Newsletter 24.02.2026
März 6, 2026
Kapitalgedecktes Verfahren (KDV) – Ergebniszuteilung 2025
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner ersten Sitzung des Jahres über die Ausschüttung der Veranlagungsgewinne entschieden.
Im Jahr 2025 erzielte der kapitalgedeckte Anteil des Wohlfahrtsfonds-Masterfonds zusammen mit den Miet- und sonstigen Erträgen eine Gesamt-Performance von +2,86%. Dieses solide Ergebnis liegt über dem Rechnungszins von 2,5 %.
Die wichtigsten Details zur Verzinsung:
- Zinssatz: Die Pensionskonten werden für das Geschäftsjahr 2025 mit 2,5 % p.a. verzinst.
- Stabilität: Der über den Rechnungszins hinausgehende Ertrag wurde der Gewinnreserve zugeführt. Dies stellt sicher, dass wir Ihnen auch in wirtschaftlich volatilen Zeiten eine konstante Verzinsung bieten können.
Wachstum: Das Vermögen im KDV stieg zum 31.12.2025 signifikant von rund 427 Mio. Euro auf rund 478 Mio. Euro an
Präsentation des Richtbeitragsberichts
Einmal jährlich prüft der Verwaltungsausschuss auf Basis der letzten zehn Jahre die durchschnittliche Verweildauer der Leistungsbezieher*innen im System, um die langfristige Finanzierbarkeit sicherzustellen.
- Faktor 2027: Auf Basis der Daten von 2025 ergibt sich für das Jahr 2027 ein Faktor von 320,21 Monaten (basierend auf der statistischen Lebenserwartung vom Pensionsantritt bis zum Tod inkl. Hinterbliebener).
- Anpassung: Um „finanzielle Altlasten“ zu vermeiden, folgt der Wert eines Anwartschaftspunktes der Entwicklung des Richtbeitrages sowie der jährlichen Pensionsanpassung.
Der endgültige Wert für 2026 wird im Dezember dieses Jahres festgelegt, sobald das genaue Ausmaß der Pensionserhöhung im Rahmen der Erweiterten Vollversammlung im Herbst feststeht.
QR – Code auf Wohlfahrtsfonds- und Kammerbescheiden
Einmal jährlich prüft der Verwaltungsausschuss auf Basis der letzten zehn Jahre die durchschnittliche Verweildauer der Leistungsbezieher*innen im System, um die langfristige Finanzierbarkeit sicherzustellen.
- Faktor 2027: Auf Basis der Daten von 2025 ergibt sich für das Jahr 2027 ein Faktor von 320,21 Monaten (basierend auf der statistischen Lebenserwartung vom Pensionsantritt bis zum Tod inkl. Hinterbliebener).
- Anpassung: Um „finanzielle Altlasten“ zu vermeiden, folgt der Wert eines Anwartschaftspunktes der Entwicklung des Richtbeitrages sowie der jährlichen Pensionsanpassung.
Der endgültige Wert für 2026 wird im Dezember dieses Jahres festgelegt, sobald das genaue Ausmaß der Pensionserhöhung im Rahmen der Erweiterten Vollversammlung im Herbst feststeht.
QR – Code auf Wohlfahrtsfonds- und Kammerbescheiden
Ab sofort enthalten alle vom Wohlfahrtsfonds versendeten Bescheide einen QR-Code auf der Rechnungsinformation.
Ihr Vorteil: Sie können Zahlungen komfortabel ohne manuelle Eingabe der IBAN tätigen. Das spart Zeit und vermeidet Tippfehler
Digitale Zustellung nutzen – einach, sicher, jederzeit
Nutzen Sie bereits die E-Zustellung? Kammer-Bescheide (Fondsbeiträge, Kammerumlagen) können Sie bereits digital empfangen.
Neu ab Sommer 2026: Auch die WFF-Kontonachricht wird digital zugestellt.
Die E-Zustellung erfolgt sofort, sicher und ist jederzeit abrufbar – ganz ohne Postweg. Alle Infos zur E-Zustellung finden Sie hier: Wohlfahrtsfonds Wien | E-Zustellung
Wohlfahrtsfonds – Jahresrückblick 2025
Jänner 23, 2026
Wohlfahrtsfonds – Jahresrückblick 2025
Im Jahr 2025 wurden zentrale Weichenstellungen für die zukünftige Entwicklung des Wohlfahrtsfonds getroffen. Neben wichtigen Beschlüssen zu Pensionen und Beiträgen prägten auch positive Entwicklungen im Immobilienbereich sowie der intensive Dialog mit unseren Mitgliedern und neue Kommunikationswege das vergangene Jahr.
Beitragssenkung – von 14% auf 12% ab 01.01.2026
Ebenfalls 2025 wurde die Senkung des Beitragssatzes von 14% auf 12% beschlossen. Diese ist mit 01.Jänner 2026 in Kraft getreten.
Neben der Senkung von 14 auf 12 Prozent wurde auch die Acht- und Zehnerstufe abgeschafft. Dadurch wurde das System deutlich vereinfacht. Statt vieler komplexer Stufen gibt es nun drei: die Nullerstufe, die Sechserstufe und ab 30.000 Euro Einnahmen die Zwölferstufe. Diese Maßnahme ist Ausdruck der stabilen finanziellen Entwicklung des Wohlfahrtsfonds.
Pensionserhöhung – plus 3,6% ab 01.01.2026
Im Jahr 2025 wurde eine Pensionserhöhung von 3,6% beschlossen, die ab 01. Jänner 2026 wirksam wurde. Damit liegt der Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärztekammer über der allgemeinen rollierenden Inflation von 2,8% und sichert die Kaufkraft seiner LeistungsbezieherInnen nachhaltig ab.
Die Anpassung betrifft neben der Grundpension auch die Witwen- und Witwerversorgung und die Kinder- und Waisenunterstützung.
