Newsletter – 11. Juli 2024

Interaktive Grafik: „Was passiert mit meinen Fondsbeiträgen?“

Ziemlich sicher haben Sie schon unsere neue Wohlfahrtsfonds-Webseite besucht und sich dort umgesehen. Falls nicht, laden wir Sie ein, vorbeizuschauen: www.wohlfahrtsfonds.wien. Wir freuen uns, Ihnen dort unser brandneues, interaktives Feature vorstellen zu dürfen, das Ihnen auf anschauliche Weise zeigt, was mit Ihren Fondsbeiträgen passiert. So nutzen Sie es:

  1. Besuchen Sie wohlfahrtsfonds.wien/was-passiert-mit-meinen-fondsbeitraegen 
  2. Drehen Sie Ihr Smartphone ins Querformat
  3. Geben Sie Ihren Fondsbeitrag ein
  4. Erhalten Sie einen Überblick über die Kontenaufteilung
  5. Erfahren Sie mehr über die Aufteilung auf die verschiedenen Konten und den Erwerb von Anwartschaftspunkten bzw. die Zuteilung in den kapitalgedeckten Bereich

Die Leistungen des Wohlfahrtsfonds setzen sich aus Leistungen aus einem Umlageverfahren und einem Kapitaldeckungsverfahren zusammen. Die interaktive Grafik soll Ihnen helfen, ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, wie Ihr eingezahltes Geld auf die unterschiedlichen Konten aufgeteilt wird. 

Bitte beachten Sie, dass die Aufteilung Ihres Fondsbeitrages in der Anwendung nur auf das laufende Jahr 2024 bezogen ist.


Ihre Wünsche und Anregungen

Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, uns Ihre Wünsche und Anregungen mitzuteilen. Wenn Sie Themen haben, über die wir auf unserer Webseite oder in Form von Artikeln ausführlicher berichten sollen, lassen Sie es uns wissen. Ihre Ideen und Vorschläge sind uns wichtig und helfen uns, unsere Inhalte noch besser auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.


Sommerwünsche

Schließlich wünschen wir allen Wiener Ärzt*innen und Zahnärzt*innen einen schönen Sommer und viele erholsame Tage.

Newsletter – 24.06.2024

Am 11. Juni fand die diesjährige Frühjahrs-Sitzung der Erweiterten Vollversammlung (EVV) statt. Im Fokus der EVV stand der Bericht des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Dr. Michael Lazansky, MBA, unter anderem zu den Themen Vermögensentwicklung, Änderungen der Satzung und Beitragsordnung sowie der Haushaltsordnung. Zudem wurde der Jahresabschluss für 2023 vorgestellt und genehmigt.

Der Jahresabschluss für den Wohlfahrtsfonds 2023 wurde der Erweiterten Vollversammlung präsentiert und von dieser beschlossen. Dieser ist öffentlich hier einsehbar: Bilanz- und Erfolgsrechnung 2023.

Innerhalb der Satzung der Satzung konnten zwei wesentliche Änderungen beschlossen werden: Die
erste Änderung betrifft die eindeutige Klarstellung, dass die gleichzeitige
Inanspruchnahme von Alters- und Invaliditätsversorgung nicht möglich ist. Die
zweite Änderung besagt, dass Mitgliedern im Rahmen eines Zivildienstes
Kinderunterstützung zu gewähren ist.

Die Erweiterte Vollversammlung ist außerdem der Empfehlung des Verwaltungsausschusses gefolgt und hat weiters beschlossen, den Höchstbeitrag von derzeit EUR 31.000,- auf EUR 34.000,- zu erhöhen. Diese Änderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Die Anhebung folgt einer bereits 2019 beschlossenen Empfehlung der
Wohlfahrtsfondsgremien, den Höchstbeitrag in regelmäßigen, zumeist fünfjährigen
Schritten anzupassen.

Rückblick auf Informationsveranstaltung

Am Dienstag, den 4. Juni 2024, fand in der Ärztekammer für Wien eine Wiederholung der Informationsveranstaltung zum Thema „Ist der Wohlfahrtsfonds abschaffbar?“ statt.

