Newsletter – 11. Juli 2024

Interaktive Grafik: „Was passiert mit meinen Fondsbeiträgen?“

Ziemlich sicher haben Sie schon unsere neue Wohlfahrtsfonds-Webseite besucht und sich dort umgesehen. Falls nicht, laden wir Sie ein, vorbeizuschauen: www.wohlfahrtsfonds.wien. Wir freuen uns, Ihnen dort unser brandneues, interaktives Feature vorstellen zu dürfen, das Ihnen auf anschauliche Weise zeigt, was mit Ihren Fondsbeiträgen passiert. So nutzen Sie es:

  1. Besuchen Sie wohlfahrtsfonds.wien/was-passiert-mit-meinen-fondsbeitraegen 
  2. Drehen Sie Ihr Smartphone ins Querformat
  3. Geben Sie Ihren Fondsbeitrag ein
  4. Erhalten Sie einen Überblick über die Kontenaufteilung
  5. Erfahren Sie mehr über die Aufteilung auf die verschiedenen Konten und den Erwerb von Anwartschaftspunkten bzw. die Zuteilung in den kapitalgedeckten Bereich

Die Leistungen des Wohlfahrtsfonds setzen sich aus Leistungen aus einem Umlageverfahren und einem Kapitaldeckungsverfahren zusammen. Die interaktive Grafik soll Ihnen helfen, ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, wie Ihr eingezahltes Geld auf die unterschiedlichen Konten aufgeteilt wird. 

Bitte beachten Sie, dass die Aufteilung Ihres Fondsbeitrages in der Anwendung nur auf das laufende Jahr 2024 bezogen ist.


Ihre Wünsche und Anregungen

Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, uns Ihre Wünsche und Anregungen mitzuteilen. Wenn Sie Themen haben, über die wir auf unserer Webseite oder in Form von Artikeln ausführlicher berichten sollen, lassen Sie es uns wissen. Ihre Ideen und Vorschläge sind uns wichtig und helfen uns, unsere Inhalte noch besser auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.


Sommerwünsche

Schließlich wünschen wir allen Wiener Ärzt*innen und Zahnärzt*innen einen schönen Sommer und viele erholsame Tage.

Flexibler Ruhestand und solide Finanzen

Der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds hat im Mai den Jahresbericht 2023 des Wiener Wohlfahrtsfonds vorgelegt. Darin werden die wichtigsten Entwicklungen und Neuerungen des vergangenen Jahres beleuchtet. Im Fokus standen die Erweiterung der Möglichkeiten zum flexiblen Renteneintritt, Verbesserungen in der Verwaltung sowie die stabile Vermögensentwicklung des Fonds.

Erweiterte Ruhensbestimmungen

Die Erweiterung der Regelungen beim Pensionsantritt ist eine zentrale Neuerung, die den Mitgliedern deutlich mehr Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand ermöglicht.

Seit Jahresbeginn können Mitglieder nach Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren nicht nur als Wohnsitz- beziehungsweise Wahlärztinnen und Wahlärzte beziehungsweise -zahnärztinnen und -zahnärzte, sondern auch in ihren bisherigen Beschäftigungsverhältnissen mit Kassenordination oder im Angestelltenverhältnis weiterarbeiten und gleichzeitig die Wohlfahrtsfonds-Pension beziehen. Dieser Wunsch wurde von den Mitgliedern schon seit geraumer Zeit an den Verwaltungsausschuss herangetragen. Nach Einholung finanzmathematischer Expertise und ausführlichen Dialogen mit allen Beteiligten ist diese Umsetzung nun erfreuliche Realität.

Pensionserhöhung und Verwaltungsoptimierung

Für das Jahr 2024 hat der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds eine Pensionserhöhung um 7,6 Prozent beschlossen. Diese erhebliche Steigerung kommt den allen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern direkt zugute. Erstmals wurden in diesem Zusammenhang auch die Hinterbliebenenleistungen wertgesichert erhöht. Darüber hinaus wurden Maßnahmen ergriffen, um die Verwaltung weiter zu optimieren. So wurde das bislang erforderliche Erklärungsformular bei der Übermittlung der Einkommensunterlagen gestrichen und das Beschwerde- und Mitgliedermanagement durch proaktive Kontaktaufnahmen, insbesondere für Turnusärztinnen und Turnusärzte mit erhöhtem Informationsbedarf, verbessert. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und den Service für die Mitglieder kontinuierlich zu verbessern.

Vermögensentwicklung und Kapitalanlage

Blickt man auf die Zahlen des Wiener Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2023, so zeichnet sich ein Bild stetigen Wachstums und solider Vermögensverwaltung. Das Gesamtkapital des Fonds, der sich sowohl durch ein Umlage- als auch ein Kapitaldeckungsverfahren finanziert, summiert sich zum Jahresende auf über 1,2 Milliarden Euro.

Die Vermögenswerte teilten sich 2023 auf Immobilien (58 Prozent), Wertpapiere (37 Prozent), Geldmittel (5 Prozent) und Golddukaten (0,2 Prozent) auf.

Erfreulich ist auch die Performance der Vermögensveranlagung: Mit einer Rendite von 8,52 Prozent im Jahr 2023 übertraf der Fonds deutlich den Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von 3,99 Prozent pro Jahr.

Immobilien

Die Immobilienquote des Wohlfahrtsfonds wurde in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht und aufgrund von Verkehrswertsteigerungen verzeichnete sich eine stetige positive Wertentwicklung. Diese resultiert vor allem aus einer konsequenten Bewirtschaftung und Entwicklung der Objekte sowie gezielter Investitionen in erstklassige Immobilien.

Aktuell umfasst das Immobilienportfolio des Wohlfahrtsfonds eine Gesamtfläche von 67.300 Quadratmetern, wovon 55.100 Quadratmeter vermietbar sind. Insgesamt zählen 14 Häuser zum Portfolio, verteilt auf 402 Einheiten.

Der jüngste Zuwachs war die Immobilie am Graben 19 in 1010 Wien, die der Fonds Ende 2023 erworben hat. Im Jahresbericht (online einsehbar unter https://wohlfahrtsfonds.wien/jahresbericht) sind die wesentlichen wirtschaftlichen Aspekte, die für den Erwerb dieser Liegenschaft gesprochen haben sowie der Kaufprozess selbst nachzulesen. Daneben fanden 2023 auch größere Umbauarbeiten in der Rotenturmstraße 19, 1010 Wien, statt. Darüber hinaus laufen derzeit noch Sanierungen der Liegenschaft Landstraßer Hauptstraße 32, 1030 Wien. Die Investitionen in Umbauarbeiten und Sanierungen dienen dazu, das Immobilienportfolio des Fonds kontinuierlich zu modernisieren und aufzuwerten.

Masterfonds

Der Wohlfahrtsfonds Masterfonds profitierte im Jahr 2023 von einer direkten Aktienquote in der Höhe von knapp 40 Prozent und folgte insgesamt den erfreulichen Marktbewegungen der investierten Märkte. Für das Gesamtjahr 2023 konnte für den Masterfonds ein erfreuliches Ergebnis von circa +12,2 Prozent festgestellt werden.

Mitglieder des Wohlfahrtsfonds

Zum 31. Dezember 2023 zählte der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien 13.474 ordentliche Fondsmitglieder und 1.275 altersversorgte Fondsmitglieder mit ordentlicher Kammermitgliedschaft. Beide Gruppen verzeichnen einen gleichmäßigen leichten Zuwachs über die Jahre. Innerhalb der ordentlichen Fondsmitglieder zeigt die Abbildung hier die Altersstruktur.

Mit Jahresende 2023 erhielten insgesamt 5.123 Personen Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds. Den größten Anteil machten dabei die 3.504 Altersversorgten aus, gefolgt von 831 Witwen.

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter lag 2023 bei Frauen bei 63,87 Jahren und bei Männern bei 66,62 Jahren.

