Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds 

Pensionserhöhungen für das Jahr 2025

Ein Zeichen unseres Engagements, Ihre Zukunft finanziell abzusichern:

Im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 05. November 2024 haben wir bereits über eine bevorstehende Anpassung informiert. Nun ist es offiziell: Der Verwaltungsausschuss hat der Erweiterten Vollversammlung eine allgemeine Leistungsanpassung von 4,6% empfohlen.

Mit großer Freude können wir verkünden, dass die Erweiterte Vollversammlung am 10. Dezember 2024 den Vorschlägen des Verwaltungsausschusses gefolgt ist. Das beudetet: Die Wohlfahrtsfonds-Grundpension wird 2025 um 4,6% erhöht!

Die diesjährige Anpassung der Leistungen folgt dem Beschluss des Nationalrates und basiert auf der von der Österreichischen Nationalbank festgestellten rollierenden Inflation von 4,18% (Zeitraum September 2023 bis August 2024). Ziel ist es, die Wertbeständigkeit der Versorgungsleistungen zu sichern.

Dank des sogfältigens Wirtschaftens im vergangenen Jahr wird die Anpassung der Grundpension 2025 erstmals die Inflation um 0,42% übersteigen. Diese Anpassung bietet somit einen echten Mehrwert.

Wichtige Punkte:

Informationen für LeistungsbezieherInnen:

Weitere Leistungsanpassungen im Überblick:

Anpassung der Waisen- und Kinderunterstützung sowie Witwen- und Witwerversorgung

Auch in diesem Jahr profitieren die Witwen und Witwer sowie die eingetragenen PartnerInnen von einer Leistungsanpassung.

Besonders erfreulich: Der Verwaltungsausschuss hat erstmals empfohlen, die Leistungen der Waisenversorgung und der Kinderunterstützung um 4,6% zu erhöhen.

Die Erweiterte Vollversammlung ist auch dieser Empfehlung am 10. Dezember 2024 gefolgt.

Arbeitsversuche während der Invaliditätsversorgung

Ab dem 01.01.2025 werden die Bonusanwartschaftspunkte bei erneuter Beantragung einer Invaliditätsversorgung (befristet oder dauernd) in derselben Höhe wie beim ersten Antrag festgelegt. Dies gilt, wenn der Antrag unmittelbar nach dem Bezug einer oder mehrerer ununterbrochener befristeter Invaliditätsversorgung/en aufgrund desselben Ereignisses gestellt wird.

Das bedeutet:

Ziel ist es, sicherzustellen, dass niemand durch Arbeitsversuche in der Zuerkennung der Bonusanwartschaftspunkte benachteiligt wird.

Ersatzzeiten für Kindererziehung

Für die Gewährung von Ersatzzeiten müssen Fondsmitglieder der Ärztekammer für Wien Wochengeld, Familienzeitbonus oder Kinderbetreuungsgeld beziehen. Dies gilt sowohl für ordentliche als auch für freiwilige Mitglieder.

Wichtiger Hinweis: Wenn die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten an einem Tag im Monat erfüllt ist, gilt diese für das gesamte Monat.

Neu ab 2025: Der Familienzeitbonus im Rahmen des sogenannten Papamonats zählt jetzt ebenfalls als Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten. Diese Änderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.


Kontakt für Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Ärztekammer für  Wien sowie der Concisa AG zur Verfügung.

Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien

1010 Wien, Weihburggasse 10-12

Telefon +43/1/51501-1436

E-Mail wff@aekwien.at

Concisa Managment AG

Telefon +43 1 501 720

E-Mail aerzte@concisa.at

Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds 

Projekt: Mitgliederbeteiligung

Es sind insbesondere oft auch kritische Rückmeldungen der Mitglieder, die dem Verwaltungsausschuss dabei helfen, das bestehende System im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu verbessern und umzugestalten.