Die Veranstaltung zielte darauf ab, die Inhalte eines eingeholten und umfangreichen Rechtsgutachtens zu präsentieren und für Mitglieder verständlich aufzubereiten. Dieses Gutachten, das im Jahr 2023 vom Verwaltungsausschuss in Auftrag gegeben wurde, beschäftigte sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien grundsätzlich abgeschafft oder eine freiwillige Mitgliedschaft ermöglicht werden könnte.

Der Verfasser des Gutachtens, Rechtsanwalt Dr. Armenak Utudjian, erläuterte die zentralen Fragestellungen und wesentlichen Erkenntnisse aus dem Gutachten. Die Conclusio: Vor allem verfassungsrechtliche Schranken stehen einer völligen Abschaffung des Wohlfahrtsfonds entgegen. Zudem ist die politische Umsetzbarkeit angesichts der erforderlichen Gesetzesänderungen sehr fraglich. Neben der Präsentation des Gutachtens gab es Raum für einen offenen Austausch mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschuss Dr. Michael Lazansky, MBA.

Die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Meinungen zu äußern, was zu einem lebhaften Dialog führte. Die Veranstaltung war ein wichtiger Schritt, um interessierte Ärzt*innen und Zahnärzt*innen über die rechtlichen und praktischen Herausforderungen des Fonds zu informieren

AUSGEBUCHT!

Datum: Dienstag, 4. Juni 2024 um 18:00 Uhr

Ort: Ärztekammer für Wien, Weihburggasse 10-12, 1010 Wien – Veranstaltungszentrum Saal 3, 1. Stock

Bitte beachten Sie, dass aufgrund räumlicher Begrenzungen die Teilnehmer*innenanzahl beschränkt ist. Daher bitten wir Sie, sich zeitnah mit Ihrem vollständigen Namen unter wff@aekwien.at anzumelden.

Es sollte eine Freiwilligkeit der Zugehörigkeit zum Wohlfahrtsfonds bestehen.

Die Zwangsmitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds sollte aufgehoben werden

Mit Aussagen wie diesen ist der Wohlfahrtsfonds von vielen Mitgliedern ständig konfrontiert.

Schließlich wurde der Verwaltungsausschuss 2023 von der Erweiterten Vollversammlung damit beauftragt, ein Rechtsgutachten einzuholen, das sich mit der Frage einer möglichen Abschaffung des Wohlfahrtsfonds oder einer freiwilligen Mitgliedschaft befasst.

Das umfangreiche Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Abschaffung des Wohlfahrtsfonds de facto nicht realistisch möglich ist, da verschiedene Aspekte wie Gleichbehandlung, Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit der zu treffenden Maßnahmen einer Auflösung entgegenstehen und in einem komplexen, vielschichtigen Prozess mit sehr vielen Stakeholdern abgeklärt werden müssten.

Im Rahmen der Veranstaltung wird Ihnen RA Dr. Armenak Utudjian, der Verfasser des Gutachtens, die Fragestellung und die erlangten Erkenntnisse präsentieren und erläutern. Darüber hinaus wird Raum für einen offenen Austausch zu diesem Thema geboten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter wff@aekwien.at  zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltung ausschließlich für Ärztinnen und Zahnärztinnen, die Mitglieder des Wiener Wohlfahrtsfonds sind, bestimmt ist.

Wir freuen uns über Ihr Erscheinen und einen konstruktiven Dialog.

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Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 23. April mit folgenden Themen befasst:
 
Wohlfahrtsfonds präsentiert neue Webseite
Wir freuen uns außerdem, Ihnen berichten zu dürfen, dass ab sofort den Mitgliedern des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien eine eigene Homepage zur Verfügung steht. Die neue Webseite mit der Adresse www.wohlfahrtsfonds.wien wird zukünftig der zentrale Anlaufpunkt für alle Informationen rund um den Wiener Wohlfahrtsfonds sein.
Diese Webseite deckt eine Vielzahl von Themen ab, angefangen von der Erläuterung der Beitragszusammensetzung bis hin zur Verwendung der Fondsmittel, Vermögenswerte und Veranlagung. Außerdem bietet sie einen einfachen Zugang zu Formularen und Broschüren für die Beitragsermittlung.  

