Newsletter 24.02.2026
März 6, 2026
Kapitalgedecktes Verfahren (KDV) – Ergebniszuteilung 2025
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner ersten Sitzung des Jahres über die Ausschüttung der Veranlagungsgewinne entschieden.
Im Jahr 2025 erzielte der kapitalgedeckte Anteil des Wohlfahrtsfonds-Masterfonds zusammen mit den Miet- und sonstigen Erträgen eine Gesamt-Performance von +2,86%. Dieses solide Ergebnis liegt über dem Rechnungszins von 2,5 %.
Die wichtigsten Details zur Verzinsung:
- Zinssatz: Die Pensionskonten werden für das Geschäftsjahr 2025 mit 2,5 % p.a. verzinst.
- Stabilität: Der über den Rechnungszins hinausgehende Ertrag wurde der Gewinnreserve zugeführt. Dies stellt sicher, dass wir Ihnen auch in wirtschaftlich volatilen Zeiten eine konstante Verzinsung bieten können.
Wachstum: Das Vermögen im KDV stieg zum 31.12.2025 signifikant von rund 427 Mio. Euro auf rund 478 Mio. Euro an
Präsentation des Richtbeitragsberichts
Einmal jährlich prüft der Verwaltungsausschuss auf Basis der letzten zehn Jahre die durchschnittliche Verweildauer der Leistungsbezieher*innen im System, um die langfristige Finanzierbarkeit sicherzustellen.
- Faktor 2027: Auf Basis der Daten von 2025 ergibt sich für das Jahr 2027 ein Faktor von 320,21 Monaten (basierend auf der statistischen Lebenserwartung vom Pensionsantritt bis zum Tod inkl. Hinterbliebener).
- Anpassung: Um „finanzielle Altlasten“ zu vermeiden, folgt der Wert eines Anwartschaftspunktes der Entwicklung des Richtbeitrages sowie der jährlichen Pensionsanpassung.
Der endgültige Wert für 2026 wird im Dezember dieses Jahres festgelegt, sobald das genaue Ausmaß der Pensionserhöhung im Rahmen der Erweiterten Vollversammlung im Herbst feststeht.
QR – Code auf Wohlfahrtsfonds- und Kammerbescheiden
Einmal jährlich prüft der Verwaltungsausschuss auf Basis der letzten zehn Jahre die durchschnittliche Verweildauer der Leistungsbezieher*innen im System, um die langfristige Finanzierbarkeit sicherzustellen.
- Faktor 2027: Auf Basis der Daten von 2025 ergibt sich für das Jahr 2027 ein Faktor von 320,21 Monaten (basierend auf der statistischen Lebenserwartung vom Pensionsantritt bis zum Tod inkl. Hinterbliebener).
- Anpassung: Um „finanzielle Altlasten“ zu vermeiden, folgt der Wert eines Anwartschaftspunktes der Entwicklung des Richtbeitrages sowie der jährlichen Pensionsanpassung.
Der endgültige Wert für 2026 wird im Dezember dieses Jahres festgelegt, sobald das genaue Ausmaß der Pensionserhöhung im Rahmen der Erweiterten Vollversammlung im Herbst feststeht.
QR – Code auf Wohlfahrtsfonds- und Kammerbescheiden
Ab sofort enthalten alle vom Wohlfahrtsfonds versendeten Bescheide einen QR-Code auf der Rechnungsinformation.
Ihr Vorteil: Sie können Zahlungen komfortabel ohne manuelle Eingabe der IBAN tätigen. Das spart Zeit und vermeidet Tippfehler
Digitale Zustellung nutzen – einach, sicher, jederzeit
Nutzen Sie bereits die E-Zustellung? Kammer-Bescheide (Fondsbeiträge, Kammerumlagen) können Sie bereits digital empfangen.
Neu ab Sommer 2026: Auch die WFF-Kontonachricht wird digital zugestellt.