Immobilienfortschritte 2025
Kohlmarkt 12 – Neueröffnung „Celine“
Der Immobilienstandort Kohlmarkt 12 ist seit Jahren Teil des Immobilienportfolios des Wohlfahrtsfonds.
Seit 2023 wurden die Geschäftsflächen einer umfassenden Generalsanierung unterzogen.
Im November 2025 eröffnete dort mit „Celine“ ein neuer Mieter auf einer Mietfläche von rund 600 m. Die gesamte Geschäftsfläche des Standorts umfasst 1.392 m².
Die Kombination aus Generalsanierung und hochwertiger Neuvermietung wertet den Standort in einer der renommiertesten Einkaufsstraßen Wiens weiter auf.
Mariahilfer Straße 71 – Vermietung an Adidas
Ein weiteres Highlight war die Vermietung des Objekts Mariahilfer Straße 71 an Adidas. Die Fläche wurde vom Mieter umgebaut und am 15. Juli 2025 eröffnet.
Auch dieses Objekt stärkt die Wertbeständigkeit und Attraktivität des Immobilienportfolios nachhaltig.
Neu: Der Wohlfahrtsfonds auf Instagram
Seit Oktober 2025 ist der Wohlfahrtsfonds auch auf Instagram vertreten.
Dort informieren wir Sie kurz, aktuell und verständlich über Beschlüsse, Leistungen, Projekte und Neuigkeiten rund um den Wohlfahrtsfonds.
Folgen Sie uns auf Instagram und bleiben Sie auf dem Laufenden, auch zwischen den offiziellen Aussendungen.
Mitgliederbefragung 2025
Im Jahr 2025 wurde eine umfangreiche Mitgliederbefragung durchgeführt, um die Anliegen der Mitglieder direkt in die Weiterentwicklung des Wohlfahrtsfonds einfließen zu lassen.
Die vollständigen Ergebnisse stehen als Download auf unserer Website hier zur Verfügung.
Wir sagen Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme!
Gemeinsam gestalten wir den Wohlfahrtsfonds weiter zukunftsfit.
Danke & Ausblick
Wir bedanken uns recht herzlich für das Vertrauen und die aktive Beteiligung unserer Mitglieder.
Auch künftig setzen wir auf verantwortungsvolle, nachhaltige und transparente Weiterentwicklung, im Interesse aller Generationen.
Mehr Leistung, weniger Beitrag: Der Wohlfahrtsfonds auf neuem Kurs
Jänner 20, 2026
Mehr Leistung, weniger Beitrag: Der Wohlfahrtsfonds auf neuem Kurs
Nach der Sanierung des Wohlfahrtsfonds wurden der Erweiterten Vollversammlung Reformvorschläge vorgelegt und beschlossen. Im Mittelpunkt stehen eine Beitragsreduktion sowie erstmals eine gleichzeitige Erhöhung der Pensionen. Im Interview geben Michael Lazansky, Ozren Marković und Stephan Ubl, das Vorsitzendenteam des Wohlfahrtsfonds, Einblick in die Hintergründe der Beschlüsse und die nächsten Schritte.
Von Nadina Nakicevic
Ärzt*in für Wien: Welche zentralen Beschlüsse hat die Erweiterte Vollversammlung für den Wohlfahrtsfonds getroffen? Insbesondere bezüglich der Pensionssteigerung und der Beitragssenkung?
Michael Lazansky: Der zentrale Schritt war die Frage, was der Fonds nach der Sanierung zurückgeben kann und welche Einnahmen nötig sind, um sichere Pensionen auszuzahlen. Der Beitragssatz wurde von 14 auf 12 Prozent der Bemessungsgrundlage gesenkt. Das ist ein mutiger und historisch einmaliger Schritt, da frühere Senkungen nur im Zehntelprozentbereich lagen. Durch die Reform wurde das System deutlich vereinfacht. Statt vieler komplexer Stufen gibt es nun drei: die Nullerstufe, die Sechserstufe und ab 30.000 Euro Einnahmen die Zwölferstufe. Wir sind eine Pensionsvorsorge und kein progressives Steuersystem, diese Klarheit war notwendig.
Stephan Ubl: Unser Ziel war einerseits die Vereinfachung des Systems und andererseits, dass Mitglieder von ihren Einzahlungen auch profitieren. Neben der Senkung von 14 auf 12 Prozent wurde auch die Acht- und Zehnerstufe abgeschafft. Gleichzeitig streben wir an, zumindest die Inflation auszugleichen, um eine angemessene Leistung zu gewährleisten.
Ozren Marković: Nach einem jahrelang notwendigen Sparkurs war es an der Zeit, den Mitgliedern zu zeigen, dass der Wohlfahrtsfonds auf stabilen Beinen steht. Eine Tatsache, die wir mit drei richtungsweisenden Beschlüssen unterstrichen haben: der Validierung aller Leistungen, der Erhöhung der Pension um mehr als die rollierende Inflation und schließlich der Anpassung der Beitragsstaffel. Der letztgenannte Beschluss ist dabei der erste Schritt in Richtung „Vereinfachung des Systems“, womit wir das Ziel verfolgen, neun Beitragssätze auf drei zu reduzieren.
Ärzt*in für Wien: Die Valida Consulting GesmbH betreut seit 2012 den Wiener Wohlfahrtsfonds im Bereich der Versicherungsmathematik und erstellt regelmäßig ein versicherungsmathematisches Gutachten. Dieses Gutachten analysiert die finanzielle Stabilität des Fonds, zukünftige demografische Entwicklungen, die Leistungsfähigkeit des Systems und die langfristigen Auswirkungen verschiedener Beitragssätze. Wie flossen die Ergebnisse des Valida-Gutachtens in die Entscheidungsfindung ein? Und was waren die wichtigsten Erkenntnisse aus diesem Gutachten?
Stephan Ubl: Im gesamten Verwaltungsausschuss und im Vorsitzendenteam werden Entscheidungen natürlich nicht spontan getroffen. Jede Maßnahme muss für die Mitglieder nachvollziehbar sowie juristisch und versicherungsmathematisch geprüft sein.