Hauptabrechnung beschlossen
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 23.04.2024 die Hauptabrechnung der Fondsbeiträge für das Jahr 2023 beschlossen. Dies bedeutet, dass ein Großteil der Mitglieder in den nächsten Tagen ihren Beitragsbescheid entweder per elektronischer Zustellung oder mittels eines eingeschriebenen Briefs erhalten wird.

Dem Bescheid wird, wie gewohnt, auch wieder eine Allonge beigefügt sein, über die Sie über ein allfälliges Beitragsguthaben verfügen können.  

Info Anforderungsschreiben
Demnächst erhalten alle Mitglieder des Wohlfahrtsfonds von der Concisa AG zudem das jährliche Schreiben, in dem wir Sie bitten Ihre Einkommensunterlagen zur Ermittlung von Fondsbeitrag bzw. Kammerumlage für das Jahr 2024 zu übermitteln.

Wie bereits berichtet, entfällt ab sofort das Ausfüllen des farbigen Einkommensformulars und es ist ausreichend ausschließlich die benötigten Einkommensunterlagen an die Concisa AG zu senden. Nähere Infos dazu finden Sie sowohl im Schreiben als auch auf unserer neuen Homepage.  

Ankündigung
Am 4. Juni 2024 um 18:00 Uhr findet in den Räumlichkeiten der Ärztekammer für Wien eine Wiederholung der Informationsveranstaltung zum eingeholten Rechtsgutachten zur „Abschaffung des Wohlfahrtsfonds“ statt. Rechtsanwalt Dr. Utudjian, Verfasser des Gutachtens, wird gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses seine Erkenntnisse präsentieren und erläutern. Zudem steht er für Fragen aus dem Publikum zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmer*innenanzahl dieses Mal aus räumlichen Gründen begrenzt ist. Interessierte werden daher gebeten, sich zeitnah mit ihrem vollständigen Namen unter wff@aekwien.at anzumelden. Die Anmeldungen werden nach zeitlichem Einlangen gereiht und die Teilnahmeberechtigung wird mit gesonderter E-Mail bestätigt.
Das Abschaffungsgutachten finden Sie hier.

Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Ärzt*innen und Zahnärzt*innen, die Mitglieder des Wiener Wohlfahrtsfonds sind.  

Sprechstunde: Persönlich, Online, Telefon
In manchen Lebenssituationen kann der Bedarf an Informationen, Unterstützung und Beratung erhöht sein. Daher möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass persönliche (Beratungs-)Termine rund um den Wohlfahrtsfonds gerne und unkompliziert möglich sind. Wenn Sie einen persönlichen, telefonischen oder digitalen Termin vereinbaren möchten, bitten wir Sie, Kontakt mit Clemens Schwinner unter schwinner@aekwien.at aufzunehmen. Er steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu besprechen und Ihnen weiterzuhelfen.  
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Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 13. Februar mit folgenden Themen befasst.


Rechnungshofbericht
Der Rechnungshof hat der Ärztekammer für Wien kürzlich eine Rohfassung seines Prüfberichts für den Untersuchungszeitraum 2017 bis 2022 übermittelt.

Der Rechnungshof hatte sowohl die Verwaltung der Kammer als auch den Wohlfahrtsfonds in seine Prüfung einbezogen. Der Teil des Rohberichts, der den Wohlfahrtsfonds betrifft, wurde in der Sitzung diskutiert. Bis zur Klausursitzung des Verwaltungsausschusses am 24. Mai sollen jene Punkte herausgearbeitet werden, bei denen Handlungsbedarf besteht.

Sobald der endgültige Bericht vorliegt, wird dieser selbstverständlich für die Öffentlichkeit auf der Homepage der Ärztekammer für Wien bzw. des Wiener Wohlfahrtsfonds zugänglich gemacht.  

