Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds

Kapitalgedecktes Verfahren (KDV) – Ergebniszuteilung

Jedes Jahr entscheidet der Verwaltungsausschuss in seiner ersten Sitzung darüber, wie ein allfälliger Gewinn, der im Rahmen der Veranlagung erzielt worden ist, ausgeschüttet werden soll.

Die Gesamt-Performance im KDV betrug im Jahr 2024 aufgrund der Bewertung der Wohlfahrtsfonds-Masterfonds sowie der Erträge aus Miteinnahmen und sonstigen Erträgen +9,26%.

Von den insgesamt 9,26% wurden 4,5% an die aktiven Mitglieder sowie an die Pensionisten ausgeschüttet. Der Rest wurde für die Stärkung der Gewinnreserve verwendet, deren Zweck es ist, auch in wirtschaftlich schwächeren Zeiten eine konstante Verzinsung sicherzustellen.

Dank dieser positiven Performance kann der Wohlfahrtsfonds die Wertbeständigkeit des kapitalgedeckten Verfahrens gewährleisten und Rücklagen für wirtschaftlich schwierigere Zeiten bilden. Das Vermögen im Rahmen des kapitalgedeckten Verfahrens zum 31.12.2024 ist gegenüber dem Vorjahr von rund 333,3 Millionen Euro auf rund 427 Millionen Euro gestiegen.


Erweiterung der Homepage des Wohlfahrtsfonds Wien

Seit April 2024 steht den Mitglieder des Wohlfahrtsfonds Wien eine eigene Homepage  zur Verfügung. Die Website mit der Adresse www.wohlfahrtsfonds.wien ist der zentrale Anlaufpunkt für alle Informationen rund um den Wohlfahrtsfonds Wien.

Da das Informationsangebot auf der Website kontinuierlich erweitert wird, hat der Verwaltungsausschuss nun Mittel für den weiteren Ausbau der Homepage freigegeben.

Sobald die Erweiterungen der Website abgeschlossen sind, erhalten Sie von uns nähere Informationen.


Start der Arbeiten am Kundenprotal Light

Wie bereits im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 18.09.2024 berichtet, ist ein sogenannter geschützter Bereich auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage geplant, der es möglich machen soll, den Mitgliedern im Sinne der Transparenz noch weitere, vertiefende Unterlagen über laufenden Projekte zur Verfügung zu stellen. Es wird außerdem möglich sein, Anträge direkt online zu stellen. Eine Nutzung dieses Bereiches wird nur mittels ID-Austria möglich sein.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Arbeiten am Kundeportal Light begonnen haben und voraussichtlich ab Herbst 2025 die digitale Antragstellung möglich sein wird.


Präsentation des Richbeitragsberichts

Die Satzung des Wohlfahrtsfonds sieht vor, dass der Verwaltungsausschuss einmal jährlich der Erweiterten Vollversammlung einen Bericht über die Verweildauer und eine allenfalls damit verbundene Empfehlung für die Anpassung des Richtbeitrages vorzulegen hat.

Im Richtbeitragsbericht wird Aufschluss über die Verweildauer der Leistungsbezieher*innen im System (Dauer der Leistungsbeziehung) gegeben, sowie deren jährliche Veränderung untersucht.

Die Verweildauer wird jährlich unter Betrachtung der letzten 10 Jahre ermittelt. Ausgehend von den Werten für das Jahr 2024 ergibt sich für das Jahr 2026 ein Faktor von 323,69 Monaten. Diese Monate werden auf Grundlage der Lebenserwartung vom Pensionsantritt bis zum Tod aller Leistungsberechtigten (einschließlich der Hinterbliebenen) berechnet.

Um keine neue Altlast entstehen zu lassen, folgt der Wert eines Anwartschaftspunktes im Regelfall der Richtbeitragsentwicklung und berücksichtigt auch die jährliche Pensionsanpassung.

Bitte beachten Sie, dass der endgültige Wert für 2026 erst im Dezember dieses Jahres festgelegt wird, da das genaue Ausmaß der Pensionserhöhung erst zu diesem Zeitpunkt bekannt ist.


Erfolg der Pensionsreform

Seit dem 01.01.2024 haben Mitglieder, die das Regelpensionsalter von 65 Jahren erreicht haben, die Möglichkeit, nicht nur als Wahl- oder Wohnsitz(zahn)ärzt*in weiterzuarbeiten, sondern auch ihre Kassenverträge oder Angestelltenverhältnisse aufrechtzuerhalten. Das heißt, für einen Bezug der Wohlfahrtsfondspension ist es nicht mehr erforderlich die Kassenverträge zurückzulegen oder das Dienstverhältnis zu beenden. Der Erfolg dieser Maßnahme spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Im Jahr 2024 haben insgesamt 700 Mitglieder und damit doppelt so viel wie üblich von dieser neugeschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Die Mathematik hinter dem Wohlfahrtsfonds Wien

Die Valida Consulting GesmbH betreut seit 2012 den Wiener Wohlfahrtsfonds im Bereich der Versicherungsmathematik. Im Gespräch gewährt DI Sven Jörgen, Geschäftsführer der Valida Consulting GesmbH, Einblicke in die Versicherungsmathematik und erläutert das Prognosemodell des Wohlfahrtsfonds näher.

Von Nadina Nakicevic

Ärzt*in für Wien: Sie sind Versicherungsmathematiker bei der Valida Consulting GmbH, wie sind Sie in diese Branche gelangt?

DI Sven Jörgen: Meine Berufsvision nach der Matura war, einen Job anzustreben, bei dem mehr angewandte und weniger forschende Mathematik zum Einsatz kommt. Im Studium „Technische Mathematik“ wurde Versicherungsmathematik schließlich auch als Wahlzweig angeboten. Im Jahr 1990, hat die betriebliche Altersvorsorge einen Bedeutungsschub erlangt. Ende 1994 hatte ich meinen Abschluss und wurde von der Universität abgeworben.

Fotocredit: Viennashot

Ärzt*in für Wien: Die Valida Consulting GmbH führt seit dem Jahr 2012 regelmäßig Prognoseberechnungen* und andere versicherungsmathematische Beratungen für den Wohlfahrtsfonds durch, wie genau funktioniert die Berechnung?

DI Sven Jörgen: Wir als Valida definieren, welche Daten wir benötigen, um unsere Berechnungen durchzuführen. Das sind beispielsweise ganz konkrete Daten wie die Höhe der Beitragszahlung sowie weiters alle Informationen, die für den Erwerb von Leistungsansprüchen und auch die spätere Leistungshöhe relevant sind.Diese Daten werden uns vom Verwaltungsausschuss vorgegeben.

Bestimmte Annahmen, wie zum Beispiel die Lebenserwartung, werden mithilfe der Daten des Wohlfahrtsfonds von uns ermittelt. Mit diesen Daten erstellen wir dann ein maßgeschneidertes Prognosemodell.

Ärzt*in für Wien: Und was fließt alles in die Berechnung ein?

DI Sven Jörgen: Die bereits erwähnten allgemeinen Ausgangsdaten umfassen die aktuelle Höhe der Grundpension, den Richtbeitrag, den Höchstbeitrag, die Obergrenze des Kontos für die Zusatzleistung und den Kapitalstand des zugeordneten Vermögens im Wohlfahrtsfonds. Dazu kommen Annahmen über die jährlichen Steigerungen und der Vermögensertrag. Diese Annahmen sind wichtig für die Berechnungen. Es werden aber auch alters- und geschlechtsabhängige Entwicklungen sowie die jährlichen Steigerungen der Bemessungsgrundlagen berücksichtigt. Was die Entwicklung der Mitgliederzahlen betrifft: Hier erhalten wir eine Vorgabe, wie die Anzahl der ordentlichen Fondsmitglieder in Zukunft erwartungsgemäß steigen wird. Das fließt ebenso in unser Prognosemodell mit ein wie auch die langfristige Inflationsentwicklung.

Ärt*in für Wien: Es werden auch unterschiedliche (versicherungs-) mathematische Faktoren berücksichtigt, welche genau sind das?

