WFF-Update: Pensionen steigen, Beiträge sinken!

Die Erweiterte Vollversammlung hat am 9. Dezember 2025 richtungsweisende Beschlüsse gefasst. Wir setzen damit nicht nur wirtschaftliche Vernunft um, sondern reagieren direkt auf das Feedback aus der jüngsten Mitgliederbefragung.

1. Pensionserhöhung: Wertsicherung garantiert!

    Wir freuen uns bekanntgeben zu dürfen, dass die Grundpension ab 2026 um 3,6% erhöht wird. Damit liegen wir über der rollierenden Inflation von 2,8% und sichern die Kaufkraft unserer Pensionisten nachhaltig ab. Möglich wird diese positive Entwicklung durch das sorgfältige und vorausschauende Wirtschaften im vergangenen Jahr.

    Davon profitieren ab 2026 auch:

    2. Ihre Kritik als Auftrag: Beitragssatz sinkt auf 12%

      Viele von Ihnen haben in der aktuellen Umfrage die Höhe der Beiträge kritisiert. Wir haben verstanden. Dank der soliden wirtschaftlichen Entwicklung und erfolgreicher Immobilienprojekte können wir den Höchstbeitragssatz ab der Abrechnung 2026 von 14% auf 12% senken.

      Unser Fazit: Der Wohlfahrtsfonds steht auf gesunden Beinen. Das bestätigen uns auch unabhängige Gutachten der Valida und Actuaria. Wir nutzen diesen Spielraum, um heute die Leistungsträger zu entlasten und gleichzeitig die Pensionen von morgen zu sichern.

      Informationen zur Abwicklung:

      Wir heißen Sie herzlich willkommen im Wiener Wohlfahrtsfonds.

      Beim Wohlfahrtsfonds handelt es sich um Ihre standeseigene, solidarische und demokratisch verwaltete Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Neben der Gewährung einer lebenslangen Altersrente bietet der Wohlfahrtsfonds auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit sowie finanzielle Unterstützung für Ihre Hinterbliebenen im Todesfall.

      Damit Sie einen guten ersten Überblick über den Wiener Wohlfahrtsfonds erhalten, haben wir für Sie die wichtigesten Informationen zusammengestellt:

      Erfahren Sie, welche Leistungen der Wohlfahrtsfonds Wien bietet und wie Sie davon profitieren Wohlfahrtsfonds Wien | Umfassende Informationsoffensive.

      Hier finden Sie die wichtigsten Grundlagen zu den Beiträgen und deren Berechnung.

      Informationen über die Verwaltung und Verwendung Ihrer Beiträge finden Sie hier.

      Werfen Sie einen Blick auf unsere Immobiliengrafik und erfahren Sie mehr über die Immobilieninvestitionen des Wohlfahrtsfonds Wien.

      Ihre Meinung, unser Auftrag: Gemeinsam für einen zukunftsfitten Wohlfahrtsfonds

      Zuallererst möchten wir uns herzlich bei Ihnen für die zahlreiche Teilnahme an unserer Mitgliederbefragung bedanken. Wir haben Sie um Ihre Meinung gebeten, und Ihre Antwort ist klar: Ein Großteil von Ihnen ist sehr unzufrieden mit dem Kosten-Nutzen-Verhältnis, der Komplexität und der mangelnden Transparenz unseres Systems. Hier finden Sie die wesentlichen Ergebnisse der Befragung:

      Das Video zum Newsletter finden Sie hier.

      Wir haben diese Befragung initiiert, weil wir seit 2022 an grundlegenden Veränderungen arbeiten und wussten, dass ein einfaches „Weiter wie bisher“ nicht ausreicht. Ihr Feedback ist für uns die notwendige Bestätigung und der klare Auftrag, den eingeschlagenen Reformweg nun konsequent fortzusetzen.

      Ihr Feedback als Motor für unsere Reformen

      Vieles, was Sie kritisieren, haben wir bereits als zentrale Probleme identifiziert und in Angriff genommen: Die Komplexität des Systems ist der Grund, warum wir intensiv an einer Vereinfachung arbeiten. Ihr Wunsch nach mehr Transparenz ist der Motor unserer Digitalisierungsoffensive. Und Ihre Kritik an der Servicequalität bestärkt uns, unsere Prozesse neu zu definieren.

