Newskasten
Juni 2, 2025
Themen des letzten Wohlfahrtsfonds-Newsletters:
- Hauptabrechnung beschlossen
- Projekt: Mitgliederbeteiligung
- Neues Design der Wohlfahrtsfonds Website
Den Newsletter zum Nachlesen finden Sie hier.
Wohlfahrtsfonds Wien
Mai 13, 2025
Die aktuelle APA-Meldung vom 6. Mai 2025 mit dem Titel „Meist kein Reha- und Pflegegeld bei ME/CFS und Post-Covid“ zeichnet ein ernüchterndes Bild: Viele Betroffene, die an Long Covid oder ME/CFS leiden, erhalten von der staatlichen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) weder Pflegegeld noch Rehabilitationsmaßnahmen und das trotz massiver gesundheitlicher Einschränkungen.
Anders sieht die Situation für Mitglieder des Wiener Wohlfahrtsfonds aus: Bislang hat der Verwaltungsausschuss des Wiener Wohlfahrtsfonds so gut wie in allen Fälle, in denen Long- oder Post-Covid diagnostiziert und nachvollziehbar dokumentiert wurden, einen Anspruch auf Invaliditätsversorgung anerkannt.
Das bedeutet, dass bei entsprechender medizinischer Nachweisführung eine Versorgung durch den Wiener Wohlfahrtsfonds für Betroffene ermöglicht wird. Der Wiener Wohlfahrtsfonds unterstützt mit seinen Leistungen somit insbesondere jene Kolleginnen und Kollegen, die während der Pandemie einem deutlich höheren Erkrankungsrisiko ausgesetzt waren.
„Der Wohlfahrtsfonds Wien steht für verlässliche Unterstützung in herausfordernden Zeiten. Wir setzen uns dafür ein, dass Kolleginnen und Kollegen, deren ärztliche Tätigkeit durch Erkrankungen wie Long Covid oder ME/CFS unmöglich gemacht wird, die notwendige Hilfe und Versorgung erhalten.“ Michael Lazansky
„Bei uns liegt der Fokus auf individuellen Gesprächen“
Mai 12, 2025
„Bei uns liegt der Fokus auf individuellen Gesprächen“
Von Nadina Nakicevic
Ärzt*in für Wien: Die Concisa Vorsorgeberatung und Management AG wurde 1995 mit der Administration des Wiener Wohlfahrtsfonds betraut, für welche Anliegen sind Sie zuständig?
Waltraud Auer: Die Concisa ist mit der Abwicklung der gesamten Administration des Wohlfahrtsfonds betraut. Dafür sind die verwaltungstechnischen Voraussetzungen sowohl in Bezug auf die Büroorganisation als auch Hard- und Software bei uns eingerichtet. Im Rahmen der Verwaltung setzen wir alle Bestimmungen der Satzung- und Beitragsordnung in unserem System und unseren Organisationsprozessen um. Darüber hinaus verwalten wir seit 2001 die Kammerumlage und seit 2008, nach Abspaltung der Zahnärztekammer von der Ärztekammer, auch den Kammerbeitrag der Zahnärzt*innen.
Ärzt*in für Wien: Können Sie uns einen Überblick über die Hauptaufgaben der Concisa Vorsorgeberatung und Management AG im Zusammenhang mit dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien geben?
Mag. Martina Meissner: Wir begleiten jede (Zahn)Ärztin und jeden (Zahn)Arzt ab Eintragung in die (Zahn)Ärzteliste während des gesamten Berufslebens bis zur Inanspruchnahme einer Leistung sowie die Hinterbliebenen der (Zahn)Ärzt*innen. Außerdem übernimmt die Concisa die Beitrags-, Antrags-sowie Leistungsverwaltung und ist auch für sämtliche Auswertungen für die Kammer zuständig.
Ärzt*in für Wien: Welche Kriterien müssen Anträge der Mitglieder erfüllen, um bearbeitet und zur Beschlussfassung vorbereitet zu werden?
Mag. Martina Meissner: Die Anträge müssen selbstverständlich die Erfordernisse des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes erfüllen. Das heißt, die Willenserklärung bzw. der Wunsch der (Zahn)Ärzt*innen muss klar und deutlich formuliert und durch entsprechende Belege nachgewiesen sein.
Ärt*in für Wien: Wie viele Anträge werden pro Jahr insgesamt eingereicht und in welcher Zahl pro Kategorie?
Mag. Martina Meissner: Im Jahr 2024 gab es 1.364 Leistungsanträge, 628 Erlassanträge und 1.074 sonstige Anträge, das sind zum Beispiel Anträge auf Befreiung aufgrund von Altersversorgung oder Befreiung aufgrund von Bundeslandwechsel et cetera.
Waltraud Auer: Man muss dazu sagen, dass die Anträge im Laufe der Jahre sehr stark gestiegen sind. Dies hängt insbesondere mit den Leistungsanträgen zusammen, da geburtenstarke Jahrgänge nun in Pension gehen.

Ärzt*in für Wien: Wie sieht das individuelle Service für die Mitglieder konkret aus?
Mag. Martina Meissner: Bei uns liegt der Fokus auf individuellen Gesprächen, in denen die Mitglieder ihre persönlichen Fragen stellen und ihre Anliegen einbringen können. Das Service Team ist stets besetzt und bearbeitet sowohl einfache Anfragen zu bestimmten Leistungen oder Beitragsvorschreibungen, wie etwa die Vorlage bestimmter Unterlagen als auch komplexe Anfragen in außergewöhnlichen Lebenssituationen der (Zahn)Ärzt*innen. In besonderen Lebenssituationen, wie etwa bei Geburt eines Kindes, Krankheit oder Arbeitslosigkeit, wird eine maßgeschneiderte Beratung angeboten.
Ärzt*in für Wien: Und welche Art von Anfragen erhalten Sie am häufigsten?
Mag. Martina Meissner: Dies ist von den Aussendungen abhängig. Nach den Hauptabrechnungen im Mai und Juni beispielsweise erhalten wir die meisten Fragen zu den Beitragsbescheiden oder zu allfälligen Rechtsmitteln dagegen. Bei den Kontonachrichten, die einmal jährlich verschickt werden, erhalten wir natürlich die meisten Fragen hierzu. Abgesehen davon kann man aber sagen, dass am häufigsten Fragen zu den Beitragsvorschreibungen oder zu der Übermittlung der Unterlagen gestellt werden.
