Ihre Meinung, unser Auftrag: Gemeinsam für einen zukunftsfitten Wohlfahrtsfonds

Zuallererst möchten wir uns herzlich bei Ihnen für die zahlreiche Teilnahme an unserer Mitgliederbefragung bedanken. Wir haben Sie um Ihre Meinung gebeten, und Ihre Antwort ist klar: Ein Großteil von Ihnen ist sehr unzufrieden mit dem Kosten-Nutzen-Verhältnis, der Komplexität und der mangelnden Transparenz unseres Systems. Hier finden Sie die wesentlichen Ergebnisse der Befragung:

Das Video zum Newsletter finden Sie hier.

Wir haben diese Befragung initiiert, weil wir seit 2022 an grundlegenden Veränderungen arbeiten und wussten, dass ein einfaches „Weiter wie bisher“ nicht ausreicht. Ihr Feedback ist für uns die notwendige Bestätigung und der klare Auftrag, den eingeschlagenen Reformweg nun konsequent fortzusetzen.

Ihr Feedback als Motor für unsere Reformen

Vieles, was Sie kritisieren, haben wir bereits als zentrale Probleme identifiziert und in Angriff genommen: Die Komplexität des Systems ist der Grund, warum wir intensiv an einer Vereinfachung arbeiten. Ihr Wunsch nach mehr Transparenz ist der Motor unserer Digitalisierungsoffensive. Und Ihre Kritik an der Servicequalität bestärkt uns, unsere Prozesse neu zu definieren.

Bei all diesen notwendigen Veränderungen halten wir am Kern des Wohlfahrtsfonds fest: Er war und ist ein zutiefst solidarisches System, in dem (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte füreinander einstehen – ab Tag eins der Mitgliedschaft. Um dieses wertvolle Fundament zukunftsfit zu machen, erfolgt unsere gesamte Tätigkeit unter Begleitung exzellenter externer Expertinnen und Experten, von Versicherungsmathematikern bis zu Veranlagungsprofis.

Wie geht es jetzt weiter?

Wir werden Ihnen gegenüber vollkommen transparent sein: Grundlegende Systemänderungen brauchen Zeit und Sorgfalt. Ihr Votum gibt uns den entscheidenden Rückenwind, diesen Wandel zu beschleunigen.

Unsere Arbeit für Sie lässt sich daher in drei Zielen zusammenfassen:

  1. Wir werden Sie klar und verständlich über unsere Arbeit informieren.
  1. Wir werden die Leistungen des Wohlfahrtsfonds noch transparenter machen.
  1. Wir werden unsere Servicequalität weiter laufend verbessern.

Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen informieren und haben immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen.


Wohlfahrtsfondsinformationen bald auch auf Instagram

Um für eine noch breitere Information unserer Mitglieder sämtliche Informationswege zu nutzen, werden wir demnächst auch einen Instagramaccount einrichten.

Auf diese Weise hoffen wir, Ihnen noch mehr Informationen auf unterschiedlichen Kanälen zur Verfügung zu stellen.

Verbinden Sie sich mit uns!

Zahlen, die zählen: Der Wohlfahrtsfonds Jahresabschluss 2024

Der Jahresabschluss des Wohlfahrtsfonds ist ein essentielles Mittel, um die finanzielle Situation und Mittelverwendung des Wohlfahrtsfonds nachvollziehbar zu machen. Welche Schwerpunkte im vergangenen Jahr 2024 gesetzt wurden, wie sich die Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben und welche Rückschlüsse sich daraus für die Zukunft ziehen lassen, darüber haben wir mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses Michael Lazansky gesprochen.

Von Nadina Nakicevic

Ärzt*in für Wien: Wie hat sich das Vermögen des Wohlfahrtsfonds im Jahr 2024 entwickelt?

Michael Lazansky: Das Jahr 2024 war für den Wohlfahrtsfonds ein außerordentlich erfolgreiches Jahr. Unser Vermögen ist von rund 1,57 Milliarden im Jahr 2023 auf beeindruckende 1,71 Milliarden Euro angestiegen, das entspricht einem Zuwachs von 140 Millionen Euro. Die Performance des Masterfonds ist hier besonders hervorzuheben, der eine außerordentlich gute Rendite von 15,6 Prozent erwirtschaftete. Diese Performance war maßgeblich für die Vermögenssteigerung.

Im Kapitaldeckungsverfahren konnten wir einen Vermögenszuwachs von 393,7 Millionen Euro auf 428,2 Millionen Euro verzeichnen. Diese Zahlen zeigen, dass wir nicht nur wirtschaftlich solide arbeiten, sondern uns auch gezielt auf die Zukunft vorbereiten, um unsere Mitglieder bestmöglich abzusichern. Der Wohlfahrtsfonds befindet sich nun in einer Situation, in der aktiv an der Zukunftssicherung gearbeitet werden kann, ohne, dass wir uns weiterhin mit Altlasten befassen müssen.

Ärzt*in für Wien: Welche wesentlichen Faktoren trugen zu dieser Entwicklung bei?