      Bei all diesen notwendigen Veränderungen halten wir am Kern des Wohlfahrtsfonds fest: Er war und ist ein zutiefst solidarisches System, in dem (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte füreinander einstehen – ab Tag eins der Mitgliedschaft. Um dieses wertvolle Fundament zukunftsfit zu machen, erfolgt unsere gesamte Tätigkeit unter Begleitung exzellenter externer Expertinnen und Experten, von Versicherungsmathematikern bis zu Veranlagungsprofis.

      Wie geht es jetzt weiter?

      Wir werden Ihnen gegenüber vollkommen transparent sein: Grundlegende Systemänderungen brauchen Zeit und Sorgfalt. Ihr Votum gibt uns den entscheidenden Rückenwind, diesen Wandel zu beschleunigen.

      Unsere Arbeit für Sie lässt sich daher in drei Zielen zusammenfassen:

      1. Wir werden Sie klar und verständlich über unsere Arbeit informieren.
      1. Wir werden die Leistungen des Wohlfahrtsfonds noch transparenter machen.
      1. Wir werden unsere Servicequalität weiter laufend verbessern.

      Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen informieren und haben immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen.


      Wohlfahrtsfondsinformationen bald auch auf Instagram

      Um für eine noch breitere Information unserer Mitglieder sämtliche Informationswege zu nutzen, werden wir demnächst auch einen Instagramaccount einrichten.

      Auf diese Weise hoffen wir, Ihnen noch mehr Informationen auf unterschiedlichen Kanälen zur Verfügung zu stellen.

      Verbinden Sie sich mit uns!

      Die aktuelle APA-Meldung vom 6. Mai 2025 mit dem Titel „Meist kein Reha- und Pflegegeld bei ME/CFS und Post-Covid“ zeichnet ein ernüchterndes Bild: Viele Betroffene, die an Long Covid oder ME/CFS leiden, erhalten von der staatlichen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) weder Pflegegeld noch Rehabilitationsmaßnahmen und das trotz massiver gesundheitlicher Einschränkungen.

      Anders sieht die Situation für Mitglieder des Wiener Wohlfahrtsfonds aus: Bislang hat der Verwaltungsausschuss des Wiener Wohlfahrtsfonds so gut wie in allen Fälle, in denen Long- oder Post-Covid diagnostiziert und nachvollziehbar dokumentiert wurden, einen Anspruch auf Invaliditätsversorgung anerkannt.

      Das bedeutet, dass bei entsprechender medizinischer Nachweisführung eine Versorgung durch den Wiener Wohlfahrtsfonds für Betroffene ermöglicht wird. Der Wiener Wohlfahrtsfonds unterstützt mit seinen Leistungen somit insbesondere jene Kolleginnen und Kollegen, die während der Pandemie einem deutlich höheren Erkrankungsrisiko ausgesetzt waren.

      „Der Wohlfahrtsfonds Wien steht für verlässliche Unterstützung in herausfordernden Zeiten. Wir setzen uns dafür ein, dass Kolleginnen und Kollegen, deren ärztliche Tätigkeit durch Erkrankungen wie Long Covid oder ME/CFS unmöglich gemacht wird, die notwendige Hilfe und Versorgung erhalten.“ Michael Lazansky 

      Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds

      Am 29. April hat der Verwaltungsausschuss folgende Themen behandelt:

      Hauptabrechnung beschlossen

      Der Verwaltungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 29.04.2025 die Hauptabrechnung der Fondsbeiträge für das Jahr 2024 beschlossen. Dies bedeutet, dass ein Großteil der Mitglieder in der kommenden Woche ihren Beitragsbescheid entweder per elektronischer Zustellung oder mittels eines eingeschriebenen Briefs erhalten wird. Dem Bescheid wird, wie gewohnt, auch wieder eine Allonge beigefügt sein, über die Sie über ein allfälliges Beitragsguthaben verfügen können.


      Projekt: Mitgliederbeteiligung

      Wie bereits im Newsletter vom 20.11.2024 angekündigt, hat der Verwaltungsausschuss weiters beschlossen verstärkt auf Möglichkeiten der Mitgliederbeteiligung zu setzen.