Ärzt*in für Wien: Wie stellen Sie sicher, dass die Mitglieder regelmäßig und verständlich über relevante Änderungen, z. B. Pensionserhöhungen oder Kontonachrichten, informiert werden?
Waltraud Auer: Manche Dinge sind ohnehin bereits standardisiert und gesetzlich geregelt, wie der Versand der Kontonachrichten. Für alle Änderungen, die für die Mitglieder relevant sind, erfolgt eine gesonderte Information durch individuelle Schreiben oder Newsletter der Ärztekammer. Das Informationsbedürfnis innerhalb der Ärzteschaft ist unterschiedlich, aber ich denke, dass der Wohlfahrtsfonds schon sehr gut und umfassend informiert. Da ist in letzter Zeit schon einiges in der Kommunikationsoffensive passiert.
Ärzt*in für Wien: Wie wichtig sind Meldungen von Mitgliedern des Wohlfahrtsfonds hinsichtlich Adressänderungen, Mailadresse et cetera?
Mag Martina Meissner: Sehr, sehr wichtig.
Waltraud Auer: Essenziell.
Mag. Martina Meissner: Sämtliche Änderungen, insbesondere Adressen und Mailadressen, sollten jedenfalls sofort der Standesführung bekannt gegeben werden, damit wir weiterhin die Mitglieder erreichen und umfassend informieren können.
Waltraud Auer: Aber nicht nur bei Adressänderungen ist eine Meldung seitens der (Zahn)Ärzt*innen notwendig, sondern auch bei Änderungen der Anstellung, Tätigkeitswechsel et cetera. Nachdem die Standesführung keine rückwirkenden Ein- und Austragungen durchführt, kann es durchaus vorkommen, dass (Zahn)Ärzt*innen, die beispielsweise das Ende ihrer Anstellung in Wien nicht rechtzeitig melden, weiterhin beitragspflichtig sind.
Mag. Martina Meissner: Es ist auf jeden Fall zu Gunsten und im Interesse der (Zahn)Ärzt*innen jede Änderung sofort bekannt zu geben, um auch die tatsächlichen Lebensumstände abzubilden.
*Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen das Team der Concisa AG unter der Telefonnummer +43 1 501 720 oder unter der E-Mail-Adresse aerzte@concisa.at zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag, Mittwoch und Donnerstag:
8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag:
8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag:
8.00 bis 14.00 Uhr
Newsletter – 08. Mai 2025
Mai 8, 2025
Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds
Am 29. April hat der Verwaltungsausschuss folgende Themen behandelt:
Hauptabrechnung beschlossen
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 29.04.2025 die Hauptabrechnung der Fondsbeiträge für das Jahr 2024 beschlossen. Dies bedeutet, dass ein Großteil der Mitglieder in der kommenden Woche ihren Beitragsbescheid entweder per elektronischer Zustellung oder mittels eines eingeschriebenen Briefs erhalten wird. Dem Bescheid wird, wie gewohnt, auch wieder eine Allonge beigefügt sein, über die Sie über ein allfälliges Beitragsguthaben verfügen können.
Projekt: Mitgliederbeteiligung
Wie bereits im Newsletter vom 20.11.2024 angekündigt, hat der Verwaltungsausschuss weiters beschlossen verstärkt auf Möglichkeiten der Mitgliederbeteiligung zu setzen.
Zu diesem Zweck hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, in der ersten Septemberhälfte eine anonyme Mitgliederbefragung durchzuführen. Die Befragung wird ausschließlich elektronisch durchgeführt.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie kurz vor Projektstart.
Neues Design der Wohlfahrtsfonds Website
Wie bereits im Newsletter vom 24.02.2025 berichtet, hat der Verwaltungsausschuss weitere Mittel für den Ausbau der Wohlfahrtsfonds Website freigegeben.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Arbeiten an der Website größenteils abgeschlossen sind.
Der Fokus lag vor allem darauf, das Design des Menüs auf der Website zu optimieren, um die Nutzerfreundlichkeit deutlich zu verbessern und Ihnen das Aufrufen von Unterseiten zu erleichtern.
Wir freuen uns, wie immer, über Feedback unter wff@aekwien.at.
Newsletter – 24. Februar 2025
Feber 24, 2025
Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds
Kapitalgedecktes Verfahren (KDV) – Ergebniszuteilung
Jedes Jahr entscheidet der Verwaltungsausschuss in seiner ersten Sitzung darüber, wie ein allfälliger Gewinn, der im Rahmen der Veranlagung erzielt worden ist, ausgeschüttet werden soll.
Die Gesamt-Performance im KDV betrug im Jahr 2024 aufgrund der Bewertung der Wohlfahrtsfonds-Masterfonds sowie der Erträge aus Miteinnahmen und sonstigen Erträgen +9,26%.
Von den insgesamt 9,26% wurden 4,5% an die aktiven Mitglieder sowie an die Pensionisten ausgeschüttet. Der Rest wurde für die Stärkung der Gewinnreserve verwendet, deren Zweck es ist, auch in wirtschaftlich schwächeren Zeiten eine konstante Verzinsung sicherzustellen.
Dank dieser positiven Performance kann der Wohlfahrtsfonds die Wertbeständigkeit des kapitalgedeckten Verfahrens gewährleisten und Rücklagen für wirtschaftlich schwierigere Zeiten bilden. Das Vermögen im Rahmen des kapitalgedeckten Verfahrens zum 31.12.2024 ist gegenüber dem Vorjahr von rund 333,3 Millionen Euro auf rund 427 Millionen Euro gestiegen.
Erweiterung der Homepage des Wohlfahrtsfonds Wien
Seit April 2024 steht den Mitglieder des Wohlfahrtsfonds Wien eine eigene Homepage zur Verfügung. Die Website mit der Adresse www.wohlfahrtsfonds.wien ist der zentrale Anlaufpunkt für alle Informationen rund um den Wohlfahrtsfonds Wien.
