Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds 

Pensionserhöhungen für das Jahr 2025

Ein Zeichen unseres Engagements, Ihre Zukunft finanziell abzusichern:

Im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 05. November 2024 haben wir bereits über eine bevorstehende Anpassung informiert. Nun ist es offiziell: Der Verwaltungsausschuss hat der Erweiterten Vollversammlung eine allgemeine Leistungsanpassung von 4,6% empfohlen.

Mit großer Freude können wir verkünden, dass die Erweiterte Vollversammlung am 10. Dezember 2024 den Vorschlägen des Verwaltungsausschusses gefolgt ist. Das beudetet: Die Wohlfahrtsfonds-Grundpension wird 2025 um 4,6% erhöht!

Die diesjährige Anpassung der Leistungen folgt dem Beschluss des Nationalrates und basiert auf der von der Österreichischen Nationalbank festgestellten rollierenden Inflation von 4,18% (Zeitraum September 2023 bis August 2024). Ziel ist es, die Wertbeständigkeit der Versorgungsleistungen zu sichern.

Dank des sogfältigens Wirtschaftens im vergangenen Jahr wird die Anpassung der Grundpension 2025 erstmals die Inflation um 0,42% übersteigen. Diese Anpassung bietet somit einen echten Mehrwert.

Wichtige Punkte:

Informationen für LeistungsbezieherInnen:

Weitere Leistungsanpassungen im Überblick:

Anpassung der Waisen- und Kinderunterstützung sowie Witwen- und Witwerversorgung

Auch in diesem Jahr profitieren die Witwen und Witwer sowie die eingetragenen PartnerInnen von einer Leistungsanpassung.

Besonders erfreulich: Der Verwaltungsausschuss hat erstmals empfohlen, die Leistungen der Waisenversorgung und der Kinderunterstützung um 4,6% zu erhöhen.

Die Erweiterte Vollversammlung ist auch dieser Empfehlung am 10. Dezember 2024 gefolgt.

Arbeitsversuche während der Invaliditätsversorgung

Ab dem 01.01.2025 werden die Bonusanwartschaftspunkte bei erneuter Beantragung einer Invaliditätsversorgung (befristet oder dauernd) in derselben Höhe wie beim ersten Antrag festgelegt. Dies gilt, wenn der Antrag unmittelbar nach dem Bezug einer oder mehrerer ununterbrochener befristeter Invaliditätsversorgung/en aufgrund desselben Ereignisses gestellt wird.

Das bedeutet:

Ziel ist es, sicherzustellen, dass niemand durch Arbeitsversuche in der Zuerkennung der Bonusanwartschaftspunkte benachteiligt wird.

Ersatzzeiten für Kindererziehung

Für die Gewährung von Ersatzzeiten müssen Fondsmitglieder der Ärztekammer für Wien Wochengeld, Familienzeitbonus oder Kinderbetreuungsgeld beziehen. Dies gilt sowohl für ordentliche als auch für freiwilige Mitglieder.

Wichtiger Hinweis: Wenn die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten an einem Tag im Monat erfüllt ist, gilt diese für das gesamte Monat.

Neu ab 2025: Der Familienzeitbonus im Rahmen des sogenannten Papamonats zählt jetzt ebenfalls als Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten. Diese Änderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.


Kontakt für Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Ärztekammer für  Wien sowie der Concisa AG zur Verfügung.

Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien

1010 Wien, Weihburggasse 10-12

Telefon +43/1/51501-1436

E-Mail wff@aekwien.at

Concisa Managment AG

Telefon +43 1 501 720

E-Mail aerzte@concisa.at

Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds 

Projekt: Mitgliederbeteiligung

Es sind insbesondere oft auch kritische Rückmeldungen der Mitglieder, die dem Verwaltungsausschuss dabei helfen, das bestehende System im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu verbessern und umzugestalten.

In seiner Klausursitzung im Oktober hat der Verwaltungsausschuss daher beschlossen, künftig verstärkt auf Möglichkeiten der Mitgliederbeteiligung zu setzen. So ist unter anderem geplant, Schwerpunkte in der künftigen Gestaltung des Beitrags- und Leistungssystems im Rahmen von Mitgliederbefragungen abzufragen und sich daraus ergebende Fragestellungen allenfalls im Rahmen von darauf aufbauenden Fokusgruppen auszuarbeiten und zu präzisieren.

Momentan laufen hierzu noch Vorarbeiten, wir halten Sie jedenfalls über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.

Versicherungsmathematik

Seit dem Jahr 2012 berät die VALIDA Consulting GmbH den Verwaltungsausschuss in versicherungsmathematischen Belangen: so muss es vorab für alle Änderungen im Beitrags- und Leistungssystems eine ausführliche versicherungsmathematische Bewertung geben. Dies soll sicherstellen, dass das Wohlfahrtsfondssystem auch langfristig stabil bleibt. In seiner Oktobersitzung hat der Verwaltungsausschuss nunmehr die Einholung eines sogenannten Kontrollgutachtens beschlossen: dieses vor allem auch im Bereich der Pensionskassen übliche Instrument dient dazu, die versicherungsmathematischen Ansätze durch einen weiteren Versicherungsmathematiker überprüfen zu lassen, um so sicherzustellen, dass nicht wesentliche Parameter übersehen werden. Wir werden jedenfalls nach Vorliegen des Kontrollgutachtens ausführlich informieren.

Rechnungshofbericht

Wie bereits im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 21. Februar 2024 berichtet, hat der Rechnungshof die Kammerverwaltung und den Wohlfahrtsfonds für die Periode 2017 bis 2022 geprüft und den finalen Bericht am Freitag, den 8. November 2024, veröffentlicht.

Die Kammer hat eine umfangreiche Stellungnahme ausgearbeitet und an den Rechnungshof retourniert. Die Stellungnahmen sowie den gesamten Bericht finden Sie hier zum Nachlesen.

Zusätzliche Informationen in der Immobiliengrafik

Wie in der Newsletter-Aussendung von Oktober 2024 kommuniziert gibt es auf der Website des Wohlfahrtsfonds nun eine interaktive Grafik zu den Immobilien. Es wurden inzwischen zusätzliche Informationen in dieser bereitgestellt, unter anderem welche Hausverwaltungen die jeweiligen Immobilien betreuen.