Michael Lazanksy: Genau, wir stimmen uns laufend mit ExpertInnen aus der Versicherungsmathematik und auch Vermögensveranlagung ab, prüfen realistische Renditen und bauen unsere Entscheidungen auf dieser Grundlage auf.
Ozren Marković: Wir hatten schon lange vor diesem Gutachten unser Ziel klar vor Augen, entsprechend hat uns das Valida-Ergebnis in unserem Tun bestärkt. Für mich persönlich brachte das Gutachten vor allem die Erkenntnis, dass der Wohlfahrtsfonds nunmehr vom „Erhaltungs-“ in den „Leistungsmodus“ wechseln muss.
Ärzt*in für Wien: Inwiefern sind die Ergebnisse der Mitgliederbefragung in die aktuellen Beschlüsse eingeflossen?
Michael Lazansky: Der Fonds hat ein deutliches Vertrauensminus. Hauptgrund war die fehlende Transparenz, der Fonds wurde sozusagen als Blackbox wahrgenommen, Valorisierungen blieben aus. Die Befragungsergebnisse bestätigen, dass das System als zu komplex empfunden wird und das Verhältnis zwischen Einzahlungen und Leistungen nicht stimmt.
Stephan Ubl: Die Umfrageergebnisse waren wenig überraschend. Jüngere Mitglieder interessieren sich weniger für den Wohlfahrtsfonds, während die Zufriedenheit mit zunehmendem Alter steigt. Unser Ziel ist es, das geerbte System verständlicher und transparenter zu machen.
Ozren Marković: Die Vorarbeiten für diese Beschlüsse begannen schon lange Zeit davor, umso erfreulicher ist es, dass die Ergebnisse unseren Reformwillen nicht nur bestätigen, sondern, wenn man so will, in gewisser Weise sogar einzementieren.
Ärzt*in für Wien: Wie wird trotz Beitragssenkung die langfristige Sicherheit und Stabilität des Wohlfahrtsfonds gewährleistet?
Michael Lazansky: Die Finanzierbarkeit ist gegeben, wenn wir demografische Veränderungen berücksichtigen und unser bestehendes Deckungskapital als Sicherheitspuffer nutzen. Laut Valida-Gutachten ist die Stabilität bis 2070 gegeben. Entwicklungen werden aber laufend beobachtet und bei Bedarf korrigiert.
Stephan Ubl: Dank eines großen Puffers und vorsichtiger Verwaltung konnten Leistungen ausgeweitet werden, etwa die Witwen- und Witwerversorgung sowie die Kinderunterstützung. Trotz der Beitragssenkung stehen weiterhin ausreichend Mittel für zukünftige Leistungen zur Verfügung.
Ozren Marković: In unseren Berechnungen berücksichtigen wir viele Parameter wie etwa die Anzahl und Gehaltssteigerung der (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte oder die Anlagegewinne. Dabei bleiben wir jedoch weiterhin sehr konservativ, damit ausreichend Spielraum für alle künftigen Reformen bleibt.
Ärzt*in für Wien: Welchen Einfluss hatte der Input der Zahnärzte und Zahnärztinnen im gesamten Prozess bis zur Erweiterten Vollversammlung?
Ozren Marković: Ich darf mit Stolz behaupten, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte die treibende Kraft vieler Reformen in der letzten Zeit sind. In den vergangenen Jahren konnte ich im Zuge meiner regelmäßigen Vorträge über den Wohlfahrtsfonds häufig Ideen aus der Zahnärzteschaft sammeln, sie in unsere To-do-Liste aufnehmen und Umsetzbares umsetzen. Oder anders ausgedrückt: Frei nach Galileo muss man versuchen, nicht rasch Umsetzbares umsetzbar zu machen.
Michael Lazansky: Ich bedanke mich ausdrücklich bei den KollegInnen für ihr großes Engagement. Erstmals wurde gemeinsam eine klare Vision verfolgt, was sich als sehr erfolgreich erwiesen hat.
Stephan Ubl: Als uns bewusst wurde, dass wir das Vorsitzendenteam werden, war von Beginn an klar, dass wir geschlossen auftreten. Die Reformen wurden von den ZahnärztInnen mitgetragen und unterstützt.
Ärzt*in für Wien: Inwiefern stärkt die Zusammenarbeit von ÄrztInnen und ZahnärztInnen die heutigen und zukünftigen Entscheidungen im Wohlfahrtsfonds?
Michael Lazansky: Gemeinsam sind wir stärker. Eine breitere Versicherungsbasis mit rund 15.00 Mitgliedern erhöht die Stabilität des Wohlfahrtsfonds.
Ozren Marković: Eine enge Zusammenarbeit von Human- und ZahnmedizinerInnen ist im Sinne der Gesamtinteressen das Gebot der Stunde. Nur das respektvolle Miteinander und das Hinhören auf allfällig vorhandene spezifische Bedürfnisse werden zum Vorteil aller führen. Ich habe das große Glück, dass ich in und mit einem Vorsitzendenteam arbeiten darf, wo eben diese Aspekte zusammenspielen und wir alle vom selben Verbesserungsdrang motiviert werden.
Stephan Ubl: Ich hoffe, dass die Zusammenarbeit langfristig anhält und der Fonds die nächsten Jahrzehnte weiterhin von Menschen bestimmt wird, die progressive Ideen haben und deren einziges Ziel es ist, dieses Pensions- und Leistungsprodukt zu einem attraktiven Produkt auszubauen.
Ärzt*in für Wien: Ist der Reformprozess mit der Beitragssenkung schon zum Abschluss gekommen oder was sind die weiteren Pläne?
