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Juni 2, 2025
Themen des letzten Wohlfahrtsfonds-Newsletters:
- Hauptabrechnung beschlossen
- Projekt: Mitgliederbeteiligung
- Neues Design der Wohlfahrtsfonds Website
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„Bei uns liegt der Fokus auf individuellen Gesprächen“
Mai 12, 2025
„Bei uns liegt der Fokus auf individuellen Gesprächen“
Von Nadina Nakicevic
Ärzt*in für Wien: Die Concisa Vorsorgeberatung und Management AG wurde 1995 mit der Administration des Wiener Wohlfahrtsfonds betraut, für welche Anliegen sind Sie zuständig?
Waltraud Auer: Die Concisa ist mit der Abwicklung der gesamten Administration des Wohlfahrtsfonds betraut. Dafür sind die verwaltungstechnischen Voraussetzungen sowohl in Bezug auf die Büroorganisation als auch Hard- und Software bei uns eingerichtet. Im Rahmen der Verwaltung setzen wir alle Bestimmungen der Satzung- und Beitragsordnung in unserem System und unseren Organisationsprozessen um. Darüber hinaus verwalten wir seit 2001 die Kammerumlage und seit 2008, nach Abspaltung der Zahnärztekammer von der Ärztekammer, auch den Kammerbeitrag der Zahnärzt*innen.
Ärzt*in für Wien: Können Sie uns einen Überblick über die Hauptaufgaben der Concisa Vorsorgeberatung und Management AG im Zusammenhang mit dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien geben?
Mag. Martina Meissner: Wir begleiten jede (Zahn)Ärztin und jeden (Zahn)Arzt ab Eintragung in die (Zahn)Ärzteliste während des gesamten Berufslebens bis zur Inanspruchnahme einer Leistung sowie die Hinterbliebenen der (Zahn)Ärzt*innen. Außerdem übernimmt die Concisa die Beitrags-, Antrags-sowie Leistungsverwaltung und ist auch für sämtliche Auswertungen für die Kammer zuständig.
Ärzt*in für Wien: Welche Kriterien müssen Anträge der Mitglieder erfüllen, um bearbeitet und zur Beschlussfassung vorbereitet zu werden?
Mag. Martina Meissner: Die Anträge müssen selbstverständlich die Erfordernisse des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes erfüllen. Das heißt, die Willenserklärung bzw. der Wunsch der (Zahn)Ärzt*innen muss klar und deutlich formuliert und durch entsprechende Belege nachgewiesen sein.
Ärt*in für Wien: Wie viele Anträge werden pro Jahr insgesamt eingereicht und in welcher Zahl pro Kategorie?
Mag. Martina Meissner: Im Jahr 2024 gab es 1.364 Leistungsanträge, 628 Erlassanträge und 1.074 sonstige Anträge, das sind zum Beispiel Anträge auf Befreiung aufgrund von Altersversorgung oder Befreiung aufgrund von Bundeslandwechsel et cetera.
Waltraud Auer: Man muss dazu sagen, dass die Anträge im Laufe der Jahre sehr stark gestiegen sind. Dies hängt insbesondere mit den Leistungsanträgen zusammen, da geburtenstarke Jahrgänge nun in Pension gehen.

Ärzt*in für Wien: Wie sieht das individuelle Service für die Mitglieder konkret aus?
Mag. Martina Meissner: Bei uns liegt der Fokus auf individuellen Gesprächen, in denen die Mitglieder ihre persönlichen Fragen stellen und ihre Anliegen einbringen können. Das Service Team ist stets besetzt und bearbeitet sowohl einfache Anfragen zu bestimmten Leistungen oder Beitragsvorschreibungen, wie etwa die Vorlage bestimmter Unterlagen als auch komplexe Anfragen in außergewöhnlichen Lebenssituationen der (Zahn)Ärzt*innen. In besonderen Lebenssituationen, wie etwa bei Geburt eines Kindes, Krankheit oder Arbeitslosigkeit, wird eine maßgeschneiderte Beratung angeboten.
Ärzt*in für Wien: Und welche Art von Anfragen erhalten Sie am häufigsten?