DI Sven Jörgen: Das sind die sogenannten versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen, salopp ausgedrückt „Sterbetafeln“. In der Pensions-Versicherungsmathematik werden Sterberaten nicht nur nach Alter und Geschlecht erfasst, sondern auch nach Werten, die uns helfen, Risiken wie Berufsunfähigkeit oder die Hinterbliebenenpension zu berechnen. Solche Werte haben wir nicht einfach blind übernommen. Die Pensionskassen in Österreich wenden standardmäßig die erhobenen Werte auf Angestellte an. Wir passen diese jedoch mit statistischen Methoden an die Verhältnisse der Ärzt*innen und Zahnärzt*innen an. In der Versicherungsbranche, aber auch bei den Pensionskassen, ist es üblich, nicht mit einer starren Lebenserwartung zu kalkulieren, sondern mit einer Projektion. Das bedeutet, dass wir davon ausgehen, dass jüngere Geburtsjahrgänge immer eine höhere Lebenserwartung haben als der Geburtsjahrgang davor. Zudem berücksichtigen wir auch Annahmen zum Pensionsalter.

Ärzt*in für Wien: Gibt es Faktoren, die Ihrer Ansicht nach besonders wichtig sind und sich entscheidend auf das System auswirken?

DI Sven Jörgen: Meiner Ansicht nach ist das mittel- und langfristige Zusammenspiel von Beitragseinnahmen und den Erhöhungen der anwartschaftlichen und zuerkannten Leistungen sowie der normierte Rentenquotient wesentlich. Der Rentenquotient beschreibt, wie viele Richtbeiträge aus den gesamten Beitragseinnahmen wie viele Grundpensionen aus den Gesamtleistungen abdecken müssen.

Ärzt*in für Wien: Das Prognosemodell ermöglicht einen Blick bis ins Jahr 2073 und besteht im Wesentlichen aus drei Haupteilen, welche sind das?

DI Sven Jörgen: Die Hauptteile des Prognosemodells sind das demografische Modell, die Verweildauer und das ökonomische Modell. Das demografische Modell zeigt uns die Entwicklung der Mitgliederzahlen nach allen relevanten Gruppen. Das sind die ordentlichen Fondsmitglieder, die aufgeschobenen Ansprüche sowie Eigen- und Hinterbliebenenleistungsbezieher*innen. Anhand dieser demografischen Daten können wir die Verweildauer bestimmen und herausfinden, wie viele Todesfälle es pro Jahr gibt. Daraus wird der sogenannte Richtbeitrag abgeleitet. Das demografische Modell und die Verweildauer werden durch das ökonomische Modell ergänzt, bei dem alle wirtschaftlichen Basiswerte sowie deren Annahmen zu Steigerungen und Entwicklungen berücksichtigt werden.

Ärzt*in für Wien: Und wie wird die Genauigkeit der Ergebnisse gewährleistet? Kann man seriöse Vorhersagen für einen so langen Zeitraum machen?

DI Sven Jörgen: Es ist wichtig, die Ergebnisse nicht als Glaskugel zu sehen. Wir können zukünftige Entwicklungen nicht genau vorhersagen und das zu behaupten wäre unseriös. Stattdessen erstellen wir aussagekräftige Was-wäre-wenn-Analysen. Daher sehen wir auch, welche Annahmen in welchem Ausmaß kritische Abweichungen verursachen könnten.

In komplexen umlagefinanzierten Systemen wie diesem sind Prognosezeiträume von mindestens 70 Jahren sinnvoll.  Neue Mitglieder, die anfangen Beiträge zu zahlen, bleiben inklusive deren Hinterbliebene im Durchschnitt mindestens rund 70 Jahre im System. Daher sollte die finanzielle Stabilität auch mindestens über diesen Zeitraum hinweg betrachtet werden. Zusätzlich wird die Zahl der Leistungsbezieher im Verhältnis zu den Beitragszahlern über Jahrzehnte hinweg stärker ansteigen.

Kernaussagen des Prognosemodells
Hauptteile des Prognosemodells sind:
– Demografisches Modell
– Verweildauer
– Ökonomisches Modell
Erstellung von aussagekräftigen Was-Wäre-Wenn-Analysen
Prognosezeitraum von mindestens 70 Jahren
seltene und moderate Anpassungen sind durchaus finanzierbar

Ärzt*in für Wien: Die Grundpension wurde unlängst um 4.6% erhöht. Kann sich der Wohlfahrtsfonds so eine Erhöhung versicherungsmathematisch leisten?

DI Sven Jörgen: Auswertungen über mehrere Jahre zeigen, dass die durchschnittlichen Beitragsbemessungsgrundlagen im Wohlfahrtsfonds stärker steigen als die Inflation. Das bedeutet, dass diese eine Erhöhung durch nachhaltig höhere Beitragseinnahmen aus den letzten Jahren mit deutlichen Inflationsspitzen ausreichend finanziert ist. Das Prognosemodell zeigt zusätzlich, dass seltene und moderate Anpassungen durchaus finanzierbar sind. Jede Anpassung baut jedoch auf zuvor durchgeführten Anpassungen auf und bleibt somit dauerhaft im System. Regelmäßige (prozentuale) Anpassungen wachsen im System daher exponentiell an. Dies muss jedenfalls ausreichend berücksichtigt werden.

Ärzt*in für Wien: Der Verwaltungsausschuss hat zuletzt ein sogenanntes Kontrollgutachten bei einem weiteren Versicherungsmathematiker in Auftrag gegeben. Was kann man sich darunter vorstellen?

DI Sven Jörgen: Diese Beauftragung ist im Sinne einer verantwortungsbewussten Qualitätssicherung zu begrüßen! Es geht darum, eine zweite Expertenmeinung einzuholen, die die Zusammenarbeit zwischen den Entscheidungsgremien beim Wohlfahrtsfonds und der Valida beleuchten soll, um Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. Solche Vorgehensweisen sind in ähnlichen Fällen nicht ungewöhnlich. Beispielsweise gibt es im Bereich der Versicherungen und Pensionskassen gesetzlich vorgeschriebene unabhängige Sachverständige bzw. Prüfaktuare, die als unabhängige Experten in Teilen vergleichbare Aufgaben wahrnehmen. Wie etwa, ob die allgemein anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik eingehalten werden.

* Die Satzung des Wohlfahrtsfonds verpflichtet den Wohlfahrtsfonds vor jeder Änderung im Beitrags- und Leistungssystem versicherungsmathematische Berechnungen einzuholen. Ebenso ist der Verwaltungsausschuss verpflichtet, die Erweiterte Vollversammlung einmal im Jahr über die Entwicklung des Richtbeitrages zu informieren.

Im Dialog mit einer Steuerexpertin

Frau Mag.a Iris Kraft-Kinz ist bereits seit 33 Jahren als Steuerberaterin, mit einem speziellen Fokus auf (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen, tätig. Im Gespräch gewährt sie interessante Einblicke in die steuerlichen Aspekte der medizinischen Branche und legt die steuerrechtlichen Vorteile des Wohlfahrtsfonds offen.

Von Nadina Nakicevic

Ärzt*in für Wien: Sie sind seit vielen Jahren als selbstständige Steuerberaterin speziell für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen tätig. Warum haben Sie sich auf diese Branche spezialisiert?

Mag. Kraft-Kinz: Ich habe ein bisschen eine familiäre Affinität angeheiratet, mein Schwiegervater war Herzchirurg. Die zweite Anbindung war eigentlich ein Zufall. Ich war für eine international große Steuerberatungskanzlei tätig und ein ehemaliger Kollege hat das Angebot bekommen, eine auf (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen spezialisierte Kanzlei zu kaufen Wir haben diese dann schließlich gekauft und übernommen, so ist die MEDplan entstanden.

Ärzt*in für Wien: Welche Unterschiede aus steuerlicher Sicht denken Sie gibt es in der medizinischen Branche im Gegensatz zu anderen Branchen?