In seiner Klausursitzung im Oktober hat der Verwaltungsausschuss daher beschlossen, künftig verstärkt auf Möglichkeiten der Mitgliederbeteiligung zu setzen. So ist unter anderem geplant, Schwerpunkte in der künftigen Gestaltung des Beitrags- und Leistungssystems im Rahmen von Mitgliederbefragungen abzufragen und sich daraus ergebende Fragestellungen allenfalls im Rahmen von darauf aufbauenden Fokusgruppen auszuarbeiten und zu präzisieren.

Momentan laufen hierzu noch Vorarbeiten, wir halten Sie jedenfalls über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.

Versicherungsmathematik

Seit dem Jahr 2012 berät die VALIDA Consulting GmbH den Verwaltungsausschuss in versicherungsmathematischen Belangen: so muss es vorab für alle Änderungen im Beitrags- und Leistungssystems eine ausführliche versicherungsmathematische Bewertung geben. Dies soll sicherstellen, dass das Wohlfahrtsfondssystem auch langfristig stabil bleibt. In seiner Oktobersitzung hat der Verwaltungsausschuss nunmehr die Einholung eines sogenannten Kontrollgutachtens beschlossen: dieses vor allem auch im Bereich der Pensionskassen übliche Instrument dient dazu, die versicherungsmathematischen Ansätze durch einen weiteren Versicherungsmathematiker überprüfen zu lassen, um so sicherzustellen, dass nicht wesentliche Parameter übersehen werden. Wir werden jedenfalls nach Vorliegen des Kontrollgutachtens ausführlich informieren.

Rechnungshofbericht

Wie bereits im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 21. Februar 2024 berichtet, hat der Rechnungshof die Kammerverwaltung und den Wohlfahrtsfonds für die Periode 2017 bis 2022 geprüft und den finalen Bericht am Freitag, den 8. November 2024, veröffentlicht.

Die Kammer hat eine umfangreiche Stellungnahme ausgearbeitet und an den Rechnungshof retourniert. Die Stellungnahmen sowie den gesamten Bericht finden Sie hier zum Nachlesen.

Zusätzliche Informationen in der Immobiliengrafik

Wie in der Newsletter-Aussendung von Oktober 2024 kommuniziert gibt es auf der Website des Wohlfahrtsfonds nun eine interaktive Grafik zu den Immobilien. Es wurden inzwischen zusätzliche Informationen in dieser bereitgestellt, unter anderem welche Hausverwaltungen die jeweiligen Immobilien betreuen.

Falls Sie die interaktive Immobiliengrafik noch nicht kennen, hier nochmals eine kurze Anleitung wie Sie diese nutzen können:

  1. Besuchen Sie: https://wohlfahrtsfonds.wien/immobilien
  2. Falls Sie dies über Ihr Smartphone tun, drehen Sie Ihr Smartphone ins Querformat
  3. Klicken Sie auf die Icons, um nähere Informationen zu den einzelnen Immobilien zu erhalten

Korrektur zum Newsletter vom 05.11.2024

Bei der letzten Newsletter-Aussendung ist uns ein kleiner Tippfehler unterlaufen, den wir gerne korrigieren möchten. In dem Text zu den Pensionserhöhungen wurde die rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024 mit 4,8% angegeben. Dies ist natürlich nicht korrekt und hat verständlicherweise zu Verwirrungen geführt.

Um Missverständnisse auszuräumen, möchten wir Ihnen die korrekte Information zur Verfügung stellen:

Die rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024 lag bei 4,18%.