Die E-Zustellung erfolgt sofort, sicher und ist jederzeit abrufbar – ganz ohne Postweg. Alle Infos zur E-Zustellung finden Sie hier: Wohlfahrtsfonds Wien | E-Zustellung
Wohlfahrtsfonds – Jahresrückblick 2025
Jänner 23, 2026
Wohlfahrtsfonds – Jahresrückblick 2025
Im Jahr 2025 wurden zentrale Weichenstellungen für die zukünftige Entwicklung des Wohlfahrtsfonds getroffen. Neben wichtigen Beschlüssen zu Pensionen und Beiträgen prägten auch positive Entwicklungen im Immobilienbereich sowie der intensive Dialog mit unseren Mitgliedern und neue Kommunikationswege das vergangene Jahr.
Beitragssenkung – von 14% auf 12% ab 01.01.2026
Ebenfalls 2025 wurde die Senkung des Beitragssatzes von 14% auf 12% beschlossen. Diese ist mit 01.Jänner 2026 in Kraft getreten.
Neben der Senkung von 14 auf 12 Prozent wurde auch die Acht- und Zehnerstufe abgeschafft. Dadurch wurde das System deutlich vereinfacht. Statt vieler komplexer Stufen gibt es nun drei: die Nullerstufe, die Sechserstufe und ab 30.000 Euro Einnahmen die Zwölferstufe. Diese Maßnahme ist Ausdruck der stabilen finanziellen Entwicklung des Wohlfahrtsfonds.
Pensionserhöhung – plus 3,6% ab 01.01.2026
Im Jahr 2025 wurde eine Pensionserhöhung von 3,6% beschlossen, die ab 01. Jänner 2026 wirksam wurde. Damit liegt der Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärztekammer über der allgemeinen rollierenden Inflation von 2,8% und sichert die Kaufkraft seiner LeistungsbezieherInnen nachhaltig ab.
Die Anpassung betrifft neben der Grundpension auch die Witwen- und Witwerversorgung und die Kinder- und Waisenunterstützung.
Immobilienfortschritte 2025
Kohlmarkt 12 – Neueröffnung „Celine“
Der Immobilienstandort Kohlmarkt 12 ist seit Jahren Teil des Immobilienportfolios des Wohlfahrtsfonds.
Seit 2023 wurden die Geschäftsflächen einer umfassenden Generalsanierung unterzogen.
Im November 2025 eröffnete dort mit „Celine“ ein neuer Mieter auf einer Mietfläche von rund 600 m. Die gesamte Geschäftsfläche des Standorts umfasst 1.392 m².
Die Kombination aus Generalsanierung und hochwertiger Neuvermietung wertet den Standort in einer der renommiertesten Einkaufsstraßen Wiens weiter auf.
Mariahilfer Straße 71 – Vermietung an Adidas
Ein weiteres Highlight war die Vermietung des Objekts Mariahilfer Straße 71 an Adidas. Die Fläche wurde vom Mieter umgebaut und am 15. Juli 2025 eröffnet.
Auch dieses Objekt stärkt die Wertbeständigkeit und Attraktivität des Immobilienportfolios nachhaltig.
Neu: Der Wohlfahrtsfonds auf Instagram
Seit Oktober 2025 ist der Wohlfahrtsfonds auch auf Instagram vertreten.
Dort informieren wir Sie kurz, aktuell und verständlich über Beschlüsse, Leistungen, Projekte und Neuigkeiten rund um den Wohlfahrtsfonds.
Folgen Sie uns auf Instagram und bleiben Sie auf dem Laufenden, auch zwischen den offiziellen Aussendungen.
Mitgliederbefragung 2025
Im Jahr 2025 wurde eine umfangreiche Mitgliederbefragung durchgeführt, um die Anliegen der Mitglieder direkt in die Weiterentwicklung des Wohlfahrtsfonds einfließen zu lassen.
Die vollständigen Ergebnisse stehen als Download auf unserer Website hier zur Verfügung.