Michael Lazansky: Ein wichtiger Faktor dieser Entwicklung ist die Immobilienbewertung. Beim Erwerb von Immobilien achten wir gezielt darauf, in wirtschaftlich tragfähige Immobilien zu investieren, die auch einzeln Vorteile bieten. Die neuen Liegenschaftsbewertungen, die wir im März erhalten haben, bestätigen eine Erhöhung der Sachanlagen. Ebenso wichtig ist unsere erfolgreiche Anlagestrategie. Wir als Pensionsfonds müssen immer ein Augenmerk auf einen Sicherheitsaspekt legen. Und wie bereits erwähnt, konnten wir an den Aktienmärkten eine Rendite von 15,6 Prozent erwirtschaften. Wesentlich ist auch die Streuung über die verschiedensten Anlageklassen. Der Wohlfahrtsfonds investiert neben Aktien auch noch in Anleihesegmente und wie erwähnt Immobilien. Diese Diversifikation dient dazu, potenzielle Risiken zu minimieren. Ergänzend dazu trägt auch unser Bestand an Golddukaten aufgrund des Inflationsschutzes als risikominimierendes Element zur Gesamtrendite bei.

Ärzt*in für Wien: Gab es im Vergleich zum Vorjahr 2023 signifikante Veränderungen?

Michael Lazansky: Absolut. Gemeinsam mit unserem Partner, der Concisa AG, konnten wir beobachten, dass die Zahl der altersversorgten Fondsmitglieder um 17,84 Prozent auf insgesamt 4129 Personen angestiegen ist. Dies zeigt deutlich, dass die Einführung der Pensionsreform erfolgreich gewesen ist. Eine weitere erfreuliche Veränderung betrifft die Gewinnreserve im kapitalgedeckten Verfahren. Diese wurde nach herausfordernden Zeiten wieder auf 22,3 Millionen Euro erhöht. Auch die Immobilienerträge haben maßgeblich zur positiven Gesamtentwicklung beigetragen. Darüber hinaus konnten wir die Zuschreibung von Finanzanlagen auf 83,4 Millionen Euro erhöhen, dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr, das stark von einer schwierigen Wirtschaftslage geprägt war.

Ärt*in für Wien: Wie setzen sich die Einnahmen des Fonds zusammen, insbesondere im Jahr 2024?

Michael Lazansky: Im Jahr 2024 erzielte der Wohlfahrtsfonds Einnahmen in Höhe von 253,8 Millionen Euro. Den größten Anteil daran hatten die Beitragszahlungen von (Zahn)Ärzten und (Zahn)Ärztinnen mit insgesamt 151,8 Millionen Euro.

Allerdings können Beitragszahlungen alleine das System nicht stabilisieren, da verschiedenste Risiken abzudecken sind. Hier sind weitere Einnahmequellen nötig. Das wären beispielsweise unsere Miteinnahmen, die wir als wesentliche Säule ansehen. 2024 konnten wir Miteinnahmen in Höhe von 13,6 Millionen Euro verzeichnen. Noch befindet sich ein Großteil unserer Immobilien in Sanierungsphasen, sobald diese abgeschlossen sind, rechnen wir mit noch höheren Erträgen. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Zuschreibung von Finanzanlagen in Höhe von 83,4 Millionen Euro.

Zusammengenommen machen die Miteinnahmen und die Finanzanlagen nahezu 100 Millionen Euro der Einnahmen des Wohlfahrtsfonds aus. In Zukunft soll der Fokus noch stärker auf strategische Veranlagungsprodukte gelegt werden.

Ärzt*in für Wien: Wurden im Jahr 2024 Änderungen an der Anlagestrategie vorgenommen oder außergewöhnliche Investitionen getätigt?

Michael Lazansky: Im Jahr 2024 wurden in Zusammenarbeit mit Feri Consulting Anpassungen im Bereich der Wandelanleihen vorgenommen. Die Performance der Masterfonds Manager entsprach nicht den Erwartungen des Wohlfahrtsfonds. Das hat letztlich zu einer Neuausschreibung des Mandats geführt und zum Wechsel der Fondsmanager. Ein Teil der passiv verwalteten Segmente wurde zur Finanzierung des Immobilienankaufs Graben 19 entnommen. Diese konnten jedoch durch neue Mittelzuflüsse in den Wohlfahrtsfonds wieder vollständig aufgestockt werden und wurden in High Yield Anleihen sowie Emerging Markets reinvestiert. Das hat sich auch prompt rentiert, denn beide Segmente erzielten im Jahr 2024 eine positive Entwicklung. Zusätzlich führten Neubewertungen der Liegenschaften zu deutlich verbesserten Bewertungsansätzen, was sich ebenfalls positiv auf die Bilanz des Fonds auswirkte.

Ärzt*in für Wien: Wie hoch waren die Verwaltungskosten des Wohlfahrtsfonds im Jahr 2024 und inwieweit haben diese das Gesamtergebnis beeinflusst?

Michael Lazansky: Die Verwaltung ist nicht per se etwas Negatives, sie kann im Idealfall helfen Risiken und Fehlentwicklungen vorab zu erkennen und diese abzuwenden.