Falls Sie die interaktive Immobiliengrafik noch nicht kennen, hier nochmals eine kurze Anleitung wie Sie diese nutzen können:

  1. Besuchen Sie: https://wohlfahrtsfonds.wien/immobilien
  2. Falls Sie dies über Ihr Smartphone tun, drehen Sie Ihr Smartphone ins Querformat
  3. Klicken Sie auf die Icons, um nähere Informationen zu den einzelnen Immobilien zu erhalten

Korrektur zum Newsletter vom 05.11.2024

Bei der letzten Newsletter-Aussendung ist uns ein kleiner Tippfehler unterlaufen, den wir gerne korrigieren möchten. In dem Text zu den Pensionserhöhungen wurde die rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024 mit 4,8% angegeben. Dies ist natürlich nicht korrekt und hat verständlicherweise zu Verwirrungen geführt.

Um Missverständnisse auszuräumen, möchten wir Ihnen die korrekte Information zur Verfügung stellen:

Die rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024 lag bei 4,18%.


Kontakt für Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:

Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
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Concisa Management AG
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Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss (VWA) des Wohlfahrtsfonds (WFF)

Am 18. Oktober hat der Verwaltungsausschuss folgende Themen besprochen:

Pensionserhöhungen für das Jahr 2025

Gute Nachrichten: Der Verwaltungsausschusses hat beschlossen der Erweiterten Vollversammlung eine allgemeine Leistungsanpassung im Ausmaß von 4,6% zu empfehlen. Diese Erhöhung übertrifft die maßgebliche rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024, die bei 4,18% liegt, um 0,42%. Das bedeutet, dass diese Anpassung nicht nur die Inflation ausgleicht, sondern den Pensionen tatsächlich einen Mehrwert verschafft. Diese Entscheidung steht im Einklang mit dem Beschluss des Nationalrates und reflektiert die für 2025 geplante Pensionsanpassung, die auch für die staatlichen Pensionen vorgesehen ist.

Zusätzlich werden auch die Leistungen der Invaliditätsversorgung um 4,6% erhöht. Dies stellt sicher, dass alle Anspruchsberechtigten von dieser positiven Anpassung profitieren!

Ausnahmen? Lediglich Leistungen, bei denen aufgrund einer zu geringen Deckung ein Pensionssicherungsbeitrag von maximal 2% erhoben wird, sind ausgenommen.

Anpassung der Waisen- und Kinderunterstützung sowie Witwen- und Witwerversorgung

Auch in diesem Jahr sollen die Leistungen der Witwen- und Witwerversorgung sowie die Versorgung der eingetragenen Partner*innen von der Leistungsanpassung profitieren.

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt der Erweiterten Vollversammlung zudem erstmalig im Jahr 2025 auch die Leistungen der Waisenversorgung und der Kinderunterstützung um 4,6% zu erhöhen.

Dank der stabilen Entwicklung des Wohlfahrtsfonds konnte der Verwaltungsausschuss zum ersten Mal alle Versorgungsleistungen anpassen und so allfällige Kaufpreisminderungen ausgleichen. Dies ist ein bedeutender Schritt zur weiteren Stärkung der finanziellen Sicherheit unserer Mitglieder.

Die vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagenen Anpassungen müssen noch von der Erweiterten Vollversammlung in ihrer Herbstsitzung am 10. Dezember 2024 beschlossen werden.

Arbeitsversuche während der Invaliditätsversorgung

Ab dem 01.01.2025 werden des Weiteren die sogenannten Bonusanwartschaftspunkte bei Inanspruchnahme einer weiteren befristeten oder dauernden Invaliditätsversorgung in derselben Höhe festgesetzt wie beim ersten Ansuchen. Dies soll gelten, wenn der Antrag unmittelbar nach dem Bezug einer oder mehrerer ununterbrochener befristeter Invaliditätsversorgung/en aus demselben Ereignisfall gestellt wird.

Das bedeutet, dass Fondsmitglieder die gleichen Bonuspunkte wie beim ersten Mal erhalten, egal ob sie die Invaliditätsversorgung zum ersten Mal beantragen oder ein Arbeitsversuch aufgrund derselben Krankheit gescheitert ist. Auch wenn die Krankheit nach einer Zwischenzeit (zahn-)ärztlicher Tätigkeit erneut zur Arbeitsunfähigkeit führt. Durch das Vorsehen von Arbeitsversuchen soll sichergestellt werden, dass niemand durch Arbeitsversuche in der Zuerkennung der Bonusanwartschaftspunkte schlechter gestellt wird.

Ersatzzeiten für Kindererziehung

Die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten ist der Bezug von Wochengeld, Familienzeitbonus beziehungsweise Kinderbetreuungsgeld als ordentliches beziehungsweise freiwilliges Fondsmitglied des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien.

Falls für einen Tag die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten erfüllt ist, gilt die Ersatzzeit für das gesamte Monat.

Mit dieser Änderung soll festgelegt werden, dass explizit der Familienzeitbonus im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des sogenannten Papamonats eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten darstellt. Diese Änderung tritt voraussichtlich per 01.01.2025 in Kraft.

Anpassungen im Beitragssystem

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Klausursitzung auch ausführlich mit einer möglichen Änderung der Beitragsstaffel und der Kontenaufteilung befasst.

Während die Änderung der Beitragsstaffel noch durch die Einholung eines Kontrollgutachtens versicherungsmathematisch genauer untersucht und abgesichert werden soll, um so die fortgesetzte Einnahmenstabilität des Versorgungssystems sicherzustellen, soll das Thema einer allfälligen Änderung der Kontenaufteilung im Rahmen der Frühjahrklausur im Mai 2025 näher beleuchtet werden.


Kontakt für Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:

Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
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Vertrauensärzte des Wohlfahrtfonds

Die Vertrauensärzte des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds werden vom Verwaltungsausschuss bestellt und sind zentral bei der Beurteilung und Unterstützung von erkrankten Mitgliedern. In einem ausführlichen Gespräch geben die Vertrauensärzte Manfred Greslechner und Paul David Schönfeld Einblick in ihre Aufgaben, Herausforderungen und die besonderen Aspekte ihrer Tätigkeit.

Ärzt*in für Wien: Sie sind seit Mai 2022 als Vertrauensarzt für den Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds tätig. Was sind Ihre Hauptaufgaben in dieser Funktion und welche Verantwortung übernehmen Sie in dieser Rolle?

