Pensionsalter erreicht- wie geht es weiter?

Sie haben Ihr Berufsleben lang Verantwortung übernommen, Patientinnen und Patienten begleitet und medizinische Versorgung sichergestellt. Jetzt rückt ein neuer Lebensabschnitt immer näher: Mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreichen Sie das Regelpensionsalters des Wohlfahrtsfonds und erfüllen die Voraussetzungen für den Bezug der Altersversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds. Ein Leitfaden rund um den Pensionsantritt.

Pension bedeutet längst nicht für alle den vollständigen Rückzug aus dem Berufsleben. Viele fühlen sich noch fit und möchten weiterhin beruflich tätig bleiben, manche in reduziertem Umfang, viele auch unverändert. Welche Möglichkeiten bestehen? Was ist bei der Beantragung zu beachten und welche Auswirkungen hat ein früherer oder späterer Pensionsantritt? Dieser Leitfaden bietet einen Überblick.

Pension bedeutet nicht automatisch Berufsende

Mit dem Bezug der Altersversorgung ab dem Regelpensionsalter von 65 Jahren bleibt die ärztliche oder zahnärztliche Tätigkeit weiterhin möglich. Sei es angestellt im Rahmen eines Dienstverhältnisses, oder auch mit Wahl- oder Kassenordination. Auch eine Tätigkeit als Wohnsitz(Zahn-)Ärztin beziehungsweise Arzt ist möglich. Wer früher in Pension geht, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin beruflich tätig bleiben (siehe unten).

Bei Weiterarbeit nach dem Pensionsantritt bleibt grundsätzlich die ordentliche Kammermitgliedschaft aufrecht und damit die Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen, mit Ausnahme der Beiträge zur Krankenunterstützung in Höhe von 40 Euro jährlich.

Der Weg zur Altersversorgung

Damit die Altersversorgung im Verwaltungsausschuss gewährt werden kann, sollte der Antrag einige Zeit vor dem geplanten Pensionsantritt eingebracht werden, spätestens jedoch im Monat des beabsichtigten Pensionsantrittes.

Der Antrag auf Altersversorgung steht unter https://wohlfahrtsfonds.wien/formulare zum Download bereit und ist vollständig ausgefüllt an die Concisa AG zu übermitteln.

Wichtig für die Auszahlung: Besorgen Sie bei Ihrer Bank eine Pensionskontobestätigung für Ihr bestehendes Girokonto, oder richten Sie bei Ihrer Bank ein Pensionskonto auf Ihren Namen ein. Das dafür notwendige Formular („Antrag auf bargeldlose Pensionszahlung“) enthält eine standardisierte Haftungserklärung für die Bank. Lassen Sie dieses einfach kurz von Ihrem Institut unterfertigen und legen Sie es dem Pensionsantrag bei.

Wie lange dauert das Verfahren

Nach Einlangen des Antrags prüft die Concisa AG die Unterlagen und legt bei Vollständigkeit und Entscheidungsreife den Antrag dem Verwaltungsausschuss zur Beschlussfassung vor. Danach wird der genehmigte Bescheid ausgefertigt und zugestellt.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt von der Antragstellung bis zum Bescheid etwa ein bis drei Monate.

Wichtig: Die Altersversorgung kann frühestens ab dem Monatsersten jenes Monats zuerkannt werden, in dem der Antrag eingelangt ist.

Da zum Zeitpunkt der Antragstellung häufig noch nicht alle Fondsbeiträge abgerechnet sind, wird zunächst eine vorläufige Altersversorgung gewährt. Nach Rechtskraft aller Fondsbeitragsbescheide für vorangegangene Jahre sowie nach Begleichung sämtlicher offener Beiträge erfolgt die endgültige Festsetzung der Leistung.

Frühzeitiger Pensionsantritt ab 60 Jahren

Ein vorzeitiger Bezug der Altersversorgung ist bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.

Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere sind

Pensionsrealität

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter lag im Jahr 2025 bei 64,83 Jahren. Insgesamt beantragten im selben Jahr 315 Mitglieder die Altersversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds. Mit Stichtag 31. Dezember 2025 bezogen 4.363 Personen eine Altersversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds.