Wir sagen Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme!
Gemeinsam gestalten wir den Wohlfahrtsfonds weiter zukunftsfit.
Danke & Ausblick
Wir bedanken uns recht herzlich für das Vertrauen und die aktive Beteiligung unserer Mitglieder.
Auch künftig setzen wir auf verantwortungsvolle, nachhaltige und transparente Weiterentwicklung, im Interesse aller Generationen.
Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds
Dezember 10, 2025
WFF-Update: Pensionen steigen, Beiträge sinken!
Die Erweiterte Vollversammlung hat am 9. Dezember 2025 richtungsweisende Beschlüsse gefasst. Wir setzen damit nicht nur wirtschaftliche Vernunft um, sondern reagieren direkt auf das Feedback aus der jüngsten Mitgliederbefragung.
1. Pensionserhöhung: Wertsicherung garantiert!
Wir freuen uns bekanntgeben zu dürfen, dass die Grundpension ab 2026 um 3,6% erhöht wird. Damit liegen wir über der rollierenden Inflation von 2,8% und sichern die Kaufkraft unserer Pensionisten nachhaltig ab. Möglich wird diese positive Entwicklung durch das sorgfältige und vorausschauende Wirtschaften im vergangenen Jahr.
Davon profitieren ab 2026 auch:
- die Kinder- und Waisenunterstützung (+3,6 %)
- die Witwen- und Witwerversorgung
2. Ihre Kritik als Auftrag: Beitragssatz sinkt auf 12%
Viele von Ihnen haben in der aktuellen Umfrage die Höhe der Beiträge kritisiert. Wir haben verstanden. Dank der soliden wirtschaftlichen Entwicklung und erfolgreicher Immobilienprojekte können wir den Höchstbeitragssatz ab der Abrechnung 2026 von 14% auf 12% senken.
Unser Fazit: Der Wohlfahrtsfonds steht auf gesunden Beinen. Das bestätigen uns auch unabhängige Gutachten der Valida und Actuaria. Wir nutzen diesen Spielraum, um heute die Leistungsträger zu entlasten und gleichzeitig die Pensionen von morgen zu sichern.
Informationen zur Abwicklung:
- Alle LeistungsbezieherInnen werden von der Concisa separat informiert.
- Informationen zur Anpassung im Kapitaldeckungsverfahren folgen im Frühjahr.
Ihre ersten Infomationen zum Wohlfahrtsfonds Wien
November 24, 2025
Wir heißen Sie herzlich willkommen im Wiener Wohlfahrtsfonds.
Beim Wohlfahrtsfonds handelt es sich um Ihre standeseigene, solidarische und demokratisch verwaltete Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Neben der Gewährung einer lebenslangen Altersrente bietet der Wohlfahrtsfonds auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit sowie finanzielle Unterstützung für Ihre Hinterbliebenen im Todesfall.
Damit Sie einen guten ersten Überblick über den Wiener Wohlfahrtsfonds erhalten, haben wir für Sie die wichtigesten Informationen zusammengestellt:
Erfahren Sie, welche Leistungen der Wohlfahrtsfonds Wien bietet und wie Sie davon profitieren Wohlfahrtsfonds Wien | Umfassende Informationsoffensive.
Hier finden Sie die wichtigsten Grundlagen zu den Beiträgen und deren Berechnung.
Informationen über die Verwaltung und Verwendung Ihrer Beiträge finden Sie hier.
Werfen Sie einen Blick auf unsere Immobiliengrafik und erfahren Sie mehr über die Immobilieninvestitionen des Wohlfahrtsfonds Wien.
Newsletter 17.10.2025
Oktober 17, 2025
Ihre Meinung, unser Auftrag: Gemeinsam für einen zukunftsfitten Wohlfahrtsfonds
Zuallererst möchten wir uns herzlich bei Ihnen für die zahlreiche Teilnahme an unserer Mitgliederbefragung bedanken. Wir haben Sie um Ihre Meinung gebeten, und Ihre Antwort ist klar: Ein Großteil von Ihnen ist sehr unzufrieden mit dem Kosten-Nutzen-Verhältnis, der Komplexität und der mangelnden Transparenz unseres Systems. Hier finden Sie die wesentlichen Ergebnisse der Befragung:
Das Video zum Newsletter finden Sie hier.