Schönfeld: Grundsätzlich werden wir dann tätig, wenn eine Ärztin oder ein Arzt mindestens drei Monate durchgehend arbeitsunfähig ist oder, wenn es Unstimmigkeiten zwischen Diagnosen und der Dauer der Arbeitsunfähigkeit gibt. In diesen Fällen wird unsere medizinische Expertise eingeholt, meist durch einen Anruf der Verwaltungsangestellten der Concisa oder durch festgelegte Termine in der Concisa, bei denen wir die Fälle vor Ort bearbeiten.

Ärzt*in für Wien: Wie schnell geht das von der Antragstellung bis zur Begutachtung?

Schönfeld: Wenn alle Unterlagen vorliegen, kann der Prozess relativ schnell innerhalb von ein bis drei Wochen abgewickelt werden. Oftmals fehlen jedoch Unterlagen, was den Prozess verzögert. Aber im Prinzip, wenn eine Kollegin oder ein Kollege alles einreicht und wir alle notwendigen Unterlagen haben, geht es relativ schnell. Dann erfolgt die weitere Kontaktaufnahme wie Kollege Bope beschrieben hat in der Concisa.

Ärzt*in für Wien: Wie erfolgt die Zuteilung der Fälle?

Greslechner: Die Zuteilung der Fälle erfolgt entsprechend unserer Fachrichtungen, um sicherzustellen, dass jeder Fall von der am besten geeigneten Expertise beurteilt wird. Für allgemeine medizinische Fragestellungen sind die Kollegen mit internistischen oder allgemeinmedizinischen Schwerpunkten zuständig, während ich mich auf psychiatrische Fälle konzentriere. Ich lade die betroffenen Kolleginnen oder Kollegen fast immer zu persönlichen Gesprächen ein, da der direkte Kontakt bei psychiatrischen Erkrankungen besonders wichtig ist. Dies ermöglicht es mir, eine umfassende Einschätzung der Situation vorzunehmen und die Fälle effektiver im Verwaltungsausschuss zu vertreten.

Ärzt*in für Wien: Nachdem die Fälle bei Ihnen begutachtet wurden, wie erfolgt die Vorstellung und Abstimmung der Fälle im Verwaltungsausschuss? Welche Schritte folgen auf Ihre Bewertung?

Schönfeld: Die Entscheidungsfindung im Verwaltungsausschuss über die Gewährung einer Invaliditätsversorgung basiert auf einer sorgfältigen Bewertung der von uns Vertrauensärzten vorgetragenen Informationen. Jeder Fall wird detailliert vorgestellt, wobei alle relevanten medizinischen und sozialen Aspekte beleuchtet werden. Je ausführlicher wir die Situation vor dem Gremium schildern, desto besser kann sich dieser hineinversetzen und eine Entscheidung treffen.

Ärzt*in für Wien: Welche Herausforderungen begegnen Ihnen bei der Beurteilung von Fällen?

Greslechner: Es ist emotional oft sehr fordernd, weil wir mit allerlei menschlichem Leid konfrontiert werden, besonders bei psychiatrischen Fällen. Es gibt oft harte Schicksale, bei denen man sich fragt,
ob eine Berufsfähigkeit an sich noch gegeben ist. Und oft ist es so, dass zwar eine befristete Invaliditätsversorgung angesucht wird, eine dauernde aber wahrscheinlicher erscheint.

Schönfeld: Viele Kolleginnen und Kollegen sind in einem Zwiespalt zwischen dem Wunsch, ihren Beruf fortzusetzen, und der Realität, dass ihre Erkrankung dies möglicherweise nicht zulässt. Ich sehe oft, auch bei mir im rheumatologisch-internistischem Bereich, dass Kolleginnen und Kollegen massiv leiden, weil sie aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr arbeiten können. Das ist sowohl für die Betroffenen als auch für uns als Gutachter eine große Herausforderung.

Ärzt*in für Wien: Könnten Sie uns ein anonymisiertes Beispiel für einen besonders herausfordernden oder speziellen Fall geben, den Sie während Ihrer Funktion begleitet haben? Welche Schwierigkeiten sind Ihnen dabei begegnet?

Schönfeld: Ich denke, dass Covid viel ausgelöst und gelehrt hat. Dies zeigt sich in der allgemeinen Bevölkerung, aber auch wir Ärztinnen und Ärzte sind da leider nicht ausgenommen. Wir waren in vielen Bereichen während der Pandemie stark exponiert und beobachten eine deutliche Zunahme sowohl rheumatologischer als auch psychiatrischer Komorbiditäten im Zusammenhang mit dem Long- oder Post-Covid-Syndrom. Diese Erkrankungen wurden und werden durch die Pandemie stark getriggert und ausgelöst. Dies ist ein besonders erwähnenswerter Bereich, da in den letzten Jahren viele unserer Kolleginnen und Kollegen davon betroffen waren.

Aber es gibt auch schöne Aspekte unserer Tätigkeit. Wir dürfen die Partusgelder, also die Geburtsgelder, bestätigen. Es ist immer schön zu sehen, wie Kolleginnen Nachwuchs bekommen und Kinder in die Welt setzen. Diese Aufgabe ist mit viel Freude verbunden und ein positiver Teil unserer Arbeit als Vertrauensärzte.

Ärzt*in für Wien: Neben Covid, gibt es noch Auffälligkeiten oder Tendenzen hinsichtlich vermehrt auftretender Krankheiten?

Greslechner: Besonders auffällig ist der Anstieg von Erschöpfungsdepressionen und Burnout-Erkrankungen, insbesondere bei Kolleginnen und Kollegen, die im Krankenhausbereich in Nachtdiensten arbeiten. Die hohe Belastung und die Ausdünnung der Nachtdiensträder führen oft zu einer massiven Belastung der psychischen und physischen Gesundheit. In gewissen Bereichen wie in der Psychiatrie oder der Kinder- und Jugendheilkunde gibt es deutliche Engpässe. Diese Probleme verstärken sich durch Kettenreaktionen, wenn Kolleginnen und Kollegen krank werden und die Belastung für andere steigt.

Schönfeld: Dies betrifft nicht nur Krankenhäuser, sondern auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Viele zögern, sich krankzumelden, da die Arbeitsbelastung auch in den Praxen gestiegen ist.

Ärzt*in für Wien: Wie viele Fälle bearbeiten Sie pro Monat oder Quartal?

Greslechner: Pro Sitzung, diese finden alle sechs Wochen statt, sind es bei mir etwa sechs Patientinnen oder Patienten mit psychiatrischer Diagnose.