Die Gesamtausgaben für Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds (Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren) betrugen im Jahr 2023 rund 69,9 Millionen Euro.

Mehr Informationen

Dieser Artikel bietet nur einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen und Neuerungen des Jahres 2023 im Wiener Wohlfahrtsfonds. Der vollständige Jahresbericht 2023 steht hier zum Download bereit.

Newsletter – 24.06.2024

Am 11. Juni fand die diesjährige Frühjahrs-Sitzung der Erweiterten Vollversammlung (EVV) statt. Im Fokus der EVV stand der Bericht des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Dr. Michael Lazansky, MBA, unter anderem zu den Themen Vermögensentwicklung, Änderungen der Satzung und Beitragsordnung sowie der Haushaltsordnung. Zudem wurde der Jahresabschluss für 2023 vorgestellt und genehmigt.

Der Jahresabschluss für den Wohlfahrtsfonds 2023 wurde der Erweiterten Vollversammlung präsentiert und von dieser beschlossen. Dieser ist öffentlich hier einsehbar: Bilanz- und Erfolgsrechnung 2023.

Innerhalb der Satzung der Satzung konnten zwei wesentliche Änderungen beschlossen werden: Die
erste Änderung betrifft die eindeutige Klarstellung, dass die gleichzeitige
Inanspruchnahme von Alters- und Invaliditätsversorgung nicht möglich ist. Die
zweite Änderung besagt, dass Mitgliedern im Rahmen eines Zivildienstes
Kinderunterstützung zu gewähren ist.

Die Erweiterte Vollversammlung ist außerdem der Empfehlung des Verwaltungsausschusses gefolgt und hat weiters beschlossen, den Höchstbeitrag von derzeit EUR 31.000,- auf EUR 34.000,- zu erhöhen. Diese Änderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Die Anhebung folgt einer bereits 2019 beschlossenen Empfehlung der
Wohlfahrtsfondsgremien, den Höchstbeitrag in regelmäßigen, zumeist fünfjährigen
Schritten anzupassen.

Rückblick auf Informationsveranstaltung

Am Dienstag, den 4. Juni 2024, fand in der Ärztekammer für Wien eine Wiederholung der Informationsveranstaltung zum Thema „Ist der Wohlfahrtsfonds abschaffbar?“ statt.

Die Veranstaltung zielte darauf ab, die Inhalte eines eingeholten und umfangreichen Rechtsgutachtens zu präsentieren und für Mitglieder verständlich aufzubereiten. Dieses Gutachten, das im Jahr 2023 vom Verwaltungsausschuss in Auftrag gegeben wurde, beschäftigte sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien grundsätzlich abgeschafft oder eine freiwillige Mitgliedschaft ermöglicht werden könnte.

Der Verfasser des Gutachtens, Rechtsanwalt Dr. Armenak Utudjian, erläuterte die zentralen Fragestellungen und wesentlichen Erkenntnisse aus dem Gutachten. Die Conclusio: Vor allem verfassungsrechtliche Schranken stehen einer völligen Abschaffung des Wohlfahrtsfonds entgegen. Zudem ist die politische Umsetzbarkeit angesichts der erforderlichen Gesetzesänderungen sehr fraglich. Neben der Präsentation des Gutachtens gab es Raum für einen offenen Austausch mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschuss Dr. Michael Lazansky, MBA.

Die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Meinungen zu äußern, was zu einem lebhaften Dialog führte. Die Veranstaltung war ein wichtiger Schritt, um interessierte Ärzt*innen und Zahnärzt*innen über die rechtlichen und praktischen Herausforderungen des Fonds zu informieren

AUSGEBUCHT!

Datum: Dienstag, 4. Juni 2024 um 18:00 Uhr

Ort: Ärztekammer für Wien, Weihburggasse 10-12, 1010 Wien – Veranstaltungszentrum Saal 3, 1. Stock

Bitte beachten Sie, dass aufgrund räumlicher Begrenzungen die Teilnehmer*innenanzahl beschränkt ist. Daher bitten wir Sie, sich zeitnah mit Ihrem vollständigen Namen unter wff@aekwien.at anzumelden.

Es sollte eine Freiwilligkeit der Zugehörigkeit zum Wohlfahrtsfonds bestehen.

Die Zwangsmitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds sollte aufgehoben werden

Mit Aussagen wie diesen ist der Wohlfahrtsfonds von vielen Mitgliedern ständig konfrontiert.

Schließlich wurde der Verwaltungsausschuss 2023 von der Erweiterten Vollversammlung damit beauftragt, ein Rechtsgutachten einzuholen, das sich mit der Frage einer möglichen Abschaffung des Wohlfahrtsfonds oder einer freiwilligen Mitgliedschaft befasst.

Das umfangreiche Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Abschaffung des Wohlfahrtsfonds de facto nicht realistisch möglich ist, da verschiedene Aspekte wie Gleichbehandlung, Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit der zu treffenden Maßnahmen einer Auflösung entgegenstehen und in einem komplexen, vielschichtigen Prozess mit sehr vielen Stakeholdern abgeklärt werden müssten.

Im Rahmen der Veranstaltung wird Ihnen RA Dr. Armenak Utudjian, der Verfasser des Gutachtens, die Fragestellung und die erlangten Erkenntnisse präsentieren und erläutern. Darüber hinaus wird Raum für einen offenen Austausch zu diesem Thema geboten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter wff@aekwien.at  zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltung ausschließlich für Ärztinnen und Zahnärztinnen, die Mitglieder des Wiener Wohlfahrtsfonds sind, bestimmt ist.

Wir freuen uns über Ihr Erscheinen und einen konstruktiven Dialog.

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Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 23. April mit folgenden Themen befasst:
 
Wohlfahrtsfonds präsentiert neue Webseite
Wir freuen uns außerdem, Ihnen berichten zu dürfen, dass ab sofort den Mitgliedern des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien eine eigene Homepage zur Verfügung steht. Die neue Webseite mit der Adresse www.wohlfahrtsfonds.wien wird zukünftig der zentrale Anlaufpunkt für alle Informationen rund um den Wiener Wohlfahrtsfonds sein.
Diese Webseite deckt eine Vielzahl von Themen ab, angefangen von der Erläuterung der Beitragszusammensetzung bis hin zur Verwendung der Fondsmittel, Vermögenswerte und Veranlagung. Außerdem bietet sie einen einfachen Zugang zu Formularen und Broschüren für die Beitragsermittlung.  

Hauptabrechnung beschlossen
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 23.04.2024 die Hauptabrechnung der Fondsbeiträge für das Jahr 2023 beschlossen. Dies bedeutet, dass ein Großteil der Mitglieder in den nächsten Tagen ihren Beitragsbescheid entweder per elektronischer Zustellung oder mittels eines eingeschriebenen Briefs erhalten wird.

Dem Bescheid wird, wie gewohnt, auch wieder eine Allonge beigefügt sein, über die Sie über ein allfälliges Beitragsguthaben verfügen können.  

Info Anforderungsschreiben
Demnächst erhalten alle Mitglieder des Wohlfahrtsfonds von der Concisa AG zudem das jährliche Schreiben, in dem wir Sie bitten Ihre Einkommensunterlagen zur Ermittlung von Fondsbeitrag bzw. Kammerumlage für das Jahr 2024 zu übermitteln.

Wie bereits berichtet, entfällt ab sofort das Ausfüllen des farbigen Einkommensformulars und es ist ausreichend ausschließlich die benötigten Einkommensunterlagen an die Concisa AG zu senden. Nähere Infos dazu finden Sie sowohl im Schreiben als auch auf unserer neuen Homepage.  

