Die Mathematik hinter dem Wohlfahrtsfonds Wien

Die Valida Consulting GesmbH betreut seit 2012 den Wiener Wohlfahrtsfonds im Bereich der Versicherungsmathematik. Im Gespräch gewährt DI Sven Jörgen, Geschäftsführer der Valida Consulting GesmbH, Einblicke in die Versicherungsmathematik und erläutert das Prognosemodell des Wohlfahrtsfonds näher.

Von Nadina Nakicevic

Ärzt*in für Wien: Sie sind Versicherungsmathematiker bei der Valida Consulting GmbH, wie sind Sie in diese Branche gelangt?

DI Sven Jörgen: Meine Berufsvision nach der Matura war, einen Job anzustreben, bei dem mehr angewandte und weniger forschende Mathematik zum Einsatz kommt. Im Studium „Technische Mathematik“ wurde Versicherungsmathematik schließlich auch als Wahlzweig angeboten. Im Jahr 1990, hat die betriebliche Altersvorsorge einen Bedeutungsschub erlangt. Ende 1994 hatte ich meinen Abschluss und wurde von der Universität abgeworben.

Fotocredit: Viennashot

Ärzt*in für Wien: Die Valida Consulting GmbH führt seit dem Jahr 2012 regelmäßig Prognoseberechnungen* und andere versicherungsmathematische Beratungen für den Wohlfahrtsfonds durch, wie genau funktioniert die Berechnung?

DI Sven Jörgen: Wir als Valida definieren, welche Daten wir benötigen, um unsere Berechnungen durchzuführen. Das sind beispielsweise ganz konkrete Daten wie die Höhe der Beitragszahlung sowie weiters alle Informationen, die für den Erwerb von Leistungsansprüchen und auch die spätere Leistungshöhe relevant sind.Diese Daten werden uns vom Verwaltungsausschuss vorgegeben.

Bestimmte Annahmen, wie zum Beispiel die Lebenserwartung, werden mithilfe der Daten des Wohlfahrtsfonds von uns ermittelt. Mit diesen Daten erstellen wir dann ein maßgeschneidertes Prognosemodell.

Ärzt*in für Wien: Und was fließt alles in die Berechnung ein?

DI Sven Jörgen: Die bereits erwähnten allgemeinen Ausgangsdaten umfassen die aktuelle Höhe der Grundpension, den Richtbeitrag, den Höchstbeitrag, die Obergrenze des Kontos für die Zusatzleistung und den Kapitalstand des zugeordneten Vermögens im Wohlfahrtsfonds. Dazu kommen Annahmen über die jährlichen Steigerungen und der Vermögensertrag. Diese Annahmen sind wichtig für die Berechnungen. Es werden aber auch alters- und geschlechtsabhängige Entwicklungen sowie die jährlichen Steigerungen der Bemessungsgrundlagen berücksichtigt. Was die Entwicklung der Mitgliederzahlen betrifft: Hier erhalten wir eine Vorgabe, wie die Anzahl der ordentlichen Fondsmitglieder in Zukunft erwartungsgemäß steigen wird. Das fließt ebenso in unser Prognosemodell mit ein wie auch die langfristige Inflationsentwicklung.

Ärt*in für Wien: Es werden auch unterschiedliche (versicherungs-) mathematische Faktoren berücksichtigt, welche genau sind das?

DI Sven Jörgen: Das sind die sogenannten versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen, salopp ausgedrückt „Sterbetafeln“. In der Pensions-Versicherungsmathematik werden Sterberaten nicht nur nach Alter und Geschlecht erfasst, sondern auch nach Werten, die uns helfen, Risiken wie Berufsunfähigkeit oder die Hinterbliebenenpension zu berechnen. Solche Werte haben wir nicht einfach blind übernommen. Die Pensionskassen in Österreich wenden standardmäßig die erhobenen Werte auf Angestellte an. Wir passen diese jedoch mit statistischen Methoden an die Verhältnisse der Ärzt*innen und Zahnärzt*innen an. In der Versicherungsbranche, aber auch bei den Pensionskassen, ist es üblich, nicht mit einer starren Lebenserwartung zu kalkulieren, sondern mit einer Projektion. Das bedeutet, dass wir davon ausgehen, dass jüngere Geburtsjahrgänge immer eine höhere Lebenserwartung haben als der Geburtsjahrgang davor. Zudem berücksichtigen wir auch Annahmen zum Pensionsalter.

Ärzt*in für Wien: Gibt es Faktoren, die Ihrer Ansicht nach besonders wichtig sind und sich entscheidend auf das System auswirken?

DI Sven Jörgen: Meiner Ansicht nach ist das mittel- und langfristige Zusammenspiel von Beitragseinnahmen und den Erhöhungen der anwartschaftlichen und zuerkannten Leistungen sowie der normierte Rentenquotient wesentlich. Der Rentenquotient beschreibt, wie viele Richtbeiträge aus den gesamten Beitragseinnahmen wie viele Grundpensionen aus den Gesamtleistungen abdecken müssen.