Kontakt für Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:

Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Telefon +43/1/51501-1436
E-Mail wff@aekwien.at

Concisa Management AG
Telefon +43 1 501 720
E-Mail aerzte@concisa.at

Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss (VWA) des Wohlfahrtsfonds (WFF)

Am 18. Oktober hat der Verwaltungsausschuss folgende Themen besprochen:

Pensionserhöhungen für das Jahr 2025

Gute Nachrichten: Der Verwaltungsausschusses hat beschlossen der Erweiterten Vollversammlung eine allgemeine Leistungsanpassung im Ausmaß von 4,6% zu empfehlen. Diese Erhöhung übertrifft die maßgebliche rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024, die bei 4,18% liegt, um 0,42%. Das bedeutet, dass diese Anpassung nicht nur die Inflation ausgleicht, sondern den Pensionen tatsächlich einen Mehrwert verschafft. Diese Entscheidung steht im Einklang mit dem Beschluss des Nationalrates und reflektiert die für 2025 geplante Pensionsanpassung, die auch für die staatlichen Pensionen vorgesehen ist.

Zusätzlich werden auch die Leistungen der Invaliditätsversorgung um 4,6% erhöht. Dies stellt sicher, dass alle Anspruchsberechtigten von dieser positiven Anpassung profitieren!

Ausnahmen? Lediglich Leistungen, bei denen aufgrund einer zu geringen Deckung ein Pensionssicherungsbeitrag von maximal 2% erhoben wird, sind ausgenommen.

Anpassung der Waisen- und Kinderunterstützung sowie Witwen- und Witwerversorgung

Auch in diesem Jahr sollen die Leistungen der Witwen- und Witwerversorgung sowie die Versorgung der eingetragenen Partner*innen von der Leistungsanpassung profitieren.

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt der Erweiterten Vollversammlung zudem erstmalig im Jahr 2025 auch die Leistungen der Waisenversorgung und der Kinderunterstützung um 4,6% zu erhöhen.

Dank der stabilen Entwicklung des Wohlfahrtsfonds konnte der Verwaltungsausschuss zum ersten Mal alle Versorgungsleistungen anpassen und so allfällige Kaufpreisminderungen ausgleichen. Dies ist ein bedeutender Schritt zur weiteren Stärkung der finanziellen Sicherheit unserer Mitglieder.

Die vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagenen Anpassungen müssen noch von der Erweiterten Vollversammlung in ihrer Herbstsitzung am 10. Dezember 2024 beschlossen werden.

Arbeitsversuche während der Invaliditätsversorgung

Ab dem 01.01.2025 werden des Weiteren die sogenannten Bonusanwartschaftspunkte bei Inanspruchnahme einer weiteren befristeten oder dauernden Invaliditätsversorgung in derselben Höhe festgesetzt wie beim ersten Ansuchen. Dies soll gelten, wenn der Antrag unmittelbar nach dem Bezug einer oder mehrerer ununterbrochener befristeter Invaliditätsversorgung/en aus demselben Ereignisfall gestellt wird.

Das bedeutet, dass Fondsmitglieder die gleichen Bonuspunkte wie beim ersten Mal erhalten, egal ob sie die Invaliditätsversorgung zum ersten Mal beantragen oder ein Arbeitsversuch aufgrund derselben Krankheit gescheitert ist. Auch wenn die Krankheit nach einer Zwischenzeit (zahn-)ärztlicher Tätigkeit erneut zur Arbeitsunfähigkeit führt. Durch das Vorsehen von Arbeitsversuchen soll sichergestellt werden, dass niemand durch Arbeitsversuche in der Zuerkennung der Bonusanwartschaftspunkte schlechter gestellt wird.

Ersatzzeiten für Kindererziehung

Die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten ist der Bezug von Wochengeld, Familienzeitbonus beziehungsweise Kinderbetreuungsgeld als ordentliches beziehungsweise freiwilliges Fondsmitglied des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien.

Falls für einen Tag die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten erfüllt ist, gilt die Ersatzzeit für das gesamte Monat.

Mit dieser Änderung soll festgelegt werden, dass explizit der Familienzeitbonus im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des sogenannten Papamonats eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten darstellt. Diese Änderung tritt voraussichtlich per 01.01.2025 in Kraft.