Ankündigung
Am 4. Juni 2024 um 18:00 Uhr findet in den Räumlichkeiten der Ärztekammer für Wien eine Wiederholung der Informationsveranstaltung zum eingeholten Rechtsgutachten zur „Abschaffung des Wohlfahrtsfonds“ statt. Rechtsanwalt Dr. Utudjian, Verfasser des Gutachtens, wird gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses seine Erkenntnisse präsentieren und erläutern. Zudem steht er für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmer*innenanzahl dieses Mal aus räumlichen Gründen begrenzt ist. Interessierte werden daher gebeten, sich zeitnah mit ihrem vollständigen Namen unter wff@aekwien.at anzumelden. Die Anmeldungen werden nach zeitlichem Einlangen gereiht und die Teilnahmeberechtigung wird mit gesonderter E-Mail bestätigt.
Das Abschaffungsgutachten finden Sie hier.

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Ärzt*innen und Zahnärzt*innen, die Mitglieder des Wiener Wohlfahrtsfonds sind.  

Sprechstunde: Persönlich, Online, Telefon
In manchen Lebenssituationen kann der Bedarf an Informationen, Unterstützung und Beratung erhöht sein. Daher möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass persönliche (Beratungs-)Termine rund um den Wohlfahrtsfonds gerne und unkompliziert möglich sind. Wenn Sie einen persönlichen, telefonischen oder digitalen Termin vereinbaren möchten, bitten wir Sie, Kontakt mit Clemens Schwinner unter schwinner@aekwien.at aufzunehmen. Er steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu besprechen und Ihnen weiterzuhelfen.  
Weiterlesen: Vermögensveranlagung Masterfonds

Vermögensveranlagung Masterfonds

Der Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärztekammer legt großen Wert darauf, das Vermögen zum größtmöglichen langfristigen Nutzen der Begünstigten insgesamt zu veranlagen. Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität müssen dabei jederzeit gewährleistet sein. Vor allem Profis mit entsprechendem Know-how im Bereich der Investmentanalyse und -beratung zur Gesamtentwicklung des Fonds spielen dabei eine Rolle.

Das Vermögen des Wohlfahrtsfonds und letztlich die persönliche Altersversorgung seiner Mitglieder
ist auf verschiedene Anlageklassen verteilt. Derzeit sind folgende Anlagekategorien als Hauptanlageklassen definiert: Geldmarkt, Anleihen, Aktien und Immobilien. Ein großer Teil des Vermögens
ist im sogenannten Masterfonds mit verschiedenen Segmenten angelegt. Diese werden von internationalen Finanzdienstleistungsunternehmen gemanagt. Während die Immobilieninvestitionen des WFF beispielsweise langfristige Wertschöpfungsmöglichkeiten sowie Einkommensströme aus Mieteinnahmen bieten, trägt der Masterfonds dazu bei, die Diversifikation zu erhöhen, das Risiko über verschiedene Anlageklassen
hinweg zu streuen und potenziell von verschiedenen Marktbewegungen zu profitieren. Dies unterstützt dabei, die Gesamtrendite zu optimieren und das Risiko von Verlusten zu verringern.

Gesamtallokation (Masterfonds + Immobilien + Private Equity), Stand 29.02.2024

Fachliche Expertise

Seit Einführung des Masterfonds im September 2011 wird der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds von einem externen Finanzdienstleistungsunternehmen beraten und unterstützt. Die FERI AG, mit ihrem Hauptsitz in Bad Homburg in Deutschland, gilt als eine der führenden Gruppen im Bereich Investment und Finanzmanagement im deutschsprachigen Raum. Seit Gründung im Jahr 1987 bietet sie umfangreiche Dienstleistungen im Investment Research, Investment Management und Investment Consulting. FERI betreut insgesamt über 57 Milliarden Euro.

Strategie und Praxis

Im Hinblick auf den Masterfonds des Wohlfahrtsfonds ist FERI in der Investmentberatung für den Verwaltungsausschuss tätig. Die Beratungsdienstleistungen umfassen eine eingehende Analyse des Marktumfelds sowie die Erstellung volkswirtschaftlicher Langzeitprognosen für Länder und Branchen sowie Konjunktur-, Zins- und Währungsprognosen.

Auf Basis dieser Analysen und Prognosen werden strategische Asset-Allokationspläne, einschließlich umfassender Asset-Liability-Studien erstellt, um die Grundlage für die Investmentstrategie des Masterfonds zu legen. Im Rahmen dieser Prozesse werden Anlagegrundsätze und -richtlinien formuliert. Die Auswahl der Fondsmanagerinnen und -manager richtet sich dabei nach der zu erwartenden Performance (Wertentwicklung), bisher erzielte Erfolge bei vergleichbaren Mandaten, der Sicherheit, der Liquidität und Kostenstruktur (Kostentransparenz, Managementgebühren et cetera). Zur Erreichung der Zielperformance stehen den Fondsmanagerinnen und -managern grundsätzlich alle Asset Klassen innerhalb eines vom Verwaltungsausschuss definierten ethischen, ökologischen und sozialen Rahmens zur Verfügung.

Weiters übernimmt FERI die umfassende Risikosteuerung, die buchhalterische Erfassung, das Controlling und das Berichtswesen der Vermögenswerte des Masterfonds. Ergänzend dazu ist ein weiterer externer international tätiger Berater, Maquarie Asset Management, beauftragt, ein monatliches Reporting hinsichtlich der Performanceentwicklung und ausgewählter Risikokennzahlen (Volatilität, Korrelationen, maximaler Verlust, Performancebeitragsrechnung) zu erstellen.

Regelmäßige persönliche Berichterstattungen an den Verwaltungsausschuss finden drei bis viermal jährlich statt, ergänzt durch spezifische Informationsveranstaltungen zu Themen wie dem Risiko Overlay sowie kontinuierliche Unterstützung bei Fragen zur Veranlagung.

Segmente im WFF-Masterfonds per 31.10.2023

Überwachung und Performance

FERI erhält sämtliche aktuellen Zahlen und Daten von der Depotbank ERSTE Asset Management, die für die Administration des Masterfonds zuständig ist und bei der alle Informationen zusammenlaufen (Gesamtpreis des Fonds, Performance, Gewinne und Verluste, Verträge, Veranlagungsrichtlinien). Dabei wird auch auf die tägliche Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften innerhalb der Finanzmarkt Austria (FMA) Vorgaben geachtet. Auf Grundlage dieser Daten berät FERI den Verwaltungsausschuss bezüglich der Optimierung der Aufteilung auf die verschiedenen Segmente. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der beauftragten Vermögensverwaltenden (derzeit fünf), welche einmal jährlich zu persönlichen Interviews eingeladen werden, um über das letzte Jahr und die Performance ihrer Anlageklasse zu berichten. Das Resultat dieser Arbeit ist eine laufende Optimierung der Zielrendite unter Berücksichtigung von Parametern wie Risikotragfähigkeit und Risikonotwendigkeit.

Beispielsweise konnte im letzten Jahr festgestellt werden, dass die Vermögensverwaltenden ihren Aufgaben auftragsgemäß nachkommen und die ihnen gesteckten Ziele (Benchmarks) überwiegend erreichten. Ein Vermögensverwalter blieb hinter der Ertrags- und Risikoerwartung, sodass dem Verwaltungsausschuss ein Austausch des Managers vorgeschlagen wurde. Dies wurde entsprechend beschlossen und der Manager wird nach entsprechender Auswahl einer geeigneten Gesellschaft ausgetauscht.

Die Beratung und Durchführung von Auswahlprozessen von Asset Managerinnen beziehungsweise Managern, die ihre Vorschläge oder Angebote für das Management eines bestimmten Fondssegments und Investmentfonds unterbreiten, unterliegt dabei FERI.

Nach der Vorab-Auswahl werden in der Regel drei der potenziellen Managerinnen beziehungsweise Manager zur persönlichen Vorstellung im Anlageausschuss eingeladen (Beauty Contest). Die letztlich ausgewählte Person übernimmt schließlich das Management des Fondssegments und beginnt mit der Umsetzung seiner Anlagestrategie, immer unter Einhaltung der streng definierten Anlagerichtlinien und Fondsbestimmungen. Der Verwaltungsausschuss überwacht dabei die Performance und die Einhaltung der vereinbarten Ziele.