Wir haben diese Befragung initiiert, weil wir seit 2022 an grundlegenden Veränderungen arbeiten und wussten, dass ein einfaches „Weiter wie bisher“ nicht ausreicht. Ihr Feedback ist für uns die notwendige Bestätigung und der klare Auftrag, den eingeschlagenen Reformweg nun konsequent fortzusetzen.
Ihr Feedback als Motor für unsere Reformen
Vieles, was Sie kritisieren, haben wir bereits als zentrale Probleme identifiziert und in Angriff genommen: Die Komplexität des Systems ist der Grund, warum wir intensiv an einer Vereinfachung arbeiten. Ihr Wunsch nach mehr Transparenz ist der Motor unserer Digitalisierungsoffensive. Und Ihre Kritik an der Servicequalität bestärkt uns, unsere Prozesse neu zu definieren.
Bei all diesen notwendigen Veränderungen halten wir am Kern des Wohlfahrtsfonds fest: Er war und ist ein zutiefst solidarisches System, in dem (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte füreinander einstehen – ab Tag eins der Mitgliedschaft. Um dieses wertvolle Fundament zukunftsfit zu machen, erfolgt unsere gesamte Tätigkeit unter Begleitung exzellenter externer Expertinnen und Experten, von Versicherungsmathematikern bis zu Veranlagungsprofis.
Wie geht es jetzt weiter?
Wir werden Ihnen gegenüber vollkommen transparent sein: Grundlegende Systemänderungen brauchen Zeit und Sorgfalt. Ihr Votum gibt uns den entscheidenden Rückenwind, diesen Wandel zu beschleunigen.
Unsere Arbeit für Sie lässt sich daher in drei Zielen zusammenfassen:
- Wir werden Sie klar und verständlich über unsere Arbeit informieren.
- Wir werden die Leistungen des Wohlfahrtsfonds noch transparenter machen.
- Wir werden unsere Servicequalität weiter laufend verbessern.
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen informieren und haben immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen.
Wohlfahrtsfondsinformationen bald auch auf Instagram
Um für eine noch breitere Information unserer Mitglieder sämtliche Informationswege zu nutzen, werden wir demnächst auch einen Instagramaccount einrichten.
Auf diese Weise hoffen wir, Ihnen noch mehr Informationen auf unterschiedlichen Kanälen zur Verfügung zu stellen.
Verbinden Sie sich mit uns!
Wohlfahrtsfonds Wien
Mai 13, 2025
Die aktuelle APA-Meldung vom 6. Mai 2025 mit dem Titel „Meist kein Reha- und Pflegegeld bei ME/CFS und Post-Covid“ zeichnet ein ernüchterndes Bild: Viele Betroffene, die an Long Covid oder ME/CFS leiden, erhalten von der staatlichen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) weder Pflegegeld noch Rehabilitationsmaßnahmen und das trotz massiver gesundheitlicher Einschränkungen.
Anders sieht die Situation für Mitglieder des Wiener Wohlfahrtsfonds aus: Bislang hat der Verwaltungsausschuss des Wiener Wohlfahrtsfonds so gut wie in allen Fälle, in denen Long- oder Post-Covid diagnostiziert und nachvollziehbar dokumentiert wurden, einen Anspruch auf Invaliditätsversorgung anerkannt.
Das bedeutet, dass bei entsprechender medizinischer Nachweisführung eine Versorgung durch den Wiener Wohlfahrtsfonds für Betroffene ermöglicht wird. Der Wiener Wohlfahrtsfonds unterstützt mit seinen Leistungen somit insbesondere jene Kolleginnen und Kollegen, die während der Pandemie einem deutlich höheren Erkrankungsrisiko ausgesetzt waren.