Schönfeld: Bei mir sind es zwischen acht und zwölf Fälle pro Sitzung. Die Anzahl ist ausgeglichen, obwohl in letzter Zeit eine Zunahme an onkologischen Diagnosen zu beobachten ist. Dies führt oft zu langen Berufsunfähigkeitszeiten und einem schwierigen Wiedereinstieg ins Berufsleben der Kolleginnen und Kollegen.

Ärzt*in für Wien: Was motiviert Sie noch in Ihrer Funktion als Vertrauensarzt?

Schönfeld: Die Begleitung der Kolleginnen und Kollegen in schwierigen Zeiten und die Unterstützung beim Wiedereinstieg ins Berufsleben sind wesentliche Motivationen. Auch wenn wir als Gutachter agieren und nicht als behandelnde Ärzte, ist es erfüllend, die eigene Expertise einzubringen und den Kolleginnen und Kollegen zu helfen.

Im Bild: Paul David Schönfeld / Foto: Stefan Seelig
Im Bild: Manfred Greslechner / Foto: Stefan Seelig

Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss (VWA) des Wohlfahrtsfonds (WFF)

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 10. September mit folgenden Themen befasst:

Pensionserhöhungen für das Jahr 2025

Im August 2024 gab es eine weitere Besprechung zu den Pensionserhöhungen für das Jahr 2025, an der neben Mitgliedern des Verwaltungsausschusses auch Vertreter der Ärzte-Senioren sowie der Versicherungsmathematik teilgenommen haben. Es wurde hierbei auch vereinbart, die der jeweiligen Prognoseberechnung zugrunde liegenden Parameter einer Neubewertung zu unterziehen und diese entsprechend anzupassen.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurden daraufhin moderate Anpassungen der Prognoseparameter unter anderem betreffend die Bestandsentwicklung und die Entwicklung der Bemessungsgrundlagen beschlossen.

Finanzielles

Im Rahmen der Sitzung hat der zuständige Finanzberater des Verwaltungsausschusses, die FERI AG zudem einen Bericht der Marktperformance des Masterfonds dargelegt und präsentiert.

Weiters haben die Mitglieder die aktuellen Immobilienentwicklungen besprochen und Beschlüsse für notwendige Sanierungsmaßnahmen gefasst.

Jahresbericht des Wohlfahrtsfonds 2024

Wie im letzten Jahr wird es auch für das Jahr 2024 einen Jahresbericht des Wohlfahrtsfonds geben. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde hierfür das Budget freigegeben.

Geschützter Bereich auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage

Momentan laufen auch Vorarbeiten für die Schaffung eines sogenannten „geschützten Bereiches“ auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage, der es möglich machen soll, den Mitgliedern im Sinne der Transparenz noch weitere, vertiefende Unterlagen über laufenden Projekte zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung dieses Bereiches wird nur mittels ID-Austria möglich sein.

Die Arbeiten für die Schaffung des geschützten Bereiches werden voraussichtlich noch diesen Herbst abgeschlossen. Sobald der Bereich auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage zugänglich ist, erhalten Sie von uns genauere Informationen hierzu. 


Kommende Vorträge des Wohlfahrtsfonds Wien

Wir möchten nochmals alle Turnusärzt*innen an die kommenden Vorträge des Wohlfahrtsfonds Wien erinnern:


Kontakt für Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:

Ärztekammer für Wien – Wohlfahrtsfonds
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Telefon +43/1/51501-1436
E-Mail wff@aekwien.at

Concisa Management AG
Telefon +43 1 501 720
E-Mail aerzte@concisa.at

Newsletter für Turnusärzt*innen – 30. August 2024

Vorsorge bei Berufsunfähigkeit

Der Wohlfahrtsfonds bietet Ihnen eine umfassende Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Dies ist besonders wichtig in jungen Jahren, da eine Berufsunfähigkeit existenzbedrohend sein kann. Ab dem ersten Tag Ihrer Eintragung als Ärzt*in oder Zahnärzt*in erhalten Sie eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Invaliditätsversorgung in voller Höhe.

Dies wird durch die Vergabe von Bonuspunkten ermöglicht.

Die Voraussetzungen für den Erhalt der Invaliditätsversorgung sind:

Gut zu wissen: Sie können diese Leistung anders als bei einer privaten Versicherung, unabhängig von einer Gesundheitsprüfung beziehen.

Das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wird von eigens hierfür bestellten Vertrauensärzten im Auftrag des Verwaltungsausschusses geprüft.  

Mehr Informationen zur Invaliditätsversorgung finden sie hier.


Beitragsabrechnung 2024 – Einkommensunterlagen

Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, dass wir für die Berechnung des Fondsbeitrages Ihre Einkommensunterlagen (Einkommenssteuerbescheid inklusive der Seiten „Lohnzettel und Meldungen“ sowie alle monatlichen Lohnabrechnungen bzw. das Jahreslohnkonto) aus dem drittvorangegangenen Jahr bis zum 15. September 2024 benötigen.

Das heißt für das Jahr 2024 sind die Einkommensunterlagen aus dem Jahr 2021 erforderlich.

Sollten Sie 2021 noch nicht in der Ärzteliste bzw. Zahnärzteliste eingetragen gewesen sein, werden die Unterlagen des laufenden Jahres (2024) zur Bemessung des Fondsbeitrages herangezogen. Da eine Vorlage der Unterlagen erst nach Ablauf des Abrechnungsjahres möglich ist, wird ersucht, diese Unterlagen bis zum 31. März des Folgejahres zu übermitteln (für das Abrechnungsjahr 2024 wäre dies der 31.03.2025).

Sie können uns die Unterlagen gerne elektronisch (aerzte@concisa.at) oder eingeschrieben per Post (Traungasse 14-16, 1030 Wien) übermitteln.

Bitte beachten Sie auch, dass bei nicht zeitgerechter Vorlage der Unterlagen und bis zu deren Nachreichung der Höchstbeitrag in Höhe von EUR 31.000,- zur Vorschreibung gelangt.

Achtung: Die Unterlagen müssen trotz allfälliger Akontierung der Dienstgeber*innen bzw. der Krankenkasse übermittelt werden.


E-Zustellung: Registrieren und Nutzen

Das kennen Sie sicher… Eine Behörde oder im speziellen Fall die Ärztekammer für Wien schickt Ihnen ein eingeschriebenes Schreiben, doch Sie sind nicht zu Hause um dieses persönlich entgegen zu nehmen und ein gelber Benachrichtigungszettel liegt in Ihrem Postkasten. Mit diesem müssen Sie zur Post gehen und das Schreiben abholen. Vielleicht ist es schon spät, Sie sind nach einer langen Nachtdienst im Krankenhaus zu müde und das Postamt ist etwas weiter weg oder vielleicht hat dieses heute bereits zugesperrt?

