Newsletter für Turnusärzt*innen – 30. August 2024
August 30, 2024
Newsletter für Turnusärzt*innen – 30. August 2024
Vorsorge bei Berufsunfähigkeit
Der Wohlfahrtsfonds bietet Ihnen eine umfassende Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Dies ist besonders wichtig in jungen Jahren, da eine Berufsunfähigkeit existenzbedrohend sein kann. Ab dem ersten Tag Ihrer Eintragung als Ärzt*in oder Zahnärzt*in erhalten Sie eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Invaliditätsversorgung in voller Höhe.
Dies wird durch die Vergabe von Bonuspunkten ermöglicht.
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Invaliditätsversorgung sind:
- Krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit (mindestens 3 Monate)
- Keine ärztliche oder zahnärztliche Tätigkeit
- Bei befristeter Invaliditätsversorgung: Stilllegung der Kassenverträge oder Vertretung für den Zeitraum der befristeten Invaliditätsversorgung
- Bei dauernder Invaliditätsversorgung: Rücklegung der Kassenverträge, Rücklegung der Verträge mit einer Gruppenpraxis, Beendigung des Dienstverhältnisses
- Antragstellung
Gut zu wissen: Sie können diese Leistung anders als bei einer privaten Versicherung, unabhängig von einer Gesundheitsprüfung beziehen.
Das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wird von eigens hierfür bestellten Vertrauensärzten im Auftrag des Verwaltungsausschusses geprüft.
Mehr Informationen zur Invaliditätsversorgung finden sie hier.
Beitragsabrechnung 2024 – Einkommensunterlagen
Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, dass wir für die Berechnung des Fondsbeitrages Ihre Einkommensunterlagen (Einkommenssteuerbescheid inklusive der Seiten „Lohnzettel und Meldungen“ sowie alle monatlichen Lohnabrechnungen bzw. das Jahreslohnkonto) aus dem drittvorangegangenen Jahr bis zum 15. September 2024 benötigen.
Das heißt für das Jahr 2024 sind die Einkommensunterlagen aus dem Jahr 2021 erforderlich.
Sollten Sie 2021 noch nicht in der Ärzteliste bzw. Zahnärzteliste eingetragen gewesen sein, werden die Unterlagen des laufenden Jahres (2024) zur Bemessung des Fondsbeitrages herangezogen. Da eine Vorlage der Unterlagen erst nach Ablauf des Abrechnungsjahres möglich ist, wird ersucht, diese Unterlagen bis zum 31. März des Folgejahres zu übermitteln (für das Abrechnungsjahr 2024 wäre dies der 31.03.2025).
Sie können uns die Unterlagen gerne elektronisch (aerzte@concisa.at) oder eingeschrieben per Post (Traungasse 14-16, 1030 Wien) übermitteln.
Bitte beachten Sie auch, dass bei nicht zeitgerechter Vorlage der Unterlagen und bis zu deren Nachreichung der Höchstbeitrag in Höhe von EUR 31.000,- zur Vorschreibung gelangt.
Achtung: Die Unterlagen müssen trotz allfälliger Akontierung der Dienstgeber*innen bzw. der Krankenkasse übermittelt werden.
E-Zustellung: Registrieren und Nutzen
Das kennen Sie sicher… Eine Behörde oder im speziellen Fall die Ärztekammer für Wien schickt Ihnen ein eingeschriebenes Schreiben, doch Sie sind nicht zu Hause um dieses persönlich entgegen zu nehmen und ein gelber Benachrichtigungszettel liegt in Ihrem Postkasten. Mit diesem müssen Sie zur Post gehen und das Schreiben abholen. Vielleicht ist es schon spät, Sie sind nach einer langen Nachtdienst im Krankenhaus zu müde und das Postamt ist etwas weiter weg oder vielleicht hat dieses heute bereits zugesperrt?
Daher unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Vorteile der E-Zustellung!
Damit erhalten Sie beispielsweise Ihre Beitragsbescheide für den Wohlfahrtsfondsauf elektronischem Weg direkt und unkompliziert. Was müssen Sie dafür tun?
Voraussetzung zur Registrierung ist die ID-Austria. Dadurch wir eine eindeutige Identifikation von Versender*in und Empfänger*in beim digitalen Informationsaustausch bzw. Zustellung sichergestellt.
Danach müssen Sie sich ein Postfach bei oesterreich.gv.at (für Privatpersonen) anlegen. Dieses ist dann Ihr zentrales und sicheres Postfach für elektronische Nachrichten von sämtlichen Behörden. Sobald Sie sich angemeldet haben und bestätigt haben, dass Sie behördliche Schriftstücke elektronisch erhalten möchten, können Sie unter anderem Bescheide des Wohlfahrtsfonds sicher über Ihr kostenloses elektronisches Postfach empfangen.