Die Verwaltungskosten des Wohlfahrtsfonds, inklusive des operativen Geschäfts des Hauptdienstleisters Concisa, haben im Jahr 2024 rund 7 Millionen Euro ausgemacht. Bei Gesamterträgen von rund 253,8 Millionen Euro entspricht dies einem Anteil von 2,76 Prozent. Das Motto des Verwaltungsausschusses ist, die Verwaltungskosten so effizient wie möglich zu halten, damit ein möglichst großer Teil des eingenommenen Geldes unseren Mitgliedern zugutekommt.

Ärzt*in für Wien: Wie setzen sich die Gesamtaufwendungen des Jahres 2024 zusammen und welche Positionen hatten den größten Einfluss auf das Jahresergebnis?

Michael Lazansky: Von den insgesamt 199,5 Millionen Euro an Ausgaben sind klarerweise die Leistungen an die (Zahn)Ärzte und (Zahn)Ärztinnen mit 118 Millionen Euro führend. Auch die Dotierung der Deckungsrückstellung, die unseren Mitgliedern langfristig zugutekommt, wurde weiter gestärkt und auf 34,4 Millionen Euro angehoben. Für die Sanierung und Weiterentwicklung der Immobilien wurden 14,4 Millionen Euro aufgewendet.

Ärzt*in für Wien: Wie hoch sind die Rückstellungen und Reserven des Fonds zum Jahresende 2024?

Michael Lazansky: Die Rückstellungen und Reserven betragen zum Jahresende 2024 rund 450 Millionen Euro. Der größte Teil davon, nämlich 428,2 Millionen Euro, wird in die Deckungsrückstellung gesteckt. Diese Rückstellung ist notwendig, um die Mitglieder des Wohlfahrtsfonds auch bei zukünftigen Risiken abzusichern. Der Wohlfahrtsfonds hat ein schlechtes Image, das auf eine schwere Krise in den Neunzigerjahren zurückzuführen ist. Die dadurch erforderliche Sanierung, die viel Stress, Schmerz und Unmut erzeugt hat, ist nun allerdings abgeschlossen.

Ärzt*in für Wien: Welche Bedeutung haben diese Rücklagen für die langfristige Stabilität des Wohlfahrtsfonds?

Michael Lazansky: Das ist sozusagen unsere Daseinsberechtigung. Wir nehmen Kritik am Wohlfahrtsfonds ernst und auf solche Kritik kann bei einem Versicherungsprodukt nur mit Zahlen geantwortet werden. Wir definieren uns über Zahlen, konkret über unsere Rücklagen. Diese Rücklagen sind essenziell für die langfristige Stabilität des Wohlfahrtsfonds und gewährleisten, dass der Fonds die Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern auch in Zukunft erfüllen kann. Gleichzeitig müssen wir Risiken eingehen, jedoch stets mit einem soliden Plan und einer vernünftigen Strategie. Um diese Risiken entsprechend abzusichern, sind Rücklagen wie die Gewinnreserve und die Deckungsrückstellung von zentraler Bedeutung.

Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds

Kapitalgedecktes Verfahren (KDV) – Ergebniszuteilung

Jedes Jahr entscheidet der Verwaltungsausschuss in seiner ersten Sitzung darüber, wie ein allfälliger Gewinn, der im Rahmen der Veranlagung erzielt worden ist, ausgeschüttet werden soll.

Die Gesamt-Performance im KDV betrug im Jahr 2024 aufgrund der Bewertung der Wohlfahrtsfonds-Masterfonds sowie der Erträge aus Miteinnahmen und sonstigen Erträgen +9,26%.

Von den insgesamt 9,26% wurden 4,5% an die aktiven Mitglieder sowie an die Pensionisten ausgeschüttet. Der Rest wurde für die Stärkung der Gewinnreserve verwendet, deren Zweck es ist, auch in wirtschaftlich schwächeren Zeiten eine konstante Verzinsung sicherzustellen.

Dank dieser positiven Performance kann der Wohlfahrtsfonds die Wertbeständigkeit des kapitalgedeckten Verfahrens gewährleisten und Rücklagen für wirtschaftlich schwierigere Zeiten bilden. Das Vermögen im Rahmen des kapitalgedeckten Verfahrens zum 31.12.2024 ist gegenüber dem Vorjahr von rund 333,3 Millionen Euro auf rund 427 Millionen Euro gestiegen.


Erweiterung der Homepage des Wohlfahrtsfonds Wien

Seit April 2024 steht den Mitglieder des Wohlfahrtsfonds Wien eine eigene Homepage  zur Verfügung. Die Website mit der Adresse www.wohlfahrtsfonds.wien ist der zentrale Anlaufpunkt für alle Informationen rund um den Wohlfahrtsfonds Wien.

Da das Informationsangebot auf der Website kontinuierlich erweitert wird, hat der Verwaltungsausschuss nun Mittel für den weiteren Ausbau der Homepage freigegeben.

Sobald die Erweiterungen der Website abgeschlossen sind, erhalten Sie von uns nähere Informationen.