Mag. Kraft-Kinz: Da gibt es eine Besonderheit und zwar agieren (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen als sogenannte Einnahmen-Ausgaben-Rechner. In § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EstG) heißt es, dass immer nach Zufluss-Abfluss besteuert wird. Die Einnahmen werden grundsätzlich in jenem Jahr besteuert, in dem sie zufließen, die Ausgaben grundsätzlich in jenem Jahr abgezogen, in dem sie abfließen. Und es gibt hier keine Obergrenzen beim Umsatz. Dieses Prinzip wird also auch bei (Zahn)Ärzten und (Zahn)Ärztinnen, die fünf Millionen Euro verdienen, angewandt. Das gibt es im freiberuflichen Bereich speziell nur für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen. Durch diese Regelung herrscht eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Gewinnverlagerungen in das nächste Jahr. Im Gegensatz dazu müssen andere Branchen ab einer gewissen Größenordnung bilanzieren und das bereits bei unter einer Million Euro Umsatz. Sonst gilt für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen dasselbe Einkommensteuerrecht wie für alle anderen.

Ärzt*in für Wien: Der Wohlfahrtsfonds erwähnt des Öfteren steuerrechtliche Vorteile für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen. Welche besonderen steuerlichen Vorteile sehen Sie für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen im Zusammenhang mit ihrer Alters- und Hinterbliebenenvorsorge?Mag. Kraft-Kinz: Der steuerliche Vorteil liegt darin, dass es sich aufgrund des Pflichtbeitrages um eine Betriebsausgabe handelt. Das heißt, (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen erhalten die Hälfte wieder vom Staat in Form der Steuerersparnis zurück. Man hat eine zweite Säule für die Pensionsvorsorge, die man bei der Steuer abziehen kann. So kann also eine Zusatzpension angespart werden, die andere Berufsgruppen aus ihrem versteuerten Gewinn machen müssen.

Ärzt*in für Wien: Welche Unterschiede aus steuerlicher Sicht gibt es beim „normalen“ Gewinn einer Pensionskasse im Vergleich zum Gewinn, den der Wohlfahrtsfonds erwirtschaftet?

Mag. Kraft-Kinz: Die Einzahlung ist steuerlich voll absetzbar, das bedeutet eine 50-prozentige Steuerersparnis. Das existiert bei der Einzahlung in einen anderen Pensionsfonds nicht. Außer bei der Mitarbeitervorsorgekasse, das sind aber geringere Beträge. Wenn man eine zweite Säule mit Anleihen, mit einem wirklich schönen Pensionsfonds ansparen möchte, dann zahlt man das mit versteuertem privatem Geld. Also ist es eigentlich doppelt so teuer.

Außerdem wird die dann zufließende Pensionsleistung mit einer geringeren Steuerklasse als während der aktiven Erwerbstätigkeit versteuert, da sich nach Pensionseintritt das steuerpflichtige Einkommen meist verringert.

Ärzt*in für Wien: (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen müssen dem Wohlfahrtsfonds für die Berechnung des Fondsbeitrages Einkommensunterlagen wie Einkommensteuerbescheide, monatliche Lohnabrechnungen bzw. das Jahreslohnkonto übermitteln. Wo beziehungsweise wie erhält man diese Unterlagen?

Mag. Kraft-Kinz: Den Einkommensteuerbescheid erhält man über das Finanzamt, die monatlichen Lohnabrechnungen sowie das Jahreslohnkonto über den Dienstgeber oder die Dienstgeberin, die diese Unterlagen bis Ende Jänner des folgenden Jahres an das Finanzamt übermitteln müssen. Zugriff hat man auf die Unterlagen über Finanzonline und über die jeweilige Steuerberatungskanzlei.

Ärzt*in für Wien: Lassen Sie uns das Thema rund um steuerliche Dokumente etwas vertiefen. Was ist der Einkommensteuerbescheid und wie erhält man diesen?

Mag. Kraft-Kinz: Der Einkommensteuerbescheid ist sozusagen die „definitiv machende“ Einkommensteuererklärung. Einmal im Jahr wird die Einkommensteuererklärung gemacht, das Steuerjahr dabei ist immer der 1.Jänner bis zum 31.Dezember. Darin werden alle Einnahmen, alle Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und aus einem Angestelltenverhältnis, Vermietungen et cetera angeführt. Alle Ausgaben werden dann abgezogen und das Ergebnis stellt das Einkommen dar. Im Anschluss wird die Steuer berechnet und all dies ist dann gesammelt im Einkommensteuerbescheid, welcher von der Finanzbehörde erstellt wird, auf mehreren Seiten ersichtlich. Bei der Aufstellung im Einkommensteuerbescheid sind die verschiedenen Einkommensgruppen, wie die Steuer berechnet wird, welche Absetzbeträge man hat und welche Vorauszahlungen zu tätigen sind, angeführt. Dies ist sozusagen das jährliche Siegel des Finanzamts auf die Einkommensteuererklärung.

Ärzt*in für Wien: Und wo ist dieser zu finden? Gibt es hierfür eine Plattform?

Mag. Kraft-Kinz: Der Einkommensteuerbescheid wird über Finanzonline beziehungsweise im digitalen Postfach bereitgestellt. Wenn von den Klienten und Klientinnen eine Postzustellvollmacht erteilt wurde, erhält diesen der Steuerberater oder die Steuerberaterin direkt.

Ärzt*in für Wien: Ist dafür ein*e Steuerberater*in nötig?

Mag. Kraft-Kinz: Grundsätzlich nein. Im Angestelltenbereich mit zum Beispiel Sonderklassegeldern oder Vertretungen empfehle ich den (Zahn)Ärzten und (Zahn)Ärztinnen oft, dass sie die Einkommensteuerklärung selber machen. Bei Ordinationen kenne ich niemanden, der das selber macht und keinen Steuerberater oder keine Steuerberaterin hat.

Ärzt*in für Wien: Was ist eine Steuererklärung und ab welchem Betrag benötigt man diese?

Mag. Kraft-Kinz: Im Grunde ist es so, dass ab dem Moment, ab dem neben der Angestelltentätigkeit noch zusätzlich etwas verdient wird, eine Steuererklärung nötig ist. Das ist bei den meisten (Zahn)Ärzten und (Zahn)Ärztinnen der Fall, weil sie Sonderklassegelder erhalten. Dann ist ein Wechsel von der Arbeitnehmerveranlagung in die Einkommensteuererklärung nötig. Die Grenze liegt hier bei 730,00 Euro Gewinn pro Jahr und dieser Betrag ist meist schnell erreicht.

Ärzt*in für Wien: Welche Dokumente benötigen Sie in der Regel von Ihren Mandanten und Mandantinnen, um ihre Steuererklärungen zu erstellen?

Mag. Kraft-Kinz: Die Lohnzettel, etwaige Spenden und sonstige Ausgaben werden bereits über Finanzonline gemeldet. Wir selbst benötigen natürlich alle Belege, die Einnahmen- sowie die Ausgabenbelege, hier erfolgt die Übermittlung mittlerweile meistens digital. Weiters benötigen werden Verträge wie Mietverträge, Leasingverträge, Kaufverträge und Kreditverträge. Für die Anmeldung unserer Mandanten und Mandantinnen benötigen wir außerdem eine Passkopie und einen Meldezettel. Das Formular zu den Geldwäscherichtlinien muss auch ausgefüllt werden, unter anderem die Angabe über das Herkunftsland des Klienten oder der Klientin, welche Staatsbürgerschaft diese besitzen, ob es sich um eine politisch exponierte Person handelt und so weiter.

Ärzt*in für Wien: Was ist in Wien beim Bezug von Sonderklasse-Gelder zu beachten?

Mag. Kraft-Kinz: Wien hat hier eine interessante Regelung und zwar, dass Sonderklassegelder immer Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind, dies gilt für alle (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen. Deswegen sind diese immer selbst in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Meldung ist verpflichtend und stellt sozusagen eine Bringschuld gegenüber dem Staat und der Behörde dar, da die Sonderklassengelder nicht automatisch versteuert werden.

Ärzt*in für Wien: Wie werden die Leistungen des Wohlfahrtsfonds wie zum Beispiel Invaliditätsversorgung, Altersvorsorge und Teilleistung versteuert?

Mag. Kraft-Kinz: Die Leistungen sind in der Einkommensteuererklärung als Einnahmen anzugeben und sind dann voll steuerpflichtig.

Ärzt*in für Wien: Zum Schluss, noch eine letzte Frage: Existiert bei Steuerberatern auch ein Wohlfahrtsfonds?