Sobald ein Schriftstück in Ihrem elektronischen Postfach eingelangt ist, erhalten Sie auf die von Ihnen angegebene E-Mailadresse eine Eingangsbenachrichtigung.
Zu beachten ist: Privatpersonen können ihr elektronisches Postfach „MeinPostkorb“ auf oesterreich.gv.at (unter „Weitere Services“) und in der APP „Digitales Amt“ abrufen.
Gut zu wissen: Wie bei der konventionellen Zustellung auch, können vorübergehende Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankenstand gemeldet werden. Während dieser Zeit werden Sendungen nicht elektronisch zugestellt.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne an folgende E-Mail-Adresse wenden: schwinner@aekwien.at.
Kommende Vorträge für Turnusärzt*innen
Falls Sie mehr über den Wohlfahrtsfonds wissen möchten, besuchen Sie gerne die kommenden Vorträge des Wohlfahrtsfonds:
- Do, 19.09.2024 um 15:30 Uhr im St. Anna Kinderspital: Der Wohlfahrtsfonds stellt sich vor
- Mi, 02.10.2024 um 13:45 Uhr im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder: Der Wohlfahrtsfonds stellt sich vor
Kontakt bei Fragen
Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen
der Concisa gerne zur Verfügung.
Concisa Management AG
Telefon +43 1 501 720
E-Mail aerzte@concisa.at
Newsletter – 11. Juli 2024
Juli 12, 2024
Newsletter – 11. Juli 2024
Interaktive Grafik: „Was passiert mit meinen Fondsbeiträgen?“
Ziemlich sicher haben Sie schon unsere neue Wohlfahrtsfonds-Webseite besucht und sich dort umgesehen. Falls nicht, laden wir Sie ein, vorbeizuschauen: www.wohlfahrtsfonds.wien. Wir freuen uns, Ihnen dort unser brandneues, interaktives Feature vorstellen zu dürfen, das Ihnen auf anschauliche Weise zeigt, was mit Ihren Fondsbeiträgen passiert. So nutzen Sie es:
- Besuchen Sie wohlfahrtsfonds.wien/was-passiert-mit-meinen-fondsbeitraegen
- Drehen Sie Ihr Smartphone ins Querformat
- Geben Sie Ihren Fondsbeitrag ein
- Erhalten Sie einen Überblick über die Kontenaufteilung
- Erfahren Sie mehr über die Aufteilung auf die verschiedenen Konten und den Erwerb von Anwartschaftspunkten bzw. die Zuteilung in den kapitalgedeckten Bereich
Die Leistungen des Wohlfahrtsfonds setzen sich aus Leistungen aus einem Umlageverfahren und einem Kapitaldeckungsverfahren zusammen. Die interaktive Grafik soll Ihnen helfen, ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, wie Ihr eingezahltes Geld auf die unterschiedlichen Konten aufgeteilt wird.
Bitte beachten Sie, dass die Aufteilung Ihres Fondsbeitrages in der Anwendung nur auf das laufende Jahr 2024 bezogen ist.
Ihre Wünsche und Anregungen
Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, uns Ihre Wünsche und Anregungen mitzuteilen. Wenn Sie Themen haben, über die wir auf unserer Webseite oder in Form von Artikeln ausführlicher berichten sollen, lassen Sie es uns wissen. Ihre Ideen und Vorschläge sind uns wichtig und helfen uns, unsere Inhalte noch besser auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.
Sommerwünsche
Schließlich wünschen wir allen Wiener Ärzt*innen und Zahnärzt*innen einen schönen Sommer und viele erholsame Tage.
Newsletter – 14. Juni 2024
Juni 28, 2024
Newsletter – 24.06.2024
Am 11. Juni fand die diesjährige Frühjahrs-Sitzung der Erweiterten Vollversammlung (EVV) statt. Im Fokus der EVV stand der Bericht des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Dr. Michael Lazansky, MBA, unter anderem zu den Themen Vermögensentwicklung, Änderungen der Satzung und Beitragsordnung sowie der Haushaltsordnung. Zudem wurde der Jahresabschluss für 2023 vorgestellt und genehmigt.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für den Wohlfahrtsfonds 2023 wurde der Erweiterten Vollversammlung präsentiert und von dieser beschlossen. Dieser ist öffentlich hier einsehbar: Bilanz- und Erfolgsrechnung 2023.
