Newsletter für Turnusärzt*innen – 30. August 2024
August 30, 2024
Newsletter für Turnusärzt*innen – 30. August 2024
Vorsorge bei Berufsunfähigkeit
Der Wohlfahrtsfonds bietet Ihnen eine umfassende Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Dies ist besonders wichtig in jungen Jahren, da eine Berufsunfähigkeit existenzbedrohend sein kann. Ab dem ersten Tag Ihrer Eintragung als Ärzt*in oder Zahnärzt*in erhalten Sie eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Invaliditätsversorgung in voller Höhe.
Dies wird durch die Vergabe von Bonuspunkten ermöglicht.
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Invaliditätsversorgung sind:
- Krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit (mindestens 3 Monate)
- Keine ärztliche oder zahnärztliche Tätigkeit
- Bei befristeter Invaliditätsversorgung: Stilllegung der Kassenverträge oder Vertretung für den Zeitraum der befristeten Invaliditätsversorgung
- Bei dauernder Invaliditätsversorgung: Rücklegung der Kassenverträge, Rücklegung der Verträge mit einer Gruppenpraxis, Beendigung des Dienstverhältnisses
- Antragstellung
Gut zu wissen: Sie können diese Leistung anders als bei einer privaten Versicherung, unabhängig von einer Gesundheitsprüfung beziehen.
Das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wird von eigens hierfür bestellten Vertrauensärzten im Auftrag des Verwaltungsausschusses geprüft.
Mehr Informationen zur Invaliditätsversorgung finden sie hier.
Beitragsabrechnung 2024 – Einkommensunterlagen
Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, dass wir für die Berechnung des Fondsbeitrages Ihre Einkommensunterlagen (Einkommenssteuerbescheid inklusive der Seiten „Lohnzettel und Meldungen“ sowie alle monatlichen Lohnabrechnungen bzw. das Jahreslohnkonto) aus dem drittvorangegangenen Jahr bis zum 15. September 2024 benötigen.
Das heißt für das Jahr 2024 sind die Einkommensunterlagen aus dem Jahr 2021 erforderlich.
Sollten Sie 2021 noch nicht in der Ärzteliste bzw. Zahnärzteliste eingetragen gewesen sein, werden die Unterlagen des laufenden Jahres (2024) zur Bemessung des Fondsbeitrages herangezogen. Da eine Vorlage der Unterlagen erst nach Ablauf des Abrechnungsjahres möglich ist, wird ersucht, diese Unterlagen bis zum 31. März des Folgejahres zu übermitteln (für das Abrechnungsjahr 2024 wäre dies der 31.03.2025).
Sie können uns die Unterlagen gerne elektronisch (aerzte@concisa.at) oder eingeschrieben per Post (Traungasse 14-16, 1030 Wien) übermitteln.
Bitte beachten Sie auch, dass bei nicht zeitgerechter Vorlage der Unterlagen und bis zu deren Nachreichung der Höchstbeitrag in Höhe von EUR 31.000,- zur Vorschreibung gelangt.
Achtung: Die Unterlagen müssen trotz allfälliger Akontierung der Dienstgeber*innen bzw. der Krankenkasse übermittelt werden.
E-Zustellung: Registrieren und Nutzen
Das kennen Sie sicher… Eine Behörde oder im speziellen Fall die Ärztekammer für Wien schickt Ihnen ein eingeschriebenes Schreiben, doch Sie sind nicht zu Hause um dieses persönlich entgegen zu nehmen und ein gelber Benachrichtigungszettel liegt in Ihrem Postkasten. Mit diesem müssen Sie zur Post gehen und das Schreiben abholen. Vielleicht ist es schon spät, Sie sind nach einer langen Nachtdienst im Krankenhaus zu müde und das Postamt ist etwas weiter weg oder vielleicht hat dieses heute bereits zugesperrt?
Daher unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Vorteile der E-Zustellung!
Damit erhalten Sie beispielsweise Ihre Beitragsbescheide für den Wohlfahrtsfondsauf elektronischem Weg direkt und unkompliziert. Was müssen Sie dafür tun?
Voraussetzung zur Registrierung ist die ID-Austria. Dadurch wir eine eindeutige Identifikation von Versender*in und Empfänger*in beim digitalen Informationsaustausch bzw. Zustellung sichergestellt.
Danach müssen Sie sich ein Postfach bei oesterreich.gv.at (für Privatpersonen) anlegen. Dieses ist dann Ihr zentrales und sicheres Postfach für elektronische Nachrichten von sämtlichen Behörden. Sobald Sie sich angemeldet haben und bestätigt haben, dass Sie behördliche Schriftstücke elektronisch erhalten möchten, können Sie unter anderem Bescheide des Wohlfahrtsfonds sicher über Ihr kostenloses elektronisches Postfach empfangen.
Sobald ein Schriftstück in Ihrem elektronischen Postfach eingelangt ist, erhalten Sie auf die von Ihnen angegebene E-Mailadresse eine Eingangsbenachrichtigung.
Zu beachten ist: Privatpersonen können ihr elektronisches Postfach „MeinPostkorb“ auf oesterreich.gv.at (unter „Weitere Services“) und in der APP „Digitales Amt“ abrufen.
Gut zu wissen: Wie bei der konventionellen Zustellung auch, können vorübergehende Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankenstand gemeldet werden. Während dieser Zeit werden Sendungen nicht elektronisch zugestellt.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne an folgende E-Mail-Adresse wenden: schwinner@aekwien.at.
Kommende Vorträge für Turnusärzt*innen
Falls Sie mehr über den Wohlfahrtsfonds wissen möchten, besuchen Sie gerne die kommenden Vorträge des Wohlfahrtsfonds:
- Do, 19.09.2024 um 15:30 Uhr im St. Anna Kinderspital: Der Wohlfahrtsfonds stellt sich vor
- Mi, 02.10.2024 um 13:45 Uhr im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder: Der Wohlfahrtsfonds stellt sich vor
Kontakt bei Fragen
Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen
der Concisa gerne zur Verfügung.
Concisa Management AG
Telefon +43 1 501 720
E-Mail aerzte@concisa.at