Da das Informationsangebot auf der Website kontinuierlich erweitert wird, hat der Verwaltungsausschuss nun Mittel für den weiteren Ausbau der Homepage freigegeben.
Sobald die Erweiterungen der Website abgeschlossen sind, erhalten Sie von uns nähere Informationen.
Start der Arbeiten am Kundenprotal Light
Wie bereits im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 18.09.2024 berichtet, ist ein sogenannter geschützter Bereich auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage geplant, der es möglich machen soll, den Mitgliedern im Sinne der Transparenz noch weitere, vertiefende Unterlagen über laufenden Projekte zur Verfügung zu stellen. Es wird außerdem möglich sein, Anträge direkt online zu stellen. Eine Nutzung dieses Bereiches wird nur mittels ID-Austria möglich sein.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Arbeiten am Kundeportal Light begonnen haben und voraussichtlich ab Herbst 2025 die digitale Antragstellung möglich sein wird.
Präsentation des Richbeitragsberichts
Die Satzung des Wohlfahrtsfonds sieht vor, dass der Verwaltungsausschuss einmal jährlich der Erweiterten Vollversammlung einen Bericht über die Verweildauer und eine allenfalls damit verbundene Empfehlung für die Anpassung des Richtbeitrages vorzulegen hat.
Im Richtbeitragsbericht wird Aufschluss über die Verweildauer der Leistungsbezieher*innen im System (Dauer der Leistungsbeziehung) gegeben, sowie deren jährliche Veränderung untersucht.
Die Verweildauer wird jährlich unter Betrachtung der letzten 10 Jahre ermittelt. Ausgehend von den Werten für das Jahr 2024 ergibt sich für das Jahr 2026 ein Faktor von 323,69 Monaten. Diese Monate werden auf Grundlage der Lebenserwartung vom Pensionsantritt bis zum Tod aller Leistungsberechtigten (einschließlich der Hinterbliebenen) berechnet.
Um keine neue Altlast entstehen zu lassen, folgt der Wert eines Anwartschaftspunktes im Regelfall der Richtbeitragsentwicklung und berücksichtigt auch die jährliche Pensionsanpassung.
Bitte beachten Sie, dass der endgültige Wert für 2026 erst im Dezember dieses Jahres festgelegt wird, da das genaue Ausmaß der Pensionserhöhung erst zu diesem Zeitpunkt bekannt ist.
Erfolg der Pensionsreform
Seit dem 01.01.2024 haben Mitglieder, die das Regelpensionsalter von 65 Jahren erreicht haben, die Möglichkeit, nicht nur als Wahl- oder Wohnsitz(zahn)ärzt*in weiterzuarbeiten, sondern auch ihre Kassenverträge oder Angestelltenverhältnisse aufrechtzuerhalten. Das heißt, für einen Bezug der Wohlfahrtsfondspension ist es nicht mehr erforderlich die Kassenverträge zurückzulegen oder das Dienstverhältnis zu beenden. Der Erfolg dieser Maßnahme spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Im Jahr 2024 haben insgesamt 700 Mitglieder und damit doppelt so viel wie üblich von dieser neugeschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Die Mathematik hinter dem Wohlfahrtsfonds Wien
Feber 12, 2025
Die Mathematik hinter dem Wohlfahrtsfonds Wien
Die Valida Consulting GesmbH betreut seit 2012 den Wiener Wohlfahrtsfonds im Bereich der Versicherungsmathematik. Im Gespräch gewährt DI Sven Jörgen, Geschäftsführer der Valida Consulting GesmbH, Einblicke in die Versicherungsmathematik und erläutert das Prognosemodell des Wohlfahrtsfonds näher.
Von Nadina Nakicevic
Ärzt*in für Wien: Sie sind Versicherungsmathematiker bei der Valida Consulting GmbH, wie sind Sie in diese Branche gelangt?
DI Sven Jörgen: Meine Berufsvision nach der Matura war, einen Job anzustreben, bei dem mehr angewandte und weniger forschende Mathematik zum Einsatz kommt. Im Studium „Technische Mathematik“ wurde Versicherungsmathematik schließlich auch als Wahlzweig angeboten. Im Jahr 1990, hat die betriebliche Altersvorsorge einen Bedeutungsschub erlangt. Ende 1994 hatte ich meinen Abschluss und wurde von der Universität abgeworben.

Ärzt*in für Wien: Die Valida Consulting GmbH führt seit dem Jahr 2012 regelmäßig Prognoseberechnungen* und andere versicherungsmathematische Beratungen für den Wohlfahrtsfonds durch, wie genau funktioniert die Berechnung?
DI Sven Jörgen: Wir als Valida definieren, welche Daten wir benötigen, um unsere Berechnungen durchzuführen. Das sind beispielsweise ganz konkrete Daten wie die Höhe der Beitragszahlung sowie weiters alle Informationen, die für den Erwerb von Leistungsansprüchen und auch die spätere Leistungshöhe relevant sind.Diese Daten werden uns vom Verwaltungsausschuss vorgegeben.
Bestimmte Annahmen, wie zum Beispiel die Lebenserwartung, werden mithilfe der Daten des Wohlfahrtsfonds von uns ermittelt. Mit diesen Daten erstellen wir dann ein maßgeschneidertes Prognosemodell.
Ärzt*in für Wien: Und was fließt alles in die Berechnung ein?
DI Sven Jörgen: Die bereits erwähnten allgemeinen Ausgangsdaten umfassen die aktuelle Höhe der Grundpension, den Richtbeitrag, den Höchstbeitrag, die Obergrenze des Kontos für die Zusatzleistung und den Kapitalstand des zugeordneten Vermögens im Wohlfahrtsfonds. Dazu kommen Annahmen über die jährlichen Steigerungen und der Vermögensertrag. Diese Annahmen sind wichtig für die Berechnungen. Es werden aber auch alters- und geschlechtsabhängige Entwicklungen sowie die jährlichen Steigerungen der Bemessungsgrundlagen berücksichtigt. Was die Entwicklung der Mitgliederzahlen betrifft: Hier erhalten wir eine Vorgabe, wie die Anzahl der ordentlichen Fondsmitglieder in Zukunft erwartungsgemäß steigen wird. Das fließt ebenso in unser Prognosemodell mit ein wie auch die langfristige Inflationsentwicklung.
