Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss (VWA) des Wohlfahrtsfonds (WFF)
September 18, 2024
Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss (VWA) des Wohlfahrtsfonds (WFF)
Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 10. September mit folgenden Themen befasst:
Pensionserhöhungen für das Jahr 2025
Im August 2024 gab es eine weitere Besprechung zu den Pensionserhöhungen für das Jahr 2025, an der neben Mitgliedern des Verwaltungsausschusses auch Vertreter der Ärzte-Senioren sowie der Versicherungsmathematik teilgenommen haben. Es wurde hierbei auch vereinbart, die der jeweiligen Prognoseberechnung zugrunde liegenden Parameter einer Neubewertung zu unterziehen und diese entsprechend anzupassen.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurden daraufhin moderate Anpassungen der Prognoseparameter unter anderem betreffend die Bestandsentwicklung und die Entwicklung der Bemessungsgrundlagen beschlossen.
Finanzielles
Im Rahmen der Sitzung hat der zuständige Finanzberater des Verwaltungsausschusses, die FERI AG zudem einen Bericht der Marktperformance des Masterfonds dargelegt und präsentiert.
Weiters haben die Mitglieder die aktuellen Immobilienentwicklungen besprochen und Beschlüsse für notwendige Sanierungsmaßnahmen gefasst.
Jahresbericht des Wohlfahrtsfonds 2024
Wie im letzten Jahr wird es auch für das Jahr 2024 einen Jahresbericht des Wohlfahrtsfonds geben. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde hierfür das Budget freigegeben.
Geschützter Bereich auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage
Momentan laufen auch Vorarbeiten für die Schaffung eines sogenannten „geschützten Bereiches“ auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage, der es möglich machen soll, den Mitgliedern im Sinne der Transparenz noch weitere, vertiefende Unterlagen über laufenden Projekte zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung dieses Bereiches wird nur mittels ID-Austria möglich sein.
Die Arbeiten für die Schaffung des geschützten Bereiches werden voraussichtlich noch diesen Herbst abgeschlossen. Sobald der Bereich auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage zugänglich ist, erhalten Sie von uns genauere Informationen hierzu.
Kommende Vorträge des Wohlfahrtsfonds Wien
Wir möchten nochmals alle Turnusärzt*innen an die kommenden Vorträge des Wohlfahrtsfonds Wien erinnern:
- Do, 19.09.2024 um 15:30 Uhr im St. Anna Kinderspital: Der Wohlfahrtsfonds stellt sich vor
- Mi, 02.10.2024 um 13:45 Uhr im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder: Der Wohlfahrtsfonds stellt sich vor
Kontakt für Fragen
Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:
Ärztekammer für Wien – Wohlfahrtsfonds
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Telefon +43/1/51501-1436
E-Mail wff@aekwien.at
Concisa Management AG
Telefon +43 1 501 720
E-Mail aerzte@concisa.at
Newsletter für Turnusärzt*innen – 30. August 2024
August 30, 2024
Newsletter für Turnusärzt*innen – 30. August 2024
Vorsorge bei Berufsunfähigkeit
Der Wohlfahrtsfonds bietet Ihnen eine umfassende Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Dies ist besonders wichtig in jungen Jahren, da eine Berufsunfähigkeit existenzbedrohend sein kann. Ab dem ersten Tag Ihrer Eintragung als Ärzt*in oder Zahnärzt*in erhalten Sie eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Invaliditätsversorgung in voller Höhe.
Dies wird durch die Vergabe von Bonuspunkten ermöglicht.
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Invaliditätsversorgung sind:
- Krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit (mindestens 3 Monate)
- Keine ärztliche oder zahnärztliche Tätigkeit
- Bei befristeter Invaliditätsversorgung: Stilllegung der Kassenverträge oder Vertretung für den Zeitraum der befristeten Invaliditätsversorgung
- Bei dauernder Invaliditätsversorgung: Rücklegung der Kassenverträge, Rücklegung der Verträge mit einer Gruppenpraxis, Beendigung des Dienstverhältnisses
- Antragstellung
Gut zu wissen: Sie können diese Leistung anders als bei einer privaten Versicherung, unabhängig von einer Gesundheitsprüfung beziehen.
Das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wird von eigens hierfür bestellten Vertrauensärzten im Auftrag des Verwaltungsausschusses geprüft.
Mehr Informationen zur Invaliditätsversorgung finden sie hier.
Beitragsabrechnung 2024 – Einkommensunterlagen
Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, dass wir für die Berechnung des Fondsbeitrages Ihre Einkommensunterlagen (Einkommenssteuerbescheid inklusive der Seiten „Lohnzettel und Meldungen“ sowie alle monatlichen Lohnabrechnungen bzw. das Jahreslohnkonto) aus dem drittvorangegangenen Jahr bis zum 15. September 2024 benötigen.
Das heißt für das Jahr 2024 sind die Einkommensunterlagen aus dem Jahr 2021 erforderlich.
Sollten Sie 2021 noch nicht in der Ärzteliste bzw. Zahnärzteliste eingetragen gewesen sein, werden die Unterlagen des laufenden Jahres (2024) zur Bemessung des Fondsbeitrages herangezogen. Da eine Vorlage der Unterlagen erst nach Ablauf des Abrechnungsjahres möglich ist, wird ersucht, diese Unterlagen bis zum 31. März des Folgejahres zu übermitteln (für das Abrechnungsjahr 2024 wäre dies der 31.03.2025).