Mag. Martina Meissner: Dies ist von den Aussendungen abhängig. Nach den Hauptabrechnungen im Mai und Juni beispielsweise erhalten wir die meisten Fragen zu den Beitragsbescheiden oder zu allfälligen Rechtsmitteln dagegen. Bei den Kontonachrichten, die einmal jährlich verschickt werden, erhalten wir natürlich die meisten Fragen hierzu. Abgesehen davon kann man aber sagen, dass am häufigsten Fragen zu den Beitragsvorschreibungen oder zu der Übermittlung der Unterlagen gestellt werden.
Ärzt*in für Wien: Wie stellen Sie sicher, dass die Mitglieder regelmäßig und verständlich über relevante Änderungen, z. B. Pensionserhöhungen oder Kontonachrichten, informiert werden?
Waltraud Auer: Manche Dinge sind ohnehin bereits standardisiert und gesetzlich geregelt, wie der Versand der Kontonachrichten. Für alle Änderungen, die für die Mitglieder relevant sind, erfolgt eine gesonderte Information durch individuelle Schreiben oder Newsletter der Ärztekammer. Das Informationsbedürfnis innerhalb der Ärzteschaft ist unterschiedlich, aber ich denke, dass der Wohlfahrtsfonds schon sehr gut und umfassend informiert. Da ist in letzter Zeit schon einiges in der Kommunikationsoffensive passiert.
Ärzt*in für Wien: Wie wichtig sind Meldungen von Mitgliedern des Wohlfahrtsfonds hinsichtlich Adressänderungen, Mailadresse et cetera?
Mag Martina Meissner: Sehr, sehr wichtig.
Waltraud Auer: Essenziell.
Mag. Martina Meissner: Sämtliche Änderungen, insbesondere Adressen und Mailadressen, sollten jedenfalls sofort der Standesführung bekannt gegeben werden, damit wir weiterhin die Mitglieder erreichen und umfassend informieren können.
Waltraud Auer: Aber nicht nur bei Adressänderungen ist eine Meldung seitens der (Zahn)Ärzt*innen notwendig, sondern auch bei Änderungen der Anstellung, Tätigkeitswechsel et cetera. Nachdem die Standesführung keine rückwirkenden Ein- und Austragungen durchführt, kann es durchaus vorkommen, dass (Zahn)Ärzt*innen, die beispielsweise das Ende ihrer Anstellung in Wien nicht rechtzeitig melden, weiterhin beitragspflichtig sind.
Mag. Martina Meissner: Es ist auf jeden Fall zu Gunsten und im Interesse der (Zahn)Ärzt*innen jede Änderung sofort bekannt zu geben, um auch die tatsächlichen Lebensumstände abzubilden.
*Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen das Team der Concisa AG unter der Telefonnummer +43 1 501 720 oder unter der E-Mail-Adresse aerzte@concisa.at zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag, Mittwoch und Donnerstag:
8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag:
8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag:
8.00 bis 14.00 Uhr
Die Mathematik hinter dem Wohlfahrtsfonds Wien
Feber 12, 2025
Die Mathematik hinter dem Wohlfahrtsfonds Wien
Die Valida Consulting GesmbH betreut seit 2012 den Wiener Wohlfahrtsfonds im Bereich der Versicherungsmathematik. Im Gespräch gewährt DI Sven Jörgen, Geschäftsführer der Valida Consulting GesmbH, Einblicke in die Versicherungsmathematik und erläutert das Prognosemodell des Wohlfahrtsfonds näher.
Von Nadina Nakicevic
Ärzt*in für Wien: Sie sind Versicherungsmathematiker bei der Valida Consulting GmbH, wie sind Sie in diese Branche gelangt?
DI Sven Jörgen: Meine Berufsvision nach der Matura war, einen Job anzustreben, bei dem mehr angewandte und weniger forschende Mathematik zum Einsatz kommt. Im Studium „Technische Mathematik“ wurde Versicherungsmathematik schließlich auch als Wahlzweig angeboten. Im Jahr 1990, hat die betriebliche Altersvorsorge einen Bedeutungsschub erlangt. Ende 1994 hatte ich meinen Abschluss und wurde von der Universität abgeworben.

Ärzt*in für Wien: Die Valida Consulting GmbH führt seit dem Jahr 2012 regelmäßig Prognoseberechnungen* und andere versicherungsmathematische Beratungen für den Wohlfahrtsfonds durch, wie genau funktioniert die Berechnung?