Ärt*in für Wien: Es werden auch unterschiedliche (versicherungs-) mathematische Faktoren berücksichtigt, welche genau sind das?
DI Sven Jörgen: Das sind die sogenannten versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen, salopp ausgedrückt „Sterbetafeln“. In der Pensions-Versicherungsmathematik werden Sterberaten nicht nur nach Alter und Geschlecht erfasst, sondern auch nach Werten, die uns helfen, Risiken wie Berufsunfähigkeit oder die Hinterbliebenenpension zu berechnen. Solche Werte haben wir nicht einfach blind übernommen. Die Pensionskassen in Österreich wenden standardmäßig die erhobenen Werte auf Angestellte an. Wir passen diese jedoch mit statistischen Methoden an die Verhältnisse der Ärzt*innen und Zahnärzt*innen an. In der Versicherungsbranche, aber auch bei den Pensionskassen, ist es üblich, nicht mit einer starren Lebenserwartung zu kalkulieren, sondern mit einer Projektion. Das bedeutet, dass wir davon ausgehen, dass jüngere Geburtsjahrgänge immer eine höhere Lebenserwartung haben als der Geburtsjahrgang davor. Zudem berücksichtigen wir auch Annahmen zum Pensionsalter.
Ärzt*in für Wien: Gibt es Faktoren, die Ihrer Ansicht nach besonders wichtig sind und sich entscheidend auf das System auswirken?
DI Sven Jörgen: Meiner Ansicht nach ist das mittel- und langfristige Zusammenspiel von Beitragseinnahmen und den Erhöhungen der anwartschaftlichen und zuerkannten Leistungen sowie der normierte Rentenquotient wesentlich. Der Rentenquotient beschreibt, wie viele Richtbeiträge aus den gesamten Beitragseinnahmen wie viele Grundpensionen aus den Gesamtleistungen abdecken müssen.
Ärzt*in für Wien: Das Prognosemodell ermöglicht einen Blick bis ins Jahr 2073 und besteht im Wesentlichen aus drei Haupteilen, welche sind das?
DI Sven Jörgen: Die Hauptteile des Prognosemodells sind das demografische Modell, die Verweildauer und das ökonomische Modell. Das demografische Modell zeigt uns die Entwicklung der Mitgliederzahlen nach allen relevanten Gruppen. Das sind die ordentlichen Fondsmitglieder, die aufgeschobenen Ansprüche sowie Eigen- und Hinterbliebenenleistungsbezieher*innen. Anhand dieser demografischen Daten können wir die Verweildauer bestimmen und herausfinden, wie viele Todesfälle es pro Jahr gibt. Daraus wird der sogenannte Richtbeitrag abgeleitet. Das demografische Modell und die Verweildauer werden durch das ökonomische Modell ergänzt, bei dem alle wirtschaftlichen Basiswerte sowie deren Annahmen zu Steigerungen und Entwicklungen berücksichtigt werden.
Ärzt*in für Wien: Und wie wird die Genauigkeit der Ergebnisse gewährleistet? Kann man seriöse Vorhersagen für einen so langen Zeitraum machen?
DI Sven Jörgen: Es ist wichtig, die Ergebnisse nicht als Glaskugel zu sehen. Wir können zukünftige Entwicklungen nicht genau vorhersagen und das zu behaupten wäre unseriös. Stattdessen erstellen wir aussagekräftige Was-wäre-wenn-Analysen. Daher sehen wir auch, welche Annahmen in welchem Ausmaß kritische Abweichungen verursachen könnten.
In komplexen umlagefinanzierten Systemen wie diesem sind Prognosezeiträume von mindestens 70 Jahren sinnvoll. Neue Mitglieder, die anfangen Beiträge zu zahlen, bleiben inklusive deren Hinterbliebene im Durchschnitt mindestens rund 70 Jahre im System. Daher sollte die finanzielle Stabilität auch mindestens über diesen Zeitraum hinweg betrachtet werden. Zusätzlich wird die Zahl der Leistungsbezieher im Verhältnis zu den Beitragszahlern über Jahrzehnte hinweg stärker ansteigen.
Kernaussagen des Prognosemodells |
Hauptteile des Prognosemodells sind: – Demografisches Modell – Verweildauer – Ökonomisches Modell |
Erstellung von aussagekräftigen Was-Wäre-Wenn-Analysen |
Prognosezeitraum von mindestens 70 Jahren |
seltene und moderate Anpassungen sind durchaus finanzierbar |
Ärzt*in für Wien: Die Grundpension wurde unlängst um 4.6% erhöht. Kann sich der Wohlfahrtsfonds so eine Erhöhung versicherungsmathematisch leisten?
DI Sven Jörgen: Auswertungen über mehrere Jahre zeigen, dass die durchschnittlichen Beitragsbemessungsgrundlagen im Wohlfahrtsfonds stärker steigen als die Inflation. Das bedeutet, dass diese eine Erhöhung durch nachhaltig höhere Beitragseinnahmen aus den letzten Jahren mit deutlichen Inflationsspitzen ausreichend finanziert ist. Das Prognosemodell zeigt zusätzlich, dass seltene und moderate Anpassungen durchaus finanzierbar sind. Jede Anpassung baut jedoch auf zuvor durchgeführten Anpassungen auf und bleibt somit dauerhaft im System. Regelmäßige (prozentuale) Anpassungen wachsen im System daher exponentiell an. Dies muss jedenfalls ausreichend berücksichtigt werden.
Ärzt*in für Wien: Der Verwaltungsausschuss hat zuletzt ein sogenanntes Kontrollgutachten bei einem weiteren Versicherungsmathematiker in Auftrag gegeben. Was kann man sich darunter vorstellen?