Anpassungen im Beitragssystem

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Klausursitzung auch ausführlich mit einer möglichen Änderung der Beitragsstaffel und der Kontenaufteilung befasst.

Während die Änderung der Beitragsstaffel noch durch die Einholung eines Kontrollgutachtens versicherungsmathematisch genauer untersucht und abgesichert werden soll, um so die fortgesetzte Einnahmenstabilität des Versorgungssystems sicherzustellen, soll das Thema einer allfälligen Änderung der Kontenaufteilung im Rahmen der Frühjahrklausur im Mai 2025 näher beleuchtet werden.


Kontakt für Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:

Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
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Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss (VWA) des Wohlfahrtsfonds (WFF)

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 10. September mit folgenden Themen befasst:

Pensionserhöhungen für das Jahr 2025

Im August 2024 gab es eine weitere Besprechung zu den Pensionserhöhungen für das Jahr 2025, an der neben Mitgliedern des Verwaltungsausschusses auch Vertreter der Ärzte-Senioren sowie der Versicherungsmathematik teilgenommen haben. Es wurde hierbei auch vereinbart, die der jeweiligen Prognoseberechnung zugrunde liegenden Parameter einer Neubewertung zu unterziehen und diese entsprechend anzupassen.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurden daraufhin moderate Anpassungen der Prognoseparameter unter anderem betreffend die Bestandsentwicklung und die Entwicklung der Bemessungsgrundlagen beschlossen.

Finanzielles

Im Rahmen der Sitzung hat der zuständige Finanzberater des Verwaltungsausschusses, die FERI AG zudem einen Bericht der Marktperformance des Masterfonds dargelegt und präsentiert.

Weiters haben die Mitglieder die aktuellen Immobilienentwicklungen besprochen und Beschlüsse für notwendige Sanierungsmaßnahmen gefasst.

Jahresbericht des Wohlfahrtsfonds 2024

Wie im letzten Jahr wird es auch für das Jahr 2024 einen Jahresbericht des Wohlfahrtsfonds geben. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde hierfür das Budget freigegeben.

Geschützter Bereich auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage

Momentan laufen auch Vorarbeiten für die Schaffung eines sogenannten „geschützten Bereiches“ auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage, der es möglich machen soll, den Mitgliedern im Sinne der Transparenz noch weitere, vertiefende Unterlagen über laufenden Projekte zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung dieses Bereiches wird nur mittels ID-Austria möglich sein.

Die Arbeiten für die Schaffung des geschützten Bereiches werden voraussichtlich noch diesen Herbst abgeschlossen. Sobald der Bereich auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage zugänglich ist, erhalten Sie von uns genauere Informationen hierzu. 


Kommende Vorträge des Wohlfahrtsfonds Wien

Wir möchten nochmals alle Turnusärzt*innen an die kommenden Vorträge des Wohlfahrtsfonds Wien erinnern:


Kontakt für Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:

Ärztekammer für Wien – Wohlfahrtsfonds
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Newsletter für Turnusärzt*innen – 30. August 2024

Vorsorge bei Berufsunfähigkeit

Der Wohlfahrtsfonds bietet Ihnen eine umfassende Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Dies ist besonders wichtig in jungen Jahren, da eine Berufsunfähigkeit existenzbedrohend sein kann. Ab dem ersten Tag Ihrer Eintragung als Ärzt*in oder Zahnärzt*in erhalten Sie eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Invaliditätsversorgung in voller Höhe.

Dies wird durch die Vergabe von Bonuspunkten ermöglicht.

Die Voraussetzungen für den Erhalt der Invaliditätsversorgung sind:

Gut zu wissen: Sie können diese Leistung anders als bei einer privaten Versicherung, unabhängig von einer Gesundheitsprüfung beziehen.

Das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wird von eigens hierfür bestellten Vertrauensärzten im Auftrag des Verwaltungsausschusses geprüft.  

Mehr Informationen zur Invaliditätsversorgung finden sie hier.