Mag. Kraft-Kinz: Ja, bei Steuerberatern und Steuerberaterinnen existiert auch ein Wohlfahrtsfonds, dieser wurde allerdings deutlich später eingeführt. Ich glaube, dieser besteht noch nicht länger als 20 Jahre, da Steuerberatung ein neuer Freiberuf ist, diesen gibt es noch nicht so lange als getrennten freien Beruf. Früher waren Steuerberater und Steuerberaterinnen ein Teil der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Auch bei uns ist die Einzahlung verpflichtend und die Regelungen sind ähnlich. Allerdings ist der Wohlfahrtsfonds für Steuerberater und Steuerberaterinnen nicht so ausgefeilt wie jener für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen.

Fotocredit: Stefan Selig


Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds 

Pensionserhöhungen für das Jahr 2025

Ein Zeichen unseres Engagements, Ihre Zukunft finanziell abzusichern:

Im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 05. November 2024 haben wir bereits über eine bevorstehende Anpassung informiert. Nun ist es offiziell: Der Verwaltungsausschuss hat der Erweiterten Vollversammlung eine allgemeine Leistungsanpassung von 4,6% empfohlen.

Mit großer Freude können wir verkünden, dass die Erweiterte Vollversammlung am 10. Dezember 2024 den Vorschlägen des Verwaltungsausschusses gefolgt ist. Das beudetet: Die Wohlfahrtsfonds-Grundpension wird 2025 um 4,6% erhöht!

Die diesjährige Anpassung der Leistungen folgt dem Beschluss des Nationalrates und basiert auf der von der Österreichischen Nationalbank festgestellten rollierenden Inflation von 4,18% (Zeitraum September 2023 bis August 2024). Ziel ist es, die Wertbeständigkeit der Versorgungsleistungen zu sichern.

Dank des sogfältigens Wirtschaftens im vergangenen Jahr wird die Anpassung der Grundpension 2025 erstmals die Inflation um 0,42% übersteigen. Diese Anpassung bietet somit einen echten Mehrwert.

Wichtige Punkte:

Informationen für LeistungsbezieherInnen:

Weitere Leistungsanpassungen im Überblick:

Anpassung der Waisen- und Kinderunterstützung sowie Witwen- und Witwerversorgung

Auch in diesem Jahr profitieren die Witwen und Witwer sowie die eingetragenen PartnerInnen von einer Leistungsanpassung.

Besonders erfreulich: Der Verwaltungsausschuss hat erstmals empfohlen, die Leistungen der Waisenversorgung und der Kinderunterstützung um 4,6% zu erhöhen.

Die Erweiterte Vollversammlung ist auch dieser Empfehlung am 10. Dezember 2024 gefolgt.

Arbeitsversuche während der Invaliditätsversorgung

Ab dem 01.01.2025 werden die Bonusanwartschaftspunkte bei erneuter Beantragung einer Invaliditätsversorgung (befristet oder dauernd) in derselben Höhe wie beim ersten Antrag festgelegt. Dies gilt, wenn der Antrag unmittelbar nach dem Bezug einer oder mehrerer ununterbrochener befristeter Invaliditätsversorgung/en aufgrund desselben Ereignisses gestellt wird.

Das bedeutet:

Ziel ist es, sicherzustellen, dass niemand durch Arbeitsversuche in der Zuerkennung der Bonusanwartschaftspunkte benachteiligt wird.

Ersatzzeiten für Kindererziehung

Für die Gewährung von Ersatzzeiten müssen Fondsmitglieder der Ärztekammer für Wien Wochengeld, Familienzeitbonus oder Kinderbetreuungsgeld beziehen. Dies gilt sowohl für ordentliche als auch für freiwilige Mitglieder.

Wichtiger Hinweis: Wenn die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten an einem Tag im Monat erfüllt ist, gilt diese für das gesamte Monat.

Neu ab 2025: Der Familienzeitbonus im Rahmen des sogenannten Papamonats zählt jetzt ebenfalls als Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten. Diese Änderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.


Kontakt für Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Ärztekammer für  Wien sowie der Concisa AG zur Verfügung.

Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien

1010 Wien, Weihburggasse 10-12

Telefon +43/1/51501-1436

E-Mail wff@aekwien.at

Concisa Managment AG

Telefon +43 1 501 720

E-Mail aerzte@concisa.at

Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds 

Projekt: Mitgliederbeteiligung

Es sind insbesondere oft auch kritische Rückmeldungen der Mitglieder, die dem Verwaltungsausschuss dabei helfen, das bestehende System im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu verbessern und umzugestalten.

In seiner Klausursitzung im Oktober hat der Verwaltungsausschuss daher beschlossen, künftig verstärkt auf Möglichkeiten der Mitgliederbeteiligung zu setzen. So ist unter anderem geplant, Schwerpunkte in der künftigen Gestaltung des Beitrags- und Leistungssystems im Rahmen von Mitgliederbefragungen abzufragen und sich daraus ergebende Fragestellungen allenfalls im Rahmen von darauf aufbauenden Fokusgruppen auszuarbeiten und zu präzisieren.

Momentan laufen hierzu noch Vorarbeiten, wir halten Sie jedenfalls über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.

Versicherungsmathematik

Seit dem Jahr 2012 berät die VALIDA Consulting GmbH den Verwaltungsausschuss in versicherungsmathematischen Belangen: so muss es vorab für alle Änderungen im Beitrags- und Leistungssystems eine ausführliche versicherungsmathematische Bewertung geben. Dies soll sicherstellen, dass das Wohlfahrtsfondssystem auch langfristig stabil bleibt. In seiner Oktobersitzung hat der Verwaltungsausschuss nunmehr die Einholung eines sogenannten Kontrollgutachtens beschlossen: dieses vor allem auch im Bereich der Pensionskassen übliche Instrument dient dazu, die versicherungsmathematischen Ansätze durch einen weiteren Versicherungsmathematiker überprüfen zu lassen, um so sicherzustellen, dass nicht wesentliche Parameter übersehen werden. Wir werden jedenfalls nach Vorliegen des Kontrollgutachtens ausführlich informieren.

Rechnungshofbericht

Wie bereits im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 21. Februar 2024 berichtet, hat der Rechnungshof die Kammerverwaltung und den Wohlfahrtsfonds für die Periode 2017 bis 2022 geprüft und den finalen Bericht am Freitag, den 8. November 2024, veröffentlicht.

Die Kammer hat eine umfangreiche Stellungnahme ausgearbeitet und an den Rechnungshof retourniert. Die Stellungnahmen sowie den gesamten Bericht finden Sie hier zum Nachlesen.

Zusätzliche Informationen in der Immobiliengrafik

Wie in der Newsletter-Aussendung von Oktober 2024 kommuniziert gibt es auf der Website des Wohlfahrtsfonds nun eine interaktive Grafik zu den Immobilien. Es wurden inzwischen zusätzliche Informationen in dieser bereitgestellt, unter anderem welche Hausverwaltungen die jeweiligen Immobilien betreuen.

Falls Sie die interaktive Immobiliengrafik noch nicht kennen, hier nochmals eine kurze Anleitung wie Sie diese nutzen können:

  1. Besuchen Sie: https://wohlfahrtsfonds.wien/immobilien
  2. Falls Sie dies über Ihr Smartphone tun, drehen Sie Ihr Smartphone ins Querformat
  3. Klicken Sie auf die Icons, um nähere Informationen zu den einzelnen Immobilien zu erhalten

Korrektur zum Newsletter vom 05.11.2024

Bei der letzten Newsletter-Aussendung ist uns ein kleiner Tippfehler unterlaufen, den wir gerne korrigieren möchten. In dem Text zu den Pensionserhöhungen wurde die rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024 mit 4,8% angegeben. Dies ist natürlich nicht korrekt und hat verständlicherweise zu Verwirrungen geführt.

Um Missverständnisse auszuräumen, möchten wir Ihnen die korrekte Information zur Verfügung stellen:

Die rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024 lag bei 4,18%.