Start der Arbeiten am Kundenprotal Light

Wie bereits im Newsletter des Wohlfahrtsfonds vom 18.09.2024 berichtet, ist ein sogenannter geschützter Bereich auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage geplant, der es möglich machen soll, den Mitgliedern im Sinne der Transparenz noch weitere, vertiefende Unterlagen über laufenden Projekte zur Verfügung zu stellen. Es wird außerdem möglich sein, Anträge direkt online zu stellen. Eine Nutzung dieses Bereiches wird nur mittels ID-Austria möglich sein.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Arbeiten am Kundeportal Light begonnen haben und voraussichtlich ab Herbst 2025 die digitale Antragstellung möglich sein wird.


Präsentation des Richbeitragsberichts

Die Satzung des Wohlfahrtsfonds sieht vor, dass der Verwaltungsausschuss einmal jährlich der Erweiterten Vollversammlung einen Bericht über die Verweildauer und eine allenfalls damit verbundene Empfehlung für die Anpassung des Richtbeitrages vorzulegen hat.

Im Richtbeitragsbericht wird Aufschluss über die Verweildauer der Leistungsbezieher*innen im System (Dauer der Leistungsbeziehung) gegeben, sowie deren jährliche Veränderung untersucht.

Die Verweildauer wird jährlich unter Betrachtung der letzten 10 Jahre ermittelt. Ausgehend von den Werten für das Jahr 2024 ergibt sich für das Jahr 2026 ein Faktor von 323,69 Monaten. Diese Monate werden auf Grundlage der Lebenserwartung vom Pensionsantritt bis zum Tod aller Leistungsberechtigten (einschließlich der Hinterbliebenen) berechnet.

Um keine neue Altlast entstehen zu lassen, folgt der Wert eines Anwartschaftspunktes im Regelfall der Richtbeitragsentwicklung und berücksichtigt auch die jährliche Pensionsanpassung.

Bitte beachten Sie, dass der endgültige Wert für 2026 erst im Dezember dieses Jahres festgelegt wird, da das genaue Ausmaß der Pensionserhöhung erst zu diesem Zeitpunkt bekannt ist.


Erfolg der Pensionsreform

Seit dem 01.01.2024 haben Mitglieder, die das Regelpensionsalter von 65 Jahren erreicht haben, die Möglichkeit, nicht nur als Wahl- oder Wohnsitz(zahn)ärzt*in weiterzuarbeiten, sondern auch ihre Kassenverträge oder Angestelltenverhältnisse aufrechtzuerhalten. Das heißt, für einen Bezug der Wohlfahrtsfondspension ist es nicht mehr erforderlich die Kassenverträge zurückzulegen oder das Dienstverhältnis zu beenden. Der Erfolg dieser Maßnahme spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Im Jahr 2024 haben insgesamt 700 Mitglieder und damit doppelt so viel wie üblich von dieser neugeschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Die Mathematik hinter dem Wohlfahrtsfonds Wien

Die Valida Consulting GesmbH betreut seit 2012 den Wiener Wohlfahrtsfonds im Bereich der Versicherungsmathematik. Im Gespräch gewährt DI Sven Jörgen, Geschäftsführer der Valida Consulting GesmbH, Einblicke in die Versicherungsmathematik und erläutert das Prognosemodell des Wohlfahrtsfonds näher.

Von Nadina Nakicevic

Ärzt*in für Wien: Sie sind Versicherungsmathematiker bei der Valida Consulting GmbH, wie sind Sie in diese Branche gelangt?

DI Sven Jörgen: Meine Berufsvision nach der Matura war, einen Job anzustreben, bei dem mehr angewandte und weniger forschende Mathematik zum Einsatz kommt. Im Studium „Technische Mathematik“ wurde Versicherungsmathematik schließlich auch als Wahlzweig angeboten. Im Jahr 1990, hat die betriebliche Altersvorsorge einen Bedeutungsschub erlangt. Ende 1994 hatte ich meinen Abschluss und wurde von der Universität abgeworben.

Fotocredit: Viennashot

Ärzt*in für Wien: Die Valida Consulting GmbH führt seit dem Jahr 2012 regelmäßig Prognoseberechnungen* und andere versicherungsmathematische Beratungen für den Wohlfahrtsfonds durch, wie genau funktioniert die Berechnung?

DI Sven Jörgen: Wir als Valida definieren, welche Daten wir benötigen, um unsere Berechnungen durchzuführen. Das sind beispielsweise ganz konkrete Daten wie die Höhe der Beitragszahlung sowie weiters alle Informationen, die für den Erwerb von Leistungsansprüchen und auch die spätere Leistungshöhe relevant sind.Diese Daten werden uns vom Verwaltungsausschuss vorgegeben.

Bestimmte Annahmen, wie zum Beispiel die Lebenserwartung, werden mithilfe der Daten des Wohlfahrtsfonds von uns ermittelt. Mit diesen Daten erstellen wir dann ein maßgeschneidertes Prognosemodell.

Ärzt*in für Wien: Und was fließt alles in die Berechnung ein?