Beitragsabrechnung 2024 – Einkommensunterlagen

Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, dass wir für die Berechnung des Fondsbeitrages Ihre Einkommensunterlagen (Einkommenssteuerbescheid inklusive der Seiten „Lohnzettel und Meldungen“ sowie alle monatlichen Lohnabrechnungen bzw. das Jahreslohnkonto) aus dem drittvorangegangenen Jahr bis zum 15. September 2024 benötigen.

Das heißt für das Jahr 2024 sind die Einkommensunterlagen aus dem Jahr 2021 erforderlich.

Sollten Sie 2021 noch nicht in der Ärzteliste bzw. Zahnärzteliste eingetragen gewesen sein, werden die Unterlagen des laufenden Jahres (2024) zur Bemessung des Fondsbeitrages herangezogen. Da eine Vorlage der Unterlagen erst nach Ablauf des Abrechnungsjahres möglich ist, wird ersucht, diese Unterlagen bis zum 31. März des Folgejahres zu übermitteln (für das Abrechnungsjahr 2024 wäre dies der 31.03.2025).

Sie können uns die Unterlagen gerne elektronisch (aerzte@concisa.at) oder eingeschrieben per Post (Traungasse 14-16, 1030 Wien) übermitteln.

Bitte beachten Sie auch, dass bei nicht zeitgerechter Vorlage der Unterlagen und bis zu deren Nachreichung der Höchstbeitrag in Höhe von EUR 31.000,- zur Vorschreibung gelangt.

Achtung: Die Unterlagen müssen trotz allfälliger Akontierung der Dienstgeber*innen bzw. der Krankenkasse übermittelt werden.


E-Zustellung: Registrieren und Nutzen

Das kennen Sie sicher… Eine Behörde oder im speziellen Fall die Ärztekammer für Wien schickt Ihnen ein eingeschriebenes Schreiben, doch Sie sind nicht zu Hause um dieses persönlich entgegen zu nehmen und ein gelber Benachrichtigungszettel liegt in Ihrem Postkasten. Mit diesem müssen Sie zur Post gehen und das Schreiben abholen. Vielleicht ist es schon spät, Sie sind nach einer langen Nachtdienst im Krankenhaus zu müde und das Postamt ist etwas weiter weg oder vielleicht hat dieses heute bereits zugesperrt?

Daher unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Vorteile der E-Zustellung!

Damit erhalten Sie beispielsweise Ihre Beitragsbescheide für den Wohlfahrtsfondsauf elektronischem Weg direkt und unkompliziert. Was müssen Sie dafür tun?

Voraussetzung zur Registrierung ist die ID-Austria. Dadurch wir eine eindeutige Identifikation von Versender*in und Empfänger*in beim digitalen Informationsaustausch bzw. Zustellung sichergestellt.

Danach müssen Sie sich ein Postfach bei oesterreich.gv.at (für Privatpersonen) anlegen. Dieses ist dann Ihr zentrales und sicheres Postfach für elektronische Nachrichten von sämtlichen Behörden. Sobald Sie sich angemeldet haben und bestätigt haben, dass Sie behördliche Schriftstücke elektronisch erhalten möchten, können Sie unter anderem Bescheide des Wohlfahrtsfonds sicher über Ihr kostenloses elektronisches Postfach empfangen.

Sobald ein Schriftstück in Ihrem elektronischen Postfach eingelangt ist, erhalten Sie auf die von Ihnen angegebene E-Mailadresse eine Eingangsbenachrichtigung.

Zu beachten ist: Privatpersonen können ihr elektronisches Postfach „MeinPostkorb“ auf oesterreich.gv.at (unter „Weitere Services“) und in der APP „Digitales Amt“ abrufen.

Gut zu wissen: Wie bei der konventionellen Zustellung auch, können vorübergehende Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankenstand gemeldet werden. Während dieser Zeit werden Sendungen nicht elektronisch zugestellt. 