Depotbank: ERSTE Asset Management

Die Erste Asset Management GmbH stellt im Anlageausschuss eine umfassende Berichterstattung mit den wichtigsten Eckdaten des Masterfonds und der Segmente zur Verfügung. Darüber hinaus werden Performancedaten seit Fondsbeginn beziehungsweise seit Geschäftsjahresbeginn sowie zu den Vermögensklassen und Fondskennzahlen bereitgestellt.

Der WFF-Masterfonds profitierte im Jahr 2023 von einer direkten Aktienquote i.H.v. knapp 40% und folgte insgesamt den erfreulichen Marktbewegungen der investierten Märkte.
 
Für das Gesamtjahr 2023 kann für den WFF-Masterfonds ein erfreuliches Ergebnis von ca. +12,2% festgestellt werden.

Risiko-Overlay Management

Seit 2014 verfügt der Wohlfahrtsfonds Masterfonds über ein Risiko-Overlay-Segment zur Risikosteuerung. Der Overlay-Manager ergreift risikoreduzierende Maßnahmen in einem stark schwankenden Marktumfeld, sobald die kurzfristig erwartete Schwankungsbreite des Masterfonds die durch die langfristig ausgerichtete Strategische Asset Allokation vorgegebene Schwankungsbreite von 9% zu übersteigen droht. Absicherungsmaßnahmen erfolgen durch Reduktion der Investitionsquote von Veranlagungen mit hohem Risiko wie beispielsweise Aktien.

Auf diese Weise unterstützt das Risiko-Overlay dabei, die Anlageziele des Verwaltungsausschusses zu steuern und zu schützen, ohne die grundlegende Struktur des Masterfonds zu beeinträchtigen. Durch diese gezielte Risikosteuerung wird eine präzise Anpassung an Marktbedingungen ermöglicht, und das Portfolio bleibt innerhalb der festgelegten Risikoparameter.

Nachhaltiges Investieren

Im Wohlfahrtsfonds Masterfonds ist das Konzept des „Nachhaltigen Investierens“ von zentraler Bedeutung. Dies spiegelt sich in der Auswahl der Managerinnen und Manager, der Zusammensetzung des Anlageportfolios, dem kontinuierlichen Monitoring und der Berichterstattung wider. Diese Aspekte dienen als wichtige Parameter, um etwaige Anpassungen vorzunehmen.

Für die Zukunft wird jedoch angestrebt, die bestehenden Nachhaltigkeitskriterien noch strenger zu definieren.

Auch hierbei wird FERI beratend tätig sein, um sicherzustellen, dass die Anlagestrategien den höchsten Standards in Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren entsprechen.

Bereits jetzt sind in den Richtlinien des Wohlfahrtsfonds Masterfonds Standards wie beispielsweise der Ausschluss von Waffen, der Verzicht auf Nahrungsmittelspekulation, Investitionen in Förderung und Verstromung von Kohle, Öl und Gas, von Alkohol und Tabak oder Glücksspiel erfasst.

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Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 13. Februar mit folgenden Themen befasst.


Rechnungshofbericht
Der Rechnungshof hat der Ärztekammer für Wien kürzlich eine Rohfassung seines Prüfberichts für den Untersuchungszeitraum 2017 bis 2022 übermittelt.

Der Rechnungshof hatte sowohl die Verwaltung der Kammer als auch den Wohlfahrtsfonds in seine Prüfung einbezogen. Der Teil des Rohberichts, der den Wohlfahrtsfonds betrifft, wurde in der Sitzung diskutiert. Bis zur Klausursitzung des Verwaltungsausschusses am 24. Mai sollen jene Punkte herausgearbeitet werden, bei denen Handlungsbedarf besteht.

Sobald der endgültige Bericht vorliegt, wird dieser selbstverständlich für die Öffentlichkeit auf der Homepage der Ärztekammer für Wien bzw. des Wiener Wohlfahrtsfonds zugänglich gemacht.  

Themenvorbereitung für die Klausursitzung des Verwaltungsausschusses
Neben dem Rechnungshofbericht wird auch die Beitrags- und Leistungsgerechtigkeit im Fokus der Klausur am 24. Mai stehen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auch an einer Anpassung und folglich Vereinfachung der Beitragsstaffel gearbeitet. Zudem stehen erste Maßnahmen für die Pensionserhöhung 2025 auf der Agenda. Ein weiterer Tagesordnungspunkt betrifft das geplante Kundenportal.  

Update Kundenportal
Wie bereits in einer früheren Aussendung angekündigt, befindet sich ein Kunden-/Serviceportal für die Mitglieder des Wohlfahrtsfonds in Planung. Bei dieser VWA-Sitzung wurde der aktuelle Stand des Projekts präsentiert, inklusive des technischen Ist-Stands, einer Stakeholder-Analyse sowie der Abbildung bestehender Prozesse unter Berücksichtigung laufender Anforderungswünsche.

Derzeit durchläuft das Kundenportal die Abschlussphase der Evaluation der technischen Machbarkeit und befindet sich gleichzeitig im Übergang in die Umsetzungsphase. Ein herausragender Mehrwert des Portals wird im Bereich Selfservice erwartet. Zusätzlich soll es allgemeine Informationen des Wohlfahrtsfonds wie Vermögen oder Vermögenswerte bereitstellen.

Nach der Klärung der allgemeinen technischen Grundlagen und vergaberechtlicher Aspekte werden erste Kostenschätzungen für den nächsten Schritt, die Programmierung, eingeholt.  

KDV-Gewinnzuteilung
Das kapitalgedeckte Verfahren konnte im Jahr 2023 eine sehr gute Performance von +7,63% erwirtschaften. Dies stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr dar.

Trotz dieser positiven Entwicklung hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die Pensionskonten von Aktiven und Pensionist*innen lediglich mit 2,5% zu verzinsen. Diese Entscheidung basiert auf den Erfahrungen des letzten Jahres, in dem aufgrund der herausfordernden Kapitalmarktsituation eine negative Gewinnreserve gebildet werden musste, um den Rechnungszins von 2,5% aufrechtzuerhalten.

In seiner Sitzung am 13. Februar 2024 hat der Verwaltungsausschuss daher beschlossen, den Pensionskonten sowohl der Aktiven als auch der Leistungsbezieher*innen für das Jahr 2023 wieder einen Rechnungszins von 2,5% zuzuschreiben. Die Differenz zum Ergebnis fließt in die nun positive Gewinnreserve.  

Ankündigungen
Ab April: Versand der Beitragsmitteilungen für Wohlfahrtsfonds und Kammerumlage. Beachten Sie: ab diesem Jahr entfällt das farbige Erklärungsformular.

Am 4. Juni 2024 findet eine Folgeveranstaltung der Gutachtenpräsentation zum Thema „Ist der Wohlfahrtsfonds abschaffbar?“ statt. Eine Einladung folgt demnächst. Für dieses Mal ist jedenfalls auch ein Livestream geplant, um einen niederschwelligen Zugang zu ermöglichen.

In Zusammenarbeit mit den Turnusärzte-Vertreter*innen der Krankenhäuser werden derzeit für 2024 allgemeine Infoveranstaltungen speziell für Turnusärzt*innen geplant.
 
Gutes zum Schluss
Im Dezember 2023 stellte der Wohlfahrtsfonds Geschäftsräumlichkeiten in der Immobilie Franziskanerplatz 6 für einen Charity-Flohmarkt zugunsten der Organisation Mary’s Meals zur Verfügung. Der Verkauf von gespendetem Material erbrachte einen Betrag von 13.514 Euro, mit dem mehr als 600 hungernde Kinder in den ärmsten Ländern der Welt für ein Jahr mit täglicher Nahrung und Schulbildung unterstützt werden können. Die Ernährungsinitiative Mary’s Meals versorgt heute an jedem Schultag 2,4 Millionen Kinder in 5.084 Schulen in 18 der ärmsten Länder der Welt.  