      Zu diesem Zweck hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, in der ersten Septemberhälfte eine anonyme Mitgliederbefragung durchzuführen. Die Befragung wird ausschließlich elektronisch durchgeführt.

      Nähere Informationen hierzu erhalten Sie kurz vor Projektstart.


      Neues Design der Wohlfahrtsfonds Website

      Wie bereits im Newsletter vom 24.02.2025 berichtet, hat der Verwaltungsausschuss weitere Mittel für den Ausbau der Wohlfahrtsfonds Website freigegeben.

      Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Arbeiten an der Website größenteils abgeschlossen sind.

      Der Fokus lag vor allem darauf, das Design des Menüs auf der Website zu optimieren, um die Nutzerfreundlichkeit deutlich zu verbessern und Ihnen das Aufrufen von Unterseiten zu erleichtern.

      Wir freuen uns, wie immer, über Feedback unter wff@aekwien.at.

      Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds

      Kapitalgedecktes Verfahren (KDV) – Ergebniszuteilung

      Jedes Jahr entscheidet der Verwaltungsausschuss in seiner ersten Sitzung darüber, wie ein allfälliger Gewinn, der im Rahmen der Veranlagung erzielt worden ist, ausgeschüttet werden soll.

      Die Gesamt-Performance im KDV betrug im Jahr 2024 aufgrund der Bewertung der Wohlfahrtsfonds-Masterfonds sowie der Erträge aus Miteinnahmen und sonstigen Erträgen +9,26%.

      Von den insgesamt 9,26% wurden 4,5% an die aktiven Mitglieder sowie an die Pensionisten ausgeschüttet. Der Rest wurde für die Stärkung der Gewinnreserve verwendet, deren Zweck es ist, auch in wirtschaftlich schwächeren Zeiten eine konstante Verzinsung sicherzustellen.

      Dank dieser positiven Performance kann der Wohlfahrtsfonds die Wertbeständigkeit des kapitalgedeckten Verfahrens gewährleisten und Rücklagen für wirtschaftlich schwierigere Zeiten bilden. Das Vermögen im Rahmen des kapitalgedeckten Verfahrens zum 31.12.2024 ist gegenüber dem Vorjahr von rund 333,3 Millionen Euro auf rund 427 Millionen Euro gestiegen.


      Erweiterung der Homepage des Wohlfahrtsfonds Wien

      Seit April 2024 steht den Mitglieder des Wohlfahrtsfonds Wien eine eigene Homepage  zur Verfügung. Die Website mit der Adresse www.wohlfahrtsfonds.wien ist der zentrale Anlaufpunkt für alle Informationen rund um den Wohlfahrtsfonds Wien.

      Da das Informationsangebot auf der Website kontinuierlich erweitert wird, hat der Verwaltungsausschuss nun Mittel für den weiteren Ausbau der Homepage freigegeben.

      Sobald die Erweiterungen der Website abgeschlossen sind, erhalten Sie von uns nähere Informationen.


      Start der Arbeiten am Kundenprotal Light

      Wie bereits im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 18.09.2024 berichtet, ist ein sogenannter geschützter Bereich auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage geplant, der es möglich machen soll, den Mitgliedern im Sinne der Transparenz noch weitere, vertiefende Unterlagen über laufenden Projekte zur Verfügung zu stellen. Es wird außerdem möglich sein, Anträge direkt online zu stellen. Eine Nutzung dieses Bereiches wird nur mittels ID-Austria möglich sein.

      Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Arbeiten am Kundeportal Light begonnen haben und voraussichtlich ab Herbst 2025 die digitale Antragstellung möglich sein wird.


      Präsentation des Richbeitragsberichts

      Die Satzung des Wohlfahrtsfonds sieht vor, dass der Verwaltungsausschuss einmal jährlich der Erweiterten Vollversammlung einen Bericht über die Verweildauer und eine allenfalls damit verbundene Empfehlung für die Anpassung des Richtbeitrages vorzulegen hat.

      Im Richtbeitragsbericht wird Aufschluss über die Verweildauer der Leistungsbezieher*innen im System (Dauer der Leistungsbeziehung) gegeben, sowie deren jährliche Veränderung untersucht.