Kontakt für Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:

Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Telefon +43/1/51501-1436
E-Mail wff@aekwien.at

Concisa Management AG
Telefon +43 1 501 720
E-Mail aerzte@concisa.at

Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss (VWA) des Wohlfahrtsfonds (WFF)

Am 18. Oktober hat der Verwaltungsausschuss folgende Themen besprochen:

Pensionserhöhungen für das Jahr 2025

Gute Nachrichten: Der Verwaltungsausschusses hat beschlossen der Erweiterten Vollversammlung eine allgemeine Leistungsanpassung im Ausmaß von 4,6% zu empfehlen. Diese Erhöhung übertrifft die maßgebliche rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024, die bei 4,18% liegt, um 0,42%. Das bedeutet, dass diese Anpassung nicht nur die Inflation ausgleicht, sondern den Pensionen tatsächlich einen Mehrwert verschafft. Diese Entscheidung steht im Einklang mit dem Beschluss des Nationalrates und reflektiert die für 2025 geplante Pensionsanpassung, die auch für die staatlichen Pensionen vorgesehen ist.

Zusätzlich werden auch die Leistungen der Invaliditätsversorgung um 4,6% erhöht. Dies stellt sicher, dass alle Anspruchsberechtigten von dieser positiven Anpassung profitieren!

Ausnahmen? Lediglich Leistungen, bei denen aufgrund einer zu geringen Deckung ein Pensionssicherungsbeitrag von maximal 2% erhoben wird, sind ausgenommen.

Anpassung der Waisen- und Kinderunterstützung sowie Witwen- und Witwerversorgung

Auch in diesem Jahr sollen die Leistungen der Witwen- und Witwerversorgung sowie die Versorgung der eingetragenen Partner*innen von der Leistungsanpassung profitieren.

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt der Erweiterten Vollversammlung zudem erstmalig im Jahr 2025 auch die Leistungen der Waisenversorgung und der Kinderunterstützung um 4,6% zu erhöhen.

Dank der stabilen Entwicklung des Wohlfahrtsfonds konnte der Verwaltungsausschuss zum ersten Mal alle Versorgungsleistungen anpassen und so allfällige Kaufpreisminderungen ausgleichen. Dies ist ein bedeutender Schritt zur weiteren Stärkung der finanziellen Sicherheit unserer Mitglieder.

Die vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagenen Anpassungen müssen noch von der Erweiterten Vollversammlung in ihrer Herbstsitzung am 10. Dezember 2024 beschlossen werden.

Arbeitsversuche während der Invaliditätsversorgung

Ab dem 01.01.2025 werden des Weiteren die sogenannten Bonusanwartschaftspunkte bei Inanspruchnahme einer weiteren befristeten oder dauernden Invaliditätsversorgung in derselben Höhe festgesetzt wie beim ersten Ansuchen. Dies soll gelten, wenn der Antrag unmittelbar nach dem Bezug einer oder mehrerer ununterbrochener befristeter Invaliditätsversorgung/en aus demselben Ereignisfall gestellt wird.

Das bedeutet, dass Fondsmitglieder die gleichen Bonuspunkte wie beim ersten Mal erhalten, egal ob sie die Invaliditätsversorgung zum ersten Mal beantragen oder ein Arbeitsversuch aufgrund derselben Krankheit gescheitert ist. Auch wenn die Krankheit nach einer Zwischenzeit (zahn-)ärztlicher Tätigkeit erneut zur Arbeitsunfähigkeit führt. Durch das Vorsehen von Arbeitsversuchen soll sichergestellt werden, dass niemand durch Arbeitsversuche in der Zuerkennung der Bonusanwartschaftspunkte schlechter gestellt wird.

Ersatzzeiten für Kindererziehung

Die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten ist der Bezug von Wochengeld, Familienzeitbonus beziehungsweise Kinderbetreuungsgeld als ordentliches beziehungsweise freiwilliges Fondsmitglied des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien.

Falls für einen Tag die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten erfüllt ist, gilt die Ersatzzeit für das gesamte Monat.

Mit dieser Änderung soll festgelegt werden, dass explizit der Familienzeitbonus im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des sogenannten Papamonats eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten darstellt. Diese Änderung tritt voraussichtlich per 01.01.2025 in Kraft.

Anpassungen im Beitragssystem

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Klausursitzung auch ausführlich mit einer möglichen Änderung der Beitragsstaffel und der Kontenaufteilung befasst.

Während die Änderung der Beitragsstaffel noch durch die Einholung eines Kontrollgutachtens versicherungsmathematisch genauer untersucht und abgesichert werden soll, um so die fortgesetzte Einnahmenstabilität des Versorgungssystems sicherzustellen, soll das Thema einer allfälligen Änderung der Kontenaufteilung im Rahmen der Frühjahrklausur im Mai 2025 näher beleuchtet werden.


Kontakt für Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:

Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Telefon +43/1/51501-1436
E-Mail wff@aekwien.at

Concisa Management AG
Telefon +43 1 501 720
E-Mail aerzte@concisa.at

Vertrauensärzte des Wohlfahrtfonds

Die Vertrauensärzte des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds werden vom Verwaltungsausschuss bestellt und sind zentral bei der Beurteilung und Unterstützung von erkrankten Mitgliedern. In einem ausführlichen Gespräch geben die Vertrauensärzte Manfred Greslechner und Paul David Schönfeld Einblick in ihre Aufgaben, Herausforderungen und die besonderen Aspekte ihrer Tätigkeit.

Ärzt*in für Wien: Sie sind seit Mai 2022 als Vertrauensarzt für den Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds tätig. Was sind Ihre Hauptaufgaben in dieser Funktion und welche Verantwortung übernehmen Sie in dieser Rolle?

Schönfeld: Grundsätzlich werden wir dann tätig, wenn eine Ärztin oder ein Arzt mindestens drei Monate durchgehend arbeitsunfähig ist oder, wenn es Unstimmigkeiten zwischen Diagnosen und der Dauer der Arbeitsunfähigkeit gibt. In diesen Fällen wird unsere medizinische Expertise eingeholt, meist durch einen Anruf der Verwaltungsangestellten der Concisa oder durch festgelegte Termine in der Concisa, bei denen wir die Fälle vor Ort bearbeiten.

Ärzt*in für Wien: Wie schnell geht das von der Antragstellung bis zur Begutachtung?

Schönfeld: Wenn alle Unterlagen vorliegen, kann der Prozess relativ schnell innerhalb von ein bis drei Wochen abgewickelt werden. Oftmals fehlen jedoch Unterlagen, was den Prozess verzögert. Aber im Prinzip, wenn eine Kollegin oder ein Kollege alles einreicht und wir alle notwendigen Unterlagen haben, geht es relativ schnell. Dann erfolgt die weitere Kontaktaufnahme wie Kollege Bope beschrieben hat in der Concisa.

Ärzt*in für Wien: Wie erfolgt die Zuteilung der Fälle?

Greslechner: Die Zuteilung der Fälle erfolgt entsprechend unserer Fachrichtungen, um sicherzustellen, dass jeder Fall von der am besten geeigneten Expertise beurteilt wird. Für allgemeine medizinische Fragestellungen sind die Kollegen mit internistischen oder allgemeinmedizinischen Schwerpunkten zuständig, während ich mich auf psychiatrische Fälle konzentriere. Ich lade die betroffenen Kolleginnen oder Kollegen fast immer zu persönlichen Gesprächen ein, da der direkte Kontakt bei psychiatrischen Erkrankungen besonders wichtig ist. Dies ermöglicht es mir, eine umfassende Einschätzung der Situation vorzunehmen und die Fälle effektiver im Verwaltungsausschuss zu vertreten.

Ärzt*in für Wien: Nachdem die Fälle bei Ihnen begutachtet wurden, wie erfolgt die Vorstellung und Abstimmung der Fälle im Verwaltungsausschuss? Welche Schritte folgen auf Ihre Bewertung?

Schönfeld: Die Entscheidungsfindung im Verwaltungsausschuss über die Gewährung einer Invaliditätsversorgung basiert auf einer sorgfältigen Bewertung der von uns Vertrauensärzten vorgetragenen Informationen. Jeder Fall wird detailliert vorgestellt, wobei alle relevanten medizinischen und sozialen Aspekte beleuchtet werden. Je ausführlicher wir die Situation vor dem Gremium schildern, desto besser kann sich dieser hineinversetzen und eine Entscheidung treffen.