Änderungen der Satzung- und Beitragsordnung
Innerhalb der Satzung der Satzung konnten zwei wesentliche Änderungen beschlossen werden: Die
erste Änderung betrifft die eindeutige Klarstellung, dass die gleichzeitige
Inanspruchnahme von Alters- und Invaliditätsversorgung nicht möglich ist. Die
zweite Änderung besagt, dass Mitgliedern im Rahmen eines Zivildienstes
Kinderunterstützung zu gewähren ist.
Erhöhung Höchstbeitrag
Die Erweiterte Vollversammlung ist außerdem der Empfehlung des Verwaltungsausschusses gefolgt und hat weiters beschlossen, den Höchstbeitrag von derzeit EUR 31.000,- auf EUR 34.000,- zu erhöhen. Diese Änderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Die Anhebung folgt einer bereits 2019 beschlossenen Empfehlung der
Wohlfahrtsfondsgremien, den Höchstbeitrag in regelmäßigen, zumeist fünfjährigen
Schritten anzupassen.
Weitere Themen und Inhalte
- Vermögensentwicklung
- Der Erweiterten Vollversammlung wurde auch über die Vermögensentwicklung des Wohlfahrtsfonds berichtet. Dies umfasste Informationen zur aktuellen Vermögensverteilung, zur Performance des Wohlfahrtsfonds-Masterfonds sowie einen Überblick über die bestehenden Immobilien und deren laufende Entwicklung.
- Mitglieder- und Leistungsstatistik
- Es wurde ein aktueller Auszug aus der Mitgliederstatistik präsentiert, der unter anderem Informationen zu den Beitragsleistungen, der Altersstruktur der Mitglieder sowie zu den bezogenen Leistungen im vergangenen Jahr enthielt. Sämtliche Informationen können Sie auch im aktuellen Jahresbericht des Wohlfahrtsfonds nachlesen.
Rückblick auf Informationsveranstaltung
Juni 11, 2024
Rückblick auf Informationsveranstaltung
Am Dienstag, den 4. Juni 2024, fand in der Ärztekammer für Wien eine Wiederholung der Informationsveranstaltung zum Thema „Ist der Wohlfahrtsfonds abschaffbar?“ statt.
Die Veranstaltung zielte darauf ab, die Inhalte eines eingeholten und umfangreichen Rechtsgutachtens zu präsentieren und für Mitglieder verständlich aufzubereiten. Dieses Gutachten, das im Jahr 2023 vom Verwaltungsausschuss in Auftrag gegeben wurde, beschäftigte sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien grundsätzlich abgeschafft oder eine freiwillige Mitgliedschaft ermöglicht werden könnte.
Der Verfasser des Gutachtens, Rechtsanwalt Dr. Armenak Utudjian, erläuterte die zentralen Fragestellungen und wesentlichen Erkenntnisse aus dem Gutachten. Die Conclusio: Vor allem verfassungsrechtliche Schranken stehen einer völligen Abschaffung des Wohlfahrtsfonds entgegen. Zudem ist die politische Umsetzbarkeit angesichts der erforderlichen Gesetzesänderungen sehr fraglich. Neben der Präsentation des Gutachtens gab es Raum für einen offenen Austausch mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschuss Dr. Michael Lazansky, MBA.
Die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Meinungen zu äußern, was zu einem lebhaften Dialog führte. Die Veranstaltung war ein wichtiger Schritt, um interessierte Ärzt*innen und Zahnärzt*innen über die rechtlichen und praktischen Herausforderungen des Fonds zu informieren
AUSGEBUCHT! Wiederholung der Informationsveranstaltung: Ist der Wohlfahrtsfonds abschaffbar?
Mai 3, 2024
AUSGEBUCHT!
Infoveranstaltung: Ist der Wohlfahrtsfonds abschaffbar?:
Datum: Dienstag, 4. Juni 2024 um 18:00 Uhr
Ort: Ärztekammer für Wien, Weihburggasse 10-12, 1010 Wien – Veranstaltungszentrum Saal 3, 1. Stock
Bitte beachten Sie, dass aufgrund räumlicher Begrenzungen die Teilnehmer*innenanzahl beschränkt ist. Daher bitten wir Sie, sich zeitnah mit Ihrem vollständigen Namen unter wff@aekwien.at anzumelden.
„Es sollte eine Freiwilligkeit der Zugehörigkeit zum Wohlfahrtsfonds bestehen.„
„Die Zwangsmitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds sollte aufgehoben werden„
Mit Aussagen wie diesen ist der Wohlfahrtsfonds von vielen Mitgliedern ständig konfrontiert.
Schließlich wurde der Verwaltungsausschuss 2023 von der Erweiterten Vollversammlung damit beauftragt, ein Rechtsgutachten einzuholen, das sich mit der Frage einer möglichen Abschaffung des Wohlfahrtsfonds oder einer freiwilligen Mitgliedschaft befasst.