„Der Wohlfahrtsfonds Wien steht für verlässliche Unterstützung in herausfordernden Zeiten. Wir setzen uns dafür ein, dass Kolleginnen und Kollegen, deren ärztliche Tätigkeit durch Erkrankungen wie Long Covid oder ME/CFS unmöglich gemacht wird, die notwendige Hilfe und Versorgung erhalten.“ Michael Lazansky
Newsletter – 08. Mai 2025
Mai 8, 2025
Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds
Am 29. April hat der Verwaltungsausschuss folgende Themen behandelt:
Hauptabrechnung beschlossen
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 29.04.2025 die Hauptabrechnung der Fondsbeiträge für das Jahr 2024 beschlossen. Dies bedeutet, dass ein Großteil der Mitglieder in der kommenden Woche ihren Beitragsbescheid entweder per elektronischer Zustellung oder mittels eines eingeschriebenen Briefs erhalten wird. Dem Bescheid wird, wie gewohnt, auch wieder eine Allonge beigefügt sein, über die Sie über ein allfälliges Beitragsguthaben verfügen können.
Projekt: Mitgliederbeteiligung
Wie bereits im Newsletter vom 20.11.2024 angekündigt, hat der Verwaltungsausschuss weiters beschlossen verstärkt auf Möglichkeiten der Mitgliederbeteiligung zu setzen.
Zu diesem Zweck hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, in der ersten Septemberhälfte eine anonyme Mitgliederbefragung durchzuführen. Die Befragung wird ausschließlich elektronisch durchgeführt.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie kurz vor Projektstart.
Neues Design der Wohlfahrtsfonds Website
Wie bereits im Newsletter vom 24.02.2025 berichtet, hat der Verwaltungsausschuss weitere Mittel für den Ausbau der Wohlfahrtsfonds Website freigegeben.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Arbeiten an der Website größenteils abgeschlossen sind.
Der Fokus lag vor allem darauf, das Design des Menüs auf der Website zu optimieren, um die Nutzerfreundlichkeit deutlich zu verbessern und Ihnen das Aufrufen von Unterseiten zu erleichtern.
Wir freuen uns, wie immer, über Feedback unter wff@aekwien.at.
Newsletter – 24. Februar 2025
Feber 24, 2025
Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds
Kapitalgedecktes Verfahren (KDV) – Ergebniszuteilung
Jedes Jahr entscheidet der Verwaltungsausschuss in seiner ersten Sitzung darüber, wie ein allfälliger Gewinn, der im Rahmen der Veranlagung erzielt worden ist, ausgeschüttet werden soll.
Die Gesamt-Performance im KDV betrug im Jahr 2024 aufgrund der Bewertung der Wohlfahrtsfonds-Masterfonds sowie der Erträge aus Miteinnahmen und sonstigen Erträgen +9,26%.
Von den insgesamt 9,26% wurden 4,5% an die aktiven Mitglieder sowie an die Pensionisten ausgeschüttet. Der Rest wurde für die Stärkung der Gewinnreserve verwendet, deren Zweck es ist, auch in wirtschaftlich schwächeren Zeiten eine konstante Verzinsung sicherzustellen.
Dank dieser positiven Performance kann der Wohlfahrtsfonds die Wertbeständigkeit des kapitalgedeckten Verfahrens gewährleisten und Rücklagen für wirtschaftlich schwierigere Zeiten bilden. Das Vermögen im Rahmen des kapitalgedeckten Verfahrens zum 31.12.2024 ist gegenüber dem Vorjahr von rund 333,3 Millionen Euro auf rund 427 Millionen Euro gestiegen.
Erweiterung der Homepage des Wohlfahrtsfonds Wien
Seit April 2024 steht den Mitglieder des Wohlfahrtsfonds Wien eine eigene Homepage zur Verfügung. Die Website mit der Adresse www.wohlfahrtsfonds.wien ist der zentrale Anlaufpunkt für alle Informationen rund um den Wohlfahrtsfonds Wien.