DI Sven Jörgen: Wir als Valida definieren, welche Daten wir benötigen, um unsere Berechnungen durchzuführen. Das sind beispielsweise ganz konkrete Daten wie die Höhe der Beitragszahlung sowie weiters alle Informationen, die für den Erwerb von Leistungsansprüchen und auch die spätere Leistungshöhe relevant sind.Diese Daten werden uns vom Verwaltungsausschuss vorgegeben.
Bestimmte Annahmen, wie zum Beispiel die Lebenserwartung, werden mithilfe der Daten des Wohlfahrtsfonds von uns ermittelt. Mit diesen Daten erstellen wir dann ein maßgeschneidertes Prognosemodell.
Ärzt*in für Wien: Und was fließt alles in die Berechnung ein?
DI Sven Jörgen: Die bereits erwähnten allgemeinen Ausgangsdaten umfassen die aktuelle Höhe der Grundpension, den Richtbeitrag, den Höchstbeitrag, die Obergrenze des Kontos für die Zusatzleistung und den Kapitalstand des zugeordneten Vermögens im Wohlfahrtsfonds. Dazu kommen Annahmen über die jährlichen Steigerungen und der Vermögensertrag. Diese Annahmen sind wichtig für die Berechnungen. Es werden aber auch alters- und geschlechtsabhängige Entwicklungen sowie die jährlichen Steigerungen der Bemessungsgrundlagen berücksichtigt. Was die Entwicklung der Mitgliederzahlen betrifft: Hier erhalten wir eine Vorgabe, wie die Anzahl der ordentlichen Fondsmitglieder in Zukunft erwartungsgemäß steigen wird. Das fließt ebenso in unser Prognosemodell mit ein wie auch die langfristige Inflationsentwicklung.
Ärt*in für Wien: Es werden auch unterschiedliche (versicherungs-) mathematische Faktoren berücksichtigt, welche genau sind das?
DI Sven Jörgen: Das sind die sogenannten versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen, salopp ausgedrückt „Sterbetafeln“. In der Pensions-Versicherungsmathematik werden Sterberaten nicht nur nach Alter und Geschlecht erfasst, sondern auch nach Werten, die uns helfen, Risiken wie Berufsunfähigkeit oder die Hinterbliebenenpension zu berechnen. Solche Werte haben wir nicht einfach blind übernommen. Die Pensionskassen in Österreich wenden standardmäßig die erhobenen Werte auf Angestellte an. Wir passen diese jedoch mit statistischen Methoden an die Verhältnisse der Ärzt*innen und Zahnärzt*innen an. In der Versicherungsbranche, aber auch bei den Pensionskassen, ist es üblich, nicht mit einer starren Lebenserwartung zu kalkulieren, sondern mit einer Projektion. Das bedeutet, dass wir davon ausgehen, dass jüngere Geburtsjahrgänge immer eine höhere Lebenserwartung haben als der Geburtsjahrgang davor. Zudem berücksichtigen wir auch Annahmen zum Pensionsalter.
Ärzt*in für Wien: Gibt es Faktoren, die Ihrer Ansicht nach besonders wichtig sind und sich entscheidend auf das System auswirken?
DI Sven Jörgen: Meiner Ansicht nach ist das mittel- und langfristige Zusammenspiel von Beitragseinnahmen und den Erhöhungen der anwartschaftlichen und zuerkannten Leistungen sowie der normierte Rentenquotient wesentlich. Der Rentenquotient beschreibt, wie viele Richtbeiträge aus den gesamten Beitragseinnahmen wie viele Grundpensionen aus den Gesamtleistungen abdecken müssen.
Ärzt*in für Wien: Das Prognosemodell ermöglicht einen Blick bis ins Jahr 2073 und besteht im Wesentlichen aus drei Haupteilen, welche sind das?
DI Sven Jörgen: Die Hauptteile des Prognosemodells sind das demografische Modell, die Verweildauer und das ökonomische Modell. Das demografische Modell zeigt uns die Entwicklung der Mitgliederzahlen nach allen relevanten Gruppen. Das sind die ordentlichen Fondsmitglieder, die aufgeschobenen Ansprüche sowie Eigen- und Hinterbliebenenleistungsbezieher*innen. Anhand dieser demografischen Daten können wir die Verweildauer bestimmen und herausfinden, wie viele Todesfälle es pro Jahr gibt. Daraus wird der sogenannte Richtbeitrag abgeleitet. Das demografische Modell und die Verweildauer werden durch das ökonomische Modell ergänzt, bei dem alle wirtschaftlichen Basiswerte sowie deren Annahmen zu Steigerungen und Entwicklungen berücksichtigt werden.
