Umfassende Informationsoffensive

Wie profitieren die Mitglieder vom Wohlfahrtsfonds und welche Unterstützungsleistungen gibt es? Darüber kann man sich seit Kurzem in fünf anschaulichen und ansprechenden Erklärvideos einen Überblick verschaffen, abrufbar über www.aekwien.at/wohlfahrtsfonds.

Wie in Teil 1 der neuen Wohlfahrtsfonds-Serie bereits angekündigt, ist die Bereitstellung von Information für die Mitglieder ein zentrales Anliegen des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds.
Der Wohlfahrtsfonds stellt seinen Mitgliedern und deren Angehörigen wertvolle Unterstützungsleistungen bereit, und es soll sichergestellt werden, dass diese auch bestmöglich verstanden und auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Um diesem Ziel zu entsprechen, werden in einem der ersten Schritte kurze, ansprechende Videos zu den Themen Altersversorgung, Invaliditätsversorgung, Sonderleistungen, Hinterbliebenenversorgung und Kinderunterstützung präsentiert. Diese sollen auf eine einfache und übersichtliche Art und Weise die grundlegenden Leistungen, die der Wohlfahrtsfonds anbietet, erklären.
Die Videos stehen auf der Wohlfahrtsfonds-Website unter https://wohlfahrtsfonds.wien/kurzvideos zu Verfügung. Viel Freude beim Anschauen und informieren!

Altersversorgung

Grafik: VerVieVas

Die Altersversorgungsleistungen stellen im Wohlfahrtsfonds den wahrscheinlich wichtigsten Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsleistungen dar. Die Altersversorgung kann frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. In diesem Video wird unter anderem erklärt, was bei der Antragstellung zu beachten ist und wie sich die Höhe der Leistungen zusammensetzt.

Invaliditätsversorgung

Grafik: VerVieVas

Fondsmitglieder, denen die Ausübung es ärztlichen oder zahnärztlichen Berufes vorübergehend oder aber dauernd nicht möglich ist, können einen Antrag auf Gewährung der befristeten oder dauernden Invaliditätsversorgung stellen. Dieses Video gibt Informationen zur Antragstellung und was dabei zu beachten ist.

Sonderleistungen

Grafik: VerVieVas

Fondsmitglieder, die aufgrund von Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht in der Lage sind, den ärztlichen oder zahnärztlichen Beruf auszuüben, können sogenanntes Partusgeld oder Krankenunterstützung beantragen. Mehr Informationen zu diesen Sonderleistungen, Antragstellung und Bezug, gibt es in diesem Video.

Hinterbliebenenversorgung

Grafik: VerVieVas

Im Falle des Todes eines Mitgliedes, stehen Witwen/Witwern oder Hinterbliebenen einer eingetragenen Partnerschaft Leistungen aus der Alters- oder Invaliditätsversorgung zu. Kinder
erhalten eine Waisenunterstützung. Mehr Informationen zu Voraussetzungen oder Antragstellung, gibt es in diesem Video.

Kinderunterstützung

Grafik: VerVieVas

Kinder von Empfängerinnen und Empfängern einer Alters- oder Invaliditätsversorgung erhalten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr eine Kinderunterstützung. Dieses Video gibt unter anderem Informationen zur Höhe der Leistung und den Modalitäten der Antragstellung.