Sie können uns die Unterlagen gerne elektronisch (aerzte@concisa.at) oder eingeschrieben per Post (Traungasse 14-16, 1030 Wien) übermitteln.
Bitte beachten Sie auch, dass bei nicht zeitgerechter Vorlage der Unterlagen und bis zu deren Nachreichung der Höchstbeitrag in Höhe von EUR 31.000,- zur Vorschreibung gelangt.
Achtung: Die Unterlagen müssen trotz allfälliger Akontierung der Dienstgeber*innen bzw. der Krankenkasse übermittelt werden.
E-Zustellung: Registrieren und Nutzen
Das kennen Sie sicher… Eine Behörde oder im speziellen Fall die Ärztekammer für Wien schickt Ihnen ein eingeschriebenes Schreiben, doch Sie sind nicht zu Hause um dieses persönlich entgegen zu nehmen und ein gelber Benachrichtigungszettel liegt in Ihrem Postkasten. Mit diesem müssen Sie zur Post gehen und das Schreiben abholen. Vielleicht ist es schon spät, Sie sind nach einer langen Nachtdienst im Krankenhaus zu müde und das Postamt ist etwas weiter weg oder vielleicht hat dieses heute bereits zugesperrt?
Daher unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Vorteile der E-Zustellung!
Damit erhalten Sie beispielsweise Ihre Beitragsbescheide für den Wohlfahrtsfondsauf elektronischem Weg direkt und unkompliziert. Was müssen Sie dafür tun?
Voraussetzung zur Registrierung ist die ID-Austria. Dadurch wir eine eindeutige Identifikation von Versender*in und Empfänger*in beim digitalen Informationsaustausch bzw. Zustellung sichergestellt.
Danach müssen Sie sich ein Postfach bei oesterreich.gv.at (für Privatpersonen) anlegen. Dieses ist dann Ihr zentrales und sicheres Postfach für elektronische Nachrichten von sämtlichen Behörden. Sobald Sie sich angemeldet haben und bestätigt haben, dass Sie behördliche Schriftstücke elektronisch erhalten möchten, können Sie unter anderem Bescheide des Wohlfahrtsfonds sicher über Ihr kostenloses elektronisches Postfach empfangen.
Sobald ein Schriftstück in Ihrem elektronischen Postfach eingelangt ist, erhalten Sie auf die von Ihnen angegebene E-Mailadresse eine Eingangsbenachrichtigung.
Zu beachten ist: Privatpersonen können ihr elektronisches Postfach „MeinPostkorb“ auf oesterreich.gv.at (unter „Weitere Services“) und in der APP „Digitales Amt“ abrufen.
Gut zu wissen: Wie bei der konventionellen Zustellung auch, können vorübergehende Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankenstand gemeldet werden. Während dieser Zeit werden Sendungen nicht elektronisch zugestellt.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne an folgende E-Mail-Adresse wenden: schwinner@aekwien.at.
Kommende Vorträge für Turnusärzt*innen
Falls Sie mehr über den Wohlfahrtsfonds wissen möchten, besuchen Sie gerne die kommenden Vorträge des Wohlfahrtsfonds:
- Do, 19.09.2024 um 15:30 Uhr im St. Anna Kinderspital: Der Wohlfahrtsfonds stellt sich vor
- Mi, 02.10.2024 um 13:45 Uhr im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder: Der Wohlfahrtsfonds stellt sich vor
Kontakt bei Fragen
Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen
der Concisa gerne zur Verfügung.
Concisa Management AG
Telefon +43 1 501 720
E-Mail aerzte@concisa.at
Post vom Wohlfahrtsfonds
August 7, 2024
Post vom Wohlfahrtsfonds
Als junge Ärztin oder junger Arzt am Beginn der Karriere müssen Sie sich gegen gewisse Gefahren versichern, denn der Moment, in dem eine akute Belastung auftritt, wartet nicht auf den passenden Zeitpunkt. Als Ärztin oder Arzt sind Sie Pflichtmitglied im Wohlfahrtsfonds und haben ab dem ersten Tag eine starke Vorsorge an Ihrer Seite. Post vom Wohlfahrtsfonds kann daher mit gutem Gewissen geöffnet werden.
Aufgehoben ist nicht aufgeschoben, besser spät als nie, morgen ist auch noch ein Tag – geht es um die Planung der Altersvorsorge, lassen sich viele gerne Zeit.
Wovon hängt die richtige Altersvorsorge ab? Vom richtigen Zeitpunkt. Denn je länger man mit der Altersvorsorge wartet, desto teurer wird es, einen guten Vorsorgelevel zu erreichen. Eines ist aber klar, die gesetzliche Pension allein reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Von einer Mitgliedschaft beim Wohlfahrtsfonds profitiert man damit langfristig. Was wie ein simpler Werbeslogan klingt, ist bei näherer Betrachtung aber gar nicht so profan, wie man annehmen könnte.
Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger von heute haben wenig bis kaum Vertrauen in die staatliche Pensionsvorsorge und natürlich gibt es nicht DEN Königsweg zum sorgenfreien Ruhestand – aber junge Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Zahnärztinnen und Zahnärzte haben als Mitglieder im Wohlfahrtsfonds automatisch eine sichere zweite Säule in der Pensionsvorsorge, auf die sie im Alter vertrauen können. Alles was Sie dafür tun müssen, ist einmal im Jahr Ihre Einkommensunterlagen zu übermitteln, denn daraus ergibt sich die jährliche Höhe des einzuzahlenden Beitrags. Sie müssen sich hier keinen Kalendereintrag machen, wann die Zahlungen fällig sind, eine Erinnerung hierfür erhalten Sie schriftlich. Und ja, die Digitalisierung ist auch im Wohlfahrtsfonds Thema. Dieser arbeitet bereits an einer umfassenden App, mit der alle relevanten Angelegenheiten zukünftig bequem online erledigt werden können.