Daher unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Vorteile der E-Zustellung!

Damit erhalten Sie beispielsweise Ihre Beitragsbescheide für den Wohlfahrtsfondsauf elektronischem Weg direkt und unkompliziert. Was müssen Sie dafür tun?

Voraussetzung zur Registrierung ist die ID-Austria. Dadurch wir eine eindeutige Identifikation von Versender*in und Empfänger*in beim digitalen Informationsaustausch bzw. Zustellung sichergestellt.

Danach müssen Sie sich ein Postfach bei oesterreich.gv.at (für Privatpersonen) anlegen. Dieses ist dann Ihr zentrales und sicheres Postfach für elektronische Nachrichten von sämtlichen Behörden. Sobald Sie sich angemeldet haben und bestätigt haben, dass Sie behördliche Schriftstücke elektronisch erhalten möchten, können Sie unter anderem Bescheide des Wohlfahrtsfonds sicher über Ihr kostenloses elektronisches Postfach empfangen.

Sobald ein Schriftstück in Ihrem elektronischen Postfach eingelangt ist, erhalten Sie auf die von Ihnen angegebene E-Mailadresse eine Eingangsbenachrichtigung.

Zu beachten ist: Privatpersonen können ihr elektronisches Postfach „MeinPostkorb“ auf oesterreich.gv.at (unter „Weitere Services“) und in der APP „Digitales Amt“ abrufen.

Gut zu wissen: Wie bei der konventionellen Zustellung auch, können vorübergehende Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankenstand gemeldet werden. Während dieser Zeit werden Sendungen nicht elektronisch zugestellt. 

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne an folgende E-Mail-Adresse wenden: schwinner@aekwien.at.


Kommende Vorträge für Turnusärzt*innen

Falls Sie mehr über den Wohlfahrtsfonds wissen möchten, besuchen Sie gerne die kommenden Vorträge des Wohlfahrtsfonds:


Kontakt bei Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen

der Concisa gerne zur Verfügung.

Concisa Management AG

Telefon +43 1 501 720

E-Mail aerzte@concisa.at

Post vom Wohlfahrtsfonds

Als junge Ärztin oder junger Arzt am Beginn der Karriere müssen Sie sich gegen gewisse Gefahren versichern, denn der Moment, in dem eine akute Belastung auftritt, wartet nicht auf den passenden Zeitpunkt. Als Ärztin oder Arzt sind Sie Pflichtmitglied im Wohlfahrtsfonds und haben ab dem ersten Tag eine starke Vorsorge an Ihrer Seite. Post vom Wohlfahrtsfonds kann daher mit gutem Gewissen geöffnet werden.

Aufgehoben ist nicht aufgeschoben, besser spät als nie, morgen ist auch noch ein Tag – geht es um die Planung der Altersvorsorge, lassen sich viele gerne Zeit.
Wovon hängt die richtige Altersvorsorge ab? Vom richtigen Zeitpunkt. Denn je länger man mit der Altersvorsorge wartet, desto teurer wird es, einen guten Vorsorgelevel zu erreichen. Eines ist aber klar, die gesetzliche Pension allein reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Von einer Mitgliedschaft beim Wohlfahrtsfonds profitiert man damit langfristig. Was wie ein simpler Werbeslogan klingt, ist bei näherer Betrachtung aber gar nicht so profan, wie man annehmen könnte.
Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger von heute haben wenig bis kaum Vertrauen in die staatliche Pensionsvorsorge und natürlich gibt es nicht DEN Königsweg zum sorgenfreien Ruhestand – aber junge Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Zahnärztinnen und Zahnärzte haben als Mitglieder im Wohlfahrtsfonds automatisch eine sichere zweite Säule in der Pensionsvorsorge, auf die sie im Alter vertrauen können. Alles was Sie dafür tun müssen, ist einmal im Jahr Ihre Einkommensunterlagen zu übermitteln, denn daraus ergibt sich die jährliche Höhe des einzuzahlenden Beitrags. Sie müssen sich hier keinen Kalendereintrag machen, wann die Zahlungen fällig sind, eine Erinnerung hierfür erhalten Sie schriftlich. Und ja, die Digitalisierung ist auch im Wohlfahrtsfonds Thema. Dieser arbeitet bereits an einer umfassenden App, mit der alle relevanten Angelegenheiten zukünftig bequem online erledigt werden können.

Wenn Sie also kürzlich Ihre berufliche Laufbahn als Ärztin, Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt gestartet haben, haben sie möglicherweise bereits Fragen bezüglich des Briefs, den Sie Mitte des Jahres vom Dienstleister der Ärztekammer, der Concisa Vorsorgeberatung und Management AG, kurz „Concisa“ erhalten haben, sowie des beigefügten farbigen Zettels, der das Formular zur Einkommenserklärung darstellt. Dieses Formular wird allen Mitgliedern des Wohlfahrtsfonds zur Verfügung gestellt und das Ausfüllen und fristgerechte Einreichen garantieren die faire und korrekte Berechnung des erforderlichen Beitrags auf Basis des ärztlichen Einkommens. Spätestens zu diesem Zeitpunkt stellen sich viele Jungmedizinerinnen und Jungmediziner die Fragen: Was genau ist der Wohlfahrtsfonds? Warum ist es notwendig, mein Einkommen offenzulegen? Und vor allem, welchen Nutzen bringt mir die Mitgliedschaft?
Lassen Sie uns zunächst das System Wohlfahrtsfonds näher beleuchten. Im weiteren Verlauf dieses Artikels werden wir uns dann erneut mit dem richtigen Ausfüllen und Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen befassen, die an die „Concisa“ übermittelt werden.