Der Wohlfahrtfonds im Dialog

Im folgenden Artikel geben wir Ihnen eine Einblick darüber wie der Wohlfahrtsfonds arbeitet, wer ihn verwaltet und stellen Ihnen den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Michael Lazansky vor.

Der Wohlfahrtsfonds bietet seinen Mitgliedern verschiedene Leistungen. Zu diesen zählen eine Alters- und Invaliditätsversorgung sowie eine Witwen- oder Witwerversorgung beziehungsweise Versorgung von Hinterbliebenen einer eingetragenen Partnerschaft. Er bietet zudem Unterstützung für Waisen sowie für Kinder von alters- oder invaliditätsversorgten Mitgliedern. Verwaltet wird der Wohlfahrtsfonds vom Verwaltungsausschuss. Dieser besteht in Summe aktuell aus 19 Mitgliedern, an deren Spitze seit Juni 2021 Michael Lazansky steht. Das Magazin Ärzt*in für Wien hat Michael Lazansky für ein Interview getroffen.

Foto: Stefan Seelig

Ärzt*in für Wien: Herr Dr. Lazansky, können Sie uns einen Überblick über die Arbeit des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärztekammer geben und welche Rolle spielen Sie als Vorsitzender dabei?

Lazansky: Der Verwaltungsausschuss ist ein sogenanntes Kollegialorgan, was bedeutet, dass die Entscheidungen gemeinsam in Mehrheitsentscheidungen getroffen werden. Wir arbeiten im Verwaltungsausschuss daher eng zusammen und bereiten uns intensiv auf die Sitzungen vor. Das heißt, wir stimmen die Themen vorher ab, um sicherzustellen, dass wir bei den Sitzungen effektiv arbeiten. Es gibt keine bestimmte Gruppe oder Fraktion, die Themen und Entscheidungen dominiert – es geht um Zusammenarbeit. Wir diskutieren und bearbeiten alle Ideen, die von den Mitgliedern des Ausschusses eingebracht werden.

Als Vorsitzender ist es dann meine Aufgabe, die verschiedenen Vorstellungen und Vorschläge der 19 Verwaltungsausschussmitglieder zu koordinieren und in eine beschlussfähige Form zu bringen. Dabei spielen rechtliche Aspekte und mögliche Nebeneffekte eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass unsere Entscheidungen auch nachhaltig und effektiv sind. Diese koordinierende Rolle macht mir Spaß, da ich dadurch eine Vielzahl von Blickwinkeln und Ideen kennenlerne und gegeneinander abwägen muss. Unsere Tradition ist es, dass alle Mitglieder des Ausschusses mitgenommen werden und wir Entscheidungen auf möglichst konsensualer Basis treffen.

Ärzt*in für Wien: Wie setzt sich der Verwaltungsausschuss zusammen beziehungsweise wer sind diese 19 Mitglieder?

Lazansky: Die Zusammensetzung hängt natürlich vom Wahlergebnis ab. Zuerst wird nach jeder Kammerwahl von der sogenannten Erweiterten Vollversammlung die Größe des Verwaltungsausschusses bestimmt. Dann wählen die Vollversammlung beziehungsweise das zuständige Gremium der Landeszahnärztekammer für Wien ihre jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter in den Verwaltungsausschuss. Dabei kommt ein Listenwahlrecht ähnlich jenem bei der Nationalratswahl zur Anwendung, das sicherstellen soll, dass auch Oppostionsgruppen, die nicht der Kammerregierung angehören, ausreichend vertreten sind.

Die Erweiterte Vollversammlung selbst besteht aus 90 Vertreterinnen und Vertretern der Wiener Ärztekammer und 10 Vertreterinnen und Vertretern der Landeszahnärztekammer für Wien. Es ist wichtig, dass möglichst alle Gruppen, die bei der Wahl angetreten sind, vertreten sind. Im Wesentlichen geht es darum, die Interessen aller Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte zu berücksichtigen und keine Gräben aufzureißen oder Gruppen zu bevorzugen. Wir achten darauf, dass auch Gegenpositionen oder Minderheiten beachtet werden. Es kann jedoch schwierig sein, wenn es um Themen wie Erhöhungen oder Reformen des Beitragswesens oder der Leistungen geht, da einzelne Gruppen sich möglicherweise nicht vollständig vertreten fühlen. Letztendlich hängt alles davon ab, wie die Vertretungen zusammengesetzt sind.

Ärzt*in für Wien: In welcher Form sind im Verwaltungsausschuss die verschiedenen Arztgruppen vertreten und wie werden deren Interessen berücksichtigt?

Lazansky: Im Verwaltungsausschuss sind eigentlich alle Arztgruppen vertreten, jedoch gibt es eine Gruppe, die etwas schwieriger zu berücksichtigen ist – die Pensionistinnen und Pensionisten, da diese Gruppe nur inhomogen und nur dann vertreten ist, wenn neben dem Bezug einer Pensionsleistung noch eine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird. Das vom Kammervorstand eingerichtete Referat für ärztliche Seniorinnen und Senioren spielt daher hier eine wichtige Rolle. Es war mir persönlich ein großes Anliegen, dass der aktuell gewählte Vertreter dieses Referats jemand ist, der auch einen Bezug zum Verwaltungsausschuss hat. Kollege Jörg Hofmann ist im Moment Vorsitzender dieses Referats und zugleich Mitglied des Verwaltungsausschusses. Es ist wichtig, die Interessen der Seniorinnen und Senioren immer im Blick zu behalten, da sie eine wichtige Personengruppe darstellen.

Eine Anspruchsgruppe, die zum Beispiel auch im Verwaltungsausschuss prominent vertreten ist, ist die Gruppe der Turnusärztinnen und Turnusärzte. So gibt es auch im Vorsitzendenteam zwei Mitglieder aus der Sektion Turnusärzte.

Ärzt*in für Wien: Noch eine Frage zum Verwaltungsausschuss: Wie oft treffen sich die Mitglieder und welche Themen stehen da so auf der Tagesordnung?

Lazansky: Der Verwaltungsausschuss trifft sich in der Regel alle zwei Monate, mit Ausnahme der Sommerpause im Juli und August. Die Tagesordnung umfasst verpflichtende Punkte, wie die Zuerkennung von Leistungen und die Bearbeitung von Anträgen der Mitglieder. In einem weiteren Block geht es um organisatorische Rahmenbedingungen, wie die Vermögensverwaltung, einschließlich der Verwaltung von Immobilien, Aktien und Anleihen. Auch die Hauptdienstleisterin, die Concisa AG wird besprochen, um etwaige Probleme und Änderungsbedarf zu identifizieren.

Schließlich werden auch Reformvorhaben besprochen, das ist letztlich dann das Spannende, wenn die politischen Vertreterinnen und Vertreter der Gremien ihre Ideen für Änderungen der Satzungs- und Beitragsordnung einbringen können.

Ärzt*in für Wien: Wie werden Entscheidungen getroffen, können Sie uns dazu noch mehr sagen?

Lazansky: Wir entscheiden im Verwaltungsausschuss mit einfacher Mehrheit. Grundsätzlich kann man sagen, dass dem Verwaltungsausschuss eine verwaltende Aufgabe zufällt. Hier werden Dinge beschlossen, die das unmittelbare Tagesgeschäft betreffen, wie etwa die Freigabe von Geldern für Sanierungen von Immobilien des Wohlfahrtsfonds oder Änderungen in der Vermögensverwaltung. Damit allerdings am Tag der Sitzung Dinge nicht einfach unvorbereitet zur Abstimmung gebracht werden, bereiten wir diese im sogenannten Vorsitzendenteam vor. Teil dieses Vorsitzendenteams sind neben mir noch mein 1. Stellvertreter aus der Zahnärztekammer für Wien, Kollege Ozren Marković, sowie drei weitere Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter aus der Ärztekammer für Wien.