Wenn Sie also kürzlich Ihre berufliche Laufbahn als Ärztin, Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt gestartet haben, haben sie möglicherweise bereits Fragen bezüglich des Briefs, den Sie Mitte des Jahres vom Dienstleister der Ärztekammer, der Concisa Vorsorgeberatung und Management AG, kurz „Concisa“ erhalten haben, sowie des beigefügten farbigen Zettels, der das Formular zur Einkommenserklärung darstellt. Dieses Formular wird allen Mitgliedern des Wohlfahrtsfonds zur Verfügung gestellt und das Ausfüllen und fristgerechte Einreichen garantieren die faire und korrekte Berechnung des erforderlichen Beitrags auf Basis des ärztlichen Einkommens. Spätestens zu diesem Zeitpunkt stellen sich viele Jungmedizinerinnen und Jungmediziner die Fragen: Was genau ist der Wohlfahrtsfonds? Warum ist es notwendig, mein Einkommen offenzulegen? Und vor allem, welchen Nutzen bringt mir die Mitgliedschaft?
Lassen Sie uns zunächst das System Wohlfahrtsfonds näher beleuchten. Im weiteren Verlauf dieses Artikels werden wir uns dann erneut mit dem richtigen Ausfüllen und Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen befassen, die an die „Concisa“ übermittelt werden.
Wohlfahrtsfonds-Mitgliedschaft
Jede Turnusärztin und jeder Turnusarzt, die oder der den Beruf in Wien aufnimmt, wird automatisch auch Mitglied des Wohlfahrtsfonds. Dasselbe gilt auch für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger in der Zahnmedizin.
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist nach der gesetzlichen Pensionsversicherung die zweite Säule Ihrer Altersversorgung. Zudem gewährt er eine Invaliditätsversorgung, eine Hinterbliebenenversorgung, eine Kinder- beziehungsweise Waisenunterstützung sowie eine Krankenunterstützung. Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Wohlfahrtsfonds dabei auf dem Gedanken der beruflichen Solidarität und der kollegialen Hilfsverpflichtung aufbaut. Seine Leistungen werden ohne staatliche Hilfe ausschließlich aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert.
Machen wir das Ganze aber ein wenig greifbarer:
- Finanzieller Schutz vor Krankheit und Invalidität ab dem ersten Arbeitstag
- Auch Ihre Angehörigen sind geschützt
- Beiträge sind steuerlich absetzbar
- Sichere zweite Säule in der Altersversorgung
Einen wirklich guten Überblick und Einführung in die umfangreichen Leistungen erhalten Sie auch in kurzen Videoclips, die auf der Webseite des Wohlfahrtsfonds Wien unter https://wohlfahrtsfonds.wien/kurzvideos zur Verfügung gestellt werden.
Grundlagen des Wohlfahrtsfonds
Die Grundlagen des Wohlfahrtsfonds finden sich im bundesweit geltenden Ärztegesetz, welches allerdings nur einen allgemeinen Rahmen festlegt. Die Ausgestaltung der Höhe der Beiträge und Leistungen obliegt jedem Bundesland selbst und wird in den Satzungen und Beitragsordnungen geregelt. Verantwortlich für die konkrete Ausgestaltung des Wiener Wohlfahrtsfonds sind der Verwaltungsausschuss sowie die Erweiterte Vollversammlung (erweitert um Mitglieder aus der Zahnärztekammer). Wenn Sie das Thema Verwaltungsausschuss und wie dieser arbeitet interessiert, möchten wir Sie an dieser Stelle gerne auf einen Artikel der Ausgabe 05/2023 von Ärzt*in für Wien (Seite 12 ff.) aufmerksam machen, den Sie online unter http://www.aekwien.at/aerztinfuerwien nachlesen können.
Wer ist die Concisa?
Beim Blick auf das uns nun schon bekannte farbige Formular zur Einkommenserklärung finden Sie die Angabe, dass sämtliche Unterlagen nicht an die Ärztekammer für Wien, sondern an die Concisa AG übermittelt werden sollen.
Die Concisa AG (https://www.bonusvorsorge.at/CONCISA/HOME) ist für die Administration des Wohlfahrtsfonds zuständig und als externer Dienstleister verantwortlich für die Leistungsauszahlung, der Abwicklung der Beitragszahlungen und sämtlicher eingebrachter Anträge, vom Antrag des Partus-Geldes bis hin zu Pensionsanträgen. Darüber, ob einem Antrag stattgegeben oder dieser abgelehnt wird, entscheidet letztendlich der Verwaltungsausschuss in einer seiner circa alle zwei Monate stattfindenden Sitzungen. Dieser Sitzungskalender kann nunmehr auch über die Website der Ärztekammer für Wien abgerufen werden: http://www.aekwien.at/sitzungskalender-verwaltungsausschuss.
Einbringen der Unterlagen
Die folgende Vorgehensweise bezieht sich auf Turnusärztinnen und Turnusärzte, also für alle, die womöglich zum ersten Mal ihre Einkommensunterlagen vorlegen müssen.
