Gewidmete Leistung

Die gewidmete Leistung ist eine Leistung nur im kapitalgedeckten Bereich Ihrer Altersversorgung und gibt Ihnen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen über einen Teil des eingezahlten Geldes zu verfügen.

Jedes Fondsmitglied hat die Möglichkeit, für den Fall seines Ablebens vor Inanspruchnahme einer Altersversorgungsleistung und ohne Hinterlassung von anderen Anspruchsberechtigten eine schriftliche Erklärung an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien zu richten, um eine bestimmte Person als Begünstigte zu bestimmen. Dies bedeutet, dass die Möglichkeit eine gewidmete Leistung in Anspruch zu nehmen dann entfällt, wenn eine Alters- oder Invaliditätsversorgung bezogen wurde oder anspruchsberechtigte Hinterbliebene/r wie zum Beispiel Ehepartner/innen, eingetragene Partner/innen, geschiedene Partner/innen mit Unterhaltsanspruch oder in Ausbildung befindliche Kinder unter 27 Jahren vorhanden sind. Der Grund liegt darin, dass in diesen Fällen entweder das Fondsmitglied selbst eine Leistung bezogen hat oder im Ablebensfall den genannten Personen eine Leistung zusteht.

Die gewidmete Leistung beträgt 40 % des zum Todeszeitpunkt auf dem Pensionskonto des Fondsmitglieds im Kapitaldeckungsverfahren vorhandenen Kapitals. Dabei werden allfällige Beitragsrückstände sowie eine etwaige anteilige negative Gewinnreserve abgezogen.

Für den Fall, dass keine schriftliche Erklärung vorliegt, wird die benannte Leistung an die eingeantworteten Erben ausgezahlt. Wenn keine eingeantworteten Erben vorhanden sind oder innerhalb von drei Jahren nach dem Ableben des Fondsmitglieds kein Antrag auf Auszahlung der gewidmeten Leistung gestellt wird, erfolgt die Zuweisung an das versicherungstechnische Ergebnis.

Es ist zu beachten, dass die Auszahlung im Leistungsfall vom Begünstigten bzw. den Erben beantragt werden muss. Informieren Sie daher bitte die genannten Personen unbedingt darüber, dass Sie dieser eine Leistung zukommen lassen möchten bzw. diesen jene Leistung zustehen würde. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.