Ärzt*in für Wien: Und wie wird die Genauigkeit der Ergebnisse gewährleistet? Kann man seriöse Vorhersagen für einen so langen Zeitraum machen?
DI Sven Jörgen: Es ist wichtig, die Ergebnisse nicht als Glaskugel zu sehen. Wir können zukünftige Entwicklungen nicht genau vorhersagen und das zu behaupten wäre unseriös. Stattdessen erstellen wir aussagekräftige Was-wäre-wenn-Analysen. Daher sehen wir auch, welche Annahmen in welchem Ausmaß kritische Abweichungen verursachen könnten.
In komplexen umlagefinanzierten Systemen wie diesem sind Prognosezeiträume von mindestens 70 Jahren sinnvoll. Neue Mitglieder, die anfangen Beiträge zu zahlen, bleiben inklusive deren Hinterbliebene im Durchschnitt mindestens rund 70 Jahre im System. Daher sollte die finanzielle Stabilität auch mindestens über diesen Zeitraum hinweg betrachtet werden. Zusätzlich wird die Zahl der Leistungsbezieher im Verhältnis zu den Beitragszahlern über Jahrzehnte hinweg stärker ansteigen.
Kernaussagen des Prognosemodells |
Hauptteile des Prognosemodells sind: – Demografisches Modell – Verweildauer – Ökonomisches Modell |
Erstellung von aussagekräftigen Was-Wäre-Wenn-Analysen |
Prognosezeitraum von mindestens 70 Jahren |
seltene und moderate Anpassungen sind durchaus finanzierbar |
Ärzt*in für Wien: Die Grundpension wurde unlängst um 4.6% erhöht. Kann sich der Wohlfahrtsfonds so eine Erhöhung versicherungsmathematisch leisten?
DI Sven Jörgen: Auswertungen über mehrere Jahre zeigen, dass die durchschnittlichen Beitragsbemessungsgrundlagen im Wohlfahrtsfonds stärker steigen als die Inflation. Das bedeutet, dass diese eine Erhöhung durch nachhaltig höhere Beitragseinnahmen aus den letzten Jahren mit deutlichen Inflationsspitzen ausreichend finanziert ist. Das Prognosemodell zeigt zusätzlich, dass seltene und moderate Anpassungen durchaus finanzierbar sind. Jede Anpassung baut jedoch auf zuvor durchgeführten Anpassungen auf und bleibt somit dauerhaft im System. Regelmäßige (prozentuale) Anpassungen wachsen im System daher exponentiell an. Dies muss jedenfalls ausreichend berücksichtigt werden.
Ärzt*in für Wien: Der Verwaltungsausschuss hat zuletzt ein sogenanntes Kontrollgutachten bei einem weiteren Versicherungsmathematiker in Auftrag gegeben. Was kann man sich darunter vorstellen?
DI Sven Jörgen: Diese Beauftragung ist im Sinne einer verantwortungsbewussten Qualitätssicherung zu begrüßen! Es geht darum, eine zweite Expertenmeinung einzuholen, die die Zusammenarbeit zwischen den Entscheidungsgremien beim Wohlfahrtsfonds und der Valida beleuchten soll, um Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. Solche Vorgehensweisen sind in ähnlichen Fällen nicht ungewöhnlich. Beispielsweise gibt es im Bereich der Versicherungen und Pensionskassen gesetzlich vorgeschriebene unabhängige Sachverständige bzw. Prüfaktuare, die als unabhängige Experten in Teilen vergleichbare Aufgaben wahrnehmen. Wie etwa, ob die allgemein anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik eingehalten werden.
* Die Satzung des Wohlfahrtsfonds verpflichtet den Wohlfahrtsfonds vor jeder Änderung im Beitrags- und Leistungssystem versicherungsmathematische Berechnungen einzuholen. Ebenso ist der Verwaltungsausschuss verpflichtet, die Erweiterte Vollversammlung einmal im Jahr über die Entwicklung des Richtbeitrages zu informieren.