Vorweggesagt, nur den wenigsten Mitgliedern ist bewusst, dass Dienstgeber oder auch Sozialversicherungsträger der Ärztekammer keinerlei Informationen über die Art oder das Ausmaß der Beschäftigung einer Ärztin oder eines Arztes zur Verfügung stellen. Vielmehr liegt die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung ausschließlich beim jeweiligen Mitglied.
Erster Schritt: Akontierung
Für das laufende Arbeitsjahr wird stets ein vorläufiger Fondsbeitrag vom Bruttogrundgehalt durch die Dienstgeber einbehalten und auf das Konto des Wohlfahrtsfonds überwiesen (=
Akontierung). Dieser vorläufige Fondsbeitrag wird am Jahresende auf den endgültigen Fondsbeitrag angerechnet. Der vorläufige Fondsbetrag beträgt bei Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern 11 Prozent vom Bruttogrundgehalt. Dieser Prozentsatz ist nicht individuell gewählt, sondern findet auf alle ärztlichen beziehungsweise zahnärztlichen Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger gleichermaßen Anwendung.
Die Concisa AG benötigt Ihre Einkommensunterlagen im weiteren Schritt dann für die Berechnung des endgültigen Fondsbeitrags. Vom konkret ermittelten Betrag durch Ihre übermittelten Einkommensunterlagen werden dann die geleisteten Akontierungen abgezogen, sodass entweder ein Guthaben oder ein Rückstand entsteht.
Warum ist das System so kompliziert? Warum reicht nicht ein einfacher Gehaltsabzug wie bei der Einkommenssteuer oder bei meinen Sozialversicherungsbeiträgen?
Um treffsicherer zu sein, bemisst sich der Fondsbeitrag in Wien immer auf Grundlage der aus ärztlicher beziehungsweise zahnärztlicher Tätigkeit erzielten Einkünfte. Im Regelfall erwirtschaften Ärztinnen und Ärzte und Zahnärztinnen und Zahnärzte aber nicht nur Einkünfte aus einer angestellten Tätigkeit, sondern erzielen auch selbstständige Einkünfte, zum Beispiel bei Vertretungen, oder im Falle von Ärztinnen und Ärzten in Ausbildung auch aus Sonderklassegeldern. Auch diese Einnahmen müssen der Bemessung zugrunde gelegt werden und sind aus dem einfachen Gehaltsbezug nicht ersichtlich.
Dies ist deshalb so, da auch bei rein selbstständig tätigen Mitgliedern deren gesamtes Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit in die Bemessung miteinfließt.
Zweiter Schritt: Einkommensformular
Sie können hier entweder das berühmte farbige Erklärungsformular vollständig ausgefüllt per Post an die Concisa AG schicken oder sicher und DSGVO-konform über die Website der Concisa AG https://pkdatentransfer.at/submit/Datenservice_Concisa_WFF übermitteln.
Im Einkommensformular sind anzugeben:
- Jahresbruttogehalt (=alle monatlichen Lohnabrechnungen oder der Jahreslohnzettel des Dienstgebers – L16)
- Werbungskosten (diese reduzieren die Bemessungsgrundlage) – Sie berechnen sich auf Basis mehrerer Einzelposten und sind im Jahreslohnzettel L16 sowie im Bescheid über die Arbeitnehmerveranlagung ausgewiesen
- Einkünfte aus Sonderklassegeldern
Der Erklärung sind der Jahreslohnzettel (L 16) und der Einkommensteuerbescheid, sowie die monatlichen Lohnabrechnungen (Monatsgehaltszettel) beizulegen. Alternativ zu den Monatsgehaltszetteln können Sie das Jahreslohnkonto (Achtung: Jahreslohnkonto ≠ Jahreslohnzettel) beilegen.
Woher bekomme ich meine Unterlagen?
Der Einkommensteuerbescheid ist gemeinsam mit dem Jahreslohnzettel auf FinanzOnline abrufbar. Die Monatsgehaltszettel und das Jahreslohnkonto erhalten Sie vom Dienstgeber.
Grundsätzlich sind jeweils die Unterlagen des drittvorangegangenen Jahres (das wären für 2023 die Unterlagen von 2020) für die Berechnung des Fondsbeitrags zu übermitteln, da dies jenes Jahr ist, das zum Zeitpunkt der Fondsbeitragsfestsetzung, in dem Fall für das Jahr 2023, bereits abschließend vom Finanzamt veranlagt sein sollte.
Nun waren Sie als Turnusärztin oder Turnusärztin womöglich 2020 aber noch in keiner Anstellung. In dem Fall werden die Unterlagen des Jahres 2023 zur Bemessung des Fondsbeitrages 2023 herangezogen. Da in diesen Fällen eine Vorlage der Unterlagen erst nach Ablauf des Jahres 2023 möglich ist, ersuchen wir Sie, auf dem Formular vorerst nur die erste Position (Vorlage der Unterlagen 2023) anzukreuzen und dieses Formular der Concisa AG zu
übermitteln. Die Detailunterlagen übersenden Sie der Concisa AG bitte sobald Sie diese – nach Ablauf des Jahres 2023 – komplettiert haben, spätestens jedoch bis zum 31. März 2024.
Ist das Beitragsjahr abgerechnet, erhalten Sie von der Concisa einen entsprechenden Bescheid.