Ozren Marković: Solange ich Teil des Vorsitzendenteams bin, wird es definitiv kein Ende der Reformen geben. Optimierungen etwa hinsichtlich der Must-haves wie des Online-Portals und der Online-Services sind bereits im Gange, daneben wird der Fokus im kommenden Jahr auf der Vereinfachung des Systems liegen. Anders ausgedrückt: Nachdem sowohl die Aufteilung der Konten als auch das Beitragssystem derzeit höchst komplex ist, wollen wir beides weitgehend vereinfachen. Wir sind zuversichtlich, bis Jahresende 2026 erste Milestones präsentieren zu können.
Michael Lazansky: Wir haben uns einen längeren Weg vorgenommen, die Beitragssenkung war der erste große Schritt. Weitere folgen, insbesondere die Digitalisierung. Mitglieder sollen künftig Einblick in ihre Konten haben, Anträge stellen und Zahlungen einfach erledigen können.
Entscheidend bleibt aber vor allem die Reduktion der Systemkomplexität.
Stephan Ubl: Die Digitalisierung soll maximale Transparenz schaffen, von der Pensionshöhe bis zu notwendigen Formularen bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit. Gleichzeitig bleiben analoge Wege bestehen. Aber, um auf die Frage zurückzukommen, der Reformprozess ist jedenfalls noch nicht abgeschlossen.
Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds
Dezember 10, 2025
WFF-Update: Pensionen steigen, Beiträge sinken!
Die Erweiterte Vollversammlung hat am 9. Dezember 2025 richtungsweisende Beschlüsse gefasst. Wir setzen damit nicht nur wirtschaftliche Vernunft um, sondern reagieren direkt auf das Feedback aus der jüngsten Mitgliederbefragung.
1. Pensionserhöhung: Wertsicherung garantiert!
Wir freuen uns bekanntgeben zu dürfen, dass die Grundpension ab 2026 um 3,6% erhöht wird. Damit liegen wir über der rollierenden Inflation von 2,8% und sichern die Kaufkraft unserer Pensionisten nachhaltig ab. Möglich wird diese positive Entwicklung durch das sorgfältige und vorausschauende Wirtschaften im vergangenen Jahr.
Davon profitieren ab 2026 auch:
- die Kinder- und Waisenunterstützung (+3,6 %)
- die Witwen- und Witwerversorgung
2. Ihre Kritik als Auftrag: Beitragssatz sinkt auf 12%
Viele von Ihnen haben in der aktuellen Umfrage die Höhe der Beiträge kritisiert. Wir haben verstanden. Dank der soliden wirtschaftlichen Entwicklung und erfolgreicher Immobilienprojekte können wir den Höchstbeitragssatz ab der Abrechnung 2026 von 14% auf 12% senken.
Unser Fazit: Der Wohlfahrtsfonds steht auf gesunden Beinen. Das bestätigen uns auch unabhängige Gutachten der Valida und Actuaria. Wir nutzen diesen Spielraum, um heute die Leistungsträger zu entlasten und gleichzeitig die Pensionen von morgen zu sichern.
Informationen zur Abwicklung:
- Alle LeistungsbezieherInnen werden von der Concisa separat informiert.
- Informationen zur Anpassung im Kapitaldeckungsverfahren folgen im Frühjahr.
Absicherung im Ernstfall: Was die Invaliditätsversorgung leisten kann
Dezember 9, 2025
Absicherung im Ernstfall: Was die Invaliditätsversorgung leisten kann
Auch (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte sind nicht gefeit vor Krankheit. Wenn die eigene Gesundheit das (zahn)ärztliche Arbeiten vorübergehend oder dauerhaft unmöglich macht, stellt sich vielen Betroffenen die Frage: Wie geht es weiter? Die Invaliditätsversorgung des Wohlfahrtsfonds der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien bietet in solchen Fällen eine wichtige Absicherung. Ein Fall einer Wiener Ärztin für Allgemeinmedizin zeigt, welche Herausforderungen eine solche Situation mit sich bringen kann und welche Bedeutung ein funktionierendes Unterstützungssystem hat.
Von Nadina Nakicevic
Rechtlicher Hintergrund der Invaliditätsversorgung
Die Invaliditätsversorgung des Wohlfahrtsfonds Wien richtet sich an (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte, die ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend oder dauerhaft nicht ausüben können. Dabei wird zwischen der befristeten und der dauernden Invaliditätsversorgung unterschieden.
Die befristete Invaliditätsversorgung wird gewährt, wenn eine (Zahn)Ärztin oder ein (Zahn)Arzt aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung für einen begrenzten Zeitraum arbeitsunfähig ist und die (zahn)ärztliche Tätigkeit mindestens drei Monate lang nicht ausgeübt werden kann. Der Antrag muss während des Krankenstandes oder spätestens vier Wochen nach Ende der Berufsunfähigkeit gestellt werden. Die Inanspruchnahme der befristeten Invalidität ist auch nach dem 59. Lebensjahr möglich.
Die dauernde Invaliditätsversorgung hingegen wird dann gewährt, wenn eine Rückkehr in den (zahn)ärztlichen Beruf dauerhaft nicht mehr möglich ist. Voraussetzung ist das vollständige Einstellen der (zahn)ärztlichen Tätigkeit, einschließlich der Rücklegung etwaiger Kassenverträge. Der Antrag kann bis zum vollendeten 59. Lebensjahr gestellt werden, danach besteht Anspruch auf die Altersversorgung. Auch hier erfolgt die Beurteilung durch ärztliche Gutachten und die Vertrauensärzte des Verwaltungsausschusses.