DI Sven Jörgen: Die bereits erwähnten allgemeinen Ausgangsdaten umfassen die aktuelle Höhe der Grundpension, den Richtbeitrag, den Höchstbeitrag, die Obergrenze des Kontos für die Zusatzleistung und den Kapitalstand des zugeordneten Vermögens im Wohlfahrtsfonds. Dazu kommen Annahmen über die jährlichen Steigerungen und der Vermögensertrag. Diese Annahmen sind wichtig für die Berechnungen. Es werden aber auch alters- und geschlechtsabhängige Entwicklungen sowie die jährlichen Steigerungen der Bemessungsgrundlagen berücksichtigt. Was die Entwicklung der Mitgliederzahlen betrifft: Hier erhalten wir eine Vorgabe, wie die Anzahl der ordentlichen Fondsmitglieder in Zukunft erwartungsgemäß steigen wird. Das fließt ebenso in unser Prognosemodell mit ein wie auch die langfristige Inflationsentwicklung.

Ärt*in für Wien: Es werden auch unterschiedliche (versicherungs-) mathematische Faktoren berücksichtigt, welche genau sind das?

DI Sven Jörgen: Das sind die sogenannten versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen, salopp ausgedrückt „Sterbetafeln“. In der Pensions-Versicherungsmathematik werden Sterberaten nicht nur nach Alter und Geschlecht erfasst, sondern auch nach Werten, die uns helfen, Risiken wie Berufsunfähigkeit oder die Hinterbliebenenpension zu berechnen. Solche Werte haben wir nicht einfach blind übernommen. Die Pensionskassen in Österreich wenden standardmäßig die erhobenen Werte auf Angestellte an. Wir passen diese jedoch mit statistischen Methoden an die Verhältnisse der Ärzt*innen und Zahnärzt*innen an. In der Versicherungsbranche, aber auch bei den Pensionskassen, ist es üblich, nicht mit einer starren Lebenserwartung zu kalkulieren, sondern mit einer Projektion. Das bedeutet, dass wir davon ausgehen, dass jüngere Geburtsjahrgänge immer eine höhere Lebenserwartung haben als der Geburtsjahrgang davor. Zudem berücksichtigen wir auch Annahmen zum Pensionsalter.

Ärzt*in für Wien: Gibt es Faktoren, die Ihrer Ansicht nach besonders wichtig sind und sich entscheidend auf das System auswirken?

DI Sven Jörgen: Meiner Ansicht nach ist das mittel- und langfristige Zusammenspiel von Beitragseinnahmen und den Erhöhungen der anwartschaftlichen und zuerkannten Leistungen sowie der normierte Rentenquotient wesentlich. Der Rentenquotient beschreibt, wie viele Richtbeiträge aus den gesamten Beitragseinnahmen wie viele Grundpensionen aus den Gesamtleistungen abdecken müssen.

Ärzt*in für Wien: Das Prognosemodell ermöglicht einen Blick bis ins Jahr 2073 und besteht im Wesentlichen aus drei Haupteilen, welche sind das?

DI Sven Jörgen: Die Hauptteile des Prognosemodells sind das demografische Modell, die Verweildauer und das ökonomische Modell. Das demografische Modell zeigt uns die Entwicklung der Mitgliederzahlen nach allen relevanten Gruppen. Das sind die ordentlichen Fondsmitglieder, die aufgeschobenen Ansprüche sowie Eigen- und Hinterbliebenenleistungsbezieher*innen. Anhand dieser demografischen Daten können wir die Verweildauer bestimmen und herausfinden, wie viele Todesfälle es pro Jahr gibt. Daraus wird der sogenannte Richtbeitrag abgeleitet. Das demografische Modell und die Verweildauer werden durch das ökonomische Modell ergänzt, bei dem alle wirtschaftlichen Basiswerte sowie deren Annahmen zu Steigerungen und Entwicklungen berücksichtigt werden.

Ärzt*in für Wien: Und wie wird die Genauigkeit der Ergebnisse gewährleistet? Kann man seriöse Vorhersagen für einen so langen Zeitraum machen?

DI Sven Jörgen: Es ist wichtig, die Ergebnisse nicht als Glaskugel zu sehen. Wir können zukünftige Entwicklungen nicht genau vorhersagen und das zu behaupten wäre unseriös. Stattdessen erstellen wir aussagekräftige Was-wäre-wenn-Analysen. Daher sehen wir auch, welche Annahmen in welchem Ausmaß kritische Abweichungen verursachen könnten.

In komplexen umlagefinanzierten Systemen wie diesem sind Prognosezeiträume von mindestens 70 Jahren sinnvoll.  Neue Mitglieder, die anfangen Beiträge zu zahlen, bleiben inklusive deren Hinterbliebene im Durchschnitt mindestens rund 70 Jahre im System. Daher sollte die finanzielle Stabilität auch mindestens über diesen Zeitraum hinweg betrachtet werden. Zusätzlich wird die Zahl der Leistungsbezieher im Verhältnis zu den Beitragszahlern über Jahrzehnte hinweg stärker ansteigen.

Kernaussagen des Prognosemodells
Hauptteile des Prognosemodells sind:
– Demografisches Modell
– Verweildauer
– Ökonomisches Modell
Erstellung von aussagekräftigen Was-Wäre-Wenn-Analysen
Prognosezeitraum von mindestens 70 Jahren
seltene und moderate Anpassungen sind durchaus finanzierbar

Ärzt*in für Wien: Die Grundpension wurde unlängst um 4.6% erhöht. Kann sich der Wohlfahrtsfonds so eine Erhöhung versicherungsmathematisch leisten?