Umfassende Informationsoffensive
Umfassende Informationsoffensive
Wie profitieren die Mitglieder vom Wohlfahrtsfonds und welche Unterstützungsleistungen gibt es? Darüber kann man sich seit Kurzem in fünf anschaulichen und ansprechenden Erklärvideos einen Überblick verschaffen, abrufbar über www.aekwien.at/wohlfahrtsfonds.
Wie in Teil 1 der neuen Wohlfahrtsfonds-Serie bereits angekündigt, ist die Bereitstellung von Information für die Mitglieder ein zentrales Anliegen des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds.
Der Wohlfahrtsfonds stellt seinen Mitgliedern und deren Angehörigen wertvolle Unterstützungsleistungen bereit, und es soll sichergestellt werden, dass diese auch bestmöglich verstanden und auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Um diesem Ziel zu entsprechen, werden in einem der ersten Schritte kurze, ansprechende Videos zu den Themen Altersversorgung, Invaliditätsversorgung, Sonderleistungen, Hinterbliebenenversorgung und Kinderunterstützung präsentiert. Diese sollen auf eine einfache und übersichtliche Art und Weise die grundlegenden Leistungen, die der Wohlfahrtsfonds anbietet, erklären.
Die Videos stehen auf der Wohlfahrtsfonds-Website unter https://wohlfahrtsfonds.wien/kurzvideos zu Verfügung. Viel Freude beim Anschauen und informieren!
Altersversorgung
Grafik: VerVieVas
Die Altersversorgungsleistungen stellen im Wohlfahrtsfonds den wahrscheinlich wichtigsten Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsleistungen dar. Die Altersversorgung kann frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. In diesem Video wird unter anderem erklärt, was bei der Antragstellung zu beachten ist und wie sich die Höhe der Leistungen zusammensetzt.
Invaliditätsversorgung
Grafik: VerVieVas
Fondsmitglieder, denen die Ausübung es ärztlichen oder zahnärztlichen Berufes vorübergehend oder aber dauernd nicht möglich ist, können einen Antrag auf Gewährung der befristeten oder dauernden Invaliditätsversorgung stellen. Dieses Video gibt Informationen zur Antragstellung und was dabei zu beachten ist.
Sonderleistungen
Grafik: VerVieVas
Fondsmitglieder, die aufgrund von Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht in der Lage sind, den ärztlichen oder zahnärztlichen Beruf auszuüben, können sogenanntes Partusgeld oder Krankenunterstützung beantragen. Mehr Informationen zu diesen Sonderleistungen, Antragstellung und Bezug, gibt es in diesem Video.
Hinterbliebenenversorgung
Grafik: VerVieVas
Im Falle des Todes eines Mitgliedes, stehen Witwen/Witwern oder Hinterbliebenen einer eingetragenen Partnerschaft Leistungen aus der Alters- oder Invaliditätsversorgung zu. Kinder
erhalten eine Waisenunterstützung. Mehr Informationen zu Voraussetzungen oder Antragstellung, gibt es in diesem Video.
Kinderunterstützung
Grafik: VerVieVas
Kinder von Empfängerinnen und Empfängern einer Alters- oder Invaliditätsversorgung erhalten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr eine Kinderunterstützung. Dieses Video gibt unter anderem Informationen zur Höhe der Leistung und den Modalitäten der Antragstellung.
Newsletter – 11. Juli 2024
Juli 12, 2024
Newsletter – 11. Juli 2024
Interaktive Grafik: „Was passiert mit meinen Fondsbeiträgen?“
Ziemlich sicher haben Sie schon unsere neue Wohlfahrtsfonds-Webseite besucht und sich dort umgesehen. Falls nicht, laden wir Sie ein, vorbeizuschauen: www.wohlfahrtsfonds.wien. Wir freuen uns, Ihnen dort unser brandneues, interaktives Feature vorstellen zu dürfen, das Ihnen auf anschauliche Weise zeigt, was mit Ihren Fondsbeiträgen passiert. So nutzen Sie es:
- Besuchen Sie wohlfahrtsfonds.wien/was-passiert-mit-meinen-fondsbeitraegen
- Drehen Sie Ihr Smartphone ins Querformat
- Geben Sie Ihren Fondsbeitrag ein
- Erhalten Sie einen Überblick über die Kontenaufteilung
- Erfahren Sie mehr über die Aufteilung auf die verschiedenen Konten und den Erwerb von Anwartschaftspunkten bzw. die Zuteilung in den kapitalgedeckten Bereich
Die Leistungen des Wohlfahrtsfonds setzen sich aus Leistungen aus einem Umlageverfahren und einem Kapitaldeckungsverfahren zusammen. Die interaktive Grafik soll Ihnen helfen, ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, wie Ihr eingezahltes Geld auf die unterschiedlichen Konten aufgeteilt wird.
Bitte beachten Sie, dass die Aufteilung Ihres Fondsbeitrages in der Anwendung nur auf das laufende Jahr 2024 bezogen ist.
Ihre Wünsche und Anregungen
Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, uns Ihre Wünsche und Anregungen mitzuteilen. Wenn Sie Themen haben, über die wir auf unserer Webseite oder in Form von Artikeln ausführlicher berichten sollen, lassen Sie es uns wissen. Ihre Ideen und Vorschläge sind uns wichtig und helfen uns, unsere Inhalte noch besser auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.
Sommerwünsche
Schließlich wünschen wir allen Wiener Ärzt*innen und Zahnärzt*innen einen schönen Sommer und viele erholsame Tage.
