Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds
Dezember 11, 2024
Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds
Pensionserhöhungen für das Jahr 2025
Ein Zeichen unseres Engagements, Ihre Zukunft finanziell abzusichern:
Im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 05. November 2024 haben wir bereits über eine bevorstehende Anpassung informiert. Nun ist es offiziell: Der Verwaltungsausschuss hat der Erweiterten Vollversammlung eine allgemeine Leistungsanpassung von 4,6% empfohlen.
Mit großer Freude können wir verkünden, dass die Erweiterte Vollversammlung am 10. Dezember 2024 den Vorschlägen des Verwaltungsausschusses gefolgt ist. Das beudetet: Die Wohlfahrtsfonds-Grundpension wird 2025 um 4,6% erhöht!
Die diesjährige Anpassung der Leistungen folgt dem Beschluss des Nationalrates und basiert auf der von der Österreichischen Nationalbank festgestellten rollierenden Inflation von 4,18% (Zeitraum September 2023 bis August 2024). Ziel ist es, die Wertbeständigkeit der Versorgungsleistungen zu sichern.
Dank des sogfältigens Wirtschaftens im vergangenen Jahr wird die Anpassung der Grundpension 2025 erstmals die Inflation um 0,42% übersteigen. Diese Anpassung bietet somit einen echten Mehrwert.
Wichtige Punkte:
- Grundpension: Erhöhung um 4,6%
- Zugrundeliegende Inflation: 4,18%, Erhöhung übersteigt diese um 0,42%
- Berechnungen: Basieren auf gründlichen versicherungsmathematischen Analysen
Informationen für LeistungsbezieherInnen:
- Alle LeistungsbezieherInnen werden separat von der Concisa AG über die Anpassungen informiert.
- PensionsbezieherInnen im Kapitaldeckungsverfahren erhalten im Frühjahr eine gesonderte Information über die Leistungsanpassung sobald das Kapitalergebnis vorliegt.
Weitere Leistungsanpassungen im Überblick:
Anpassung der Waisen- und Kinderunterstützung sowie Witwen- und Witwerversorgung
Auch in diesem Jahr profitieren die Witwen und Witwer sowie die eingetragenen PartnerInnen von einer Leistungsanpassung.
Besonders erfreulich: Der Verwaltungsausschuss hat erstmals empfohlen, die Leistungen der Waisenversorgung und der Kinderunterstützung um 4,6% zu erhöhen.
Die Erweiterte Vollversammlung ist auch dieser Empfehlung am 10. Dezember 2024 gefolgt.
Arbeitsversuche während der Invaliditätsversorgung
Ab dem 01.01.2025 werden die Bonusanwartschaftspunkte bei erneuter Beantragung einer Invaliditätsversorgung (befristet oder dauernd) in derselben Höhe wie beim ersten Antrag festgelegt. Dies gilt, wenn der Antrag unmittelbar nach dem Bezug einer oder mehrerer ununterbrochener befristeter Invaliditätsversorgung/en aufgrund desselben Ereignisses gestellt wird.
Das bedeutet:
- Fondsmitglieder erhalten die gleichen Bonuspunkte wie beim ersten Mal, unabhängig davon, ob sie die Invaliditätsversorgung erstmals beantragen oder ein Arbeitsversuch aufgrund derselben Krankheit gescheitert ist.
- Auch bei erneutem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nach einer Zwischenzeit (z.B. während einer (zahn-)ärztlichen Tätigkeit) bleibt die Höhe der Bonuspunkte gleich.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass niemand durch Arbeitsversuche in der Zuerkennung der Bonusanwartschaftspunkte benachteiligt wird.
Ersatzzeiten für Kindererziehung
Für die Gewährung von Ersatzzeiten müssen Fondsmitglieder der Ärztekammer für Wien Wochengeld, Familienzeitbonus oder Kinderbetreuungsgeld beziehen. Dies gilt sowohl für ordentliche als auch für freiwilige Mitglieder.
Wichtiger Hinweis: Wenn die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten an einem Tag im Monat erfüllt ist, gilt diese für das gesamte Monat.
Neu ab 2025: Der Familienzeitbonus im Rahmen des sogenannten Papamonats zählt jetzt ebenfalls als Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten. Diese Änderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Kontakt für Fragen
Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG zur Verfügung.
Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Telefon +43/1/51501-1436
E-Mail wff@aekwien.at
Concisa Managment AG
Telefon +43 1 501 720
E-Mail aerzte@concisa.at