Themenvorbereitung für die Klausursitzung des Verwaltungsausschusses
Neben dem Rechnungshofbericht wird auch die Beitrags- und Leistungsgerechtigkeit im Fokus der Klausur am 24. Mai stehen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auch an einer Anpassung und folglich Vereinfachung der Beitragsstaffel gearbeitet. Zudem stehen erste Maßnahmen für die Pensionserhöhung 2025 auf der Agenda. Ein weiterer Tagesordnungspunkt betrifft das geplante Kundenportal.  

Update Kundenportal
Wie bereits in einer früheren Aussendung angekündigt, befindet sich ein Kunden-/Serviceportal für die Mitglieder des Wohlfahrtsfonds in Planung. Bei dieser VWA-Sitzung wurde der aktuelle Stand des Projekts präsentiert, inklusive des technischen Ist-Stands, einer Stakeholder-Analyse sowie der Abbildung bestehender Prozesse unter Berücksichtigung laufender Anforderungswünsche.

Derzeit durchläuft das Kundenportal die Abschlussphase der Evaluation der technischen Machbarkeit und befindet sich gleichzeitig im Übergang in die Umsetzungsphase. Ein herausragender Mehrwert des Portals wird im Bereich Selfservice erwartet. Zusätzlich soll es allgemeine Informationen des Wohlfahrtsfonds wie Vermögen oder Vermögenswerte bereitstellen.

Nach der Klärung der allgemeinen technischen Grundlagen und vergaberechtlicher Aspekte werden erste Kostenschätzungen für den nächsten Schritt, die Programmierung, eingeholt.  

KDV-Gewinnzuteilung
Das kapitalgedeckte Verfahren konnte im Jahr 2023 eine sehr gute Performance von +7,63% erwirtschaften. Dies stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr dar.

Trotz dieser positiven Entwicklung hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die Pensionskonten von Aktiven und Pensionist*innen lediglich mit 2,5% zu verzinsen. Diese Entscheidung basiert auf den Erfahrungen des letzten Jahres, in dem aufgrund der herausfordernden Kapitalmarktsituation eine negative Gewinnreserve gebildet werden musste, um den Rechnungszins von 2,5% aufrechtzuerhalten.

In seiner Sitzung am 13. Februar 2024 hat der Verwaltungsausschuss daher beschlossen, den Pensionskonten sowohl der Aktiven als auch der Leistungsbezieher*innen für das Jahr 2023 wieder einen Rechnungszins von 2,5% zuzuschreiben. Die Differenz zum Ergebnis fließt in die nun positive Gewinnreserve.  

Ankündigungen
Ab April: Versand der Beitragsmitteilungen für Wohlfahrtsfonds und Kammerumlage. Beachten Sie: ab diesem Jahr entfällt das farbige Erklärungsformular.

Am 4. Juni 2024 findet eine Folgeveranstaltung der Gutachtenpräsentation zum Thema „Ist der Wohlfahrtsfonds abschaffbar?“ statt. Eine Einladung folgt demnächst. Für dieses Mal ist jedenfalls auch ein Livestream geplant, um einen niederschwelligen Zugang zu ermöglichen.

In Zusammenarbeit mit den Turnusärzte-Vertreter*innen der Krankenhäuser werden derzeit für 2024 allgemeine Infoveranstaltungen speziell für Turnusärzt*innen geplant.
 
Gutes zum Schluss
Im Dezember 2023 stellte der Wohlfahrtsfonds Geschäftsräumlichkeiten in der Immobilie Franziskanerplatz 6 für einen Charity-Flohmarkt zugunsten der Organisation Mary’s Meals zur Verfügung. Der Verkauf von gespendetem Material erbrachte einen Betrag von 13.514 Euro, mit dem mehr als 600 hungernde Kinder in den ärmsten Ländern der Welt für ein Jahr mit täglicher Nahrung und Schulbildung unterstützt werden können. Die Ernährungsinitiative Mary’s Meals versorgt heute an jedem Schultag 2,4 Millionen Kinder in 5.084 Schulen in 18 der ärmsten Länder der Welt.