Ärzt*in für Wien: Welche Herausforderungen begegnen Ihnen bei der Beurteilung von Fällen?

Greslechner: Es ist emotional oft sehr fordernd, weil wir mit allerlei menschlichem Leid konfrontiert werden, besonders bei psychiatrischen Fällen. Es gibt oft harte Schicksale, bei denen man sich fragt,
ob eine Berufsfähigkeit an sich noch gegeben ist. Und oft ist es so, dass zwar eine befristete Invaliditätsversorgung angesucht wird, eine dauernde aber wahrscheinlicher erscheint.

Schönfeld: Viele Kolleginnen und Kollegen sind in einem Zwiespalt zwischen dem Wunsch, ihren Beruf fortzusetzen, und der Realität, dass ihre Erkrankung dies möglicherweise nicht zulässt. Ich sehe oft, auch bei mir im rheumatologisch-internistischem Bereich, dass Kolleginnen und Kollegen massiv leiden, weil sie aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr arbeiten können. Das ist sowohl für die Betroffenen als auch für uns als Gutachter eine große Herausforderung.

Ärzt*in für Wien: Könnten Sie uns ein anonymisiertes Beispiel für einen besonders herausfordernden oder speziellen Fall geben, den Sie während Ihrer Funktion begleitet haben? Welche Schwierigkeiten sind Ihnen dabei begegnet?

Schönfeld: Ich denke, dass Covid viel ausgelöst und gelehrt hat. Dies zeigt sich in der allgemeinen Bevölkerung, aber auch wir Ärztinnen und Ärzte sind da leider nicht ausgenommen. Wir waren in vielen Bereichen während der Pandemie stark exponiert und beobachten eine deutliche Zunahme sowohl rheumatologischer als auch psychiatrischer Komorbiditäten im Zusammenhang mit dem Long- oder Post-Covid-Syndrom. Diese Erkrankungen wurden und werden durch die Pandemie stark getriggert und ausgelöst. Dies ist ein besonders erwähnenswerter Bereich, da in den letzten Jahren viele unserer Kolleginnen und Kollegen davon betroffen waren.

Aber es gibt auch schöne Aspekte unserer Tätigkeit. Wir dürfen die Partusgelder, also die Geburtsgelder, bestätigen. Es ist immer schön zu sehen, wie Kolleginnen Nachwuchs bekommen und Kinder in die Welt setzen. Diese Aufgabe ist mit viel Freude verbunden und ein positiver Teil unserer Arbeit als Vertrauensärzte.

Ärzt*in für Wien: Neben Covid, gibt es noch Auffälligkeiten oder Tendenzen hinsichtlich vermehrt auftretender Krankheiten?

Greslechner: Besonders auffällig ist der Anstieg von Erschöpfungsdepressionen und Burnout-Erkrankungen, insbesondere bei Kolleginnen und Kollegen, die im Krankenhausbereich in Nachtdiensten arbeiten. Die hohe Belastung und die Ausdünnung der Nachtdiensträder führen oft zu einer massiven Belastung der psychischen und physischen Gesundheit. In gewissen Bereichen wie in der Psychiatrie oder der Kinder- und Jugendheilkunde gibt es deutliche Engpässe. Diese Probleme verstärken sich durch Kettenreaktionen, wenn Kolleginnen und Kollegen krank werden und die Belastung für andere steigt.

Schönfeld: Dies betrifft nicht nur Krankenhäuser, sondern auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Viele zögern, sich krankzumelden, da die Arbeitsbelastung auch in den Praxen gestiegen ist.

Ärzt*in für Wien: Wie viele Fälle bearbeiten Sie pro Monat oder Quartal?

Greslechner: Pro Sitzung, diese finden alle sechs Wochen statt, sind es bei mir etwa sechs Patientinnen oder Patienten mit psychiatrischer Diagnose.

Schönfeld: Bei mir sind es zwischen acht und zwölf Fälle pro Sitzung. Die Anzahl ist ausgeglichen, obwohl in letzter Zeit eine Zunahme an onkologischen Diagnosen zu beobachten ist. Dies führt oft zu langen Berufsunfähigkeitszeiten und einem schwierigen Wiedereinstieg ins Berufsleben der Kolleginnen und Kollegen.

Ärzt*in für Wien: Was motiviert Sie noch in Ihrer Funktion als Vertrauensarzt?

Schönfeld: Die Begleitung der Kolleginnen und Kollegen in schwierigen Zeiten und die Unterstützung beim Wiedereinstieg ins Berufsleben sind wesentliche Motivationen. Auch wenn wir als Gutachter agieren und nicht als behandelnde Ärzte, ist es erfüllend, die eigene Expertise einzubringen und den Kolleginnen und Kollegen zu helfen.

Im Bild: Paul David Schönfeld / Foto: Stefan Seelig
Im Bild: Manfred Greslechner / Foto: Stefan Seelig

Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss (VWA) des Wohlfahrtsfonds (WFF)

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 10. September mit folgenden Themen befasst:

Pensionserhöhungen für das Jahr 2025

Im August 2024 gab es eine weitere Besprechung zu den Pensionserhöhungen für das Jahr 2025, an der neben Mitgliedern des Verwaltungsausschusses auch Vertreter der Ärzte-Senioren sowie der Versicherungsmathematik teilgenommen haben. Es wurde hierbei auch vereinbart, die der jeweiligen Prognoseberechnung zugrunde liegenden Parameter einer Neubewertung zu unterziehen und diese entsprechend anzupassen.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurden daraufhin moderate Anpassungen der Prognoseparameter unter anderem betreffend die Bestandsentwicklung und die Entwicklung der Bemessungsgrundlagen beschlossen.

Finanzielles

Im Rahmen der Sitzung hat der zuständige Finanzberater des Verwaltungsausschusses, die FERI AG zudem einen Bericht der Marktperformance des Masterfonds dargelegt und präsentiert.

Weiters haben die Mitglieder die aktuellen Immobilienentwicklungen besprochen und Beschlüsse für notwendige Sanierungsmaßnahmen gefasst.

Jahresbericht des Wohlfahrtsfonds 2024

Wie im letzten Jahr wird es auch für das Jahr 2024 einen Jahresbericht des Wohlfahrtsfonds geben. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde hierfür das Budget freigegeben.

Geschützter Bereich auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage

Momentan laufen auch Vorarbeiten für die Schaffung eines sogenannten „geschützten Bereiches“ auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage, der es möglich machen soll, den Mitgliedern im Sinne der Transparenz noch weitere, vertiefende Unterlagen über laufenden Projekte zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung dieses Bereiches wird nur mittels ID-Austria möglich sein.

Die Arbeiten für die Schaffung des geschützten Bereiches werden voraussichtlich noch diesen Herbst abgeschlossen. Sobald der Bereich auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage zugänglich ist, erhalten Sie von uns genauere Informationen hierzu. 


Kommende Vorträge des Wohlfahrtsfonds Wien

Wir möchten nochmals alle Turnusärzt*innen an die kommenden Vorträge des Wohlfahrtsfonds Wien erinnern:


Kontakt für Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:

Ärztekammer für Wien – Wohlfahrtsfonds
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Telefon +43/1/51501-1436
E-Mail wff@aekwien.at

Concisa Management AG
Telefon +43 1 501 720
E-Mail aerzte@concisa.at

Newsletter für Turnusärzt*innen – 30. August 2024

Vorsorge bei Berufsunfähigkeit

Der Wohlfahrtsfonds bietet Ihnen eine umfassende Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Dies ist besonders wichtig in jungen Jahren, da eine Berufsunfähigkeit existenzbedrohend sein kann. Ab dem ersten Tag Ihrer Eintragung als Ärzt*in oder Zahnärzt*in erhalten Sie eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Invaliditätsversorgung in voller Höhe.

Dies wird durch die Vergabe von Bonuspunkten ermöglicht.

Die Voraussetzungen für den Erhalt der Invaliditätsversorgung sind:

Gut zu wissen: Sie können diese Leistung anders als bei einer privaten Versicherung, unabhängig von einer Gesundheitsprüfung beziehen.