DI Sven Jörgen: Diese Beauftragung ist im Sinne einer verantwortungsbewussten Qualitätssicherung zu begrüßen! Es geht darum, eine zweite Expertenmeinung einzuholen, die die Zusammenarbeit zwischen den Entscheidungsgremien beim Wohlfahrtsfonds und der Valida beleuchten soll, um Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. Solche Vorgehensweisen sind in ähnlichen Fällen nicht ungewöhnlich. Beispielsweise gibt es im Bereich der Versicherungen und Pensionskassen gesetzlich vorgeschriebene unabhängige Sachverständige bzw. Prüfaktuare, die als unabhängige Experten in Teilen vergleichbare Aufgaben wahrnehmen. Wie etwa, ob die allgemein anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik eingehalten werden.
* Die Satzung des Wohlfahrtsfonds verpflichtet den Wohlfahrtsfonds vor jeder Änderung im Beitrags- und Leistungssystem versicherungsmathematische Berechnungen einzuholen. Ebenso ist der Verwaltungsausschuss verpflichtet, die Erweiterte Vollversammlung einmal im Jahr über die Entwicklung des Richtbeitrages zu informieren.
Im Dialog mit einer Steuerexpertin
Feber 11, 2025
Im Dialog mit einer Steuerexpertin
Frau Mag.a Iris Kraft-Kinz ist bereits seit 33 Jahren als Steuerberaterin, mit einem speziellen Fokus auf (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen, tätig. Im Gespräch gewährt sie interessante Einblicke in die steuerlichen Aspekte der medizinischen Branche und legt die steuerrechtlichen Vorteile des Wohlfahrtsfonds offen.
Von Nadina Nakicevic
Ärzt*in für Wien: Sie sind seit vielen Jahren als selbstständige Steuerberaterin speziell für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen tätig. Warum haben Sie sich auf diese Branche spezialisiert?
Mag. Kraft-Kinz: Ich habe ein bisschen eine familiäre Affinität angeheiratet, mein Schwiegervater war Herzchirurg. Die zweite Anbindung war eigentlich ein Zufall. Ich war für eine international große Steuerberatungskanzlei tätig und ein ehemaliger Kollege hat das Angebot bekommen, eine auf (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen spezialisierte Kanzlei zu kaufen Wir haben diese dann schließlich gekauft und übernommen, so ist die MEDplan entstanden.
Ärzt*in für Wien: Welche Unterschiede aus steuerlicher Sicht denken Sie gibt es in der medizinischen Branche im Gegensatz zu anderen Branchen?
Mag. Kraft-Kinz: Da gibt es eine Besonderheit und zwar agieren (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen als sogenannte Einnahmen-Ausgaben-Rechner. In § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EstG) heißt es, dass immer nach Zufluss-Abfluss besteuert wird. Die Einnahmen werden grundsätzlich in jenem Jahr besteuert, in dem sie zufließen, die Ausgaben grundsätzlich in jenem Jahr abgezogen, in dem sie abfließen. Und es gibt hier keine Obergrenzen beim Umsatz. Dieses Prinzip wird also auch bei (Zahn)Ärzten und (Zahn)Ärztinnen, die fünf Millionen Euro verdienen, angewandt. Das gibt es im freiberuflichen Bereich speziell nur für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen. Durch diese Regelung herrscht eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Gewinnverlagerungen in das nächste Jahr. Im Gegensatz dazu müssen andere Branchen ab einer gewissen Größenordnung bilanzieren und das bereits bei unter einer Million Euro Umsatz. Sonst gilt für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen dasselbe Einkommensteuerrecht wie für alle anderen.
Ärzt*in für Wien: Der Wohlfahrtsfonds erwähnt des Öfteren steuerrechtliche Vorteile für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen. Welche besonderen steuerlichen Vorteile sehen Sie für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen im Zusammenhang mit ihrer Alters- und Hinterbliebenenvorsorge?Mag. Kraft-Kinz: Der steuerliche Vorteil liegt darin, dass es sich aufgrund des Pflichtbeitrages um eine Betriebsausgabe handelt. Das heißt, (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen erhalten die Hälfte wieder vom Staat in Form der Steuerersparnis zurück. Man hat eine zweite Säule für die Pensionsvorsorge, die man bei der Steuer abziehen kann. So kann also eine Zusatzpension angespart werden, die andere Berufsgruppen aus ihrem versteuerten Gewinn machen müssen.
Ärzt*in für Wien: Welche Unterschiede aus steuerlicher Sicht gibt es beim „normalen“ Gewinn einer Pensionskasse im Vergleich zum Gewinn, den der Wohlfahrtsfonds erwirtschaftet?
Mag. Kraft-Kinz: Die Einzahlung ist steuerlich voll absetzbar, das bedeutet eine 50-prozentige Steuerersparnis. Das existiert bei der Einzahlung in einen anderen Pensionsfonds nicht. Außer bei der Mitarbeitervorsorgekasse, das sind aber geringere Beträge. Wenn man eine zweite Säule mit Anleihen, mit einem wirklich schönen Pensionsfonds ansparen möchte, dann zahlt man das mit versteuertem privatem Geld. Also ist es eigentlich doppelt so teuer.
Außerdem wird die dann zufließende Pensionsleistung mit einer geringeren Steuerklasse als während der aktiven Erwerbstätigkeit versteuert, da sich nach Pensionseintritt das steuerpflichtige Einkommen meist verringert.
Ärzt*in für Wien: (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen müssen dem Wohlfahrtsfonds für die Berechnung des Fondsbeitrages Einkommensunterlagen wie Einkommensteuerbescheide, monatliche Lohnabrechnungen bzw. das Jahreslohnkonto übermitteln. Wo beziehungsweise wie erhält man diese Unterlagen?
Mag. Kraft-Kinz: Den Einkommensteuerbescheid erhält man über das Finanzamt, die monatlichen Lohnabrechnungen sowie das Jahreslohnkonto über den Dienstgeber oder die Dienstgeberin, die diese Unterlagen bis Ende Jänner des folgenden Jahres an das Finanzamt übermitteln müssen. Zugriff hat man auf die Unterlagen über Finanzonline und über die jeweilige Steuerberatungskanzlei.
Ärzt*in für Wien: Lassen Sie uns das Thema rund um steuerliche Dokumente etwas vertiefen. Was ist der Einkommensteuerbescheid und wie erhält man diesen?
