Wir sorgen dafür, dass heute faire Beiträge möglich sind, morgen verlässliche Pensionen bereitstehen und unser System langfristig stabil bleibt.
Mit Herz, Verstand und Weitblick schaffen wir die Balance – für Sicherheit, die bleibt.
VfGH sieht keine Erfolgsaussicht für Beschwerde gegen Wohlfahrtsfonds
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit einem aktuellen Beschluss die Behandlung einer Beschwerde gegen den Wohlfahrtsfonds abgelehnt. Als Begründung führte das Höchstgericht die mangelnde Aussicht auf Erfolg an.
Damit bleibt die gefestigte Rechtsprechung zur Verfassungskonformität unseres Versorgungssystems unerschüttert. Das Verfahren wurde zur Klärung verbleibender einfacher Rechtsfragen an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgetreten. Für unsere Mitglieder bedeutet diese Entscheidung weiterhin die gewohnte Stabilität und Rechtssicherheit in ihrer Altersvorsorge.
Umfrageergebnisse Mitgliederbefragung
Sie finden die Langfassung der Umfrageergebnisse zur Mitgliederbefragung des Wohlfahrtsfonds hier.
Wohlfahrtsfondsinformationen nun auch auf Instagram
Um für eine noch breitere Information unserer Mitglieder sämtliche Informationswege zu nutzen, haben wir einen Instagramaccount für den Wohlfahrtsfonds Wien eingerichtet.
Auf diese Weise hoffen wir, Ihnen noch mehr Informationen auf unterschiedlichen Kanälen zur Verfügung zu stellen.
VfGH zu Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen: WFF schützt Fondsvermögen mit gezieltem Vorgehen
Der Wohlfahrtsfonds hat die aktuelle Judikatur zu Mietverträgen analysiert. Für den überwiegenden Teil der Immobilien bestehen sehr gute Abwehrmaßnahmen, da es sich um Altbestand handelt. Das Risiko aus den wenigen „Neubeständen“ ist begrenzt und wird aktiv gemanagt.
VwGH: Offenlegungspflicht auch für nicht-ärztlich tätige Gesellschaften
In einer aktuellen Entscheidung bekräftigt der Verwaltungsgerichtshof seine Rechtsprechung dahingehend, dass auch die Einnahmen einer vermeintlich nicht-ärztlich tätigen Handelsgesellschaft offenzulegen sind, zumal diese im Anlassfall ihren Sitz an einer der beiden Ordinationsadressen des Beschwerdeführers hat, andernfalls der Verwaltungsausschuss zur Vorschreibung des Höchstbeitrages berechtigt ist.
Kammer-Bescheide (Fondsbeiträge, Kammerumlagen) können Sie bereits digital empfangen. Neu ab Sommer 2026: Auch die WFF-Kontonachricht wird digital zugestellt.
Die E-Zustellung erfolgt sofort, sicher und ist jederzeit abrufbar – ganz ohne Postweg. Alle Infos zur E-Zustellung finden Sie hier: Wohlfahrtsfonds Wien | E-Zustellung.
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ist die gesetzlich verankerte, berufsständische Vorsorgeeinrichtung für alle Ärzt*innenund Zahnärzt*innen in Wien und dient der Absicherung seiner Mitglieder in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht. Der Wohlfahrtsfonds erfüllt den Zweck, seinen Mitgliedern im Falle von Berufsunfähigkeit und in der Pension eine ausreichende und wertbeständige Versorgung zu sichern. Auch im Falle des Ablebens eines Mitgliedes ist der Wohlfahrtsfonds aktiv und unterstützt hinterbliebene Angehörige.
Im Wesentlichen umfasst der Wohlfahrtsfonds folgende Leistungen:
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien beruht auf dem Gedanken der beruflichen Solidarität und der kollegialen Hilfsverpflichtung und unterstützt seine Mitglieder in verschiedenen Lebensabschnitten und Lebenssituationen.