Änderungen, die die Beitragsordnung oder Satzung des Wohlfahrtsfonds betreffen, werden im Verwaltungsausschuss erarbeitet und als Empfehlung an die Erweiterte Vollversammlung weitergeleitet, die zweimal im Jahr tagt. Dort müssen wir die Mehrheit überzeugen, um Änderungen in den Rechtsgrundlagen durchzusetzen und zu beschließen. Es ist wichtig, dass wir nicht kurzfristig denken und uns Zeit nehmen, um Entscheidungen vorzubereiten, damit diese auch sinnvoll sind. Wir bedienen uns Dienstleistern wie Juristinnen, Juristen, Wirtschaftsexpertinnen und Wirtschaftsexperten, um bei der Vermögensverwaltung und ähnlichen Themen professionelle Vorschläge zu erhalten. Die Tagesordnung der Sitzung ist immer umfangreich und die Sitzung an sich dauert dann mehrere Stunden, um alle relevanten Themen abzudecken.

Wir beginnen im Moment immer um 18.00 Uhr und das geht dann teilweise bis 23.00 Uhr. Manchmal war es sogar noch länger. Das ist aber eigentlich mit diesen Materien, mit denen wir uns beschäftigen, nicht mehr vereinbar. Deshalb haben wir als Gremium jetzt beschlossen, früher zu starten, einerseits damit wir alle noch frisch vom Tag sind und nicht übermüdet in der Sitzung erscheinen. Aber andererseits natürlich auch, um niemanden abzuschrecken, sich als Funktionärin beziehungsweise Funktionär zu melden.

Ärzt*in für Wien: Themenschwenk: Was sind so die wichtigsten Herausforderungen, mit denen der Wohlfahrtsfonds im Moment konfrontiert ist und wie werden diese bewältigt?

Lazansky: Eine der wichtigsten Herausforderungen für uns als Verwaltungsausschuss ist es, den Wohlfahrtsfonds nachhaltig und über Generationen stabil zu halten, damit unsere Verpflichtungen gegenüber unseren Mitgliedern erfüllt werden können und unser Geld in Form von Leistungen für sie zugänglich bleibt. Demografische Veränderungen sind dabei ein wichtiger Faktor, da wir wissen, dass viele Babyboomer jetzt in den Ruhestand gehen. Die Lebenswege unserer jungen Kolleginnen und Kollegen sind nicht mehr so statisch wie früher, indem sie ihre Berufstätigkeit in Wien beginnen und dort bis zur Pension bleiben. Dies bedeutet auch, dass wir mit unseren Leistungen und Einnahmen diese Fluktuationen und Veränderungen im Auge behalten müssen.

Eine der größten Herausforderungen ist derzeit auch die Digitalisierung, da wir noch immer sehr „papierlastig“ arbeiten. Wir wollen hier zukünftig eine Digitalisierung der Prozesse voranbringen, sodass Mitglieder einen besseren Einblick in ihre Daten erhalten können. Wir möchten unsere Prozesse modernisieren und ein modernes Kundenportal einführen, um nicht nur für unsere Verwaltung die Arbeit zu erleichtern, sondern um auch für unsere Mitglieder den Zugang zu vereinfachen. Dies ist eine Herausforderung für uns als Verwaltungsausschuss, aber auch für die Standesvertretung, die unsere Ärztinnen und Ärzte auf ihren Berufswegen begleitet.

Ein weiterer Punkt ist die Kommunikation mit unseren Mitgliedern, auf die wir in der Vergangenheit bestimmt zu wenig Augenmerk gelegt haben. Wir haben im Gremium beschlossen, hier mehr Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir merken, dass dies auch eine interne Umstellung erfordert, insbesondere was unsere Vermögensverwaltung betrifft.

Im Moment gehen wir auch das Thema „Ruhensbestimmungen“ an, welches für viele Pensionistinnen und Pensionisten von großem Interesse ist: Wie kann ich weiterarbeiten, wenn ich das Pensionsalter erreicht habe und auch schon eine Leistung aus dem Wohlfahrtsfonds beziehen möchte? Das sind wichtige Fragen, die wir ansprechen und klären möchten.

Ärzt*in für Wien: Wie und wo können sich Mitglieder über die Aktivitäten, die der Wohlfahrtsfonds plant und umsetzt, informieren?

Lazansky: Eine der Hauptquellen der Information ist natürlich der eigene Jahresbericht des Wiener Wohlfahrtsfonds, der seit 2023 erstellt wird. In der Vergangenheit wurde der Wohlfahrtsfonds als ein Kapitle im Wahrnehmungsbericht der Ärztekammer für Wien geführt. Aktuell gibt es auch regelmäßige Beiträge über den Wohlfahrtsfonds in Ärzt*in für Wien.

Der Wohlfahrtsfonds plant, diese Informationsverteilung allerdings immer weiter zu verbessern und strukturierter zu gestalten, indem regelmäßig wiederkehrende Informationen zur Verfügung gestellt werden. Dazu sollen auch Informationsveranstaltungen gehalten werden und insbesondere die Gruppe der Turnusärzt*innen angesprochen werden. Die Mitteilungen sollen für alle Mitglieder zugänglich sein, nicht nur für privilegierte Personen aus dem Verwaltungsausschuss. Auch mit der Gestaltung einer eigenen Homepage für den Wiener Wohlfahrtsfonds sollen Informationen künftig gebündelt an einem Ort und verständlicher gestaltet werden. Auch Präsentationsvideos werden bereits zur Verfügung gestellt. Außerdem werden Mitglieder zeitnah über Sitzungsinhalte und relevante Neuigkeiten in einem Wohlfahrtsfonds-Newsletter informiert.

Ärzt*in für Wien: Ein Newsletter nach jeder Verwaltungsausschuss-Sitzung?

Lazansky: Ja, genau. Wir kommunizieren darin dann die Dinge, die von längerer Tragweite oder mit Neuigkeitswert sind, damit unsere Mitglieder immer auf dem neuesten Stand sind. Zum Beispiel haben wir kürzlich die Ersatzzeiten für Kinderbetreuung eingeführt und möchten sicherstellen, dass unsere Mitglieder sich dessen bewusst sind und davon profitieren können. Es ist uns wichtig, dass unsere Leistungen nicht nur möglich sind, sondern auch tatsächlich von unseren Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Wir möchten vermeiden, dass Mitglieder stundenlang nach Informationen suchen oder in einem langwierigen E-Mail-Austausch mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern landen. Daher ist unser Ziel, die Zugänglichkeit zu verbessern und sicherzustellen, dass alle die benötigten Informationen einfach und schnell erhalten können.

Ärzt*in für Wien: Hört sich nach einer richtigen Kommunikationsstrategie an…

Lazansky: Ja, das ist etwas, das ich mir besonders vorgenommen habe – und diese auch am Laufen zu halten! Meine Erfahrung als normales Mitglied im Verwaltungsausschuss in den Vorperioden hat mich gelehrt, dass oft viele gute Ideen da waren, diese aber oft nicht weiterverfolgt wurden und sich manches dann verlaufen hat. Ein Beschluss kann noch so toll sein, er muss auch mit Leben befüllt sein. Und genau das will ich auch mit dieser Kommunikationsstrategie erreichen.

Der Wohlfahrtsfonds in Zahlen im Jahr 2023

Rückblick: Das war der Wohlfahrtsfonds 2023

Der Wohlfahrtsfonds kann auf ein produktives Jahr 2023 zurückblicken, denn wo viele Rädchen ineineindergreifen, da tut sich viel. Ärzt*in für Wien hat beim Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Michael Lazansky, und dem 2. Stellvertreter, Stephan Ubl, nach den bedeutendsten Ereignissen im vergangenen Jahr gefragt.