DI Sven Jörgen: Auswertungen über mehrere Jahre zeigen, dass die durchschnittlichen Beitragsbemessungsgrundlagen im Wohlfahrtsfonds stärker steigen als die Inflation. Das bedeutet, dass diese eine Erhöhung durch nachhaltig höhere Beitragseinnahmen aus den letzten Jahren mit deutlichen Inflationsspitzen ausreichend finanziert ist. Das Prognosemodell zeigt zusätzlich, dass seltene und moderate Anpassungen durchaus finanzierbar sind. Jede Anpassung baut jedoch auf zuvor durchgeführten Anpassungen auf und bleibt somit dauerhaft im System. Regelmäßige (prozentuale) Anpassungen wachsen im System daher exponentiell an. Dies muss jedenfalls ausreichend berücksichtigt werden.

Ärzt*in für Wien: Der Verwaltungsausschuss hat zuletzt ein sogenanntes Kontrollgutachten bei einem weiteren Versicherungsmathematiker in Auftrag gegeben. Was kann man sich darunter vorstellen?

DI Sven Jörgen: Diese Beauftragung ist im Sinne einer verantwortungsbewussten Qualitätssicherung zu begrüßen! Es geht darum, eine zweite Expertenmeinung einzuholen, die die Zusammenarbeit zwischen den Entscheidungsgremien beim Wohlfahrtsfonds und der Valida beleuchten soll, um Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. Solche Vorgehensweisen sind in ähnlichen Fällen nicht ungewöhnlich. Beispielsweise gibt es im Bereich der Versicherungen und Pensionskassen gesetzlich vorgeschriebene unabhängige Sachverständige bzw. Prüfaktuare, die als unabhängige Experten in Teilen vergleichbare Aufgaben wahrnehmen. Wie etwa, ob die allgemein anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik eingehalten werden.

* Die Satzung des Wohlfahrtsfonds verpflichtet den Wohlfahrtsfonds vor jeder Änderung im Beitrags- und Leistungssystem versicherungsmathematische Berechnungen einzuholen. Ebenso ist der Verwaltungsausschuss verpflichtet, die Erweiterte Vollversammlung einmal im Jahr über die Entwicklung des Richtbeitrages zu informieren.

Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss (VWA) des Wohlfahrtsfonds (WFF)

Am 18. Oktober hat der Verwaltungsausschuss folgende Themen besprochen:

Pensionserhöhungen für das Jahr 2025

Gute Nachrichten: Der Verwaltungsausschusses hat beschlossen der Erweiterten Vollversammlung eine allgemeine Leistungsanpassung im Ausmaß von 4,6% zu empfehlen. Diese Erhöhung übertrifft die maßgebliche rollierende Inflation von September 2023 bis August 2024, die bei 4,18% liegt, um 0,42%. Das bedeutet, dass diese Anpassung nicht nur die Inflation ausgleicht, sondern den Pensionen tatsächlich einen Mehrwert verschafft. Diese Entscheidung steht im Einklang mit dem Beschluss des Nationalrates und reflektiert die für 2025 geplante Pensionsanpassung, die auch für die staatlichen Pensionen vorgesehen ist.

Zusätzlich werden auch die Leistungen der Invaliditätsversorgung um 4,6% erhöht. Dies stellt sicher, dass alle Anspruchsberechtigten von dieser positiven Anpassung profitieren!

Ausnahmen? Lediglich Leistungen, bei denen aufgrund einer zu geringen Deckung ein Pensionssicherungsbeitrag von maximal 2% erhoben wird, sind ausgenommen.

Anpassung der Waisen- und Kinderunterstützung sowie Witwen- und Witwerversorgung

Auch in diesem Jahr sollen die Leistungen der Witwen- und Witwerversorgung sowie die Versorgung der eingetragenen Partner*innen von der Leistungsanpassung profitieren.

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt der Erweiterten Vollversammlung zudem erstmalig im Jahr 2025 auch die Leistungen der Waisenversorgung und der Kinderunterstützung um 4,6% zu erhöhen.

Dank der stabilen Entwicklung des Wohlfahrtsfonds konnte der Verwaltungsausschuss zum ersten Mal alle Versorgungsleistungen anpassen und so allfällige Kaufpreisminderungen ausgleichen. Dies ist ein bedeutender Schritt zur weiteren Stärkung der finanziellen Sicherheit unserer Mitglieder.

Die vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagenen Anpassungen müssen noch von der Erweiterten Vollversammlung in ihrer Herbstsitzung am 10. Dezember 2024 beschlossen werden.

Arbeitsversuche während der Invaliditätsversorgung

Ab dem 01.01.2025 werden des Weiteren die sogenannten Bonusanwartschaftspunkte bei Inanspruchnahme einer weiteren befristeten oder dauernden Invaliditätsversorgung in derselben Höhe festgesetzt wie beim ersten Ansuchen. Dies soll gelten, wenn der Antrag unmittelbar nach dem Bezug einer oder mehrerer ununterbrochener befristeter Invaliditätsversorgung/en aus demselben Ereignisfall gestellt wird.