Da das Informationsangebot auf der Website kontinuierlich erweitert wird, hat der Verwaltungsausschuss nun Mittel für den weiteren Ausbau der Homepage freigegeben.
Sobald die Erweiterungen der Website abgeschlossen sind, erhalten Sie von uns nähere Informationen.
Start der Arbeiten am Kundenprotal Light
Wie bereits im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 18.09.2024 berichtet, ist ein sogenannter geschützter Bereich auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage geplant, der es möglich machen soll, den Mitgliedern im Sinne der Transparenz noch weitere, vertiefende Unterlagen über laufenden Projekte zur Verfügung zu stellen. Es wird außerdem möglich sein, Anträge direkt online zu stellen. Eine Nutzung dieses Bereiches wird nur mittels ID-Austria möglich sein.
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Arbeiten am Kundeportal Light begonnen haben und voraussichtlich ab Herbst 2025 die digitale Antragstellung möglich sein wird.
Präsentation des Richbeitragsberichts
Die Satzung des Wohlfahrtsfonds sieht vor, dass der Verwaltungsausschuss einmal jährlich der Erweiterten Vollversammlung einen Bericht über die Verweildauer und eine allenfalls damit verbundene Empfehlung für die Anpassung des Richtbeitrages vorzulegen hat.
Im Richtbeitragsbericht wird Aufschluss über die Verweildauer der Leistungsbezieher*innen im System (Dauer der Leistungsbeziehung) gegeben, sowie deren jährliche Veränderung untersucht.
Die Verweildauer wird jährlich unter Betrachtung der letzten 10 Jahre ermittelt. Ausgehend von den Werten für das Jahr 2024 ergibt sich für das Jahr 2026 ein Faktor von 323,69 Monaten. Diese Monate werden auf Grundlage der Lebenserwartung vom Pensionsantritt bis zum Tod aller Leistungsberechtigten (einschließlich der Hinterbliebenen) berechnet.
Um keine neue Altlast entstehen zu lassen, folgt der Wert eines Anwartschaftspunktes im Regelfall der Richtbeitragsentwicklung und berücksichtigt auch die jährliche Pensionsanpassung.
Bitte beachten Sie, dass der endgültige Wert für 2026 erst im Dezember dieses Jahres festgelegt wird, da das genaue Ausmaß der Pensionserhöhung erst zu diesem Zeitpunkt bekannt ist.
Erfolg der Pensionsreform
Seit dem 01.01.2024 haben Mitglieder, die das Regelpensionsalter von 65 Jahren erreicht haben, die Möglichkeit, nicht nur als Wahl- oder Wohnsitz(zahn)ärzt*in weiterzuarbeiten, sondern auch ihre Kassenverträge oder Angestelltenverhältnisse aufrechtzuerhalten. Das heißt, für einen Bezug der Wohlfahrtsfondspension ist es nicht mehr erforderlich die Kassenverträge zurückzulegen oder das Dienstverhältnis zu beenden. Der Erfolg dieser Maßnahme spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Im Jahr 2024 haben insgesamt 700 Mitglieder und damit doppelt so viel wie üblich von dieser neugeschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Newsletter – 11. Dezember 2024
Dezember 11, 2024
Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds
Pensionserhöhungen für das Jahr 2025
Ein Zeichen unseres Engagements, Ihre Zukunft finanziell abzusichern:
Im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 05. November 2024 haben wir bereits über eine bevorstehende Anpassung informiert. Nun ist es offiziell: Der Verwaltungsausschuss hat der Erweiterten Vollversammlung eine allgemeine Leistungsanpassung von 4,6% empfohlen.
Mit großer Freude können wir verkünden, dass die Erweiterte Vollversammlung am 10. Dezember 2024 den Vorschlägen des Verwaltungsausschusses gefolgt ist. Das beudetet: Die Wohlfahrtsfonds-Grundpension wird 2025 um 4,6% erhöht!