Wohlfahrtsfonds-Mitgliedschaft

Jede Turnusärztin und jeder Turnusarzt, die oder der den Beruf in Wien aufnimmt, wird automatisch auch Mitglied des Wohlfahrtsfonds. Dasselbe gilt auch für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger in der Zahnmedizin.
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist nach der gesetzlichen Pensionsversicherung die zweite Säule Ihrer Altersversorgung. Zudem gewährt er eine Invaliditätsversorgung, eine Hinterbliebenenversorgung, eine Kinder- beziehungsweise Waisenunterstützung sowie eine Krankenunterstützung. Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Wohlfahrtsfonds dabei auf dem Gedanken der beruflichen Solidarität und der kollegialen Hilfsverpflichtung aufbaut. Seine Leistungen werden ohne staatliche Hilfe ausschließlich aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert.
Machen wir das Ganze aber ein wenig greifbarer:

Einen wirklich guten Überblick und Einführung in die umfangreichen Leistungen erhalten Sie auch in kurzen Videoclips, die auf der Webseite des Wohlfahrtsfonds Wien unter https://wohlfahrtsfonds.wien/kurzvideos zur Verfügung gestellt werden.

Grundlagen des Wohlfahrtsfonds

Die Grundlagen des Wohlfahrtsfonds finden sich im bundesweit geltenden Ärztegesetz, welches allerdings nur einen allgemeinen Rahmen festlegt. Die Ausgestaltung der Höhe der Beiträge und Leistungen obliegt jedem Bundesland selbst und wird in den Satzungen und Beitragsordnungen geregelt. Verantwortlich für die konkrete Ausgestaltung des Wiener Wohlfahrtsfonds sind der Verwaltungsausschuss sowie die Erweiterte Vollversammlung (erweitert um Mitglieder aus der Zahnärztekammer). Wenn Sie das Thema Verwaltungsausschuss und wie dieser arbeitet interessiert, möchten wir Sie an dieser Stelle gerne auf einen Artikel der Ausgabe 05/2023 von Ärzt*in für Wien (Seite 12 ff.) aufmerksam machen, den Sie online unter http://www.aekwien.at/aerztinfuerwien nachlesen können.

Wer ist die Concisa?

Beim Blick auf das uns nun schon bekannte farbige Formular zur Einkommenserklärung finden Sie die Angabe, dass sämtliche Unterlagen nicht an die Ärztekammer für Wien, sondern an die Concisa AG übermittelt werden sollen.
Die Concisa AG (https://www.bonusvorsorge.at/CONCISA/HOME) ist für die Administration des Wohlfahrtsfonds zuständig und als externer Dienstleister verantwortlich für die Leistungsauszahlung, der Abwicklung der Beitragszahlungen und sämtlicher eingebrachter Anträge, vom Antrag des Partus-Geldes bis hin zu Pensionsanträgen. Darüber, ob einem Antrag stattgegeben oder dieser abgelehnt wird, entscheidet letztendlich der Verwaltungsausschuss in einer seiner circa alle zwei Monate stattfindenden Sitzungen. Dieser Sitzungskalender kann nunmehr auch über die Website der Ärztekammer für Wien abgerufen werden: http://www.aekwien.at/sitzungskalender-verwaltungsausschuss.

Einbringen der Unterlagen

Die folgende Vorgehensweise bezieht sich auf Turnusärztinnen und Turnusärzte, also für alle, die womöglich zum ersten Mal ihre Einkommensunterlagen vorlegen müssen.
Vorweggesagt, nur den wenigsten Mitgliedern ist bewusst, dass Dienstgeber oder auch Sozialversicherungsträger der Ärztekammer keinerlei Informationen über die Art oder das Ausmaß der Beschäftigung einer Ärztin oder eines Arztes zur Verfügung stellen. Vielmehr liegt die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung ausschließlich beim jeweiligen Mitglied.

Erster Schritt: Akontierung

Für das laufende Arbeitsjahr wird stets ein vorläufiger Fondsbeitrag vom Bruttogrundgehalt durch die Dienstgeber einbehalten und auf das Konto des Wohlfahrtsfonds überwiesen (=
Akontierung). Dieser vorläufige Fondsbeitrag wird am Jahresende auf den endgültigen Fondsbeitrag angerechnet. Der vorläufige Fondsbetrag beträgt bei Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern 11 Prozent vom Bruttogrundgehalt. Dieser Prozentsatz ist nicht individuell gewählt, sondern findet auf alle ärztlichen beziehungsweise zahnärztlichen Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger gleichermaßen Anwendung.
Die Concisa AG benötigt Ihre Einkommensunterlagen im weiteren Schritt dann für die Berechnung des endgültigen Fondsbeitrags. Vom konkret ermittelten Betrag durch Ihre übermittelten Einkommensunterlagen werden dann die geleisteten Akontierungen abgezogen, sodass entweder ein Guthaben oder ein Rückstand entsteht.
Warum ist das System so kompliziert? Warum reicht nicht ein einfacher Gehaltsabzug wie bei der Einkommenssteuer oder bei meinen Sozialversicherungsbeiträgen?
Um treffsicherer zu sein, bemisst sich der Fondsbeitrag in Wien immer auf Grundlage der aus ärztlicher beziehungsweise zahnärztlicher Tätigkeit erzielten Einkünfte. Im Regelfall erwirtschaften Ärztinnen und Ärzte und Zahnärztinnen und Zahnärzte aber nicht nur Einkünfte aus einer angestellten Tätigkeit, sondern erzielen auch selbstständige Einkünfte, zum Beispiel bei Vertretungen, oder im Falle von Ärztinnen und Ärzten in Ausbildung auch aus Sonderklassegeldern. Auch diese Einnahmen müssen der Bemessung zugrunde gelegt werden und sind aus dem einfachen Gehaltsbezug nicht ersichtlich.
Dies ist deshalb so, da auch bei rein selbstständig tätigen Mitgliedern deren gesamtes Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit in die Bemessung miteinfließt.

Zweiter Schritt: Einkommensformular

Sie können hier entweder das berühmte farbige Erklärungsformular vollständig ausgefüllt per Post an die Concisa AG schicken oder sicher und DSGVO-konform über die Website der Concisa AG https://pkdatentransfer.at/submit/Datenservice_Concisa_WFF übermitteln.
Im Einkommensformular sind anzugeben:

Der Erklärung sind der Jahreslohnzettel (L 16) und der Einkommensteuerbescheid, sowie die monatlichen Lohnabrechnungen (Monatsgehaltszettel) beizulegen. Alternativ zu den Monatsgehaltszetteln können Sie das Jahreslohnkonto (Achtung: Jahreslohnkonto ≠ Jahreslohnzettel) beilegen.