Für beide Formen der Invaliditätsversorgung sind demnach ärztliche Gutachten erforderlich, die die Berufsunfähigkeit dokumentieren. Die Vertrauensärzte des Verwaltungsausschusses prüfen die eingereichten Unterlagen und entscheiden über die Gewährung der Leistung. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den geleisteten Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds, wobei Mitglieder zusätzlich von Bonus-Anwartschaftspunkten profitieren können. Bei Eintritt der dauernden oder vorübergehenden Berufsunfähigkeit werden zu den vorhandenen Anwartschafts-Prozentpunkten demnach maximal die Bonusprozentpunkte gemäß untenstehender Tabelle hinzugerechnet, jedoch höchstens bis 100 %.
| Lebensjahr | 2000 bis 2016 | 2017 | 2018 | ab 2019 |
| bis 27 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 28 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 29 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 30 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 31 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 32 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 33 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 34 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 35 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 36 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 37 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| 38 | 100 | 100 | 100 | 98,83 |
| 39 | 100 | 100 | 98,51 | 97,67 |
| 40 | 100 | 97,89 | 97,04 | 96,51 |
| 41 | 96,03 | 95,81 | 95,59 | 95,38 |
| 42 | 92,07 | 91,65 | 9123 | 90,82 |
| 43 | 88,1 | 87,48 | 86,86 | 86,25 |
| 44 | 84,13 | 83,31 | 82,49 | 81,68 |
| 45 | 80,17 | 79,15 | 78,13 | 77,12 |
| 46 | 76,2 | 74,98 | 73,76 | 72,55 |
| 47 | 72,23 | 70,81 | 69,39 | 67,98 |
| 48 | 68,27 | 66,65 | 65,03 | 63,42 |
| 49 | 64,3 | 62,48 | 60,66 | 58,85 |
| 50 | 60,33 | 58,31 | 56,29 | 54,28 |
| 51 | 56,37 | 54,15 | 51,93 | 49,72 |
| 52 | 52,4 | 49,98 | 47,56 | 45,15 |
| 53 | 48,43 | 45,81 | 43,19 | 40,58 |
| 54 | 44,47 | 41,65 | 38,83 | 36,02 |
| 55 | 40,5 | 37,48 | 34,46 | 31,45 |
| 56 | 36,53 | 33,31 | 30,09 | 26,88 |
| 57 | 32,57 | 29,15 | 25,73 | 22,32 |
| 58 | 28,6 | 24,98 | 21,36 | 17,75 |
| 59 | 24,63 | 20,81 | 16,99 | 13,18 |
Gibt der Verwaltungsausschuss einem neuerlichen Antrag auf Zuerkennung einer weiteren befristeten Invaliditätsversorgung bzw. einem Antrag auf Zuerkennung einer dauernden Invaliditätsversorgung nach dem Bezug einer oder mehrerer befristeten Invaliditätsversorgung/en aus demselben Ereignisfall statt, sind die Bonusprozentpunkte in derselben Höhe wie beim ersten Ansuchen aus demselben Ereignisfall festzusetzen. Allenfalls zwischenzeitlich abgerechnete, rechtskräftige und vollständig bezahlte Beiträge sind hierbei entsprechend zu berücksichtigen.
Gerade bei gesundheitlichen Einschränkungen, die nicht leicht nachweisbar sind, ist eine sorgfältige Begutachtung besonders wichtig, um den individuellen Gesundheitszustand und die berufliche Belastbarkeit sachgerecht zu beurteilen.
Der Fall: Eine Ärztin für Allgemeinmedizin zwischen Berufung und Erkrankung
Eine Ärztin für Allgemeinmedizin, geboren 1978, infizierte sich im August 2023 erstmals mit Covid-19. Nach Abklingen der akuten Infektion entwickelten sich Long-Covid-Symptome mit ausgeprägter Fatigue, rascher Erschöpfbarkeit, reduzierter Belastbarkeit sowie Konzentrationsminderung.
Nach etwa drei bis vier Wochen nahm die Ärztin ihre Tätigkeit wieder auf. Im Dezember 2023 kam es zu einer erneuten Covid-19 Infektion, gefolgt von einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes mit verstärkter Müdigkeit, Erschöpfung und Konzentrationsstörungen. Die Ausübung ihres ärztlichen Berufs war daraufhin körperlich und kognitiv kaum mehr möglich.
Die dargestellte Krankheitsentwicklung ist kein Einzelfall. Auch die Vertrauensärzte des Verwaltungsausschusses beobachten seit der Pandemie vermehrt Krankheitsfälle, die mit Long-Covid oder Post-Covid in Zusammenhang stehen. Im Interview mit der Ärztin für Wien (Ausgabe 10/2024) betonte einer der Vertrauensärzte: „Ich denke, dass Covid viel ausgelöst und gelehrt hat. Dies zeigt sich in der allgemeinen Bevölkerung, aber auch wir Ärztinnen und Ärzte sind da leider nicht ausgenommen. Wir waren in vielen Bereichen während der Pandemie stark exponiert und beobachten eine deutliche Zunahme sowohl rheumatologischer als auch psychiatrischer Komorbiditäten im Zusammenhang mit dem Long- oder Post-Covid-Syndrom. Diese Erkrankungen wurden und werden durch die Pandemie stark getriggert und ausgelöst. Dies ist ein besonders erwähnenswerter Bereich, da in den letzten Jahren viele unserer Kolleginnen und Kollegen davon betroffen waren.“
Der Weg zur befristeten Invaliditätsversorgung
Im Juni 2024 stellte die Allgemeinmedizinerin einen Antrag auf befristete Invaliditätsversorgung beim Wohlfahrtsfonds Wien. Die Bearbeitung umfasst die Vorlage ärztlicher Gutachten, die Prüfung durch die Vertrauensärzte des Verwaltungsausschusses sowie die Entscheidung über die Gewährung der Leistung. Ihr Antrag wurde bewilligt, sodass die Wiener Ärztin die befristete Invaliditätsversorgung vom 01. Mai 2024 bis 31. Oktober 2024 bezog. Da sich ihre gesundheitlichen Symptome in dieser Zeit nicht besserten, stellte sie anschließend im Januar 2025 einen neuerlichen Antrag auf Zuerkennung einer weiteren befristeten Invaliditätsversorgung. Auch dieser Antrag wurde bewilligt und die Ärztin bezog die Leistung fortgeführt vom 01. November 2024 bis 31. März 2025.