Die diesjährige Anpassung der Leistungen folgt dem Beschluss des Nationalrates und basiert auf der von der Österreichischen Nationalbank festgestellten rollierenden Inflation von 4,18% (Zeitraum September 2023 bis August 2024). Ziel ist es, die Wertbeständigkeit der Versorgungsleistungen zu sichern.
Dank des sogfältigens Wirtschaftens im vergangenen Jahr wird die Anpassung der Grundpension 2025 erstmals die Inflation um 0,42% übersteigen. Diese Anpassung bietet somit einen echten Mehrwert.
Wichtige Punkte:
- Grundpension: Erhöhung um 4,6%
- Zugrundeliegende Inflation: 4,18%, Erhöhung übersteigt diese um 0,42%
- Berechnungen: Basieren auf gründlichen versicherungsmathematischen Analysen
Informationen für LeistungsbezieherInnen:
- Alle LeistungsbezieherInnen werden separat von der Concisa AG über die Anpassungen informiert.
- PensionsbezieherInnen im Kapitaldeckungsverfahren erhalten im Frühjahr eine gesonderte Information über die Leistungsanpassung sobald das Kapitalergebnis vorliegt.
Weitere Leistungsanpassungen im Überblick:
Anpassung der Waisen- und Kinderunterstützung sowie Witwen- und Witwerversorgung
Auch in diesem Jahr profitieren die Witwen und Witwer sowie die eingetragenen PartnerInnen von einer Leistungsanpassung.
Besonders erfreulich: Der Verwaltungsausschuss hat erstmals empfohlen, die Leistungen der Waisenversorgung und der Kinderunterstützung um 4,6% zu erhöhen.
Die Erweiterte Vollversammlung ist auch dieser Empfehlung am 10. Dezember 2024 gefolgt.
Arbeitsversuche während der Invaliditätsversorgung
Ab dem 01.01.2025 werden die Bonusanwartschaftspunkte bei erneuter Beantragung einer Invaliditätsversorgung (befristet oder dauernd) in derselben Höhe wie beim ersten Antrag festgelegt. Dies gilt, wenn der Antrag unmittelbar nach dem Bezug einer oder mehrerer ununterbrochener befristeter Invaliditätsversorgung/en aufgrund desselben Ereignisses gestellt wird.
Das bedeutet:
- Fondsmitglieder erhalten die gleichen Bonuspunkte wie beim ersten Mal, unabhängig davon, ob sie die Invaliditätsversorgung erstmals beantragen oder ein Arbeitsversuch aufgrund derselben Krankheit gescheitert ist.
- Auch bei erneutem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nach einer Zwischenzeit (z.B. während einer (zahn-)ärztlichen Tätigkeit) bleibt die Höhe der Bonuspunkte gleich.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass niemand durch Arbeitsversuche in der Zuerkennung der Bonusanwartschaftspunkte benachteiligt wird.
Ersatzzeiten für Kindererziehung
Für die Gewährung von Ersatzzeiten müssen Fondsmitglieder der Ärztekammer für Wien Wochengeld, Familienzeitbonus oder Kinderbetreuungsgeld beziehen. Dies gilt sowohl für ordentliche als auch für freiwilige Mitglieder.
Wichtiger Hinweis: Wenn die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten an einem Tag im Monat erfüllt ist, gilt diese für das gesamte Monat.
Neu ab 2025: Der Familienzeitbonus im Rahmen des sogenannten Papamonats zählt jetzt ebenfalls als Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten. Diese Änderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Kontakt für Fragen
Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG zur Verfügung.
Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Telefon +43/1/51501-1436
E-Mail wff@aekwien.at
Concisa Managment AG
Telefon +43 1 501 720
E-Mail aerzte@concisa.at
Newsletter – 20. November 2024
November 20, 2024
Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds
Projekt: Mitgliederbeteiligung
Es sind insbesondere oft auch kritische Rückmeldungen der Mitglieder, die dem Verwaltungsausschuss dabei helfen, das bestehende System im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu verbessern und umzugestalten.