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne an folgende E-Mail-Adresse wenden: schwinner@aekwien.at.


Kommende Vorträge für Turnusärzt*innen

Falls Sie mehr über den Wohlfahrtsfonds wissen möchten, besuchen Sie gerne die kommenden Vorträge des Wohlfahrtsfonds:


Kontakt bei Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen

der Concisa gerne zur Verfügung.

Concisa Management AG

Telefon +43 1 501 720

E-Mail aerzte@concisa.at

Newsletter – 11. Juli 2024

Interaktive Grafik: „Was passiert mit meinen Fondsbeiträgen?“

Ziemlich sicher haben Sie schon unsere neue Wohlfahrtsfonds-Webseite besucht und sich dort umgesehen. Falls nicht, laden wir Sie ein, vorbeizuschauen: www.wohlfahrtsfonds.wien. Wir freuen uns, Ihnen dort unser brandneues, interaktives Feature vorstellen zu dürfen, das Ihnen auf anschauliche Weise zeigt, was mit Ihren Fondsbeiträgen passiert. So nutzen Sie es:

  1. Besuchen Sie wohlfahrtsfonds.wien/was-passiert-mit-meinen-fondsbeitraegen 
  2. Drehen Sie Ihr Smartphone ins Querformat
  3. Geben Sie Ihren Fondsbeitrag ein
  4. Erhalten Sie einen Überblick über die Kontenaufteilung
  5. Erfahren Sie mehr über die Aufteilung auf die verschiedenen Konten und den Erwerb von Anwartschaftspunkten bzw. die Zuteilung in den kapitalgedeckten Bereich

Die Leistungen des Wohlfahrtsfonds setzen sich aus Leistungen aus einem Umlageverfahren und einem Kapitaldeckungsverfahren zusammen. Die interaktive Grafik soll Ihnen helfen, ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, wie Ihr eingezahltes Geld auf die unterschiedlichen Konten aufgeteilt wird. 

Bitte beachten Sie, dass die Aufteilung Ihres Fondsbeitrages in der Anwendung nur auf das laufende Jahr 2024 bezogen ist.


Ihre Wünsche und Anregungen

Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, uns Ihre Wünsche und Anregungen mitzuteilen. Wenn Sie Themen haben, über die wir auf unserer Webseite oder in Form von Artikeln ausführlicher berichten sollen, lassen Sie es uns wissen. Ihre Ideen und Vorschläge sind uns wichtig und helfen uns, unsere Inhalte noch besser auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.


Sommerwünsche

Schließlich wünschen wir allen Wiener Ärzt*innen und Zahnärzt*innen einen schönen Sommer und viele erholsame Tage.

Newsletter – 24.06.2024

Am 11. Juni fand die diesjährige Frühjahrs-Sitzung der Erweiterten Vollversammlung (EVV) statt. Im Fokus der EVV stand der Bericht des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Dr. Michael Lazansky, MBA, unter anderem zu den Themen Vermögensentwicklung, Änderungen der Satzung und Beitragsordnung sowie der Haushaltsordnung. Zudem wurde der Jahresabschluss für 2023 vorgestellt und genehmigt.

Der Jahresabschluss für den Wohlfahrtsfonds 2023 wurde der Erweiterten Vollversammlung präsentiert und von dieser beschlossen. Dieser ist öffentlich hier einsehbar: Bilanz- und Erfolgsrechnung 2023.

Innerhalb der Satzung der Satzung konnten zwei wesentliche Änderungen beschlossen werden: Die
erste Änderung betrifft die eindeutige Klarstellung, dass die gleichzeitige
Inanspruchnahme von Alters- und Invaliditätsversorgung nicht möglich ist. Die
zweite Änderung besagt, dass Mitgliedern im Rahmen eines Zivildienstes
Kinderunterstützung zu gewähren ist.