Das bedeutet, dass Fondsmitglieder die gleichen Bonuspunkte wie beim ersten Mal erhalten, egal ob sie die Invaliditätsversorgung zum ersten Mal beantragen oder ein Arbeitsversuch aufgrund derselben Krankheit gescheitert ist. Auch wenn die Krankheit nach einer Zwischenzeit (zahn-)ärztlicher Tätigkeit erneut zur Arbeitsunfähigkeit führt. Durch das Vorsehen von Arbeitsversuchen soll sichergestellt werden, dass niemand durch Arbeitsversuche in der Zuerkennung der Bonusanwartschaftspunkte schlechter gestellt wird.

Ersatzzeiten für Kindererziehung

Die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten ist der Bezug von Wochengeld, Familienzeitbonus beziehungsweise Kinderbetreuungsgeld als ordentliches beziehungsweise freiwilliges Fondsmitglied des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien.

Falls für einen Tag die Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten erfüllt ist, gilt die Ersatzzeit für das gesamte Monat.

Mit dieser Änderung soll festgelegt werden, dass explizit der Familienzeitbonus im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des sogenannten Papamonats eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Ersatzzeiten darstellt. Diese Änderung tritt voraussichtlich per 01.01.2025 in Kraft.

Anpassungen im Beitragssystem

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Klausursitzung auch ausführlich mit einer möglichen Änderung der Beitragsstaffel und der Kontenaufteilung befasst.

Während die Änderung der Beitragsstaffel noch durch die Einholung eines Kontrollgutachtens versicherungsmathematisch genauer untersucht und abgesichert werden soll, um so die fortgesetzte Einnahmenstabilität des Versorgungssystems sicherzustellen, soll das Thema einer allfälligen Änderung der Kontenaufteilung im Rahmen der Frühjahrklausur im Mai 2025 näher beleuchtet werden.


Kontakt für Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:

Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Telefon +43/1/51501-1436
E-Mail wff@aekwien.at

Concisa Management AG
Telefon +43 1 501 720
E-Mail aerzte@concisa.at

Wohlfahrtsfonds – Aktuelles vom Verwaltungsausschuss (VWA) des Wohlfahrtsfonds (WFF)

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 10. September mit folgenden Themen befasst:

Pensionserhöhungen für das Jahr 2025

Im August 2024 gab es eine weitere Besprechung zu den Pensionserhöhungen für das Jahr 2025, an der neben Mitgliedern des Verwaltungsausschusses auch Vertreter der Ärzte-Senioren sowie der Versicherungsmathematik teilgenommen haben. Es wurde hierbei auch vereinbart, die der jeweiligen Prognoseberechnung zugrunde liegenden Parameter einer Neubewertung zu unterziehen und diese entsprechend anzupassen.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurden daraufhin moderate Anpassungen der Prognoseparameter unter anderem betreffend die Bestandsentwicklung und die Entwicklung der Bemessungsgrundlagen beschlossen.

Finanzielles

Im Rahmen der Sitzung hat der zuständige Finanzberater des Verwaltungsausschusses, die FERI AG zudem einen Bericht der Marktperformance des Masterfonds dargelegt und präsentiert.

Weiters haben die Mitglieder die aktuellen Immobilienentwicklungen besprochen und Beschlüsse für notwendige Sanierungsmaßnahmen gefasst.

Jahresbericht des Wohlfahrtsfonds 2024

Wie im letzten Jahr wird es auch für das Jahr 2024 einen Jahresbericht des Wohlfahrtsfonds geben. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde hierfür das Budget freigegeben.

Geschützter Bereich auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage

Momentan laufen auch Vorarbeiten für die Schaffung eines sogenannten „geschützten Bereiches“ auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage, der es möglich machen soll, den Mitgliedern im Sinne der Transparenz noch weitere, vertiefende Unterlagen über laufenden Projekte zur Verfügung zu stellen. Eine Nutzung dieses Bereiches wird nur mittels ID-Austria möglich sein.

Die Arbeiten für die Schaffung des geschützten Bereiches werden voraussichtlich noch diesen Herbst abgeschlossen. Sobald der Bereich auf der Wohlfahrtsfonds-Homepage zugänglich ist, erhalten Sie von uns genauere Informationen hierzu. 


Kommende Vorträge des Wohlfahrtsfonds Wien

Wir möchten nochmals alle Turnusärzt*innen an die kommenden Vorträge des Wohlfahrtsfonds Wien erinnern:


Kontakt für Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien sowie der Concisa AG gerne zur Verfügung:

Ärztekammer für Wien – Wohlfahrtsfonds
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
Telefon +43/1/51501-1436
E-Mail wff@aekwien.at

Concisa Management AG
Telefon +43 1 501 720
E-Mail aerzte@concisa.at

Newsletter für Turnusärzt*innen – 30. August 2024

Vorsorge bei Berufsunfähigkeit

Der Wohlfahrtsfonds bietet Ihnen eine umfassende Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Dies ist besonders wichtig in jungen Jahren, da eine Berufsunfähigkeit existenzbedrohend sein kann. Ab dem ersten Tag Ihrer Eintragung als Ärzt*in oder Zahnärzt*in erhalten Sie eine zeitlich begrenzte oder dauerhafte Invaliditätsversorgung in voller Höhe.