      Die Verweildauer wird jährlich unter Betrachtung der letzten 10 Jahre ermittelt. Ausgehend von den Werten für das Jahr 2024 ergibt sich für das Jahr 2026 ein Faktor von 323,69 Monaten. Diese Monate werden auf Grundlage der Lebenserwartung vom Pensionsantritt bis zum Tod aller Leistungsberechtigten (einschließlich der Hinterbliebenen) berechnet.

      Um keine neue Altlast entstehen zu lassen, folgt der Wert eines Anwartschaftspunktes im Regelfall der Richtbeitragsentwicklung und berücksichtigt auch die jährliche Pensionsanpassung.

      Bitte beachten Sie, dass der endgültige Wert für 2026 erst im Dezember dieses Jahres festgelegt wird, da das genaue Ausmaß der Pensionserhöhung erst zu diesem Zeitpunkt bekannt ist.


      Erfolg der Pensionsreform

      Seit dem 01.01.2024 haben Mitglieder, die das Regelpensionsalter von 65 Jahren erreicht haben, die Möglichkeit, nicht nur als Wahl- oder Wohnsitz(zahn)ärzt*in weiterzuarbeiten, sondern auch ihre Kassenverträge oder Angestelltenverhältnisse aufrechtzuerhalten. Das heißt, für einen Bezug der Wohlfahrtsfondspension ist es nicht mehr erforderlich die Kassenverträge zurückzulegen oder das Dienstverhältnis zu beenden. Der Erfolg dieser Maßnahme spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Im Jahr 2024 haben insgesamt 700 Mitglieder und damit doppelt so viel wie üblich von dieser neugeschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht.


      Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds 

      Pensionserhöhungen für das Jahr 2025

      Ein Zeichen unseres Engagements, Ihre Zukunft finanziell abzusichern:

      Im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 05. November 2024 haben wir bereits über eine bevorstehende Anpassung informiert. Nun ist es offiziell: Der Verwaltungsausschuss hat der Erweiterten Vollversammlung eine allgemeine Leistungsanpassung von 4,6% empfohlen.

      Mit großer Freude können wir verkünden, dass die Erweiterte Vollversammlung am 10. Dezember 2024 den Vorschlägen des Verwaltungsausschusses gefolgt ist. Das beudetet: Die Wohlfahrtsfonds-Grundpension wird 2025 um 4,6% erhöht!

      Die diesjährige Anpassung der Leistungen folgt dem Beschluss des Nationalrates und basiert auf der von der Österreichischen Nationalbank festgestellten rollierenden Inflation von 4,18% (Zeitraum September 2023 bis August 2024). Ziel ist es, die Wertbeständigkeit der Versorgungsleistungen zu sichern.

      Dank des sogfältigens Wirtschaftens im vergangenen Jahr wird die Anpassung der Grundpension 2025 erstmals die Inflation um 0,42% übersteigen. Diese Anpassung bietet somit einen echten Mehrwert.

      Wichtige Punkte:

      Informationen für LeistungsbezieherInnen:

      Weitere Leistungsanpassungen im Überblick:

      Anpassung der Waisen- und Kinderunterstützung sowie Witwen- und Witwerversorgung

      Auch in diesem Jahr profitieren die Witwen und Witwer sowie die eingetragenen PartnerInnen von einer Leistungsanpassung.

      Besonders erfreulich: Der Verwaltungsausschuss hat erstmals empfohlen, die Leistungen der Waisenversorgung und der Kinderunterstützung um 4,6% zu erhöhen.

      Die Erweiterte Vollversammlung ist auch dieser Empfehlung am 10. Dezember 2024 gefolgt.

      Arbeitsversuche während der Invaliditätsversorgung

      Ab dem 01.01.2025 werden die Bonusanwartschaftspunkte bei erneuter Beantragung einer Invaliditätsversorgung (befristet oder dauernd) in derselben Höhe wie beim ersten Antrag festgelegt. Dies gilt, wenn der Antrag unmittelbar nach dem Bezug einer oder mehrerer ununterbrochener befristeter Invaliditätsversorgung/en aufgrund desselben Ereignisses gestellt wird.

      Das bedeutet:

      Ziel ist es, sicherzustellen, dass niemand durch Arbeitsversuche in der Zuerkennung der Bonusanwartschaftspunkte benachteiligt wird.