Das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wird von eigens hierfür bestellten Vertrauensärzten im Auftrag des Verwaltungsausschusses geprüft.  

Mehr Informationen zur Invaliditätsversorgung finden sie hier.


Beitragsabrechnung 2024 – Einkommensunterlagen

Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, dass wir für die Berechnung des Fondsbeitrages Ihre Einkommensunterlagen (Einkommenssteuerbescheid inklusive der Seiten „Lohnzettel und Meldungen“ sowie alle monatlichen Lohnabrechnungen bzw. das Jahreslohnkonto) aus dem drittvorangegangenen Jahr bis zum 15. September 2024 benötigen.

Das heißt für das Jahr 2024 sind die Einkommensunterlagen aus dem Jahr 2021 erforderlich.

Sollten Sie 2021 noch nicht in der Ärzteliste bzw. Zahnärzteliste eingetragen gewesen sein, werden die Unterlagen des laufenden Jahres (2024) zur Bemessung des Fondsbeitrages herangezogen. Da eine Vorlage der Unterlagen erst nach Ablauf des Abrechnungsjahres möglich ist, wird ersucht, diese Unterlagen bis zum 31. März des Folgejahres zu übermitteln (für das Abrechnungsjahr 2024 wäre dies der 31.03.2025).

Sie können uns die Unterlagen gerne elektronisch (aerzte@concisa.at) oder eingeschrieben per Post (Traungasse 14-16, 1030 Wien) übermitteln.

Bitte beachten Sie auch, dass bei nicht zeitgerechter Vorlage der Unterlagen und bis zu deren Nachreichung der Höchstbeitrag in Höhe von EUR 31.000,- zur Vorschreibung gelangt.

Achtung: Die Unterlagen müssen trotz allfälliger Akontierung der Dienstgeber*innen bzw. der Krankenkasse übermittelt werden.


E-Zustellung: Registrieren und Nutzen

Das kennen Sie sicher… Eine Behörde oder im speziellen Fall die Ärztekammer für Wien schickt Ihnen ein eingeschriebenes Schreiben, doch Sie sind nicht zu Hause um dieses persönlich entgegen zu nehmen und ein gelber Benachrichtigungszettel liegt in Ihrem Postkasten. Mit diesem müssen Sie zur Post gehen und das Schreiben abholen. Vielleicht ist es schon spät, Sie sind nach einer langen Nachtdienst im Krankenhaus zu müde und das Postamt ist etwas weiter weg oder vielleicht hat dieses heute bereits zugesperrt?

Daher unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Vorteile der E-Zustellung!

Damit erhalten Sie beispielsweise Ihre Beitragsbescheide für den Wohlfahrtsfondsauf elektronischem Weg direkt und unkompliziert. Was müssen Sie dafür tun?

Voraussetzung zur Registrierung ist die ID-Austria. Dadurch wir eine eindeutige Identifikation von Versender*in und Empfänger*in beim digitalen Informationsaustausch bzw. Zustellung sichergestellt.

Danach müssen Sie sich ein Postfach bei oesterreich.gv.at (für Privatpersonen) anlegen. Dieses ist dann Ihr zentrales und sicheres Postfach für elektronische Nachrichten von sämtlichen Behörden. Sobald Sie sich angemeldet haben und bestätigt haben, dass Sie behördliche Schriftstücke elektronisch erhalten möchten, können Sie unter anderem Bescheide des Wohlfahrtsfonds sicher über Ihr kostenloses elektronisches Postfach empfangen.

Sobald ein Schriftstück in Ihrem elektronischen Postfach eingelangt ist, erhalten Sie auf die von Ihnen angegebene E-Mailadresse eine Eingangsbenachrichtigung.

Zu beachten ist: Privatpersonen können ihr elektronisches Postfach „MeinPostkorb“ auf oesterreich.gv.at (unter „Weitere Services“) und in der APP „Digitales Amt“ abrufen.

Gut zu wissen: Wie bei der konventionellen Zustellung auch, können vorübergehende Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankenstand gemeldet werden. Während dieser Zeit werden Sendungen nicht elektronisch zugestellt. 

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne an folgende E-Mail-Adresse wenden: schwinner@aekwien.at.


Kommende Vorträge für Turnusärzt*innen

Falls Sie mehr über den Wohlfahrtsfonds wissen möchten, besuchen Sie gerne die kommenden Vorträge des Wohlfahrtsfonds:


Kontakt bei Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen

der Concisa gerne zur Verfügung.

Concisa Management AG

Telefon +43 1 501 720

E-Mail aerzte@concisa.at

Post vom Wohlfahrtsfonds

Als junge Ärztin oder junger Arzt am Beginn der Karriere müssen Sie sich gegen gewisse Gefahren versichern, denn der Moment, in dem eine akute Belastung auftritt, wartet nicht auf den passenden Zeitpunkt. Als Ärztin oder Arzt sind Sie Pflichtmitglied im Wohlfahrtsfonds und haben ab dem ersten Tag eine starke Vorsorge an Ihrer Seite. Post vom Wohlfahrtsfonds kann daher mit gutem Gewissen geöffnet werden.

Aufgehoben ist nicht aufgeschoben, besser spät als nie, morgen ist auch noch ein Tag – geht es um die Planung der Altersvorsorge, lassen sich viele gerne Zeit.
Wovon hängt die richtige Altersvorsorge ab? Vom richtigen Zeitpunkt. Denn je länger man mit der Altersvorsorge wartet, desto teurer wird es, einen guten Vorsorgelevel zu erreichen. Eines ist aber klar, die gesetzliche Pension allein reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Von einer Mitgliedschaft beim Wohlfahrtsfonds profitiert man damit langfristig. Was wie ein simpler Werbeslogan klingt, ist bei näherer Betrachtung aber gar nicht so profan, wie man annehmen könnte.
Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger von heute haben wenig bis kaum Vertrauen in die staatliche Pensionsvorsorge und natürlich gibt es nicht DEN Königsweg zum sorgenfreien Ruhestand – aber junge Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Zahnärztinnen und Zahnärzte haben als Mitglieder im Wohlfahrtsfonds automatisch eine sichere zweite Säule in der Pensionsvorsorge, auf die sie im Alter vertrauen können. Alles was Sie dafür tun müssen, ist einmal im Jahr Ihre Einkommensunterlagen zu übermitteln, denn daraus ergibt sich die jährliche Höhe des einzuzahlenden Beitrags. Sie müssen sich hier keinen Kalendereintrag machen, wann die Zahlungen fällig sind, eine Erinnerung hierfür erhalten Sie schriftlich. Und ja, die Digitalisierung ist auch im Wohlfahrtsfonds Thema. Dieser arbeitet bereits an einer umfassenden App, mit der alle relevanten Angelegenheiten zukünftig bequem online erledigt werden können.

Wenn Sie also kürzlich Ihre berufliche Laufbahn als Ärztin, Arzt, Zahnärztin oder Zahnarzt gestartet haben, haben sie möglicherweise bereits Fragen bezüglich des Briefs, den Sie Mitte des Jahres vom Dienstleister der Ärztekammer, der Concisa Vorsorgeberatung und Management AG, kurz „Concisa“ erhalten haben, sowie des beigefügten farbigen Zettels, der das Formular zur Einkommenserklärung darstellt. Dieses Formular wird allen Mitgliedern des Wohlfahrtsfonds zur Verfügung gestellt und das Ausfüllen und fristgerechte Einreichen garantieren die faire und korrekte Berechnung des erforderlichen Beitrags auf Basis des ärztlichen Einkommens. Spätestens zu diesem Zeitpunkt stellen sich viele Jungmedizinerinnen und Jungmediziner die Fragen: Was genau ist der Wohlfahrtsfonds? Warum ist es notwendig, mein Einkommen offenzulegen? Und vor allem, welchen Nutzen bringt mir die Mitgliedschaft?
Lassen Sie uns zunächst das System Wohlfahrtsfonds näher beleuchten. Im weiteren Verlauf dieses Artikels werden wir uns dann erneut mit dem richtigen Ausfüllen und Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen befassen, die an die „Concisa“ übermittelt werden.