Durchschnittliches Pensionsantrittsalter 2016–2025. Der Anstieg im Jahr 2024 ist auf die mit 1. Jänner 2024 in Kraft getretene Möglichkeit zurückzuführen, die Altersversorgung ab dem 65. Lebensjahr mit einer weiteren beruflichen Tätigkeit (inkl. Anstellung und/oder Kassenverträgen) zu kombinieren

Weiterarbeiten nach dem Pensionsantritt+

Viele Mitglieder entscheiden sich dafür, auch nach dem Bezug der Altersversorgung weiterhin ärztlich oder zahnärztlich tätig zu bleiben und werden weiterhin als ordentliches Kammermitglied in der (Zahn-)Ärzteliste geführt. Damit sind sie grundsätzlich weiter beitragspflichtig, und zwar sowohl für die Kammerumlage als auch für die Fondsbeiträge. Die während dieser Zeit entrichteten Fondsbeiträge (sofern keine Befreiung beantragt worden ist) gehen nicht verloren. Sie werden dem sogenannten „Zusatzleistungskonto 2“ gutgeschrieben. Nach endgültiger Beendigung der Berufstätigkeit wird auf Grundlage dieser Beiträge eine zusätzliche Pensionsleistung berechnet. Diese wird anschließend gemeinsam mit der bereits bestehenden Altersversorgung ausbezahlt.

Wichtig: Mit der erstmaligen Beantragung der Altersversorgung werden die für die Pension maßgeblichen Zu- und Abschläge fixiert. Eine spätere Änderung erfolgt nicht mehr.

Bonus bei späterem Pensionsantritt

Wer den Pensionsantritt über das Regelpensionsalter hinaus verschiebt, profitiert von Zuschlägen. Ein früherer Antritt führt zu Abschlägen.

Die Höhe der genauen Zu- und Abschläge finden Sie hier.

Zusammensetzung der Altersversorgung

Die Altersversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds setzt sich für Pensionsantritte in den kommenden Jahren aus drei bewährten Säulen zusammen:

Gut zu wissen: Im Zuge der im Juni 2026 beschlossenen WFF-Reform wird das System ab 2027 auf zwei Säulen vereinfacht. Für alle anstehenden Pensionsantritte gilt jedoch ein umfassender, 10-jähriger Vertrauensschutz. Alle erworbenen Ansprüche und auch das Zusatzleistungskonto 2 bei einer Weiterarbeit bleiben dadurch vollkommen geschützt und aufrecht.

Einmalige Teilleistung aus dem Kapitaldeckungsverfahren

Bei Beantragung der Altersversorgung können Sie entscheiden, ob Sie eine Teilleistung aus dem kapitalgedeckten Teil in Anspruch nehmen möchten.

Diese Teilleistung kann bis zu 50 Prozent der vorhandenen Deckungsrückstellung auf Ihrem Pensionskonto betragen und wird als Einmalzahlung ausbezahlt. Dadurch reduziert sich die spätere laufende Leistung entsprechend.

Was sonst noch wichtig ist

Der Bezug der Wohlfahrtsfondspension ist unabhängig von der staatlichen Pension. Sie können also beide Pensionsleistungen gleichzeitig in Anspruch nehmen oder aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Da Sie alle Versorgungsleistungen versteuern müssen und der Steuersatz von der Bezugshöhe abhängt, ist es allenfalls wichtig, diesen Aspekt mit Ihrer steuerlichen Vertretung zu besprechen.

Die Altersversorgung aus dem Wohlfahrtsfonds wird 14-mal jährlich ausbezahlt. In den letzten drei Jahren erfolgten erstmals Anpassungen, die die allgemeine Preisentwicklung berücksichtigten.

Kinder mitgedacht

Kinder von Beziehenden einer Altersversorgung erhalten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Kinderunterstützung. Diese beträgt mit 1. Jänner 2026 monatlich 216,80 Euro und wird ebenfalls 14-mal jährlich ausbezahlt. Liegt eine körperliche oder psychische Krankheit vor, erhöht sich die monatliche Auszahlung auf 379,30 Euro.

Über das 18. Lebensjahr hinaus besteht ein Anspruch, wenn die betreffende Person  

Antworten auf häufige Fragen zur Kinderunterstützung und zur Altersversorgung bieten die Erklärvideos auf der Webseite des Wohlfahrtsfonds Wien – kompakt, verständlich und abrufbar unter wohlfahrtsfonds.wien/kinder-unterstuetzung.


Ihre persönliche Pensions-Checkliste

  • Antrag auf Altersversorgung an die Concisa AG übermitteln
  • Pensionskonto bei der Bank einrichten (oder Pensionskontobestätigung für bestehendes Girokonto besorgen)
  • Einkommensunterlagen zur Festsetzung allenfalls noch nicht abgerechneter Fondsbeiträge an die Concisa AG übermitteln
  • Offene Fondsbeiträge begleichen
  • Frühzeitigen Pensionsantritt rechtzeitig planen und erforderliche Verträge beenden
  • Entscheidung über eine mögliche Teilleistung aus dem Kapitaldeckungsverfahren treffen
  • Steuerliche Auswirkungen prüfen
  • Bei Fragen rechtzeitig Kontakt mit der Concisa AG aufnehmen