Ärzt*in für Wien: Das Prognosemodell ermöglicht einen Blick bis ins Jahr 2073 und besteht im Wesentlichen aus drei Haupteilen, welche sind das?

DI Sven Jörgen: Die Hauptteile des Prognosemodells sind das demografische Modell, die Verweildauer und das ökonomische Modell. Das demografische Modell zeigt uns die Entwicklung der Mitgliederzahlen nach allen relevanten Gruppen. Das sind die ordentlichen Fondsmitglieder, die aufgeschobenen Ansprüche sowie Eigen- und Hinterbliebenenleistungsbezieher*innen. Anhand dieser demografischen Daten können wir die Verweildauer bestimmen und herausfinden, wie viele Todesfälle es pro Jahr gibt. Daraus wird der sogenannte Richtbeitrag abgeleitet. Das demografische Modell und die Verweildauer werden durch das ökonomische Modell ergänzt, bei dem alle wirtschaftlichen Basiswerte sowie deren Annahmen zu Steigerungen und Entwicklungen berücksichtigt werden.

Ärzt*in für Wien: Und wie wird die Genauigkeit der Ergebnisse gewährleistet? Kann man seriöse Vorhersagen für einen so langen Zeitraum machen?

DI Sven Jörgen: Es ist wichtig, die Ergebnisse nicht als Glaskugel zu sehen. Wir können zukünftige Entwicklungen nicht genau vorhersagen und das zu behaupten wäre unseriös. Stattdessen erstellen wir aussagekräftige Was-wäre-wenn-Analysen. Daher sehen wir auch, welche Annahmen in welchem Ausmaß kritische Abweichungen verursachen könnten.

In komplexen umlagefinanzierten Systemen wie diesem sind Prognosezeiträume von mindestens 70 Jahren sinnvoll.  Neue Mitglieder, die anfangen Beiträge zu zahlen, bleiben inklusive deren Hinterbliebene im Durchschnitt mindestens rund 70 Jahre im System. Daher sollte die finanzielle Stabilität auch mindestens über diesen Zeitraum hinweg betrachtet werden. Zusätzlich wird die Zahl der Leistungsbezieher im Verhältnis zu den Beitragszahlern über Jahrzehnte hinweg stärker ansteigen.

Kernaussagen des Prognosemodells
Hauptteile des Prognosemodells sind:
– Demografisches Modell
– Verweildauer
– Ökonomisches Modell
Erstellung von aussagekräftigen Was-Wäre-Wenn-Analysen
Prognosezeitraum von mindestens 70 Jahren
seltene und moderate Anpassungen sind durchaus finanzierbar

Ärzt*in für Wien: Die Grundpension wurde unlängst um 4.6% erhöht. Kann sich der Wohlfahrtsfonds so eine Erhöhung versicherungsmathematisch leisten?

DI Sven Jörgen: Auswertungen über mehrere Jahre zeigen, dass die durchschnittlichen Beitragsbemessungsgrundlagen im Wohlfahrtsfonds stärker steigen als die Inflation. Das bedeutet, dass diese eine Erhöhung durch nachhaltig höhere Beitragseinnahmen aus den letzten Jahren mit deutlichen Inflationsspitzen ausreichend finanziert ist. Das Prognosemodell zeigt zusätzlich, dass seltene und moderate Anpassungen durchaus finanzierbar sind. Jede Anpassung baut jedoch auf zuvor durchgeführten Anpassungen auf und bleibt somit dauerhaft im System. Regelmäßige (prozentuale) Anpassungen wachsen im System daher exponentiell an. Dies muss jedenfalls ausreichend berücksichtigt werden.

Ärzt*in für Wien: Der Verwaltungsausschuss hat zuletzt ein sogenanntes Kontrollgutachten bei einem weiteren Versicherungsmathematiker in Auftrag gegeben. Was kann man sich darunter vorstellen?

DI Sven Jörgen: Diese Beauftragung ist im Sinne einer verantwortungsbewussten Qualitätssicherung zu begrüßen! Es geht darum, eine zweite Expertenmeinung einzuholen, die die Zusammenarbeit zwischen den Entscheidungsgremien beim Wohlfahrtsfonds und der Valida beleuchten soll, um Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. Solche Vorgehensweisen sind in ähnlichen Fällen nicht ungewöhnlich. Beispielsweise gibt es im Bereich der Versicherungen und Pensionskassen gesetzlich vorgeschriebene unabhängige Sachverständige bzw. Prüfaktuare, die als unabhängige Experten in Teilen vergleichbare Aufgaben wahrnehmen. Wie etwa, ob die allgemein anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik eingehalten werden.

* Die Satzung des Wohlfahrtsfonds verpflichtet den Wohlfahrtsfonds vor jeder Änderung im Beitrags- und Leistungssystem versicherungsmathematische Berechnungen einzuholen. Ebenso ist der Verwaltungsausschuss verpflichtet, die Erweiterte Vollversammlung einmal im Jahr über die Entwicklung des Richtbeitrages zu informieren.