Mag. Kraft-Kinz: Der Einkommensteuerbescheid ist sozusagen die „definitiv machende“ Einkommensteuererklärung. Einmal im Jahr wird die Einkommensteuererklärung gemacht, das Steuerjahr dabei ist immer der 1.Jänner bis zum 31.Dezember. Darin werden alle Einnahmen, alle Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und aus einem Angestelltenverhältnis, Vermietungen et cetera angeführt. Alle Ausgaben werden dann abgezogen und das Ergebnis stellt das Einkommen dar. Im Anschluss wird die Steuer berechnet und all dies ist dann gesammelt im Einkommensteuerbescheid, welcher von der Finanzbehörde erstellt wird, auf mehreren Seiten ersichtlich. Bei der Aufstellung im Einkommensteuerbescheid sind die verschiedenen Einkommensgruppen, wie die Steuer berechnet wird, welche Absetzbeträge man hat und welche Vorauszahlungen zu tätigen sind, angeführt. Dies ist sozusagen das jährliche Siegel des Finanzamts auf die Einkommensteuererklärung.
Ärzt*in für Wien: Und wo ist dieser zu finden? Gibt es hierfür eine Plattform?
Mag. Kraft-Kinz: Der Einkommensteuerbescheid wird über Finanzonline beziehungsweise im digitalen Postfach bereitgestellt. Wenn von den Klienten und Klientinnen eine Postzustellvollmacht erteilt wurde, erhält diesen der Steuerberater oder die Steuerberaterin direkt.
Ärzt*in für Wien: Ist dafür ein*e Steuerberater*in nötig?
Mag. Kraft-Kinz: Grundsätzlich nein. Im Angestelltenbereich mit zum Beispiel Sonderklassegeldern oder Vertretungen empfehle ich den (Zahn)Ärzten und (Zahn)Ärztinnen oft, dass sie die Einkommensteuerklärung selber machen. Bei Ordinationen kenne ich niemanden, der das selber macht und keinen Steuerberater oder keine Steuerberaterin hat.
Ärzt*in für Wien: Was ist eine Steuererklärung und ab welchem Betrag benötigt man diese?
Mag. Kraft-Kinz: Im Grunde ist es so, dass ab dem Moment, ab dem neben der Angestelltentätigkeit noch zusätzlich etwas verdient wird, eine Steuererklärung nötig ist. Das ist bei den meisten (Zahn)Ärzten und (Zahn)Ärztinnen der Fall, weil sie Sonderklassegelder erhalten. Dann ist ein Wechsel von der Arbeitnehmerveranlagung in die Einkommensteuererklärung nötig. Die Grenze liegt hier bei 730,00 Euro Gewinn pro Jahr und dieser Betrag ist meist schnell erreicht.
Ärzt*in für Wien: Welche Dokumente benötigen Sie in der Regel von Ihren Mandanten und Mandantinnen, um ihre Steuererklärungen zu erstellen?
Mag. Kraft-Kinz: Die Lohnzettel, etwaige Spenden und sonstige Ausgaben werden bereits über Finanzonline gemeldet. Wir selbst benötigen natürlich alle Belege, die Einnahmen- sowie die Ausgabenbelege, hier erfolgt die Übermittlung mittlerweile meistens digital. Weiters benötigen werden Verträge wie Mietverträge, Leasingverträge, Kaufverträge und Kreditverträge. Für die Anmeldung unserer Mandanten und Mandantinnen benötigen wir außerdem eine Passkopie und einen Meldezettel. Das Formular zu den Geldwäscherichtlinien muss auch ausgefüllt werden, unter anderem die Angabe über das Herkunftsland des Klienten oder der Klientin, welche Staatsbürgerschaft diese besitzen, ob es sich um eine politisch exponierte Person handelt und so weiter.
Ärzt*in für Wien: Was ist in Wien beim Bezug von Sonderklasse-Gelder zu beachten?
Mag. Kraft-Kinz: Wien hat hier eine interessante Regelung und zwar, dass Sonderklassegelder immer Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind, dies gilt für alle (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen. Deswegen sind diese immer selbst in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Meldung ist verpflichtend und stellt sozusagen eine Bringschuld gegenüber dem Staat und der Behörde dar, da die Sonderklassengelder nicht automatisch versteuert werden.
Ärzt*in für Wien: Wie werden die Leistungen des Wohlfahrtsfonds wie zum Beispiel Invaliditätsversorgung, Altersvorsorge und Teilleistung versteuert?
Mag. Kraft-Kinz: Die Leistungen sind in der Einkommensteuererklärung als Einnahmen anzugeben und sind dann voll steuerpflichtig.
Ärzt*in für Wien: Zum Schluss, noch eine letzte Frage: Existiert bei Steuerberatern auch ein Wohlfahrtsfonds?
Mag. Kraft-Kinz: Ja, bei Steuerberatern und Steuerberaterinnen existiert auch ein Wohlfahrtsfonds, dieser wurde allerdings deutlich später eingeführt. Ich glaube, dieser besteht noch nicht länger als 20 Jahre, da Steuerberatung ein neuer Freiberuf ist, diesen gibt es noch nicht so lange als getrennten freien Beruf. Früher waren Steuerberater und Steuerberaterinnen ein Teil der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Auch bei uns ist die Einzahlung verpflichtend und die Regelungen sind ähnlich. Allerdings ist der Wohlfahrtsfonds für Steuerberater und Steuerberaterinnen nicht so ausgefeilt wie jener für (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen.

Newsletter – 11. Dezember 2024
Dezember 11, 2024
Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds
Pensionserhöhungen für das Jahr 2025
Ein Zeichen unseres Engagements, Ihre Zukunft finanziell abzusichern:
Im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 05. November 2024 haben wir bereits über eine bevorstehende Anpassung informiert. Nun ist es offiziell: Der Verwaltungsausschuss hat der Erweiterten Vollversammlung eine allgemeine Leistungsanpassung von 4,6% empfohlen.
Mit großer Freude können wir verkünden, dass die Erweiterte Vollversammlung am 10. Dezember 2024 den Vorschlägen des Verwaltungsausschusses gefolgt ist. Das beudetet: Die Wohlfahrtsfonds-Grundpension wird 2025 um 4,6% erhöht!