Die Erweiterte Vollversammlung ist außerdem der Empfehlung des Verwaltungsausschusses gefolgt und hat weiters beschlossen, den Höchstbeitrag von derzeit EUR 31.000,- auf EUR 34.000,- zu erhöhen. Diese Änderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Die Anhebung folgt einer bereits 2019 beschlossenen Empfehlung der
Wohlfahrtsfondsgremien, den Höchstbeitrag in regelmäßigen, zumeist fünfjährigen
Schritten anzupassen.

Rückblick auf Informationsveranstaltung

Am Dienstag, den 4. Juni 2024, fand in der Ärztekammer für Wien eine Wiederholung der Informationsveranstaltung zum Thema „Ist der Wohlfahrtsfonds abschaffbar?“ statt.

Die Veranstaltung zielte darauf ab, die Inhalte eines eingeholten und umfangreichen Rechtsgutachtens zu präsentieren und für Mitglieder verständlich aufzubereiten. Dieses Gutachten, das im Jahr 2023 vom Verwaltungsausschuss in Auftrag gegeben wurde, beschäftigte sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien grundsätzlich abgeschafft oder eine freiwillige Mitgliedschaft ermöglicht werden könnte.

Der Verfasser des Gutachtens, Rechtsanwalt Dr. Armenak Utudjian, erläuterte die zentralen Fragestellungen und wesentlichen Erkenntnisse aus dem Gutachten. Die Conclusio: Vor allem verfassungsrechtliche Schranken stehen einer völligen Abschaffung des Wohlfahrtsfonds entgegen. Zudem ist die politische Umsetzbarkeit angesichts der erforderlichen Gesetzesänderungen sehr fraglich. Neben der Präsentation des Gutachtens gab es Raum für einen offenen Austausch mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschuss Dr. Michael Lazansky, MBA.

Die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Meinungen zu äußern, was zu einem lebhaften Dialog führte. Die Veranstaltung war ein wichtiger Schritt, um interessierte Ärzt*innen und Zahnärzt*innen über die rechtlichen und praktischen Herausforderungen des Fonds zu informieren

AUSGEBUCHT!

Datum: Dienstag, 4. Juni 2024 um 18:00 Uhr

Ort: Ärztekammer für Wien, Weihburggasse 10-12, 1010 Wien – Veranstaltungszentrum Saal 3, 1. Stock

Bitte beachten Sie, dass aufgrund räumlicher Begrenzungen die Teilnehmer*innenanzahl beschränkt ist. Daher bitten wir Sie, sich zeitnah mit Ihrem vollständigen Namen unter wff@aekwien.at anzumelden.

Es sollte eine Freiwilligkeit der Zugehörigkeit zum Wohlfahrtsfonds bestehen.

Die Zwangsmitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds sollte aufgehoben werden

Mit Aussagen wie diesen ist der Wohlfahrtsfonds von vielen Mitgliedern ständig konfrontiert.

Schließlich wurde der Verwaltungsausschuss 2023 von der Erweiterten Vollversammlung damit beauftragt, ein Rechtsgutachten einzuholen, das sich mit der Frage einer möglichen Abschaffung des Wohlfahrtsfonds oder einer freiwilligen Mitgliedschaft befasst.

Das umfangreiche Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Abschaffung des Wohlfahrtsfonds de facto nicht realistisch möglich ist, da verschiedene Aspekte wie Gleichbehandlung, Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit der zu treffenden Maßnahmen einer Auflösung entgegenstehen und in einem komplexen, vielschichtigen Prozess mit sehr vielen Stakeholdern abgeklärt werden müssten.

Im Rahmen der Veranstaltung wird Ihnen RA Dr. Armenak Utudjian, der Verfasser des Gutachtens, die Fragestellung und die erlangten Erkenntnisse präsentieren und erläutern. Darüber hinaus wird Raum für einen offenen Austausch zu diesem Thema geboten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter wff@aekwien.at  zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltung ausschließlich für Ärztinnen und Zahnärztinnen, die Mitglieder des Wiener Wohlfahrtsfonds sind, bestimmt ist.