Ärzt*in für Wien: Können Sie sich kurz vorstellen? Wie lange sind Sie schon Mitglied im Verwaltungsausschuss?

Lazansky: Mein Name ist Michael Lazansky und ich bin als Facharzt für Psychiatrie in der Klinik Favoriten sowie in einer Ordination im 9. Bezirk tätig. Im Mai 2022 wurde ich für die aktuelle Funktionsperiode zum Vorsitzenden gewählt. Mitglied im Verwaltungsausschuss bin ich allerdings schon seit dem Jahr 2012, damals noch in einer einfachen Funktion. Die Begeisterung für diese Materie hat mich früh gepackt, da es zu den wenigen Dingen gehört, bei denen Funktionäre oder Funktionärinnen tatsächlich Kontrolle ausüben können.

Ubl: Ich bin Stephan Ubl, Facharzt für Radiologie in der Klinik Donaustadt und wie Michael bin ich seit zwölf Jahren im Verwaltungsausschuss aktiv. Von Beginn an war meine Motivation, den Wohlfahrtsfonds attraktiver, informativer und allgemein akzeptierter zu gestalten. Mein erster Motivationsgrund war ja eigentlich eine Unzufriedenheit mit dem Wohlfahrtsfonds, da viele Informationen teilweise unvollständig waren oder nicht verlässlich. Ich bin mit einer gewissen Wut, aber auch mit Hoffnung auf Optimierung und Verbesserung dort hineingegangen, weil immer schimpfen und dann nichts tun, ist nicht meine Art.

Ärzt*in für Wien: Wie beurteilen Sie den Wohlfahrtsfonds und dessen Wahrnehmung aktuell?

Ubl: Ich hoffe, dass er nach außen hin transparenter geworden ist und die Mitglieder sich besser auskennen. Ich denke, dass sich der Wohlfahrtsfonds in den letzten zehn Jahren so entwickelt hat, dass man heute sagen kann, unsere Pensionen sind realistisch und gesichert. Ich bin auch davon überzeugt, dass der Wohlfahrtsfonds bei genauerer Betrachtung ein Produkt ist, das einem auch gefallen kann. Man zahlt nicht nur, sondern profitiert auch davon.

Lazansky: Wir arbeiten daran, den Wohlfahrtsfonds geerdeter zu machen. Er sollte nicht in politischen Intrigen oder Machtspielen enden, sondern vielmehr als Instrument dienen, das Mitgliedern eine Zukunftsvorsorge bietet. Für mich steht im Mittelpunkt, dass der Fonds dazu da ist, das Risiko von Krankheit oder im Alter abzusichern – das ist mir besonders wichtig.

Ärzt*in für Wien: Blicken wir auf das Jahr 2023: Welche Entwicklungen waren für Sie die herausragendsten?

Lazansky: Für mich persönlich markiert die bedeutendste Entwicklung die Situation unserer Kolleginnen und Kollegen im Alter von 65 Jahren, die das Regelpensionsalter des Wohlfahrtsfonds erreicht haben, sich jedoch noch fit und vital fühlen und weiterhin arbeiten möchten. Bisher war es so, dass die Inanspruchnahme der Wohlfahrtsfondspension daran gebunden war, dass Kassenverträge oder Anstellungsverträge zurückgelegt werden mussten. Ein Weiterarbeiten in der Pension war bis jetzt nur als Wohnsitzärztin, Wohnsitzarzt, Wahlärztin oder Wahlarzt möglich.

Durch umfassende Dialoge im Vorjahr mit allen Beteiligten haben wir jetzt den lange an uns herangetragenen Wunsch umgesetzt, dass ein Weiterarbeiten in der Pension auch unter Beibehaltung von Kassenverträgen und im Angestelltenverhältnis möglich ist. Diese positive Neuerung ist seit dem 1. Jänner 2024 in Kraft.

Michael Lazansky: „Für mich steht im Mittelpunkt,

dass der Fonds dazu da ist, das Risiko von Krankheit

oder im Alter abzusichern – das ist mir besonders wichtig.“

Ubl: In dieser Funktionsperiode ist besonders interessant, dass wir ein Team haben, das wahrscheinlich so jung in der Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses ist wie nie zuvor. Aber genau dieses Team hat sich intensiv mit den Belangen der Pensionen auseinandergesetzt. In Anbetracht der anhaltend hohen Inflation war es unser besonderes Anliegen, die Pensionen in diesem Jahr deutlich zu erhöhen – nicht bloß um wenige Prozentpunkte wie in den Vorjahren.

Wir haben darauf geachtet, dass der Fonds attraktiv ist, indem wir sicherstellten, dass das eingezahlte Geld an Wert gewinnt, nicht nur für die Pensionistinnen und Pensionisten, sondern für jede und jeden Einzelnen. Zudem haben wir 2023 auch eine erstmalige Erhöhung der Pensionsleistung für Witwen und Witwer erarbeitet. Ein weiterer wichtiger Punkt im vergangenen Jahr war unsere verstärkte Investition in Immobilienprojekte. Wir haben viel Energie und Zeit in die Entwicklung unserer Liegenschaften gesteckt, was dazu führen soll, dass das eingesetzte Kapital weiterhin an Wert gewinnt und den Pensionsfonds noch attraktiver macht – ein Ziel, das uns auch in den kommenden Jahren beschäftigen wird.

Lazansky: Wir haben es geschafft, zwei Bereiche deutlich aufzuwerten: Den Bauausschuss und den Anlageausschuss. Gerade im Hinblick auf Immobilien sollten wir uns als Funktionärinnen und Funktionäre bewusst darüber werden, welchen wertvollen Schatz wir im Sinne unserer Zukunftsvorsorge aufgebaut haben. Die Immobilien sind quasi das Fundament für das, was wir in der Zukunft auszahlen möchten. Die verstärkte Beteiligung der Funktionärinnen und Funktionäre an der Entwicklung dieser Immobilien war im Bauausschuss besonders spürbar.

Wir haben uns vor Ort die Möglichkeit gegeben, diese Immobilien wirklich zu begreifen, zu besichtigen, und im Rahmen dessen ist es viel einfacher geworden zu verstehen, was wir eigentlich wollen. Im Gremium gibt es jetzt eine deutlich höhere Expertise und ein tiefergehendes Verständnis, auch in der Sitzungsvorbereitung. Hier können wir sicher sein, dass wir alle gemeinsam wissen, was wir tun. All diese Dinge, auch die, die nebenbei passieren, führen letztendlich zu der größten Pensionsanpassung, die der Wiener Wohlfahrtsfonds je erlebt hat. Trotz vieler Warnungen und Bedenken haben wir abgewogen und sind zu einer Pensionserhöhung gekommen, die sowohl die langfristige wirtschaftliche Stabilität als auch die kurzfristige für die Pensionistinnen und Pensionisten berücksichtigt. Die Grundpension wurde für 2024 um 7,6 Prozent, der Richtbeitrag für Beitragszahlungen um 5 Prozent erhöht.

Dies haben wir aufgrund der soliden Basis und dem umsichtigen Agieren des Fonds geschafft. Daher geht ein Dank an alle, die dazu beigetragen haben. Das System ist nicht darauf ausgelegt, eine sehr hohe Inflation dauerhaft zu kompensieren. Aber für die aktuell außergewöhnliche Situation konnten wir diese Maßnahme ergreifen und darauf bin ich stolz.

Ubl: Man muss wirklich betonen, dass wir hier von einem Fonds sprechen, der sich ausschließlich aus den Beiträgen seiner Mitglieder finanziert und ohne äußere finanzielle Zuwendungen auskommt.
Es ist uns nicht möglich, willkürlich eine bestimmte hohe Zahl zu nennen, um jedem eine wesentlich höhere Rente zu versprechen. Vielmehr gehen unseren Entscheidungen vielen Sitzungen mit Fachleuten wie Versicherungsmathematikerin voraus. Unser Ziel ist es jedoch immer, unseren Mitgliedern maximal zurückzugeben.