Woher bekomme ich meine Unterlagen?
Der Einkommensteuerbescheid ist gemeinsam mit dem Jahreslohnzettel auf FinanzOnline abrufbar. Die Monatsgehaltszettel und das Jahreslohnkonto erhalten Sie vom Dienstgeber.
Grundsätzlich sind jeweils die Unterlagen des drittvorangegangenen Jahres (das wären für 2023 die Unterlagen von 2020) für die Berechnung des Fondsbeitrags zu übermitteln, da dies jenes Jahr ist, das zum Zeitpunkt der Fondsbeitragsfestsetzung, in dem Fall für das Jahr 2023, bereits abschließend vom Finanzamt veranlagt sein sollte.
Nun waren Sie als Turnusärztin oder Turnusärztin womöglich 2020 aber noch in keiner Anstellung. In dem Fall werden die Unterlagen des Jahres 2023 zur Bemessung des Fondsbeitrages 2023 herangezogen. Da in diesen Fällen eine Vorlage der Unterlagen erst nach Ablauf des Jahres 2023 möglich ist, ersuchen wir Sie, auf dem Formular vorerst nur die erste Position (Vorlage der Unterlagen 2023) anzukreuzen und dieses Formular der Concisa AG zu
übermitteln. Die Detailunterlagen übersenden Sie der Concisa AG bitte sobald Sie diese – nach Ablauf des Jahres 2023 – komplettiert haben, spätestens jedoch bis zum 31. März 2024.
Ist das Beitragsjahr abgerechnet, erhalten Sie von der Concisa einen entsprechenden Bescheid.

Umfassende Informationsoffensive

Wie profitieren die Mitglieder vom Wohlfahrtsfonds und welche Unterstützungsleistungen gibt es? Darüber kann man sich seit Kurzem in fünf anschaulichen und ansprechenden Erklärvideos einen Überblick verschaffen, abrufbar über www.aekwien.at/wohlfahrtsfonds.

Wie in Teil 1 der neuen Wohlfahrtsfonds-Serie bereits angekündigt, ist die Bereitstellung von Information für die Mitglieder ein zentrales Anliegen des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds.
Der Wohlfahrtsfonds stellt seinen Mitgliedern und deren Angehörigen wertvolle Unterstützungsleistungen bereit, und es soll sichergestellt werden, dass diese auch bestmöglich verstanden und auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Um diesem Ziel zu entsprechen, werden in einem der ersten Schritte kurze, ansprechende Videos zu den Themen Altersversorgung, Invaliditätsversorgung, Sonderleistungen, Hinterbliebenenversorgung und Kinderunterstützung präsentiert. Diese sollen auf eine einfache und übersichtliche Art und Weise die grundlegenden Leistungen, die der Wohlfahrtsfonds anbietet, erklären.
Die Videos stehen auf der Wohlfahrtsfonds-Website unter https://wohlfahrtsfonds.wien/kurzvideos zu Verfügung. Viel Freude beim Anschauen und informieren!

Altersversorgung

Grafik: VerVieVas

Die Altersversorgungsleistungen stellen im Wohlfahrtsfonds den wahrscheinlich wichtigsten Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsleistungen dar. Die Altersversorgung kann frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. In diesem Video wird unter anderem erklärt, was bei der Antragstellung zu beachten ist und wie sich die Höhe der Leistungen zusammensetzt.

Invaliditätsversorgung

Grafik: VerVieVas

Fondsmitglieder, denen die Ausübung es ärztlichen oder zahnärztlichen Berufes vorübergehend oder aber dauernd nicht möglich ist, können einen Antrag auf Gewährung der befristeten oder dauernden Invaliditätsversorgung stellen. Dieses Video gibt Informationen zur Antragstellung und was dabei zu beachten ist.

Sonderleistungen

Grafik: VerVieVas

Fondsmitglieder, die aufgrund von Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht in der Lage sind, den ärztlichen oder zahnärztlichen Beruf auszuüben, können sogenanntes Partusgeld oder Krankenunterstützung beantragen. Mehr Informationen zu diesen Sonderleistungen, Antragstellung und Bezug, gibt es in diesem Video.

Hinterbliebenenversorgung

Grafik: VerVieVas

Im Falle des Todes eines Mitgliedes, stehen Witwen/Witwern oder Hinterbliebenen einer eingetragenen Partnerschaft Leistungen aus der Alters- oder Invaliditätsversorgung zu. Kinder
erhalten eine Waisenunterstützung. Mehr Informationen zu Voraussetzungen oder Antragstellung, gibt es in diesem Video.

Kinderunterstützung

Grafik: VerVieVas

Kinder von Empfängerinnen und Empfängern einer Alters- oder Invaliditätsversorgung erhalten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr eine Kinderunterstützung. Dieses Video gibt unter anderem Informationen zur Höhe der Leistung und den Modalitäten der Antragstellung.

Newsletter – 11. Juli 2024

Interaktive Grafik: „Was passiert mit meinen Fondsbeiträgen?“

Ziemlich sicher haben Sie schon unsere neue Wohlfahrtsfonds-Webseite besucht und sich dort umgesehen. Falls nicht, laden wir Sie ein, vorbeizuschauen: www.wohlfahrtsfonds.wien. Wir freuen uns, Ihnen dort unser brandneues, interaktives Feature vorstellen zu dürfen, das Ihnen auf anschauliche Weise zeigt, was mit Ihren Fondsbeiträgen passiert. So nutzen Sie es:

  1. Besuchen Sie wohlfahrtsfonds.wien/was-passiert-mit-meinen-fondsbeitraegen 
  2. Drehen Sie Ihr Smartphone ins Querformat
  3. Geben Sie Ihren Fondsbeitrag ein
  4. Erhalten Sie einen Überblick über die Kontenaufteilung
  5. Erfahren Sie mehr über die Aufteilung auf die verschiedenen Konten und den Erwerb von Anwartschaftspunkten bzw. die Zuteilung in den kapitalgedeckten Bereich

Die Leistungen des Wohlfahrtsfonds setzen sich aus Leistungen aus einem Umlageverfahren und einem Kapitaldeckungsverfahren zusammen. Die interaktive Grafik soll Ihnen helfen, ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, wie Ihr eingezahltes Geld auf die unterschiedlichen Konten aufgeteilt wird. 

Bitte beachten Sie, dass die Aufteilung Ihres Fondsbeitrages in der Anwendung nur auf das laufende Jahr 2024 bezogen ist.


Ihre Wünsche und Anregungen

Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, uns Ihre Wünsche und Anregungen mitzuteilen. Wenn Sie Themen haben, über die wir auf unserer Webseite oder in Form von Artikeln ausführlicher berichten sollen, lassen Sie es uns wissen. Ihre Ideen und Vorschläge sind uns wichtig und helfen uns, unsere Inhalte noch besser auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.


