Im Auftrag der Erweiterten Vollversammlung hat der Verwaltungsausschuss im Herbst 2023 ein Rechtsgutachten eingeholt, das sich mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Abschaffung bzw. eine Auflösung eines Wohlfahrtsfonds rechtlich möglich ist. Das Rechtsgutachten war als Vorarbeit für allfällige versicherungsmathematischen Berechnungen gedacht, die ergänzend beauftragt worden wären.

In seinem Gutachten kommt RA Dr. Armenak Utudjian (Graf Isola Rechtsanwälte GmbH) im Wesentlichen zum Ergebnis, dass vor allem verfassungsrechtliche Schranken einer völligen Abschaffung des Wohlfahrtsfonds entgegenstehen, aber auch die politische Umsetzbarkeit angesichts der notwendigen Gesetzesänderungen sehr fraglich ist.

Der Verwaltungsausschuss sowie die Erweiterte Vollversammlung haben im Dezember 2023 daher beschlossen, eine solche Zielsetzung nicht weiterzuverfolgen.

Eine Zusammenfassung des sehr umfangreichen Gutachtens finden Sie ab Seite 31.

RA Dr. Armenak Utudjian ist Rechtsanwalt in Wien und Partner der Graf Isola Rechtsanwälte GmbH. Er vertritt die Ärztekammer seit vielen Jahren insbesondere auch vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.