Der Fall verdeutlicht, welche Schritte im Rahmen eines solchen Verfahrens notwendig sind und wie die Invaliditätsversorgung dazu beitragen kann, betroffene Mitglieder in einer Phase gesundheitlicher Einschränkung finanziell abzusichern.
Auch in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds im November 2025 wurden insgesamt zehn Anträge auf befristete oder dauernde Invaliditätsversorgung stattgegeben.
Ein wichtiger Baustein der (zahn)ärztlichen Vorsorge
Gesundheitliche Einschränkungen können jeden treffen, unabhängig vom Fachgebiet oder der bisherigen beruflichen Belastbarkeit. Die befristete beziehungsweise dauernde Invaliditätsversorgung des Wohlfahrtsfonds der Kammer für Ärztinnen und Ärzten in Wien bieten in solchen Situationen eine zentrale Absicherung.
Der dargestellte Fall zeigt, dass die Invaliditätsversorgung ein wesentliches Instrument ist, um Mitglieder des Wohlfahrtsfonds in Phasen vorübergehender oder dauernder Arbeitsunfähigkeit zu unterstützen.
Weitere Informationen zur Invaliditätsversorgung des Wohlfahrtsfonds Wien erhalten Sie auf der Website wohlfahrtsfonds.wien.
Ihre ersten Infomationen zum Wohlfahrtsfonds Wien
November 24, 2025
Wir heißen Sie herzlich willkommen im Wiener Wohlfahrtsfonds.
Beim Wohlfahrtsfonds handelt es sich um Ihre standeseigene, solidarische und demokratisch verwaltete Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Neben der Gewährung einer lebenslangen Altersrente bietet der Wohlfahrtsfonds auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit sowie finanzielle Unterstützung für Ihre Hinterbliebenen im Todesfall.
Damit Sie einen guten ersten Überblick über den Wiener Wohlfahrtsfonds erhalten, haben wir für Sie die wichtigesten Informationen zusammengestellt:
Erfahren Sie, welche Leistungen der Wohlfahrtsfonds Wien bietet und wie Sie davon profitieren Wohlfahrtsfonds Wien | Umfassende Informationsoffensive.
Hier finden Sie die wichtigsten Grundlagen zu den Beiträgen und deren Berechnung.
Informationen über die Verwaltung und Verwendung Ihrer Beiträge finden Sie hier.
Werfen Sie einen Blick auf unsere Immobiliengrafik und erfahren Sie mehr über die Immobilieninvestitionen des Wohlfahrtsfonds Wien.
Newsletter 17.10.2025
Oktober 17, 2025
Ihre Meinung, unser Auftrag: Gemeinsam für einen zukunftsfitten Wohlfahrtsfonds
Zuallererst möchten wir uns herzlich bei Ihnen für die zahlreiche Teilnahme an unserer Mitgliederbefragung bedanken. Wir haben Sie um Ihre Meinung gebeten, und Ihre Antwort ist klar: Ein Großteil von Ihnen ist sehr unzufrieden mit dem Kosten-Nutzen-Verhältnis, der Komplexität und der mangelnden Transparenz unseres Systems. Hier finden Sie die wesentlichen Ergebnisse der Befragung:
Das Video zum Newsletter finden Sie hier.
Wir haben diese Befragung initiiert, weil wir seit 2022 an grundlegenden Veränderungen arbeiten und wussten, dass ein einfaches „Weiter wie bisher“ nicht ausreicht. Ihr Feedback ist für uns die notwendige Bestätigung und der klare Auftrag, den eingeschlagenen Reformweg nun konsequent fortzusetzen.
Ihr Feedback als Motor für unsere Reformen
Vieles, was Sie kritisieren, haben wir bereits als zentrale Probleme identifiziert und in Angriff genommen: Die Komplexität des Systems ist der Grund, warum wir intensiv an einer Vereinfachung arbeiten. Ihr Wunsch nach mehr Transparenz ist der Motor unserer Digitalisierungsoffensive. Und Ihre Kritik an der Servicequalität bestärkt uns, unsere Prozesse neu zu definieren.
Bei all diesen notwendigen Veränderungen halten wir am Kern des Wohlfahrtsfonds fest: Er war und ist ein zutiefst solidarisches System, in dem (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte füreinander einstehen – ab Tag eins der Mitgliedschaft. Um dieses wertvolle Fundament zukunftsfit zu machen, erfolgt unsere gesamte Tätigkeit unter Begleitung exzellenter externer Expertinnen und Experten, von Versicherungsmathematikern bis zu Veranlagungsprofis.
Wie geht es jetzt weiter?
Wir werden Ihnen gegenüber vollkommen transparent sein: Grundlegende Systemänderungen brauchen Zeit und Sorgfalt. Ihr Votum gibt uns den entscheidenden Rückenwind, diesen Wandel zu beschleunigen.
Unsere Arbeit für Sie lässt sich daher in drei Zielen zusammenfassen:
- Wir werden Sie klar und verständlich über unsere Arbeit informieren.
- Wir werden die Leistungen des Wohlfahrtsfonds noch transparenter machen.
- Wir werden unsere Servicequalität weiter laufend verbessern.
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen informieren und haben immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen.
Wohlfahrtsfondsinformationen bald auch auf Instagram
Um für eine noch breitere Information unserer Mitglieder sämtliche Informationswege zu nutzen, werden wir demnächst auch einen Instagramaccount einrichten.
Auf diese Weise hoffen wir, Ihnen noch mehr Informationen auf unterschiedlichen Kanälen zur Verfügung zu stellen.
Verbinden Sie sich mit uns!
