entdecken Sie die jüngsten Updates und Verbesserungen unserer Homepage.
VfGH zu Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen: WFF schützt Fondsvermögen mit gezieltem Vorgehen
Der Wohlfahrtsfonds hat die aktuelle Judikatur zu Mietverträgen analysiert. Für den überwiegenden Teil der Immobilien bestehen sehr gute Abwehrmaßnahmen, da es sich um Altbestand handelt. Das Risiko aus den wenigen „Neubeständen“ ist begrenzt und wird aktiv gemanagt.
VwGH: Offenlegungspflicht auch für nicht-ärztlich tätige Gesellschaften
In einer aktuellen Entscheidung bekräftigt der Verwaltungsgerichtshof seine Rechtsprechung dahingehend, dass auch die Einnahmen einer vermeintlich nicht-ärztlich tätigen Handelsgesellschaft offenzulegen sind, zumal diese im Anlassfall ihren Sitz an einer der beiden Ordinationsadressen des Beschwerdeführers hat, andernfalls der Verwaltungsausschuss zur Vorschreibung des Höchstbeitrages berechtigt ist.
Wussten Sie, dass im Jahr 2024 insgesamt 700 Mitglieder und damit doppelt so viele wie sonst nach Erreichen des 65. Lebensjahres weitergearbeitet und gleichzeitig ihre Wohlfahrtsfondspension bezogen haben? Möglich macht das eine neue Regelung: Seit dem 01.01.2024 müssen Kassenverträge oder Angestelltenverhältnisse nicht mehr aufgegeben werden, um in Pension zu gehen.
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist die gesetzlich verankerte, berufsständische Vorsorgeeinrichtung für alle Ärzt*innenund Zahnärzt*innen in Wien und dient der Absicherung seiner Mitglieder in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht. Der Wohlfahrtsfonds erfüllt den Zweck, seinen Mitgliedern im Falle von Berufsunfähigkeit und in der Pension eine ausreichende und wertbeständige Versorgung zu sichern. Auch im Falle des Ablebens eines Mitgliedes ist der Wohlfahrtsfonds aktiv und unterstützt hinterbliebene Angehörige.
Im Wesentlichen umfasst der Wohlfahrtsfonds folgende Leistungen:
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien beruht auf dem Gedanken der beruflichen Solidarität und der kollegialen Hilfsverpflichtung und unterstützt seine Mitglieder in verschiedenen Lebensabschnitten und Lebenssituationen.