Flexibler Ruhestand und solide Finanzen
Juli 8, 2024
Flexibler Ruhestand und solide Finanzen
Der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds hat im Mai den Jahresbericht 2023 des Wiener Wohlfahrtsfonds vorgelegt. Darin werden die wichtigsten Entwicklungen und Neuerungen des vergangenen Jahres beleuchtet. Im Fokus standen die Erweiterung der Möglichkeiten zum flexiblen Renteneintritt, Verbesserungen in der Verwaltung sowie die stabile Vermögensentwicklung des Fonds.
Erweiterte Ruhensbestimmungen
Die Erweiterung der Regelungen beim Pensionsantritt ist eine zentrale Neuerung, die den Mitgliedern deutlich mehr Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand ermöglicht.
Seit Jahresbeginn können Mitglieder nach Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren nicht nur als Wohnsitz- beziehungsweise Wahlärztinnen und Wahlärzte beziehungsweise -zahnärztinnen und -zahnärzte, sondern auch in ihren bisherigen Beschäftigungsverhältnissen mit Kassenordination oder im Angestelltenverhältnis weiterarbeiten und gleichzeitig die Wohlfahrtsfonds-Pension beziehen. Dieser Wunsch wurde von den Mitgliedern schon seit geraumer Zeit an den Verwaltungsausschuss herangetragen. Nach Einholung finanzmathematischer Expertise und ausführlichen Dialogen mit allen Beteiligten ist diese Umsetzung nun erfreuliche Realität.
Pensionserhöhung und Verwaltungsoptimierung
Für das Jahr 2024 hat der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds eine Pensionserhöhung um 7,6 Prozent beschlossen. Diese erhebliche Steigerung kommt den allen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern direkt zugute. Erstmals wurden in diesem Zusammenhang auch die Hinterbliebenenleistungen wertgesichert erhöht. Darüber hinaus wurden Maßnahmen ergriffen, um die Verwaltung weiter zu optimieren. So wurde das bislang erforderliche Erklärungsformular bei der Übermittlung der Einkommensunterlagen gestrichen und das Beschwerde- und Mitgliedermanagement durch proaktive Kontaktaufnahmen, insbesondere für Turnusärztinnen und Turnusärzte mit erhöhtem Informationsbedarf, verbessert. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten und den Service für die Mitglieder kontinuierlich zu verbessern.
Vermögensentwicklung und Kapitalanlage
Blickt man auf die Zahlen des Wiener Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2023, so zeichnet sich ein Bild stetigen Wachstums und solider Vermögensverwaltung. Das Gesamtkapital des Fonds, der sich sowohl durch ein Umlage- als auch ein Kapitaldeckungsverfahren finanziert, summiert sich zum Jahresende auf über 1,2 Milliarden Euro.
Die Vermögenswerte teilten sich 2023 auf Immobilien (58 Prozent), Wertpapiere (37 Prozent), Geldmittel (5 Prozent) und Golddukaten (0,2 Prozent) auf.
Erfreulich ist auch die Performance der Vermögensveranlagung: Mit einer Rendite von 8,52 Prozent im Jahr 2023 übertraf der Fonds deutlich den Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von 3,99 Prozent pro Jahr.
Immobilien
Die Immobilienquote des Wohlfahrtsfonds wurde in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht und aufgrund von Verkehrswertsteigerungen verzeichnete sich eine stetige positive Wertentwicklung. Diese resultiert vor allem aus einer konsequenten Bewirtschaftung und Entwicklung der Objekte sowie gezielter Investitionen in erstklassige Immobilien.
Aktuell umfasst das Immobilienportfolio des Wohlfahrtsfonds eine Gesamtfläche von 67.300 Quadratmetern, wovon 55.100 Quadratmeter vermietbar sind. Insgesamt zählen 14 Häuser zum Portfolio, verteilt auf 402 Einheiten.
Der jüngste Zuwachs war die Immobilie am Graben 19 in 1010 Wien, die der Fonds Ende 2023 erworben hat. Im Jahresbericht (online einsehbar unter https://wohlfahrtsfonds.wien/jahresbericht) sind die wesentlichen wirtschaftlichen Aspekte, die für den Erwerb dieser Liegenschaft gesprochen haben sowie der Kaufprozess selbst nachzulesen. Daneben fanden 2023 auch größere Umbauarbeiten in der Rotenturmstraße 19, 1010 Wien, statt. Darüber hinaus laufen derzeit noch Sanierungen der Liegenschaft Landstraßer Hauptstraße 32, 1030 Wien. Die Investitionen in Umbauarbeiten und Sanierungen dienen dazu, das Immobilienportfolio des Fonds kontinuierlich zu modernisieren und aufzuwerten.
Masterfonds
Der Wohlfahrtsfonds Masterfonds profitierte im Jahr 2023 von einer direkten Aktienquote in der Höhe von knapp 40 Prozent und folgte insgesamt den erfreulichen Marktbewegungen der investierten Märkte. Für das Gesamtjahr 2023 konnte für den Masterfonds ein erfreuliches Ergebnis von circa +12,2 Prozent festgestellt werden.
Mitglieder des Wohlfahrtsfonds
Zum 31. Dezember 2023 zählte der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien 13.474 ordentliche Fondsmitglieder und 1.275 altersversorgte Fondsmitglieder mit ordentlicher Kammermitgliedschaft. Beide Gruppen verzeichnen einen gleichmäßigen leichten Zuwachs über die Jahre. Innerhalb der ordentlichen Fondsmitglieder zeigt die Abbildung hier die Altersstruktur.