Sommerwünsche

Schließlich wünschen wir allen Wiener Ärzt*innen und Zahnärzt*innen einen schönen Sommer und viele erholsame Tage.

Flexibler Ruhestand und solide Finanzen

Der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds hat im Mai den Jahresbericht 2023 des Wiener Wohlfahrtsfonds vorgelegt. Darin werden die wichtigsten Entwicklungen und Neuerungen des vergangenen Jahres beleuchtet. Im Fokus standen die Erweiterung der Möglichkeiten zum flexiblen Renteneintritt, Verbesserungen in der Verwaltung sowie die stabile Vermögensentwicklung des Fonds.

Erweiterte Ruhensbestimmungen

Die Erweiterung der Regelungen beim Pensionsantritt ist eine zentrale Neuerung, die den Mitgliedern deutlich mehr Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand ermöglicht.

Seit Jahresbeginn können Mitglieder nach Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren nicht nur als Wohnsitz- beziehungsweise Wahlärztinnen und Wahlärzte beziehungsweise -zahnärztinnen und -zahnärzte, sondern auch in ihren bisherigen Beschäftigungsverhältnissen mit Kassenordination oder im Angestelltenverhältnis weiterarbeiten und gleichzeitig die Wohlfahrtsfonds-Pension beziehen. Dieser Wunsch wurde von den Mitgliedern schon seit geraumer Zeit an den Verwaltungsausschuss herangetragen. Nach Einholung finanzmathematischer Expertise und ausführlichen Dialogen mit allen Beteiligten ist diese Umsetzung nun erfreuliche Realität.

Pensionserhöhung und Verwaltungsoptimierung

Für das Jahr 2024 hat der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds eine Pensionserhöhung um 7,6 Prozent beschlossen. Diese erhebliche Steigerung kommt den allen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern direkt zugute. Erstmals wurden in diesem Zusammenhang auch die Hinterbliebenenleistungen wertgesichert erhöht. Darüber hinaus wurden Maßnahmen ergriffen, um die Verwaltung weiter zu optimieren. So wurde das bislang erforderliche Erklärungsformular bei der Übermittlung der Einkommensunterlagen gestrichen und das Beschwerde- und Mitgliedermanagement durch proaktive Kontaktaufnahmen, insbesondere für Turnusärztinnen und Turnusärzte mit erhöhtem Informationsbedarf, verbessert. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und den Service für die Mitglieder kontinuierlich zu verbessern.

Vermögensentwicklung und Kapitalanlage

Blickt man auf die Zahlen des Wiener Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2023, so zeichnet sich ein Bild stetigen Wachstums und solider Vermögensverwaltung. Das Gesamtkapital des Fonds, der sich sowohl durch ein Umlage- als auch ein Kapitaldeckungsverfahren finanziert, summiert sich zum Jahresende auf über 1,2 Milliarden Euro.

Die Vermögenswerte teilten sich 2023 auf Immobilien (58 Prozent), Wertpapiere (37 Prozent), Geldmittel (5 Prozent) und Golddukaten (0,2 Prozent) auf.

Erfreulich ist auch die Performance der Vermögensveranlagung: Mit einer Rendite von 8,52 Prozent im Jahr 2023 übertraf der Fonds deutlich den Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von 3,99 Prozent pro Jahr.

Immobilien

Die Immobilienquote des Wohlfahrtsfonds wurde in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht und aufgrund von Verkehrswertsteigerungen verzeichnete sich eine stetige positive Wertentwicklung. Diese resultiert vor allem aus einer konsequenten Bewirtschaftung und Entwicklung der Objekte sowie gezielter Investitionen in erstklassige Immobilien.

Aktuell umfasst das Immobilienportfolio des Wohlfahrtsfonds eine Gesamtfläche von 67.300 Quadratmetern, wovon 55.100 Quadratmeter vermietbar sind. Insgesamt zählen 14 Häuser zum Portfolio, verteilt auf 402 Einheiten.

Der jüngste Zuwachs war die Immobilie am Graben 19 in 1010 Wien, die der Fonds Ende 2023 erworben hat. Im Jahresbericht (online einsehbar unter https://wohlfahrtsfonds.wien/jahresbericht) sind die wesentlichen wirtschaftlichen Aspekte, die für den Erwerb dieser Liegenschaft gesprochen haben sowie der Kaufprozess selbst nachzulesen. Daneben fanden 2023 auch größere Umbauarbeiten in der Rotenturmstraße 19, 1010 Wien, statt. Darüber hinaus laufen derzeit noch Sanierungen der Liegenschaft Landstraßer Hauptstraße 32, 1030 Wien. Die Investitionen in Umbauarbeiten und Sanierungen dienen dazu, das Immobilienportfolio des Fonds kontinuierlich zu modernisieren und aufzuwerten.

Masterfonds

Der Wohlfahrtsfonds Masterfonds profitierte im Jahr 2023 von einer direkten Aktienquote in der Höhe von knapp 40 Prozent und folgte insgesamt den erfreulichen Marktbewegungen der investierten Märkte. Für das Gesamtjahr 2023 konnte für den Masterfonds ein erfreuliches Ergebnis von circa +12,2 Prozent festgestellt werden.

Mitglieder des Wohlfahrtsfonds

Zum 31. Dezember 2023 zählte der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien 13.474 ordentliche Fondsmitglieder und 1.275 altersversorgte Fondsmitglieder mit ordentlicher Kammermitgliedschaft. Beide Gruppen verzeichnen einen gleichmäßigen leichten Zuwachs über die Jahre. Innerhalb der ordentlichen Fondsmitglieder zeigt die Abbildung hier die Altersstruktur.

Mit Jahresende 2023 erhielten insgesamt 5.123 Personen Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds. Den größten Anteil machten dabei die 3.504 Altersversorgten aus, gefolgt von 831 Witwen.

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter lag 2023 bei Frauen bei 63,87 Jahren und bei Männern bei 66,62 Jahren.

Die Gesamtausgaben für Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds (Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren) betrugen im Jahr 2023 rund 69,9 Millionen Euro.

Mehr Informationen

Dieser Artikel bietet nur einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen und Neuerungen des Jahres 2023 im Wiener Wohlfahrtsfonds. Der vollständige Jahresbericht 2023 steht hier zum Download bereit.