      Ersatzzeiten für Kindererziehung

      Für die Gewährung von Ersatzzeiten müssen Fondsmitglieder der Ärztekammer für Wien Wochengeld, Familienzeitbonus oder Kinderbetreuungsgeld beziehen. Dies gilt sowohl für ordentliche als auch für freiwilige Mitglieder.

      Wichtiger Hinweis: Wenn die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten an einem Tag im Monat erfüllt ist, gilt diese für das gesamte Monat.

      Neu ab 2025: Der Familienzeitbonus im Rahmen des sogenannten Papamonats zählt jetzt ebenfalls als Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten. Diese Änderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.


      Kontakt für Fragen

      Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Ärztekammer für  Wien sowie der Concisa AG zur Verfügung.

      Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien

      1010 Wien, Weihburggasse 10-12

      Telefon +43/1/51501-1436

      E-Mail wff@aekwien.at

      Concisa Managment AG

      Telefon +43 1 501 720

      E-Mail aerzte@concisa.at

      Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds 

      Projekt: Mitgliederbeteiligung

      Es sind insbesondere oft auch kritische Rückmeldungen der Mitglieder, die dem Verwaltungsausschuss dabei helfen, das bestehende System im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu verbessern und umzugestalten.

      In seiner Klausursitzung im Oktober hat der Verwaltungsausschuss daher beschlossen, künftig verstärkt auf Möglichkeiten der Mitgliederbeteiligung zu setzen. So ist unter anderem geplant, Schwerpunkte in der künftigen Gestaltung des Beitrags- und Leistungssystems im Rahmen von Mitgliederbefragungen abzufragen und sich daraus ergebende Fragestellungen allenfalls im Rahmen von darauf aufbauenden Fokusgruppen auszuarbeiten und zu präzisieren.

      Momentan laufen hierzu noch Vorarbeiten, wir halten Sie jedenfalls über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.

      Versicherungsmathematik

      Seit dem Jahr 2012 berät die VALIDA Consulting GmbH den Verwaltungsausschuss in versicherungsmathematischen Belangen: so muss es vorab für alle Änderungen im Beitrags- und Leistungssystems eine ausführliche versicherungsmathematische Bewertung geben. Dies soll sicherstellen, dass das Wohlfahrtsfondssystem auch langfristig stabil bleibt. In seiner Oktobersitzung hat der Verwaltungsausschuss nunmehr die Einholung eines sogenannten Kontrollgutachtens beschlossen: dieses vor allem auch im Bereich der Pensionskassen übliche Instrument dient dazu, die versicherungsmathematischen Ansätze durch einen weiteren Versicherungsmathematiker überprüfen zu lassen, um so sicherzustellen, dass nicht wesentliche Parameter übersehen werden. Wir werden jedenfalls nach Vorliegen des Kontrollgutachtens ausführlich informieren.

      Rechnungshofbericht

      Wie bereits im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 21. Februar 2024 berichtet, hat der Rechnungshof die Kammerverwaltung und den Wohlfahrtsfonds für die Periode 2017 bis 2022 geprüft und den finalen Bericht am Freitag, den 8. November 2024, veröffentlicht.

      Die Kammer hat eine umfangreiche Stellungnahme ausgearbeitet und an den Rechnungshof retourniert. Die Stellungnahmen sowie den gesamten Bericht finden Sie hier zum Nachlesen.

      Zusätzliche Informationen in der Immobiliengrafik

      Wie in der Newsletter-Aussendung von Oktober 2024 kommuniziert gibt es auf der Website des Wohlfahrtsfonds nun eine interaktive Grafik zu den Immobilien. Es wurden inzwischen zusätzliche Informationen in dieser bereitgestellt, unter anderem welche Hausverwaltungen die jeweiligen Immobilien betreuen.

      Falls Sie die interaktive Immobiliengrafik noch nicht kennen, hier nochmals eine kurze Anleitung wie Sie diese nutzen können:

      1. Besuchen Sie: https://wohlfahrtsfonds.wien/immobilien
      2. Falls Sie dies über Ihr Smartphone tun, drehen Sie Ihr Smartphone ins Querformat
      3. Klicken Sie auf die Icons, um nähere Informationen zu den einzelnen Immobilien zu erhalten

      Korrektur zum Newsletter vom 05.11.2024

      Bei der letzten Newsletter-Aussendung ist uns ein kleiner Tippfehler unterlaufen, den wir gerne korrigieren möchten. In dem Text zu den Pensionserhöhungen wurde die rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024 mit 4,8% angegeben. Dies ist natürlich nicht korrekt und hat verständlicherweise zu Verwirrungen geführt.