Die diesjährige Anpassung der Leistungen folgt dem Beschluss des Nationalrates und basiert auf der von der Österreichischen Nationalbank festgestellten rollierenden Inflation von 4,18% (Zeitraum September 2023 bis August 2024). Ziel ist es, die Wertbeständigkeit der Versorgungsleistungen zu sichern.
Dank des sogfältigens Wirtschaftens im vergangenen Jahr wird die Anpassung der Grundpension 2025 erstmals die Inflation um 0,42% übersteigen. Diese Anpassung bietet somit einen echten Mehrwert.
Wichtige Punkte:
- Grundpension: Erhöhung um 4,6%
- Zugrundeliegende Inflation: 4,18%, Erhöhung übersteigt diese um 0,42%
- Berechnungen: Basieren auf gründlichen versicherungsmathematischen Analysen
Informationen für LeistungsbezieherInnen:
- Alle LeistungsbezieherInnen werden separat von der Concisa AG über die Anpassungen informiert.
- PensionsbezieherInnen im Kapitaldeckungsverfahren erhalten im Frühjahr eine gesonderte Information über die Leistungsanpassung sobald das Kapitalergebnis vorliegt.
Weitere Leistungsanpassungen im Überblick:
Anpassung der Waisen- und Kinderunterstützung sowie Witwen- und Witwerversorgung
Auch in diesem Jahr profitieren die Witwen und Witwer sowie die eingetragenen PartnerInnen von einer Leistungsanpassung.
Besonders erfreulich: Der Verwaltungsausschuss hat erstmals empfohlen, die Leistungen der Waisenversorgung und der Kinderunterstützung um 4,6% zu erhöhen.
Die Erweiterte Vollversammlung ist auch dieser Empfehlung am 10. Dezember 2024 gefolgt.
Arbeitsversuche während der Invaliditätsversorgung
Ab dem 01.01.2025 werden die Bonusanwartschaftspunkte bei erneuter Beantragung einer Invaliditätsversorgung (befristet oder dauernd) in derselben Höhe wie beim ersten Antrag festgelegt. Dies gilt, wenn der Antrag unmittelbar nach dem Bezug einer oder mehrerer ununterbrochener befristeter Invaliditätsversorgung/en aufgrund desselben Ereignisses gestellt wird.
Das bedeutet:
- Fondsmitglieder erhalten die gleichen Bonuspunkte wie beim ersten Mal, unabhängig davon, ob sie die Invaliditätsversorgung erstmals beantragen oder ein Arbeitsversuch aufgrund derselben Krankheit gescheitert ist.
- Auch bei erneutem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nach einer Zwischenzeit (z.B. während einer (zahn-)ärztlichen Tätigkeit) bleibt die Höhe der Bonuspunkte gleich.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass niemand durch Arbeitsversuche in der Zuerkennung der Bonusanwartschaftspunkte benachteiligt wird.
Ersatzzeiten für Kindererziehung
Für die Gewährung von Ersatzzeiten müssen Fondsmitglieder der Ärztekammer für Wien Wochengeld, Familienzeitbonus oder Kinderbetreuungsgeld beziehen. Dies gilt sowohl für ordentliche als auch für freiwilige Mitglieder.
Wichtiger Hinweis: Wenn die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten an einem Tag im Monat erfüllt ist, gilt diese für das gesamte Monat.
Neu ab 2025: Der Familienzeitbonus im Rahmen des sogenannten Papamonats zählt jetzt ebenfalls als Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten. Diese Änderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Kontakt für Fragen
Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG zur Verfügung.
Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Telefon +43/1/51501-1436
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Concisa Managment AG
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Newsletter – 20. November 2024
November 20, 2024
Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds
Projekt: Mitgliederbeteiligung
Es sind insbesondere oft auch kritische Rückmeldungen der Mitglieder, die dem Verwaltungsausschuss dabei helfen, das bestehende System im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu verbessern und umzugestalten.
In seiner Klausursitzung im Oktober hat der Verwaltungsausschuss daher beschlossen, künftig verstärkt auf Möglichkeiten der Mitgliederbeteiligung zu setzen. So ist unter anderem geplant, Schwerpunkte in der künftigen Gestaltung des Beitrags- und Leistungssystems im Rahmen von Mitgliederbefragungen abzufragen und sich daraus ergebende Fragestellungen allenfalls im Rahmen von darauf aufbauenden Fokusgruppen auszuarbeiten und zu präzisieren.
Momentan laufen hierzu noch Vorarbeiten, wir halten Sie jedenfalls über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.
Versicherungsmathematik
Seit dem Jahr 2012 berät die VALIDA Consulting GmbH den Verwaltungsausschuss in versicherungsmathematischen Belangen: so muss es vorab für alle Änderungen im Beitrags- und Leistungssystems eine ausführliche versicherungsmathematische Bewertung geben. Dies soll sicherstellen, dass das Wohlfahrtsfondssystem auch langfristig stabil bleibt. In seiner Oktobersitzung hat der Verwaltungsausschuss nunmehr die Einholung eines sogenannten Kontrollgutachtens beschlossen: dieses vor allem auch im Bereich der Pensionskassen übliche Instrument dient dazu, die versicherungsmathematischen Ansätze durch einen weiteren Versicherungsmathematiker überprüfen zu lassen, um so sicherzustellen, dass nicht wesentliche Parameter übersehen werden. Wir werden jedenfalls nach Vorliegen des Kontrollgutachtens ausführlich informieren.
Rechnungshofbericht
Wie bereits im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 21. Februar 2024 berichtet, hat der Rechnungshof die Kammerverwaltung und den Wohlfahrtsfonds für die Periode 2017 bis 2022 geprüft und den finalen Bericht am Freitag, den 8. November 2024, veröffentlicht.
Die Kammer hat eine umfangreiche Stellungnahme ausgearbeitet und an den Rechnungshof retourniert. Die Stellungnahmen sowie den gesamten Bericht finden Sie hier zum Nachlesen.