Das umfangreiche Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Abschaffung des Wohlfahrtsfonds de facto nicht realistisch möglich ist, da verschiedene Aspekte wie Gleichbehandlung, Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit der zu treffenden Maßnahmen einer Auflösung entgegenstehen und in einem komplexen, vielschichtigen Prozess mit sehr vielen Stakeholdern abgeklärt werden müssten.
Im Rahmen der Veranstaltung wird Ihnen RA Dr. Armenak Utudjian, der Verfasser des Gutachtens, die Fragestellung und die erlangten Erkenntnisse präsentieren und erläutern. Darüber hinaus wird Raum für einen offenen Austausch zu diesem Thema geboten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter wff@aekwien.at zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltung ausschließlich für Ärztinnen und Zahnärztinnen, die Mitglieder des Wiener Wohlfahrtsfonds sind, bestimmt ist.
Wir freuen uns über Ihr Erscheinen und einen konstruktiven Dialog.
Newsletter – 29. April 2024
April 30, 2024
Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 23. April mit folgenden Themen befasst: Wohlfahrtsfonds präsentiert neue Webseite Wir freuen uns außerdem, Ihnen berichten zu dürfen, dass ab sofort den Mitgliedern des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien eine eigene Homepage zur Verfügung steht. Die neue Webseite mit der Adresse www.wohlfahrtsfonds.wien wird zukünftig der zentrale Anlaufpunkt für alle Informationen rund um den Wiener Wohlfahrtsfonds sein. Diese Webseite deckt eine Vielzahl von Themen ab, angefangen von der Erläuterung der Beitragszusammensetzung bis hin zur Verwendung der Fondsmittel, Vermögenswerte und Veranlagung. Außerdem bietet sie einen einfachen Zugang zu Formularen und Broschüren für die Beitragsermittlung. Hauptabrechnung beschlossen Der Verwaltungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 23.04.2024 die Hauptabrechnung der Fondsbeiträge für das Jahr 2023 beschlossen. Dies bedeutet, dass ein Großteil der Mitglieder in den nächsten Tagen ihren Beitragsbescheid entweder per elektronischer Zustellung oder mittels eines eingeschriebenen Briefs erhalten wird. Dem Bescheid wird, wie gewohnt, auch wieder eine Allonge beigefügt sein, über die Sie über ein allfälliges Beitragsguthaben verfügen können. Info Anforderungsschreiben Demnächst erhalten alle Mitglieder des Wohlfahrtsfonds von der Concisa AG zudem das jährliche Schreiben, in dem wir Sie bitten Ihre Einkommensunterlagen zur Ermittlung von Fondsbeitrag bzw. Kammerumlage für das Jahr 2024 zu übermitteln. Wie bereits berichtet, entfällt ab sofort das Ausfüllen des farbigen Einkommensformulars und es ist ausreichend ausschließlich die benötigten Einkommensunterlagen an die Concisa AG zu senden. Nähere Infos dazu finden Sie sowohl im Schreiben als auch auf unserer neuen Homepage. Ankündigung Am 4. Juni 2024 um 18:00 Uhr findet in den Räumlichkeiten der Ärztekammer für Wien eine Wiederholung der Informationsveranstaltung zum eingeholten Rechtsgutachten zur „Abschaffung des Wohlfahrtsfonds“ statt. Rechtsanwalt Dr. Utudjian, Verfasser des Gutachtens, wird gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses seine Erkenntnisse präsentieren und erläutern. Zudem steht er für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmer*innenanzahl dieses Mal aus räumlichen Gründen begrenzt ist. Interessierte werden daher gebeten, sich zeitnah mit ihrem vollständigen Namen unter wff@aekwien.at anzumelden. Die Anmeldungen werden nach zeitlichem Einlangen gereiht und die Teilnahmeberechtigung wird mit gesonderter E-Mail bestätigt. Das Abschaffungsgutachten finden Sie hier. Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Ärzt*innen und Zahnärzt*innen, die Mitglieder des Wiener Wohlfahrtsfonds sind. Sprechstunde: Persönlich, Online, Telefon In manchen Lebenssituationen kann der Bedarf an Informationen, Unterstützung und Beratung erhöht sein. Daher möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass persönliche (Beratungs-)Termine rund um den Wohlfahrtsfonds gerne und unkompliziert möglich sind. Wenn Sie einen persönlichen, telefonischen oder digitalen Termin vereinbaren möchten, bitten wir Sie, Kontakt mit Clemens Schwinner unter schwinner@aekwien.at aufzunehmen. Er steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu besprechen und Ihnen weiterzuhelfen. |
Newsletter – 21. Februar 2024
April 4, 2024