Wir freuen uns über Ihr Erscheinen und einen konstruktiven Dialog.

WFF News Banner

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 23. April mit folgenden Themen befasst:
 
Wohlfahrtsfonds präsentiert neue Webseite
Wir freuen uns außerdem, Ihnen berichten zu dürfen, dass ab sofort den Mitgliedern des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien eine eigene Homepage zur Verfügung steht. Die neue Webseite mit der Adresse www.wohlfahrtsfonds.wien wird zukünftig der zentrale Anlaufpunkt für alle Informationen rund um den Wiener Wohlfahrtsfonds sein.
Diese Webseite deckt eine Vielzahl von Themen ab, angefangen von der Erläuterung der Beitragszusammensetzung bis hin zur Verwendung der Fondsmittel, Vermögenswerte und Veranlagung. Außerdem bietet sie einen einfachen Zugang zu Formularen und Broschüren für die Beitragsermittlung.  

Hauptabrechnung beschlossen
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 23.04.2024 die Hauptabrechnung der Fondsbeiträge für das Jahr 2023 beschlossen. Dies bedeutet, dass ein Großteil der Mitglieder in den nächsten Tagen ihren Beitragsbescheid entweder per elektronischer Zustellung oder mittels eines eingeschriebenen Briefs erhalten wird.

Dem Bescheid wird, wie gewohnt, auch wieder eine Allonge beigefügt sein, über die Sie über ein allfälliges Beitragsguthaben verfügen können.  

Info Anforderungsschreiben
Demnächst erhalten alle Mitglieder des Wohlfahrtsfonds von der Concisa AG zudem das jährliche Schreiben, in dem wir Sie bitten Ihre Einkommensunterlagen zur Ermittlung von Fondsbeitrag bzw. Kammerumlage für das Jahr 2024 zu übermitteln.

Wie bereits berichtet, entfällt ab sofort das Ausfüllen des farbigen Einkommensformulars und es ist ausreichend ausschließlich die benötigten Einkommensunterlagen an die Concisa AG zu senden. Nähere Infos dazu finden Sie sowohl im Schreiben als auch auf unserer neuen Homepage.  

Ankündigung
Am 4. Juni 2024 um 18:00 Uhr findet in den Räumlichkeiten der Ärztekammer für Wien eine Wiederholung der Informationsveranstaltung zum eingeholten Rechtsgutachten zur „Abschaffung des Wohlfahrtsfonds“ statt. Rechtsanwalt Dr. Utudjian, Verfasser des Gutachtens, wird gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses seine Erkenntnisse präsentieren und erläutern. Zudem steht er für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmer*innenanzahl dieses Mal aus räumlichen Gründen begrenzt ist. Interessierte werden daher gebeten, sich zeitnah mit ihrem vollständigen Namen unter wff@aekwien.at anzumelden. Die Anmeldungen werden nach zeitlichem Einlangen gereiht und die Teilnahmeberechtigung wird mit gesonderter E-Mail bestätigt.
Das Abschaffungsgutachten finden Sie hier.

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Ärzt*innen und Zahnärzt*innen, die Mitglieder des Wiener Wohlfahrtsfonds sind.  

Sprechstunde: Persönlich, Online, Telefon
In manchen Lebenssituationen kann der Bedarf an Informationen, Unterstützung und Beratung erhöht sein. Daher möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass persönliche (Beratungs-)Termine rund um den Wohlfahrtsfonds gerne und unkompliziert möglich sind. Wenn Sie einen persönlichen, telefonischen oder digitalen Termin vereinbaren möchten, bitten wir Sie, Kontakt mit Clemens Schwinner unter schwinner@aekwien.at aufzunehmen. Er steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu besprechen und Ihnen weiterzuhelfen.