Dies wird durch die Vergabe von Bonuspunkten ermöglicht.

Die Voraussetzungen für den Erhalt der Invaliditätsversorgung sind:

Gut zu wissen: Sie können diese Leistung anders als bei einer privaten Versicherung, unabhängig von einer Gesundheitsprüfung beziehen.

Das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wird von eigens hierfür bestellten Vertrauensärzten im Auftrag des Verwaltungsausschusses geprüft.  

Mehr Informationen zur Invaliditätsversorgung finden sie hier.


Beitragsabrechnung 2024 – Einkommensunterlagen

Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, dass wir für die Berechnung des Fondsbeitrages Ihre Einkommensunterlagen (Einkommenssteuerbescheid inklusive der Seiten „Lohnzettel und Meldungen“ sowie alle monatlichen Lohnabrechnungen bzw. das Jahreslohnkonto) aus dem drittvorangegangenen Jahr bis zum 15. September 2024 benötigen.

Das heißt für das Jahr 2024 sind die Einkommensunterlagen aus dem Jahr 2021 erforderlich.

Sollten Sie 2021 noch nicht in der Ärzteliste bzw. Zahnärzteliste eingetragen gewesen sein, werden die Unterlagen des laufenden Jahres (2024) zur Bemessung des Fondsbeitrages herangezogen. Da eine Vorlage der Unterlagen erst nach Ablauf des Abrechnungsjahres möglich ist, wird ersucht, diese Unterlagen bis zum 31. März des Folgejahres zu übermitteln (für das Abrechnungsjahr 2024 wäre dies der 31.03.2025).

Sie können uns die Unterlagen gerne elektronisch (aerzte@concisa.at) oder eingeschrieben per Post (Traungasse 14-16, 1030 Wien) übermitteln.

Bitte beachten Sie auch, dass bei nicht zeitgerechter Vorlage der Unterlagen und bis zu deren Nachreichung der Höchstbeitrag in Höhe von EUR 31.000,- zur Vorschreibung gelangt.

Achtung: Die Unterlagen müssen trotz allfälliger Akontierung der Dienstgeber*innen bzw. der Krankenkasse übermittelt werden.


E-Zustellung: Registrieren und Nutzen

Das kennen Sie sicher… Eine Behörde oder im speziellen Fall die Ärztekammer für Wien schickt Ihnen ein eingeschriebenes Schreiben, doch Sie sind nicht zu Hause um dieses persönlich entgegen zu nehmen und ein gelber Benachrichtigungszettel liegt in Ihrem Postkasten. Mit diesem müssen Sie zur Post gehen und das Schreiben abholen. Vielleicht ist es schon spät, Sie sind nach einer langen Nachtdienst im Krankenhaus zu müde und das Postamt ist etwas weiter weg oder vielleicht hat dieses heute bereits zugesperrt?

Daher unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Vorteile der E-Zustellung!

Damit erhalten Sie beispielsweise Ihre Beitragsbescheide für den Wohlfahrtsfondsauf elektronischem Weg direkt und unkompliziert. Was müssen Sie dafür tun?

Voraussetzung zur Registrierung ist die ID-Austria. Dadurch wir eine eindeutige Identifikation von Versender*in und Empfänger*in beim digitalen Informationsaustausch bzw. Zustellung sichergestellt.

Danach müssen Sie sich ein Postfach bei oesterreich.gv.at (für Privatpersonen) anlegen. Dieses ist dann Ihr zentrales und sicheres Postfach für elektronische Nachrichten von sämtlichen Behörden. Sobald Sie sich angemeldet haben und bestätigt haben, dass Sie behördliche Schriftstücke elektronisch erhalten möchten, können Sie unter anderem Bescheide des Wohlfahrtsfonds sicher über Ihr kostenloses elektronisches Postfach empfangen.

Sobald ein Schriftstück in Ihrem elektronischen Postfach eingelangt ist, erhalten Sie auf die von Ihnen angegebene E-Mailadresse eine Eingangsbenachrichtigung.

Zu beachten ist: Privatpersonen können ihr elektronisches Postfach „MeinPostkorb“ auf oesterreich.gv.at (unter „Weitere Services“) und in der APP „Digitales Amt“ abrufen.

Gut zu wissen: Wie bei der konventionellen Zustellung auch, können vorübergehende Abwesenheiten wie Urlaub oder Krankenstand gemeldet werden. Während dieser Zeit werden Sendungen nicht elektronisch zugestellt. 

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne an folgende E-Mail-Adresse wenden: schwinner@aekwien.at.


Kommende Vorträge für Turnusärzt*innen

Falls Sie mehr über den Wohlfahrtsfonds wissen möchten, besuchen Sie gerne die kommenden Vorträge des Wohlfahrtsfonds:


Kontakt bei Fragen

Für alle Fragen rund um den Wohlfahrtsfonds stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen

der Concisa gerne zur Verfügung.

Concisa Management AG

Telefon +43 1 501 720

E-Mail aerzte@concisa.at