Zahlen, die zählen: Der Wohlfahrtsfonds Jahresabschluss 2024
August 4, 2025
Zahlen, die zählen: Der Wohlfahrtsfonds Jahresabschluss 2024
Der Jahresabschluss des Wohlfahrtsfonds ist ein essentielles Mittel, um die finanzielle Situation und Mittelverwendung des Wohlfahrtsfonds nachvollziehbar zu machen. Welche Schwerpunkte im vergangenen Jahr 2024 gesetzt wurden, wie sich die Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben und welche Rückschlüsse sich daraus für die Zukunft ziehen lassen, darüber haben wir mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses Michael Lazansky gesprochen.
Von Nadina Nakicevic
Ärzt*in für Wien: Wie hat sich das Vermögen des Wohlfahrtsfonds im Jahr 2024 entwickelt?
Michael Lazansky: Das Jahr 2024 war für den Wohlfahrtsfonds ein außerordentlich erfolgreiches Jahr. Unser Vermögen ist von rund 1,57 Milliarden im Jahr 2023 auf beeindruckende 1,71 Milliarden Euro angestiegen, das entspricht einem Zuwachs von 140 Millionen Euro. Die Performance des Masterfonds ist hier besonders hervorzuheben, der eine außerordentlich gute Rendite von 15,6 Prozent erwirtschaftete. Diese Performance war maßgeblich für die Vermögenssteigerung.
Im Kapitaldeckungsverfahren konnten wir einen Vermögenszuwachs von 393,7 Millionen Euro auf 428,2 Millionen Euro verzeichnen. Diese Zahlen zeigen, dass wir nicht nur wirtschaftlich solide arbeiten, sondern uns auch gezielt auf die Zukunft vorbereiten, um unsere Mitglieder bestmöglich abzusichern. Der Wohlfahrtsfonds befindet sich nun in einer Situation, in der aktiv an der Zukunftssicherung gearbeitet werden kann, ohne, dass wir uns weiterhin mit Altlasten befassen müssen.
Ärzt*in für Wien: Welche wesentlichen Faktoren trugen zu dieser Entwicklung bei?
Michael Lazansky: Ein wichtiger Faktor dieser Entwicklung ist die Immobilienbewertung. Beim Erwerb von Immobilien achten wir gezielt darauf, in wirtschaftlich tragfähige Immobilien zu investieren, die auch einzeln Vorteile bieten. Die neuen Liegenschaftsbewertungen, die wir im März erhalten haben, bestätigen eine Erhöhung der Sachanlagen. Ebenso wichtig ist unsere erfolgreiche Anlagestrategie. Wir als Pensionsfonds müssen immer ein Augenmerk auf einen Sicherheitsaspekt legen. Und wie bereits erwähnt, konnten wir an den Aktienmärkten eine Rendite von 15,6 Prozent erwirtschaften. Wesentlich ist auch die Streuung über die verschiedensten Anlageklassen. Der Wohlfahrtsfonds investiert neben Aktien auch noch in Anleihesegmente und wie erwähnt Immobilien. Diese Diversifikation dient dazu, potenzielle Risiken zu minimieren. Ergänzend dazu trägt auch unser Bestand an Golddukaten aufgrund des Inflationsschutzes als risikominimierendes Element zur Gesamtrendite bei.
Ärzt*in für Wien: Gab es im Vergleich zum Vorjahr 2023 signifikante Veränderungen?
Michael Lazansky: Absolut. Gemeinsam mit unserem Partner, der Concisa AG, konnten wir beobachten, dass die Zahl der altersversorgten Fondsmitglieder um 17,84 Prozent auf insgesamt 4129 Personen angestiegen ist. Dies zeigt deutlich, dass die Einführung der Pensionsreform erfolgreich gewesen ist. Eine weitere erfreuliche Veränderung betrifft die Gewinnreserve im kapitalgedeckten Verfahren. Diese wurde nach herausfordernden Zeiten wieder auf 22,3 Millionen Euro erhöht. Auch die Immobilienerträge haben maßgeblich zur positiven Gesamtentwicklung beigetragen. Darüber hinaus konnten wir die Zuschreibung von Finanzanlagen auf 83,4 Millionen Euro erhöhen, dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr, das stark von einer schwierigen Wirtschaftslage geprägt war.
Ärt*in für Wien: Wie setzen sich die Einnahmen des Fonds zusammen, insbesondere im Jahr 2024?
Michael Lazansky: Im Jahr 2024 erzielte der Wohlfahrtsfonds Einnahmen in Höhe von 253,8 Millionen Euro. Den größten Anteil daran hatten die Beitragszahlungen von (Zahn)Ärzten und (Zahn)Ärztinnen mit insgesamt 151,8 Millionen Euro.
Allerdings können Beitragszahlungen alleine das System nicht stabilisieren, da verschiedenste Risiken abzudecken sind. Hier sind weitere Einnahmequellen nötig. Das wären beispielsweise unsere Miteinnahmen, die wir als wesentliche Säule ansehen. 2024 konnten wir Miteinnahmen in Höhe von 13,6 Millionen Euro verzeichnen. Noch befindet sich ein Großteil unserer Immobilien in Sanierungsphasen, sobald diese abgeschlossen sind, rechnen wir mit noch höheren Erträgen. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Zuschreibung von Finanzanlagen in Höhe von 83,4 Millionen Euro.
Zusammengenommen machen die Miteinnahmen und die Finanzanlagen nahezu 100 Millionen Euro der Einnahmen des Wohlfahrtsfonds aus. In Zukunft soll der Fokus noch stärker auf strategische Veranlagungsprodukte gelegt werden.
Ärzt*in für Wien: Wurden im Jahr 2024 Änderungen an der Anlagestrategie vorgenommen oder außergewöhnliche Investitionen getätigt?