      Um Missverständnisse auszuräumen, möchten wir Ihnen die korrekte Information zur Verfügung stellen:

      Die rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024 lag bei 4,18%.


      Kontakt für Fragen

      Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:

      Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
      1010 Wien, Weihburggasse 10-12
      Telefon +43/1/51501-1436
      E-Mail wff@aekwien.at

      Concisa Management AG
      Telefon +43 1 501 720
      E-Mail aerzte@concisa.at

      Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss (VWA) des Wohlfahrtsfonds (WFF)

      Am 18. Oktober hat der Verwaltungsausschuss folgende Themen besprochen:

      Pensionserhöhungen für das Jahr 2025

      Gute Nachrichten: Der Verwaltungsausschusses hat beschlossen der Erweiterten Vollversammlung eine allgemeine Leistungsanpassung im Ausmaß von 4,6% zu empfehlen. Diese Erhöhung übertrifft die maßgebliche rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024, die bei 4,18% liegt, um 0,42%. Das bedeutet, dass diese Anpassung nicht nur die Inflation ausgleicht, sondern den Pensionen tatsächlich einen Mehrwert verschafft. Diese Entscheidung steht im Einklang mit dem Beschluss des Nationalrates und reflektiert die für 2025 geplante Pensionsanpassung, die auch für die staatlichen Pensionen vorgesehen ist.

      Zusätzlich werden auch die Leistungen der Invaliditätsversorgung um 4,6% erhöht. Dies stellt sicher, dass alle Anspruchsberechtigten von dieser positiven Anpassung profitieren!

      Ausnahmen? Lediglich Leistungen, bei denen aufgrund einer zu geringen Deckung ein Pensionssicherungsbeitrag von maximal 2% erhoben wird, sind ausgenommen.

      Anpassung der Waisen- und Kinderunterstützung sowie Witwen- und Witwerversorgung

      Auch in diesem Jahr sollen die Leistungen der Witwen- und Witwerversorgung sowie die Versorgung der eingetragenen Partner*innen von der Leistungsanpassung profitieren.

      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt der Erweiterten Vollversammlung zudem erstmalig im Jahr 2025 auch die Leistungen der Waisenversorgung und der Kinderunterstützung um 4,6% zu erhöhen.

      Dank der stabilen Entwicklung des Wohlfahrtsfonds konnte der Verwaltungsausschuss zum ersten Mal alle Versorgungsleistungen anpassen und so allfällige Kaufpreisminderungen ausgleichen. Dies ist ein bedeutender Schritt zur weiteren Stärkung der finanziellen Sicherheit unserer Mitglieder.

      Die vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagenen Anpassungen müssen noch von der Erweiterten Vollversammlung in ihrer Herbstsitzung am 10. Dezember 2024 beschlossen werden.

      Arbeitsversuche während der Invaliditätsversorgung

      Ab dem 01.01.2025 werden des Weiteren die sogenannten Bonusanwartschaftspunkte bei Inanspruchnahme einer weiteren befristeten oder dauernden Invaliditätsversorgung in derselben Höhe festgesetzt wie beim ersten Ansuchen. Dies soll gelten, wenn der Antrag unmittelbar nach dem Bezug einer oder mehrerer ununterbrochener befristeter Invaliditätsversorgung/en aus demselben Ereignisfall gestellt wird.

      Das bedeutet, dass Fondsmitglieder die gleichen Bonuspunkte wie beim ersten Mal erhalten, egal ob sie die Invaliditätsversorgung zum ersten Mal beantragen oder ein Arbeitsversuch aufgrund derselben Krankheit gescheitert ist. Auch wenn die Krankheit nach einer Zwischenzeit (zahn-)ärztlicher Tätigkeit erneut zur Arbeitsunfähigkeit führt. Durch das Vorsehen von Arbeitsversuchen soll sichergestellt werden, dass niemand durch Arbeitsversuche in der Zuerkennung der Bonusanwartschaftspunkte schlechter gestellt wird.