Mit Jahresende 2023 erhielten insgesamt 5.123 Personen Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds. Den größten Anteil machten dabei die 3.504 Altersversorgten aus, gefolgt von 831 Witwen.
Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter lag 2023 bei Frauen bei 63,87 Jahren und bei Männern bei 66,62 Jahren.
Die Gesamtausgaben für Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds (Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren) betrugen im Jahr 2023 rund 69,9 Millionen Euro.
Mehr Informationen
Dieser Artikel bietet nur einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen und Neuerungen des Jahres 2023 im Wiener Wohlfahrtsfonds. Der vollständige Jahresbericht 2023 steht hier zum Download bereit.
Newsletter – 14. Juni 2024
Juni 28, 2024
Newsletter – 24.06.2024
Am 11. Juni fand die diesjährige Frühjahrs-Sitzung der Erweiterten Vollversammlung (EVV) statt. Im Fokus der EVV stand der Bericht des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Dr. Michael Lazansky, MBA, unter anderem zu den Themen Vermögensentwicklung, Änderungen der Satzung und Beitragsordnung sowie der Haushaltsordnung. Zudem wurde der Jahresabschluss für 2023 vorgestellt und genehmigt.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für den Wohlfahrtsfonds 2023 wurde der Erweiterten Vollversammlung präsentiert und von dieser beschlossen. Dieser ist öffentlich hier einsehbar: Bilanz- und Erfolgsrechnung 2023.
Änderungen der Satzung- und Beitragsordnung
Innerhalb der Satzung der Satzung konnten zwei wesentliche Änderungen beschlossen werden: Die
erste Änderung betrifft die eindeutige Klarstellung, dass die gleichzeitige
Inanspruchnahme von Alters- und Invaliditätsversorgung nicht möglich ist. Die
zweite Änderung besagt, dass Mitgliedern im Rahmen eines Zivildienstes
Kinderunterstützung zu gewähren ist.
Erhöhung Höchstbeitrag
Die Erweiterte Vollversammlung ist außerdem der Empfehlung des Verwaltungsausschusses gefolgt und hat weiters beschlossen, den Höchstbeitrag von derzeit EUR 31.000,- auf EUR 34.000,- zu erhöhen. Diese Änderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Die Anhebung folgt einer bereits 2019 beschlossenen Empfehlung der
Wohlfahrtsfondsgremien, den Höchstbeitrag in regelmäßigen, zumeist fünfjährigen
Schritten anzupassen.
Weitere Themen und Inhalte
- Vermögensentwicklung
- Der Erweiterten Vollversammlung wurde auch über die Vermögensentwicklung des Wohlfahrtsfonds berichtet. Dies umfasste Informationen zur aktuellen Vermögensverteilung, zur Performance des Wohlfahrtsfonds-Masterfonds sowie einen Überblick über die bestehenden Immobilien und deren laufende Entwicklung.
- Mitglieder- und Leistungsstatistik
- Es wurde ein aktueller Auszug aus der Mitgliederstatistik präsentiert, der unter anderem Informationen zu den Beitragsleistungen, der Altersstruktur der Mitglieder sowie zu den bezogenen Leistungen im vergangenen Jahr enthielt. Sämtliche Informationen können Sie auch im aktuellen Jahresbericht des Wohlfahrtsfonds nachlesen.
Rückblick auf Informationsveranstaltung
Juni 11, 2024
Rückblick auf Informationsveranstaltung
Am Dienstag, den 4. Juni 2024, fand in der Ärztekammer für Wien eine Wiederholung der Informationsveranstaltung zum Thema „Ist der Wohlfahrtsfonds abschaffbar?“ statt.
Die Veranstaltung zielte darauf ab, die Inhalte eines eingeholten und umfangreichen Rechtsgutachtens zu präsentieren und für Mitglieder verständlich aufzubereiten. Dieses Gutachten, das im Jahr 2023 vom Verwaltungsausschuss in Auftrag gegeben wurde, beschäftigte sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien grundsätzlich abgeschafft oder eine freiwillige Mitgliedschaft ermöglicht werden könnte.
Der Verfasser des Gutachtens, Rechtsanwalt Dr. Armenak Utudjian, erläuterte die zentralen Fragestellungen und wesentlichen Erkenntnisse aus dem Gutachten. Die Conclusio: Vor allem verfassungsrechtliche Schranken stehen einer völligen Abschaffung des Wohlfahrtsfonds entgegen. Zudem ist die politische Umsetzbarkeit angesichts der erforderlichen Gesetzesänderungen sehr fraglich. Neben der Präsentation des Gutachtens gab es Raum für einen offenen Austausch mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschuss Dr. Michael Lazansky, MBA.
Die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Meinungen zu äußern, was zu einem lebhaften Dialog führte. Die Veranstaltung war ein wichtiger Schritt, um interessierte Ärzt*innen und Zahnärzt*innen über die rechtlichen und praktischen Herausforderungen des Fonds zu informieren
AUSGEBUCHT! Wiederholung der Informationsveranstaltung: Ist der Wohlfahrtsfonds abschaffbar?
Mai 3, 2024
AUSGEBUCHT!
Infoveranstaltung: Ist der Wohlfahrtsfonds abschaffbar?:
Datum: Dienstag, 4. Juni 2024 um 18:00 Uhr
Ort: Ärztekammer für Wien, Weihburggasse 10-12, 1010 Wien – Veranstaltungszentrum Saal 3, 1. Stock
Bitte beachten Sie, dass aufgrund räumlicher Begrenzungen die Teilnehmer*innenanzahl beschränkt ist. Daher bitten wir Sie, sich zeitnah mit Ihrem vollständigen Namen unter wff@aekwien.at anzumelden.