Michael Lazansky: Im Jahr 2024 wurden in Zusammenarbeit mit Feri Consulting Anpassungen im Bereich der Wandelanleihen vorgenommen. Die Performance der Masterfonds Manager entsprach nicht den Erwartungen des Wohlfahrtsfonds. Das hat letztlich zu einer Neuausschreibung des Mandats geführt und zum Wechsel der Fondsmanager. Ein Teil der passiv verwalteten Segmente wurde zur Finanzierung des Immobilienankaufs Graben 19 entnommen. Diese konnten jedoch durch neue Mittelzuflüsse in den Wohlfahrtsfonds wieder vollständig aufgestockt werden und wurden in High Yield Anleihen sowie Emerging Markets reinvestiert. Das hat sich auch prompt rentiert, denn beide Segmente erzielten im Jahr 2024 eine positive Entwicklung. Zusätzlich führten Neubewertungen der Liegenschaften zu deutlich verbesserten Bewertungsansätzen, was sich ebenfalls positiv auf die Bilanz des Fonds auswirkte.
Ärzt*in für Wien: Wie hoch waren die Verwaltungskosten des Wohlfahrtsfonds im Jahr 2024 und inwieweit haben diese das Gesamtergebnis beeinflusst?
Michael Lazansky: Die Verwaltung ist nicht per se etwas Negatives, sie kann im Idealfall helfen Risiken und Fehlentwicklungen vorab zu erkennen und diese abzuwenden.
Die Verwaltungskosten des Wohlfahrtsfonds, inklusive des operativen Geschäfts des Hauptdienstleisters Concisa, haben im Jahr 2024 rund 7 Millionen Euro ausgemacht. Bei Gesamterträgen von rund 253,8 Millionen Euro entspricht dies einem Anteil von 2,76 Prozent. Das Motto des Verwaltungsausschusses ist, die Verwaltungskosten so effizient wie möglich zu halten, damit ein möglichst großer Teil des eingenommenen Geldes unseren Mitgliedern zugutekommt.
Ärzt*in für Wien: Wie setzen sich die Gesamtaufwendungen des Jahres 2024 zusammen und welche Positionen hatten den größten Einfluss auf das Jahresergebnis?
Michael Lazansky: Von den insgesamt 199,5 Millionen Euro an Ausgaben sind klarerweise die Leistungen an die (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen mit 118 Millionen Euro führend. Auch die Dotierung der Deckungsrückstellung, die unseren Mitgliedern langfristig zugutekommt, wurde weiter gestärkt und auf 34,4 Millionen Euro angehoben. Für die Sanierung und Weiterentwicklung der Immobilien wurden 14,4 Millionen Euro aufgewendet.
Ärzt*in für Wien: Wie hoch sind die Rückstellungen und Reserven des Fonds zum Jahresende 2024?
Michael Lazansky: Die Rückstellungen und Reserven betragen zum Jahresende 2024 rund 450 Millionen Euro. Der größte Teil davon, nämlich 428,2 Millionen Euro, wird in die Deckungsrückstellung gesteckt. Diese Rückstellung ist notwendig, um die Mitglieder des Wohlfahrtsfonds auch bei zukünftigen Risiken abzusichern. Der Wohlfahrtsfonds hat ein schlechtes Image, das auf eine schwere Krise in den Neunzigerjahren zurückzuführen ist. Die dadurch erforderliche Sanierung, die viel Stress, Schmerz und Unmut erzeugt hat, ist nun allerdings abgeschlossen.
Ärzt*in für Wien: Welche Bedeutung haben diese Rücklagen für die langfristige Stabilität des Wohlfahrtsfonds?
Michael Lazansky: Das ist sozusagen unsere Daseinsberechtigung. Wir nehmen Kritik am Wohlfahrtsfonds ernst und auf solche Kritik kann bei einem Versicherungsprodukt nur mit Zahlen geantwortet werden. Wir definieren uns über Zahlen, konkret über unsere Rücklagen. Diese Rücklagen sind essenziell für die langfristige Stabilität des Wohlfahrtsfonds und gewährleisten, dass der Fonds die Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern auch in Zukunft erfüllen kann. Gleichzeitig müssen wir Risiken eingehen, jedoch stets mit einem soliden Plan und einer vernünftigen Strategie. Um diese Risiken entsprechend abzusichern, sind Rücklagen wie die Gewinnreserve und die Deckungsrückstellung von zentraler Bedeutung.
Newskasten
Juni 2, 2025
Themen des letzten Wohlfahrtsfonds-Newsletters:
- Hauptabrechnung beschlossen
- Projekt: Mitgliederbeteiligung
- Neues Design der Wohlfahrtsfonds Website
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Wohlfahrtsfonds Wien
Mai 13, 2025
Die aktuelle APA-Meldung vom 6. Mai 2025 mit dem Titel „Meist kein Reha- und Pflegegeld bei ME/CFS und Post-Covid“ zeichnet ein ernüchterndes Bild: Viele Betroffene, die an Long Covid oder ME/CFS leiden, erhalten von der staatlichen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) weder Pflegegeld noch Rehabilitationsmaßnahmen und das trotz massiver gesundheitlicher Einschränkungen.
Anders sieht die Situation für Mitglieder des Wiener Wohlfahrtsfonds aus: Bislang hat der Verwaltungsausschuss des Wiener Wohlfahrtsfonds so gut wie in allen Fälle, in denen Long- oder Post-Covid diagnostiziert und nachvollziehbar dokumentiert wurden, einen Anspruch auf Invaliditätsversorgung anerkannt.
Das bedeutet, dass bei entsprechender medizinischer Nachweisführung eine Versorgung durch den Wiener Wohlfahrtsfonds für Betroffene ermöglicht wird. Der Wiener Wohlfahrtsfonds unterstützt mit seinen Leistungen somit insbesondere jene Kolleginnen und Kollegen, die während der Pandemie einem deutlich höheren Erkrankungsrisiko ausgesetzt waren.
„Der Wohlfahrtsfonds Wien steht für verlässliche Unterstützung in herausfordernden Zeiten. Wir setzen uns dafür ein, dass Kolleginnen und Kollegen, deren ärztliche Tätigkeit durch Erkrankungen wie Long Covid oder ME/CFS unmöglich gemacht wird, die notwendige Hilfe und Versorgung erhalten.“ Michael Lazansky