Wohlfahrtsfonds-Mitgliedschaft

Jede Turnusärztin und jeder Turnusarzt, die oder der den Beruf in Wien aufnimmt, wird automatisch auch Mitglied des Wohlfahrtsfonds. Dasselbe gilt auch für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger in der Zahnmedizin.
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist nach der gesetzlichen Pensionsversicherung die zweite Säule Ihrer Altersversorgung. Zudem gewährt er eine Invaliditätsversorgung, eine Hinterbliebenenversorgung, eine Kinder- beziehungsweise Waisenunterstützung sowie eine Krankenunterstützung. Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Wohlfahrtsfonds dabei auf dem Gedanken der beruflichen Solidarität und der kollegialen Hilfsverpflichtung aufbaut. Seine Leistungen werden ohne staatliche Hilfe ausschließlich aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert.
Machen wir das Ganze aber ein wenig greifbarer:

Einen wirklich guten Überblick und Einführung in die umfangreichen Leistungen erhalten Sie auch in kurzen Videoclips, die auf der Webseite des Wohlfahrtsfonds Wien unter https://wohlfahrtsfonds.wien/kurzvideos zur Verfügung gestellt werden.

Grundlagen des Wohlfahrtsfonds

Die Grundlagen des Wohlfahrtsfonds finden sich im bundesweit geltenden Ärztegesetz, welches allerdings nur einen allgemeinen Rahmen festlegt. Die Ausgestaltung der Höhe der Beiträge und Leistungen obliegt jedem Bundesland selbst und wird in den Satzungen und Beitragsordnungen geregelt. Verantwortlich für die konkrete Ausgestaltung des Wiener Wohlfahrtsfonds sind der Verwaltungsausschuss sowie die Erweiterte Vollversammlung (erweitert um Mitglieder aus der Zahnärztekammer). Wenn Sie das Thema Verwaltungsausschuss und wie dieser arbeitet interessiert, möchten wir Sie an dieser Stelle gerne auf einen Artikel der Ausgabe 05/2023 von Ärzt*in für Wien (Seite 12 ff.) aufmerksam machen, den Sie online unter http://www.aekwien.at/aerztinfuerwien nachlesen können.

Wer ist die Concisa?

Beim Blick auf das uns nun schon bekannte farbige Formular zur Einkommenserklärung finden Sie die Angabe, dass sämtliche Unterlagen nicht an die Ärztekammer für Wien, sondern an die Concisa AG übermittelt werden sollen.
Die Concisa AG (https://www.bonusvorsorge.at/CONCISA/HOME) ist für die Administration des Wohlfahrtsfonds zuständig und als externer Dienstleister verantwortlich für die Leistungsauszahlung, der Abwicklung der Beitragszahlungen und sämtlicher eingebrachter Anträge, vom Antrag des Partus-Geldes bis hin zu Pensionsanträgen. Darüber, ob einem Antrag stattgegeben oder dieser abgelehnt wird, entscheidet letztendlich der Verwaltungsausschuss in einer seiner circa alle zwei Monate stattfindenden Sitzungen. Dieser Sitzungskalender kann nunmehr auch über die Website der Ärztekammer für Wien abgerufen werden: http://www.aekwien.at/sitzungskalender-verwaltungsausschuss.

Einbringen der Unterlagen

Die folgende Vorgehensweise bezieht sich auf Turnusärztinnen und Turnusärzte, also für alle, die womöglich zum ersten Mal ihre Einkommensunterlagen vorlegen müssen.
Vorweggesagt, nur den wenigsten Mitgliedern ist bewusst, dass Dienstgeber oder auch Sozialversicherungsträger der Ärztekammer keinerlei Informationen über die Art oder das Ausmaß der Beschäftigung einer Ärztin oder eines Arztes zur Verfügung stellen. Vielmehr liegt die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung ausschließlich beim jeweiligen Mitglied.

Erster Schritt: Akontierung

Für das laufende Arbeitsjahr wird stets ein vorläufiger Fondsbeitrag vom Bruttogrundgehalt durch die Dienstgeber einbehalten und auf das Konto des Wohlfahrtsfonds überwiesen (=
Akontierung). Dieser vorläufige Fondsbeitrag wird am Jahresende auf den endgültigen Fondsbeitrag angerechnet. Der vorläufige Fondsbetrag beträgt bei Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern 11 Prozent vom Bruttogrundgehalt. Dieser Prozentsatz ist nicht individuell gewählt, sondern findet auf alle ärztlichen beziehungsweise zahnärztlichen Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger gleichermaßen Anwendung.
Die Concisa AG benötigt Ihre Einkommensunterlagen im weiteren Schritt dann für die Berechnung des endgültigen Fondsbeitrags. Vom konkret ermittelten Betrag durch Ihre übermittelten Einkommensunterlagen werden dann die geleisteten Akontierungen abgezogen, sodass entweder ein Guthaben oder ein Rückstand entsteht.
Warum ist das System so kompliziert? Warum reicht nicht ein einfacher Gehaltsabzug wie bei der Einkommenssteuer oder bei meinen Sozialversicherungsbeiträgen?
Um treffsicherer zu sein, bemisst sich der Fondsbeitrag in Wien immer auf Grundlage der aus ärztlicher beziehungsweise zahnärztlicher Tätigkeit erzielten Einkünfte. Im Regelfall erwirtschaften Ärztinnen und Ärzte und Zahnärztinnen und Zahnärzte aber nicht nur Einkünfte aus einer angestellten Tätigkeit, sondern erzielen auch selbstständige Einkünfte, zum Beispiel bei Vertretungen, oder im Falle von Ärztinnen und Ärzten in Ausbildung auch aus Sonderklassegeldern. Auch diese Einnahmen müssen der Bemessung zugrunde gelegt werden und sind aus dem einfachen Gehaltsbezug nicht ersichtlich.
Dies ist deshalb so, da auch bei rein selbstständig tätigen Mitgliedern deren gesamtes Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit in die Bemessung miteinfließt.

Zweiter Schritt: Einkommensformular

Sie können hier entweder das berühmte farbige Erklärungsformular vollständig ausgefüllt per Post an die Concisa AG schicken oder sicher und DSGVO-konform über die Website der Concisa AG https://pkdatentransfer.at/submit/Datenservice_Concisa_WFF übermitteln.
Im Einkommensformular sind anzugeben:

Der Erklärung sind der Jahreslohnzettel (L 16) und der Einkommensteuerbescheid, sowie die monatlichen Lohnabrechnungen (Monatsgehaltszettel) beizulegen. Alternativ zu den Monatsgehaltszetteln können Sie das Jahreslohnkonto (Achtung: Jahreslohnkonto ≠ Jahreslohnzettel) beilegen.

Woher bekomme ich meine Unterlagen?
Der Einkommensteuerbescheid ist gemeinsam mit dem Jahreslohnzettel auf FinanzOnline abrufbar. Die Monatsgehaltszettel und das Jahreslohnkonto erhalten Sie vom Dienstgeber.
Grundsätzlich sind jeweils die Unterlagen des drittvorangegangenen Jahres (das wären für 2023 die Unterlagen von 2020) für die Berechnung des Fondsbeitrags zu übermitteln, da dies jenes Jahr ist, das zum Zeitpunkt der Fondsbeitragsfestsetzung, in dem Fall für das Jahr 2023, bereits abschließend vom Finanzamt veranlagt sein sollte.
Nun waren Sie als Turnusärztin oder Turnusärztin womöglich 2020 aber noch in keiner Anstellung. In dem Fall werden die Unterlagen des Jahres 2023 zur Bemessung des Fondsbeitrages 2023 herangezogen. Da in diesen Fällen eine Vorlage der Unterlagen erst nach Ablauf des Jahres 2023 möglich ist, ersuchen wir Sie, auf dem Formular vorerst nur die erste Position (Vorlage der Unterlagen 2023) anzukreuzen und dieses Formular der Concisa AG zu
übermitteln. Die Detailunterlagen übersenden Sie der Concisa AG bitte sobald Sie diese – nach Ablauf des Jahres 2023 – komplettiert haben, spätestens jedoch bis zum 31. März 2024.
Ist das Beitragsjahr abgerechnet, erhalten Sie von der Concisa einen entsprechenden Bescheid.