In seiner Klausursitzung im Oktober hat der Verwaltungsausschuss daher beschlossen, künftig verstärkt auf Möglichkeiten der Mitgliederbeteiligung zu setzen. So ist unter anderem geplant, Schwerpunkte in der künftigen Gestaltung des Beitrags- und Leistungssystems im Rahmen von Mitgliederbefragungen abzufragen und sich daraus ergebende Fragestellungen allenfalls im Rahmen von darauf aufbauenden Fokusgruppen auszuarbeiten und zu präzisieren.
Momentan laufen hierzu noch Vorarbeiten, wir halten Sie jedenfalls über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden.
Versicherungsmathematik
Seit dem Jahr 2012 berät die VALIDA Consulting GmbH den Verwaltungsausschuss in versicherungsmathematischen Belangen: so muss es vorab für alle Änderungen im Beitrags- und Leistungssystems eine ausführliche versicherungsmathematische Bewertung geben. Dies soll sicherstellen, dass das Wohlfahrtsfondssystem auch langfristig stabil bleibt. In seiner Oktobersitzung hat der Verwaltungsausschuss nunmehr die Einholung eines sogenannten Kontrollgutachtens beschlossen: dieses vor allem auch im Bereich der Pensionskassen übliche Instrument dient dazu, die versicherungsmathematischen Ansätze durch einen weiteren Versicherungsmathematiker überprüfen zu lassen, um so sicherzustellen, dass nicht wesentliche Parameter übersehen werden. Wir werden jedenfalls nach Vorliegen des Kontrollgutachtens ausführlich informieren.
Rechnungshofbericht
Wie bereits im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 21. Februar 2024 berichtet, hat der Rechnungshof die Kammerverwaltung und den Wohlfahrtsfonds für die Periode 2017 bis 2022 geprüft und den finalen Bericht am Freitag, den 8. November 2024, veröffentlicht.
Die Kammer hat eine umfangreiche Stellungnahme ausgearbeitet und an den Rechnungshof retourniert. Die Stellungnahmen sowie den gesamten Bericht finden Sie hier zum Nachlesen.
Zusätzliche Informationen in der Immobiliengrafik
Wie in der Newsletter-Aussendung von Oktober 2024 kommuniziert gibt es auf der Website des Wohlfahrtsfonds nun eine interaktive Grafik zu den Immobilien. Es wurden inzwischen zusätzliche Informationen in dieser bereitgestellt, unter anderem welche Hausverwaltungen die jeweiligen Immobilien betreuen.
Falls Sie die interaktive Immobiliengrafik noch nicht kennen, hier nochmals eine kurze Anleitung wie Sie diese nutzen können:
- Besuchen Sie: https://wohlfahrtsfonds.wien/immobilien
- Falls Sie dies über Ihr Smartphone tun, drehen Sie Ihr Smartphone ins Querformat
- Klicken Sie auf die Icons, um nähere Informationen zu den einzelnen Immobilien zu erhalten
Korrektur zum Newsletter vom 05.11.2024
Bei der letzten Newsletter-Aussendung ist uns ein kleiner Tippfehler unterlaufen, den wir gerne korrigieren möchten. In dem Text zu den Pensionserhöhungen wurde die rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024 mit 4,8% angegeben. Dies ist natürlich nicht korrekt und hat verständlicherweise zu Verwirrungen geführt.
Um Missverständnisse auszuräumen, möchten wir Ihnen die korrekte Information zur Verfügung stellen:
Die rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024 lag bei 4,18%.
Kontakt für Fragen
Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:
Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Telefon +43/1/51501-1436
E-Mail wff@aekwien.at
Concisa Management AG
Telefon +43 1 501 720
E-Mail aerzte@concisa.at