Ärzt*in für Wien: Welche Herausforderungen gab es und wie wurden diese bewältigt?

Lazansky: Außergewöhnliche Herausforderung im Jahr 2023 war mit Sicherheit die Rechnungshofprüfung, die im ersten Halbjahr durchgeführt wurde. Obwohl wir das Ergebnis noch nicht, wie erhofft, zum Ende des Jahres vorliegen hatten, blicke ich diesem zuversichtlich entgegen. Die ersten Rückmeldungen deuten darauf hin, dass etwaige Kritikpunkte nicht fundamental ausfallen werden.

Ein weiteres Anliegen betraf den Beschluss der Erweiterten Vollversammlung, eine mögliche Auflösung des Wohlfahrtsfonds zu prüfen. Es gab Kritik von verschiedenen Seiten, die die Notwendigkeit des Fonds in Frage stellten. Diesem Auftrag sind wir ernsthaft nachgegangen, indem wir ein unabhängiges Rechtsgutachten eingeholt haben. Die Ergebnisse wurden der Erweiterten Vollversammlung am 12. Dezember 2023 vorgestellt und werden allen Mitgliedern noch im Jänner zugänglich gemacht. Das Gutachten zeigte deutlich, dass eine Auflösung mit vielen komplexen Maßnahmen verbunden wäre und sowohl finanzielle als auch rechtliche Risiken unverhältnismäßig hoch wären. In Anbetracht dessen haben wir uns im Verwaltungsausschuss darauf verständigt, das System so zu stärken, damit es nicht als bloße Beitragslast empfunden wird, ähnlich einer Steuer, über die man sich nur ärgert. Letzten Endes gibt es ja einen Return of Investment und den möchten wir möglichst sicher gestalten. Unser Ziel ist es, dieses System in den kommenden Jahren weiter zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.

Ärzt*in für Wien: Der Wohlfahrtsfonds bleibt also in seiner bestehenden Form?

Lazansky:  Ja, eine Auflösung würde zu viele komplexe Maßnahmen erfordern und die einzige realistische Chance, dies über einen Zeitraum von 70 und mehr Jahren zu bewerkstelligen, ist äußerst ungünstig. Juristen und Verfassungsrechtler haben uns hier maßgebliche Informationen bereitgestellt und auch betont, dass eine singuläre Betrachtung des Bundeslands Wien nicht möglich ist. Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung sind wichtige Aspekte im Rechtssystem und müssen hier alle mitberücksichtigt werden. Es ist schwierig, jemandem im Vertrauen zu versichern, dass er am Ende des Arbeitslebens etwas erhalten wird, um dann plötzlich die Pension zu kürzen und zu sagen: „Pech gehabt.“ Auch die Idee, einer Überführung des Fonds in die Sozialversicherung wäre kontraproduktiv, da unsere Berufsgruppe dort bereits die Höchstgrenze erreicht. Das bedeutet, dass eine höhere Einzahlung dort nicht zu einer entsprechend höheren Auszahlung führen würde.

Ubl: Was wir versuchen zu sagen – Wohlfahrtsfonds abschaffen? Unterhalten wir uns darüber! Wir wollen uns der Realität stellen, werden es aber nicht weiterverfolgen, weil es erstens nicht nur in Wiener Hand liegt und wie gesagt viele Nachteile für die Mitglieder mit sich bringen würde.

Eine weitere Herausforderung 2023 betraf, die Zugänglichkeit für Mitglieder zu optimieren: Aktive Anrufe bei auftretenden Problemen und die Zusammenarbeit mit der Concisa zur Verbesserung der Services. Ein Thema, das mir auch am Herzen liegt, ist die geplante Einführung eines digitalen Wohlfahrtsfonds-Kundenportals, um beispielsweise Mitgliedern modernere Optionen für die Einbringung der Einkommensunterlagen anzubieten. Sämtliche Anträge sollen künftig über dieses Kundenportal abgewickelt und Informationen besser zugänglich gemacht werden.

Lazansky: Eine aktuelle Herausforderung, der wir uns stellen, ist die Digitalisierung. Wir haben dieses Kundenportal im Jahr 2023 vorbereitet und konsequenterweise haben wir viel Zeit in die Erarbeitung eines modernen Kundenportals investiert. Viele Workshop-Gruppen, ein agiles Projektmanagement, Einbeziehung von Stakeholdern, Analyse von Prozessen. Durch eine IST-Analyse haben wir Dinge hinterfragt, die wir bis jetzt nie hinterfragt haben. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Programmierung und Umsetzung dieses Onlineportals im laufenden Jahr. Eine kleine Neuerung, die bereits jetzt sichtbar ist, betrifft die Neugestaltung unseres Logos. Das ist eine kleine Änderung, es ging dabei darum, Geschlechtergerechtigkeit und Diversität abzubilden.

Ärzt*in für Wien: Sie haben jetzt schon die Digitalisierung genannt. Gibt es noch weitere Ziele und Pläne für 2024. Oder darüber hinaus?

Ubl: Im Vorsitzendenteam, welches auch die Zahnärztekammer einschließt, haben wir uns dafür ausgesprochen, die momentane Beitragsstaffel zu vereinfachen. Dabei ist das Ziel, keine Beitragserhöhungen zu verursachen, ausgenommen die jährliche Richtwertanpassung. Wir werden außerdem sicherstellen, dass der Wohlfahrtsfonds keinerlei Gefahr läuft, in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Mehr Pension fürs Geld, mehr Leistung fürs Geld, ist einer unserer Grundsätze. Konkret werden wir die nächsten Monate und Jahre damit verbringen, unsere Immobilien weiter auszubauen, zu optimieren, oder auch zu gestalten. Ich glaube, dem ganzen Vorsitzendenteam ist es wichtig, die Lebbarkeit, die Information und die Transparenz im Fonds mehr und mehr auszubauen.

Neu ist seit 1. Jänner auch die Einstellung des farbigen Erklärungsformulars zur Ermittlung der Beitragshöhe von Wohlfahrtsfonds und Kammerumlage. Es müssen ab diesem Jahr lediglich die Einkommensunterlagen wie die monatlichen Lohnabrechnungen oder das Jahreslohnkonto des Dienstgebers beziehungsweise der Einkommensbescheid an die Concisa übermittelt werden.

Stephan Ubl: „Mehr Pension für´s Geld, mehr Leistung für´s Geld, ist einer unserer Grundsätze.“

Lazansky: Das Ziel ist, unser Beitragssystem zukunftsfit zu gestalten. Dabei möchten wir besonders darauf achten, wie wir den Kolleginnen und Kollegen in Ausbildung entgegenkommen können. Nachholbedarf besteht bezüglich Informationen zu unserer Veranlagung, dazu werden im laufenden Jahr weitere Informationen folgen, auch in Zusammenarbeit mit unserem Finanzdienstleister FERI Trust und der Finanzdirektion. Intern dürfen sich die Funktionärinnen und Funktionäre im Verwaltungsausschuss auf neue technologische Möglichkeiten freuen, die den Zugang zu tieferen Informationen eröffnen werden.

Ubl: Ich denke, wir haben das Prozessmanagement und die Strukturierung der Abläufe verbessert, indem wir strengere Richtlinien und transparente Verfahren für das Kammeramt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter implementiert haben. Dadurch möchten wir vermeiden, dass Entscheidungen scheinbar im Kaffeehaus getroffen werden.

Lazansky: Ja, du sagst das Wichtigste an dem Ganzen. Abläufe wurden professionalisiert und mehr Personen in die Entscheidungen eingebunden. Wir haben das gesamte Team der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das innerhalb der Kammer für den Wohlfahrtsfonds tätig ist, neu strukturiert und so ein echtes „Arbeitsteam Wohlfahrtsfonds“ geschaffen. Das stärkt unsere Verwaltung für ein besseres Ergebnis.

Fotos: Stefan Seelig