      Ersatzzeiten für Kindererziehung

      Die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten ist der Bezug von Wochengeld, Familienzeitbonus beziehungsweise Kinderbetreuungsgeld als ordentliches beziehungsweise freiwilliges Fondsmitglied des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien.

      Falls für einen Tag die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten erfüllt ist, gilt die Ersatzzeit für das gesamte Monat.

      Mit dieser Änderung soll festgelegt werden, dass explizit der Familienzeitbonus im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des sogenannten Papamonats eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten darstellt. Diese Änderung tritt voraussichtlich per 01.01.2025 in Kraft.

      Anpassungen im Beitragssystem

      Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Klausursitzung auch ausführlich mit einer möglichen Änderung der Beitragsstaffel und der Kontenaufteilung befasst.

      Während die Änderung der Beitragsstaffel noch durch die Einholung eines Kontrollgutachtens versicherungsmathematisch genauer untersucht und abgesichert werden soll, um so die fortgesetzte Einnahmenstabilität des Versorgungssystems sicherzustellen, soll das Thema einer allfälligen Änderung der Kontenaufteilung im Rahmen der Frühjahrklausur im Mai 2025 näher beleuchtet werden.


      Kontakt für Fragen

      Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:

      Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
      1010 Wien, Weihburggasse 10-12
      Telefon +43/1/51501-1436
      E-Mail wff@aekwien.at

      Concisa Management AG
      Telefon +43 1 501 720
      E-Mail aerzte@concisa.at

      Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss (VWA) des Wohlfahrtsfonds (WFF)

      Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 10. September mit folgenden Themen befasst:

      Pensionserhöhungen für das Jahr 2025

      Im August 2024 gab es eine weitere Besprechung zu den Pensionserhöhungen für das Jahr 2025, an der neben Mitgliedern des Verwaltungsausschusses auch Vertreter der Ärzte-Senioren sowie der Versicherungsmathematik teilgenommen haben. Es wurde hierbei auch vereinbart, die der jeweiligen Prognoseberechnung zugrunde liegenden Parameter einer Neubewertung zu unterziehen und diese entsprechend anzupassen.

      In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurden daraufhin moderate Anpassungen der Prognoseparameter unter anderem betreffend die Bestandsentwicklung und die Entwicklung der Bemessungsgrundlagen beschlossen.

      Finanzielles

      Im Rahmen der Sitzung hat der zuständige Finanzberater des Verwaltungsausschusses, die FERI AG zudem einen Bericht der Marktperformance des Masterfonds dargelegt und präsentiert.

      Weiters haben die Mitglieder die aktuellen Immobilienentwicklungen besprochen und Beschlüsse für notwendige Sanierungsmaßnahmen gefasst.

      Jahresbericht des Wohlfahrtsfonds 2024

      Wie im letzten Jahr wird es auch für das Jahr 2024 einen Jahresbericht des Wohlfahrtsfonds geben. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde hierfür das Budget freigegeben.

      Geschützter Bereich auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage

      Momentan laufen auch Vorarbeiten für die Schaffung eines sogenannten „geschützten Bereiches“ auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage, der es möglich machen soll, den Mitgliedern im Sinne der Transparenz noch weitere, vertiefende Unterlagen über laufenden Projekte zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung dieses Bereiches wird nur mittels ID-Austria möglich sein.

      Die Arbeiten für die Schaffung des geschützten Bereiches werden voraussichtlich noch diesen Herbst abgeschlossen. Sobald der Bereich auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage zugänglich ist, erhalten Sie von uns genauere Informationen hierzu. 


      Kommende Vorträge des Wohlfahrtsfonds Wien

      Wir möchten nochmals alle Turnusärzt*innen an die kommenden Vorträge des Wohlfahrtsfonds Wien erinnern:


      Kontakt für Fragen

      Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:

      Ärztekammer für Wien – Wohlfahrtsfonds
      1010 Wien, Weihburggasse 10-12
      Telefon +43/1/51501-1436
      E-Mail wff@aekwien.at

      Concisa Management AG
      Telefon +43 1 501 720
      E-Mail aerzte@concisa.at