„Es sollte eine Freiwilligkeit der Zugehörigkeit zum Wohlfahrtsfonds bestehen.„
„Die Zwangsmitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds sollte aufgehoben werden„
Mit Aussagen wie diesen ist der Wohlfahrtsfonds von vielen Mitgliedern ständig konfrontiert.
Schließlich wurde der Verwaltungsausschuss 2023 von der Erweiterten Vollversammlung damit beauftragt, ein Rechtsgutachten einzuholen, das sich mit der Frage einer möglichen Abschaffung des Wohlfahrtsfonds oder einer freiwilligen Mitgliedschaft befasst.
Das umfangreiche Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Abschaffung des Wohlfahrtsfonds de facto nicht realistisch möglich ist, da verschiedene Aspekte wie Gleichbehandlung, Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit der zu treffenden Maßnahmen einer Auflösung entgegenstehen und in einem komplexen, vielschichtigen Prozess mit sehr vielen Stakeholdern abgeklärt werden müssten.
Im Rahmen der Veranstaltung wird Ihnen RA Dr. Armenak Utudjian, der Verfasser des Gutachtens, die Fragestellung und die erlangten Erkenntnisse präsentieren und erläutern. Darüber hinaus wird Raum für einen offenen Austausch zu diesem Thema geboten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter wff@aekwien.at zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltung ausschließlich für Ärztinnen und Zahnärztinnen, die Mitglieder des Wiener Wohlfahrtsfonds sind, bestimmt ist.
Wir freuen uns über Ihr Erscheinen und einen konstruktiven Dialog.
Newsletter – 29. April 2024
April 30, 2024
Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 23. April mit folgenden Themen befasst: Wohlfahrtsfonds präsentiert neue Webseite Wir freuen uns außerdem, Ihnen berichten zu dürfen, dass ab sofort den Mitgliedern des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien eine eigene Homepage zur Verfügung steht. Die neue Webseite mit der Adresse www.wohlfahrtsfonds.wien wird zukünftig der zentrale Anlaufpunkt für alle Informationen rund um den Wiener Wohlfahrtsfonds sein. Diese Webseite deckt eine Vielzahl von Themen ab, angefangen von der Erläuterung der Beitragszusammensetzung bis hin zur Verwendung der Fondsmittel, Vermögenswerte und Veranlagung. Außerdem bietet sie einen einfachen Zugang zu Formularen und Broschüren für die Beitragsermittlung. Hauptabrechnung beschlossen Der Verwaltungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 23.04.2024 die Hauptabrechnung der Fondsbeiträge für das Jahr 2023 beschlossen. Dies bedeutet, dass ein Großteil der Mitglieder in den nächsten Tagen ihren Beitragsbescheid entweder per elektronischer Zustellung oder mittels eines eingeschriebenen Briefs erhalten wird. Dem Bescheid wird, wie gewohnt, auch wieder eine Allonge beigefügt sein, über die Sie über ein allfälliges Beitragsguthaben verfügen können. Info Anforderungsschreiben Demnächst erhalten alle Mitglieder des Wohlfahrtsfonds von der Concisa AG zudem das jährliche Schreiben, in dem wir Sie bitten Ihre Einkommensunterlagen zur Ermittlung von Fondsbeitrag bzw. Kammerumlage für das Jahr 2024 zu übermitteln. Wie bereits berichtet, entfällt ab sofort das Ausfüllen des farbigen Einkommensformulars und es ist ausreichend ausschließlich die benötigten Einkommensunterlagen an die Concisa AG zu senden. Nähere Infos dazu finden Sie sowohl im Schreiben als auch auf unserer neuen Homepage. Ankündigung Am 4. Juni 2024 um 18:00 Uhr findet in den Räumlichkeiten der Ärztekammer für Wien eine Wiederholung der Informationsveranstaltung zum eingeholten Rechtsgutachten zur „Abschaffung des Wohlfahrtsfonds“ statt. Rechtsanwalt Dr. Utudjian, Verfasser des Gutachtens, wird gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses seine Erkenntnisse präsentieren und erläutern. Zudem steht er für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmer*innenanzahl dieses Mal aus räumlichen Gründen begrenzt ist. Interessierte werden daher gebeten, sich zeitnah mit ihrem vollständigen Namen unter wff@aekwien.at anzumelden. Die Anmeldungen werden nach zeitlichem Einlangen gereiht und die Teilnahmeberechtigung wird mit gesonderter E-Mail bestätigt. Das Abschaffungsgutachten finden Sie hier. Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Ärzt*innen und Zahnärzt*innen, die Mitglieder des Wiener Wohlfahrtsfonds sind. Sprechstunde: Persönlich, Online, Telefon In manchen Lebenssituationen kann der Bedarf an Informationen, Unterstützung und Beratung erhöht sein. Daher möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass persönliche (Beratungs-)Termine rund um den Wohlfahrtsfonds gerne und unkompliziert möglich sind. Wenn Sie einen persönlichen, telefonischen oder digitalen Termin vereinbaren möchten, bitten wir Sie, Kontakt mit Clemens Schwinner unter schwinner@aekwien.at aufzunehmen. Er steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu besprechen und Ihnen weiterzuhelfen. |