Zusätzliche Informationen in der Immobiliengrafik
Wie in der Newsletter-Aussendung von Oktober 2024 kommuniziert gibt es auf der Website des Wohlfahrtsfonds nun eine interaktive Grafik zu den Immobilien. Es wurden inzwischen zusätzliche Informationen in dieser bereitgestellt, unter anderem welche Hausverwaltungen die jeweiligen Immobilien betreuen.
Falls Sie die interaktive Immobiliengrafik noch nicht kennen, hier nochmals eine kurze Anleitung wie Sie diese nutzen können:
- Besuchen Sie: https://wohlfahrtsfonds.wien/immobilien
- Falls Sie dies über Ihr Smartphone tun, drehen Sie Ihr Smartphone ins Querformat
- Klicken Sie auf die Icons, um nähere Informationen zu den einzelnen Immobilien zu erhalten
Korrektur zum Newsletter vom 05.11.2024
Bei der letzten Newsletter-Aussendung ist uns ein kleiner Tippfehler unterlaufen, den wir gerne korrigieren möchten. In dem Text zu den Pensionserhöhungen wurde die rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024 mit 4,8% angegeben. Dies ist natürlich nicht korrekt und hat verständlicherweise zu Verwirrungen geführt.
Um Missverständnisse auszuräumen, möchten wir Ihnen die korrekte Information zur Verfügung stellen:
Die rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024 lag bei 4,18%.
Kontakt für Fragen
Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:
Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Telefon +43/1/51501-1436
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Concisa Management AG
Telefon +43 1 501 720
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Newsletter – 05. November 2024
November 5, 2024
Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss (VWA) des Wohlfahrtsfonds (WFF)
Am 18. Oktober hat der Verwaltungsausschuss folgende Themen besprochen:
Pensionserhöhungen für das Jahr 2025
Gute Nachrichten: Der Verwaltungsausschusses hat beschlossen der Erweiterten Vollversammlung eine allgemeine Leistungsanpassung im Ausmaß von 4,6% zu empfehlen. Diese Erhöhung übertrifft die maßgebliche rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024, die bei 4,18% liegt, um 0,42%. Das bedeutet, dass diese Anpassung nicht nur die Inflation ausgleicht, sondern den Pensionen tatsächlich einen Mehrwert verschafft. Diese Entscheidung steht im Einklang mit dem Beschluss des Nationalrates und reflektiert die für 2025 geplante Pensionsanpassung, die auch für die staatlichen Pensionen vorgesehen ist.
Zusätzlich werden auch die Leistungen der Invaliditätsversorgung um 4,6% erhöht. Dies stellt sicher, dass alle Anspruchsberechtigten von dieser positiven Anpassung profitieren!
Ausnahmen? Lediglich Leistungen, bei denen aufgrund einer zu geringen Deckung ein Pensionssicherungsbeitrag von maximal 2% erhoben wird, sind ausgenommen.
Anpassung der Waisen- und Kinderunterstützung sowie Witwen- und Witwerversorgung
Auch in diesem Jahr sollen die Leistungen der Witwen- und Witwerversorgung sowie die Versorgung der eingetragenen Partner*innen von der Leistungsanpassung profitieren.
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt der Erweiterten Vollversammlung zudem erstmalig im Jahr 2025 auch die Leistungen der Waisenversorgung und der Kinderunterstützung um 4,6% zu erhöhen.
Dank der stabilen Entwicklung des Wohlfahrtsfonds konnte der Verwaltungsausschuss zum ersten Mal alle Versorgungsleistungen anpassen und so allfällige Kaufpreisminderungen ausgleichen. Dies ist ein bedeutender Schritt zur weiteren Stärkung der finanziellen Sicherheit unserer Mitglieder.
Die vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagenen Anpassungen müssen noch von der Erweiterten Vollversammlung in ihrer Herbstsitzung am 10. Dezember 2024 beschlossen werden.
Arbeitsversuche während der Invaliditätsversorgung
Ab dem 01.01.2025 werden des Weiteren die sogenannten Bonusanwartschaftspunkte bei Inanspruchnahme einer weiteren befristeten oder dauernden Invaliditätsversorgung in derselben Höhe festgesetzt wie beim ersten Ansuchen. Dies soll gelten, wenn der Antrag unmittelbar nach dem Bezug einer oder mehrerer ununterbrochener befristeter Invaliditätsversorgung/en aus demselben Ereignisfall gestellt wird.
Das bedeutet, dass Fondsmitglieder die gleichen Bonuspunkte wie beim ersten Mal erhalten, egal ob sie die Invaliditätsversorgung zum ersten Mal beantragen oder ein Arbeitsversuch aufgrund derselben Krankheit gescheitert ist. Auch wenn die Krankheit nach einer Zwischenzeit (zahn-)ärztlicher Tätigkeit erneut zur Arbeitsunfähigkeit führt. Durch das Vorsehen von Arbeitsversuchen soll sichergestellt werden, dass niemand durch Arbeitsversuche in der Zuerkennung der Bonusanwartschaftspunkte schlechter gestellt wird.
Ersatzzeiten für Kindererziehung
Die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten ist der Bezug von Wochengeld, Familienzeitbonus beziehungsweise Kinderbetreuungsgeld als ordentliches beziehungsweise freiwilliges Fondsmitglied des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien.
Falls für einen Tag die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten erfüllt ist, gilt die Ersatzzeit für das gesamte Monat.
Mit dieser Änderung soll festgelegt werden, dass explizit der Familienzeitbonus im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des sogenannten Papamonats eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten darstellt. Diese Änderung tritt voraussichtlich per 01.01.2025 in Kraft.
Anpassungen im Beitragssystem
Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Klausursitzung auch ausführlich mit einer möglichen Änderung der Beitragsstaffel und der Kontenaufteilung befasst.
Während die Änderung der Beitragsstaffel noch durch die Einholung eines Kontrollgutachtens versicherungsmathematisch genauer untersucht und abgesichert werden soll, um so die fortgesetzte Einnahmenstabilität des Versorgungssystems sicherzustellen, soll das Thema einer allfälligen Änderung der Kontenaufteilung im Rahmen der Frühjahrklausur im Mai 2025 näher beleuchtet werden.
Kontakt für Fragen
Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:
Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
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